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17.02.20
16:05 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, kurdische Minderheit, Tarifbindung, Glücksspiel, Brandschutz in Garagen und Parkhäusern, Rauchverbot auf Spielplätzen

Nr. 29 / 17. Februar 2020



Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde, kurdische Minderheit, Tarifbindung, Glücksspiel, Brandschutz in Garagen und Parkhäusern, Rauchverbot auf Spielplätzen
Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. Februar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen eine Aktuelle Stunde zur Minister- präsidenten-Wahl in Thüringen, die Forderung, sich für die kurdische Minderheit einzusetzen und die PKK von der EU-Terrorliste zu streichen, eine stärkere Tarifbindung, die Neuregulierung des Glücksspielmarktes, der Brandschutz in Garagen und Parkhäusern sowie ein Gesetz für ein landesweites Rauchverbot auf Spielplätzen.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de aufgerufen werden.



Mittwoch, 19. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde zum Thema „Eklat in Thüringen – Keine Chance für Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 70 Minuten
Als Konsequenz aus den Ereignissen in Thüringen haben fünf regierungstragende wie oppositionelle Landtagsfraktionen eine Aktuelle Stunde beantragt. „Eklat in Thüringen – Keine 2

Chance für Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein“, lautet die Überschrift des Papiers, das einzig von der AfD nicht mitgezeichnet ist. „Wir stehen gemeinsam gegen die rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräfte in unserem Land“, erklärten CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW bei Vorstellung ihrer gemeinsamen Parlamentsinitiative. Hintergrund: Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich war am 5. Februar mit Hilfe von AfD und CDU im dritten Wahlgang zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden. Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt half. Dies löste ein bundesweites, politisches Beben und einen Proteststurm aus. Drei Tage später hatte Kemmerich seinen sofortigen Rücktritt erklärt. Insbesondere der AfD, die zunächst einen eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt hatte, dann aber die FDP wählte, war vorgeworfen worden, strategisch vorgegangen zu sein und bewusst das politische, demokratische System hintergangen zu haben. Auch das Verhalten von CDU und FDP war in der breiten Öffentlichkeit und in den Medien kritisiert worden. Zwölf Tage nach dem Eklat ist die Regierungskrise in Thüringen noch nicht beigelegt, Kemmerich ist weiter geschäftsführend ohne Minister im Amt.
Im Bundestag, wo vergangenen Donnerstag ebenfalls eine Aktuelle Stunde zur Kemmerich-Wahl in Thüringen anberaumt worden war, gab sich die FDP selbstkritisch. Deren Vorsitzender Christian Lindner entschuldigte sich namens der Freien Demokraten für die Vorkommnisse und sagte: „Erfurt war ein Fehler, aber wir unternehmen alles, damit er sich nicht wiederholen kann.“ CDU- Generalsekretär Paul Ziemiak verteidigte den Kurs seiner Partei und schloss eine Wahl des bisherigen Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow kategorisch aus. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland nannte es eine natürliche Sache, wenn ein demokratischer Abgeordneter von anderen Demokraten zum Regierungschef gewählt wird. Nicht normal sei es jedoch, das Ergebnis dieser Wahl rückgängig machen zu wollen.


TOP 11 Modellregion Schlei, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1956), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
In den vergangenen Jahren hat die Wasserqualität der Schlei extrem gelitten – insbesondere die jahrzehntelange Nitratbelastung durch die Landwirtschaft und einer Zuckerfabrik führte zu Faulschlamm. Dann machte Anfang 2018 ein durch geschredderte Lebensmittelverpackungen hervorgerufener Mikroplastik-Skandal eine aufwendige Reinigungsaktion des Wassers und der Uferbereiche nötig. Und derzeit bereitet zudem das sogenannte Wiking-Eck in Schleswig, wo Altlasten den Boden verseucht haben und Giftstoffe in die Schlei gelangen, Sorgen. Vor diesem Hintergrund rufen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung dazu auf, die an der Schlei liegenden Kommunen bei ihren Bemühungen zur Verbesserung des Umweltzustandes der Schlei- Region finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
Ein von der Regierung unterstütztes Pilotprojekt „Modellregion Schlei“ soll das von den Kreisen Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde angeschobene, mehrere Millionen Euro schwere „Integrierte Schleiprogramm“, das vor allem die Überdüngung der Felder in der Schlei- Region im Visier hat, ergänzen. „Im Rahmen dieses Modellprojektes soll auch geprüft werden, wie 3

die Faulschlamm-Problematik gelöst werden kann“, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Bei der Vorstellung des Antrages regte die Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben die Einsetzung und Finanzierung eines Projektmanagers an, der zwischen Landwirtschaft und Naturschutzverbänden vermitteln kann.
Ein weiterer Fokus wird in dem Papier auf die Bodensanierung der verseuchten Wiking-Halbinsel in Schleswig gelegt. Hier wird eine gemeinsame Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Stadt, Kreis, Bund und Land angemahnt. Hintergrund zu dem aktuellen Umweltskandal: Ein Ende vergangenen Jahres vorgelegtes Rechtsgutachten empfiehlt die vollständige Dekontamination des mit Altlasten verseuchten „Wiking-Ecks“ an der Schlei. Von dem Grundstück eines ehemaligen Gaswerks und einer Teer- und Dachpappenfabrik gelangen giftige Stoffe durch den kontaminierten Boden in das Wasser. Das betroffene Areal umfasst rund 6110 Quadratmeter Land- und etwa 3400 Quadratmeter Wasserfläche. Bis in die 1950er Jahre wurde das Gelände industriell genutzt.
Die Gutachter empfehlen den Austausch des verunreinigten Bodens sowie der belasteten Schlei- Sedimente. Die Kosten für die Dekontamination werden auf mehr als 14 Millionen Euro geschätzt. Bleibt die Frage: Wer bezahlt? Der Kreis, als Bodenschutzbehörde für das Verfahren zuständig, will die Stadt Schleswig als Hauptverursacher in Anspruch nehmen, da sich auf den städtischen Grundstücken der größte Anteil der Gesamt-Schadstoffmasse befindet. Schleswigs Bürgermeister Arthur Christiansen hat allerdings bereits mitgeteilt, die Stadt könne die Kosten nicht alleine stemmen. Und das Umweltministerium des Landes erklärte, dass nach einer Grundbuchänderung im November formal der Bund und nicht mehr das Land zuständig sei. Damit obliegt die Reinigung und Sanierung der kontaminierten Flächen nach den Worten von Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) in erster Linie der Stadt Schleswig und dem Bund als Eigentümer. Er betonte aber, „sollten alle Beteiligten in diesem Zusammenhang auch insbesondere die damit verbundene finanzielle Verantwortung wahrnehmen, bin ich sicher, dass auch das Land seinen Teil zu der Bewältigung dieser Aufgabe beitragen wird“. Hierzu seien bereits Vorschläge unterbreitet worden und man stehe weiter für Gespräche bereit.


TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1952), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landesregierung will im Landesplanungsgesetz die bundesweit erste sogenannte raumordnerische Experimentierklausel verankern, um besser auf „Megatrends“ reagieren zu können. Die Klausel soll die „modellhafte und experimentelle Erprobung innovativer Entwicklungsmaßnahmen“ auf kommunaler Ebene unterstützen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, der Mobilität, der Energiewende oder der Sicherung der Daseinsvorsorge. In dem jetzt vorgelegten Entwurf für entsprechende Änderung im Planungsgesetz ist die Rede von möglichen Entwicklungen, „die derzeit noch nicht gedacht oder für möglich gehalten werden.“ Zur Verwirklichung der Maßnahmen soll auf Grundlage eines raumordnerischen Vertrages zwischen der Planungsbehörde und kommunalen 4

oder privaten Trägern „in herausragenden Einzelfällen räumlich oder zeitlich begrenzt“ von Zielen der Raumordnung abgewichen werden können. „Damit wollen wir die Innovationskraft der Kommunen stärken und bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützen“, sagte Innenminister Hans- Joachim Grote nach der Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett. Wenn die Erprobung der Experimente erfolgreich verläuft, könne auf bestehende Regelungen der Raumordnung verzichtet werden oder es könnten neue entstehen. Allerdings seien Abweichungen von Vorschriften in anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Naturschutz- oder dem Denkmalschutzrecht nicht möglich. Weitere Ergänzungen in dem Entwurf: Um Verwaltungskosten zu minimieren sollen beschlossene Raumordnungspläne zukünftig im Internet veröffentlicht werden beziehungsweise bei der Landesplanungsbehörde einsehbar sein. Zudem erfolgt eine Klarstellung, dass der Landesentwicklungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumordnung auch für das Küstenmeer festlegt.
Das Landesplanungsgesetz regelt für Schleswig-Holstein Ergänzungen und Abweichungen vom Raumordnungsgesetz des Bundes. Es ist unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und für die Neuaufstellung der Regionalpläne für die Windkraftenergie.


TOP 14 Solidarität mit den kurdischen Minderheiten, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1981), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der SSW hat sich für eine Streichung der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) von der EU-Terrorliste und für einen Stopp der Waffenlieferungen an die Türkei ausgesprochen. Die Minderheitenpartei im Landtag weist darauf hin, dass „die Invasion der türkischen Armee in die kurdischen Gebiete Syriens“ für die kurdische Minderheit „den Tod von Zivilistinnen und Zivilisten, Flucht aus heimischen Gebieten und großes Leid“ bedeuteten. Auch die EU habe den türkischen Militäreinsatz einstimmig verurteilt und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, Waffenlieferungen in die Türkei zu stoppen, schreibt der SSW in dem Antrag. Zudem würden kurdische Kämpfer „arabischen Nachbarländern und westlichen Partnern, so auch Deutschland, immer wieder als Verbündete gegen die Terrororganisation IS“ dienen.
Die PKK kämpft seit ihrer Gründung 1978 für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei. Inzwischen ist die PKK nach eigenen Angaben von der Maximalforderung eines unabhängigen Staates abgerückt. Die PKK gilt als terroristische Vereinigung und ist seit 1993 in Deutschland verboten. Die PKK, so der SSW, habe sich seitdem verändert, auch was ihre politischen Ziele angeht. Die Lebensumstände der Kurden in ihren Siedlungsgebieten hingegen hätten sich „dramatisch verschlechtert“. Außerdem weist der SSW auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes Belgiens von Ende Januar hin: Demnach sei die PKK keine „terroristische Organisation“, sondern eine Partei in einem bewaffneten Konflikt. 5

TOP 33 Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Drs. 19/1831), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag will den von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Anfang Dezember 2019 vorgelegten Tätigkeitsbericht beraten. In dem Bericht verzeichnet Samiah El Samadoni, die auch Bürgerbeauftragte des Landes ist, eine leicht gesteigerte Beratungsnachfrage. So ist die Zahl hilfesuchender Menschen von 325 in 2015/16 auf 341 im Berichtszeitraum 2017/18 gestiegen. El Samadoni ging bei der öffentlichen Vorstellung des Berichts davon aus, dass es seit Bestehen der Einrichtung im Jahr 2013 bis zum Ende des Jahres 2019 rund 1000 Beratungen gegeben haben werde. „Das ist aber kein Indikator, dass die Diskriminierung generell zunimmt“, erklärte sie. „Während im Arbeitsleben wieder Benachteiligungen wegen einer Behinderung und des Geschlechts den Schwerpunkt bildeten, war die Diskriminierung im Alltag aufgrund einer Behinderung oder der ethnischen Herkunft das Hauptberatungsfeld“, sagte El Samadoni zu den neuen Zahlen. Sie verwies auf den Fall von zwei afghanischen Flüchtlingen, die 2017 keinen Zutritt zu einer Kieler Disco bekommen hätten, weil sie Ausländer seien. El Samadoni sprach sich daraufhin für eine Änderung des Gaststättenrechts in Schleswig-Holstein aus. Dieses müsse um den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit ergänzt werden, damit in solchen Fällen Bußgeld verhängt werden können und Kontrollen durch Behörden ermöglicht würden. Landes- Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) wies dies zurück. Er kündigte stattdessen an, Gespräche mit dem Gaststättenverband Dehoga zu führen. „Der Verband soll Diskothekenbetreiber für dieses Thema sensibilisieren“, sagte er. Er stimmte mit der Antidiskriminierungsleiterin aber überein, dass immer nur Einzelfälle bekannt würden. Die tatsächlichen Fälle seien mit Sicherheit höher.
Ein weiterer Kritikpunkt von El Samadoni bei Vorlage ihres aktuellen Berichts: Sie beklagte, dass Menschen mit Behinderung bei Bewerbungen zu oft gegen Vorurteile kämpfen müssten. Öffentliche Arbeitgeber beachteten ihre Einladungspflicht bei Stellenausschreibungen immer noch nicht verlässlich.


TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1965), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Beim neuen Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB), das Anfang 2021 unter dem Dach des Wirtschaftsministeriums an den Start gehen soll, sollen alle Zuständigkeiten für die Berufliche Bildung angesiedelt werden. Damit verbunden soll das SHIBB als Landesamt auch die unmittelbare Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die öffentlichen berufsbildenden Schulen im Sinne des Schulgesetzes ausüben. Die Landesregierung will das Schulgesetz dahingehend ändern, dass die Schulaufsicht auf nunmehr drei Behörden ausgeweitet wird. Ein entsprechender Entwurf liegt jetzt dem Parlament in Erster Lesung vor. Wie in dem Entwurf erläutert folgt die Aufsicht über die Schulen bisher einer zweistufigen Behördenorganisation. Die Schulaufsicht wird wahrgenommen durch die Schulämter in den Kreisen und kreisfreien Städten 6

als untere Landesbehörden sowie durch das für Bildung zuständige Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. Das Bildungsministerium nimmt dabei zugleich auch unmittelbar schulaufsichtliche Zuständigkeiten zum Beispiel gegenüber den Gymnasien, den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den berufsbildenden Schulen wahr. Eine schulaufsichtliche Mittelebene – also eine obere Schulaufsichtsbehörde – ist in der schulgesetzlichen Organisation der Schulaufsicht hingegen nicht vorgesehen.
Ferner ist mit dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Oberstufe an den allgemein bildenden Schulen weiterzuentwickeln. Der bislang geltende Ansatz, dass die Schüler grundsätzlich einem festen Klassenverband zugeordnet sind, soll dabei im Kern zugunsten von Lerngruppen aufgegeben werden. Dies kann Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Klassenkonferenz haben, was jetzt gesetzlich berücksichtigt werden soll.


TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/1966), geplanter Aufruf 16:40 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Innenministerium legte dem Landtag einen Gesetzentwurf mit sieben Aktualisierungen des Landesverwaltungsgesetzes vor. Damit soll das schleswig-holsteinische Verwaltungsrecht verschlankt und an Änderungen auf Bundesebene angepasst werden. Außerdem werden Verwaltungsprozesse auf eine verstärkte Digitalisierung ausgerichtet. Einige Beispiele: Bisher gelten die Verordnungen von Landes-, Stadt, Amts- und Gemeindebehörden für eine Dauer von fünf Jahren und treten dann außer Kraft. Damit sie weiter gelten, müssen sie vor Ablauf der fünf Jahre verlängert werden. Nach zehn Jahren erlischt automatisch die Gültigkeit – die Verordnung müsste bei Bedarf komplett neu erlassen werden. Diese Befristungen sollen nun abgeschafft werden.
Änderungen bringt auch die vom Bundestag beschlossene Gleichstellung der „Homo-Ehe“ mit sich. Im schleswig-holsteinischen Verwaltungsrecht wird zurzeit noch zwischen „Ehe-Verlöbnissen“ (bei klassischen Ehen) und „Verlöbnissen“ (bei gleichgeschlechtlichen Ehen) unterschieden. Diese Unterscheidung soll nun entfallen. Eine weitere Neufassung: Der Bund hat bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Verwaltungsakte komplett digital ablaufen können, etwa bei der Kfz-Zulassung. Die Einzelbearbeitung durch einen Mitarbeiter ist nicht mehr nötig. Diese Norm soll nun auch in Schleswig-Holstein eingeführt werden.
Und: Der Datenschutz für säumige Schuldner, deren Geld gepfändet wird, soll verbessert werden. Bisher wird beispielsweise der Arbeitgeber vollständig über den gesamten Sachverhalt informiert, wenn dort der Lohn eines Angestellten gepfändet wird. Dies soll nun entfallen – der „Drittschuldner“, etwa der Arbeitgeber, erfährt nur noch, welcher Betrag eingezogen wird. 7

Donnerstag, 20. Februar, 10 bis 18 Uhr

TOP 13 Mit verstärkter Tarifbindung gute Löhne und Arbeitsstandards sichern!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1978), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Landtagsfraktion der SPD fordert einen stärkeren Einsatz der Landesregierung für die Tarifbindung in Schleswig-Holstein. Ohne Tarifvertrag gebe es im Schnitt weniger Geld, weniger Urlaub und auch Abstriche bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld für die Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund verlangen die Sozialdemokraten, öffentliche Aufträge und Fördermittel nur noch an Unternehmen mit Tarifverträgen zu vergeben, beziehungsweise nur noch an Betriebe, die ortsübliche Tarife anwenden. Auch ein „wirksames“ Tariftreue- und Vergaberecht für Schleswig- Holstein sei wiederherzustellen. „In Schleswig-Holstein profitieren nur noch 52 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen“, begründet die SPD ihren Vorstoß. Das wirke sich umso verheerender in Schleswig-Holstein aus – denn, so der der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Wolfgang Baasch: „Unser Land ist nach wie vor der Lohnkeller unter den westdeutschen Bundesländern.“


TOP 16 Neuregulierung des Glücksspiels, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1984), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Jamaika und SSW begrüßen die geplante Reform des Glückspielrechts, die die Ministerpräsidenten der Länder Ende Januar auf den Weg gebracht haben. Der Kompromiss der 16 Länder schaffe die Voraussetzungen für „ein vernunftorientiertes, bundeseinheitliches Glückspielrecht“ und laufe auf eine „dauerhaft tragfähige Lösung“ des jahrelangen Konflikts in dieser Frage hinaus, heißt es in der Vorlage für die Debatte im Landtag.
Schleswig-Holstein hatte in den Jahren 2011 und 2012 einen Sonderweg eingeschlagen und als einziges Bundesland Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben. Die Befürworter erhofften sich einen warmen Regen für die Landeskasse durch die Glücksspielabgaben der Zock-Firmen. Kritiker warnten vor einer wachsenden Spielsucht. Alle anderen Länder halten sich hingegen an den Glücksspielstaatsvertrag, der das Online-Spiel weitgehend ausschließt.
Der aktuelle Kompromiss sieht eine weitgehende Liberalisierung vor, enthält aber zugleich Regeln für den Spielerschutz. So sieht er vor, dass Anbieter für jeden Spieler ein Spielkonto einrichten müssen. Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen müssen ein „automatisiertes System“ zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern einsetzen. Zudem sollen die Einzahlungen limitiert werden, und zwar auf 1.000 Euro pro Monat. Für Sportwetten soll es im Rundfunk und im Internet zwischen 6 und 21 Uhr ein Werbeverbot geben. In einer Sperrdatei sollen künftig Zocker mit Selbst - oder Fremdsperre erfasst werden. Die Sperrdatei wird bei einer geplanten zentralen Aufsichtsbehörde geführt. Anbieter müssen alle Spieldaten für die Behörde zu Kontrollzwecken abrufbar halten. Diese soll so prüfen, ob Spielverläufe zu Lasten von Spielern manipuliert oder 8

Regulierungsvorgaben verletzt wurden. Die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen soll künftig mit Wirkung für alle Länder von der Glücksspielbehörde erteilt werden. CDU, Grüne, FDP und SSW im Landtag sprechen sich dafür aus, diese Behörde in Schleswig-Holstein anzusiedeln.
Es ist geplant, dass die Ministerpräsidenten dem neuen Staatsvertrag Anfang März grundsätzlich zustimmen. Er muss dann noch von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden. Der neue Staatsvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten - dann läuft der bisherige aus.


TOP 9 Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1987), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Jamaika-Koalition will das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz „an die in der EU- Richtlinie 2014/24 normierte und vom Bundesgesetzgeber übernommene Bereichsausnahme für Leistungen des Rettungsdienstes“ anpassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den CDU, Grüne und FDP vorlegen. So soll den Rettungsdienstträgern ermöglicht werden, auch ohne eine europaweite Ausschreibung und weitere Bedingungen die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst vorzunehmen. Damit die Rettungsdienstträger künftig die Option der Bereichsausnahme rechtssicher anwenden können, sei es notwendig, dass das Gesetz „nicht mehr von einer Gleichrangigkeit der operativen Aufgabenerfüllung durch gewerbliche und gemeinnützige Leistungserbringer ausgeht“, begründet die Jamaika-Koalition den Vorstoß.
In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache. Im Verbund mit dem Städteverband und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag haben sich in Schleswig-Holstein alle Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Rettungsdienstes in der „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst“ zusammengeschlossen. Die AG legt unter anderem gemeinsame Grundsätze fest. Die elf Landkreise und vier kreisfreien Städte sind die Aufgabenträger des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie sind jeweils für ihren Bezirk (Rettungsdienstbereich) zuständig. Die Kreise und Städte können die Aufgabe des Rettungsdienstes eigenständig oder gemeinsam wahrnehmen oder sich der Hilfe Dritter bedienen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hilfsorganisationen handeln. Das hatte in der Vergangenheit mehrfach zu Problemen geführt. So hatte etwa der Kreis Segeberg schon Ende 2016 über eine Partnerschaft in der Rettungsdienst- Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) nachgedacht. Die Verantwortlichen kündigten daraufhin den bisherigen Rettungsdienst-Anbietern, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Verein „Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe“ (KBA). Die KBA zog gegen diese Entscheidung vor Gericht und gewann zunächst. Durch den Gerichtsprozess verzögerte sich der Beitritt des Kreises in die RKiSH.
Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den Intensiv- und den Krankentransport. Dazu gehört auch die Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadensereignissen. Bei einem Krankentransport werden Verletzte und Erkrankte unter fachgerechter medizinischer Betreuung befördert. 9

TOP 15 Kommunalen Klimaschutz stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1983), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Nach dem Willen der Jamaika-Koalition sollen Kommunen in Schleswig-Holstein stärker in den Klimaschutz mit eingebunden werden. Den Städten und Gemeinden obliege bei dem Thema „eine Schlüsselrolle“, heißt es in einem Antrag von CDU, Grüne und FDP. Die Landesregierung müsse sich daher für die kontinuierliche Fortführung der Energie- und Klimaschutzinitiative des Landes über das Jahr 2020 hinaus einsetzen und Kommunen auf Wunsch stärker als bisher unterstützen, ein professionelles Klimaschutzmanagement zu etablieren. Zwar unterstütze das Kabinett bereits den kommunalen Klimaschutz auf vielfältige Weise, etwa durch Zuschuss- und Projektförderung oder ein Beratungs- und Weiterbildungsangebot, heißt es in dem Antrag. Das müsse allerdings ausgebaut werden.
Mit der Energie- und Klimaschutzinitiative bietet das Land Städten und Gemeinden Hilfe bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort an. Zu den Angeboten zählen etwa die kostenfreie Beratung durch die Energieagentur, Informationsmaterialien und Tools, eine Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln sowie Fachveranstaltungen. Kommunale Akteure sollen im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative mit Informationen und Beratungen ermutigt und unterstützt werden, Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen eigenständig umzusetzen. Dazu zählen auch Handwerk, Unternehmen, Banken oder Architekten. Im Fokus steht dabei die Energiewende im Wärmesektor. Der Anteil der Erneuerbaren Energiequellen in diesem Bereich soll von derzeit 14 Prozent bis 2025 auf 22 Prozent erhöht werden.
Zur fristgerechten Umsetzung der Klimaziele von Bund, EU und dem Schutzabkommen von Paris würden „zeitnah erheblich mehr Projekte erforderlich“ sein, mahnt nun die Regierungskoalition. Auch auf Bundesebene gibt es eine ganze Reihe von Programmen, Initiativen und Modellprojekten, die den regionalen Klimaschutz in den Fokus nehmen.


TOP 24 Für effektiven Brandschutz in Garagen und Parkhäusern - Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1999), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wenn ein Elektro-Auto brennt, bedeutet das für die Feuerwehr einen Gefahrguteinsatz. Denn die sogenannten Hochvolt-Systeme erzeugen Spannungen von mehreren hundert bis tausend Volt und können sich – auch wenn ein Kraftfahrzeug bereits gelöscht ist – immer wieder entzünden. Vor allem in Tiefgaragen und Parkhäusern könne das zu einem Problem werden, meint die AfD und fordert daher, die Landesverordnung über den Bau und den Betrieb von Garagen mit Blick auf die von Elektro-, Hybrid- und Wasserstoffkraftfahrzeugen ausgehenden Brandrisiken anzupassen. So sollen etwa Rauchabschnitte in Garagen und Parkhäusern verkleinert, die Beleuchtung angepasst und Vorschriften zu Brandmeldeanlagen ergänzt werden. Denn: Bei einem Feuer 10

könnten „Kettenreaktionen“ und schwierig unter Kontrolle zu bekommende Gefahrenlagen die Folge sein, befürchtet die Oppositionsfraktion.
Bis ein Elektro-Auto auf den Markt kommt, wird es im Schnitt 300 Crash-Tests unterzogen, um Risiken abschätzen zu können. Viele Hersteller machen zusätzlich ihre eigenen Tests. Um Fragen rund um das Thema Brände bei Elektro-Autos genauer zu untersuchen, gibt es seit 2012 eine Zusammenarbeit zwischen der Dekra Unfallforschung und der Verkehrsunfallforschung der Universitätsmedizin Göttingen. Dabei finden auch Crash-Tests auf dem Dekra-Gelände in Neumünster statt. Ziel des Projektes ist es, die Einsatztaktik der Feuerwehrleute im Land zu optimieren.
In Schleswig-Holstein sind E-Auto-Brände bisher sehr selten. Im vergangenen Jahr brannte ein Fahrzeug auf dem Rastplatz Moorkaten (Kreis Segeberg) an der A7. Mit Schaum und Wasser konnte der Brand damals schnell gelöscht werden, allerdings kühlten die Akkus zunächst nicht ab. Die Feuerwehr forderte schließlich einen Kran und einen Container an. Erst nachdem dieser mit Wasser geflutet und das Auto eingetaucht wurde, konnte Entwarnung gegeben werden.


TOP 19 Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes anheben, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1988), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die AfD fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Eltern erkrankte Kinder bis zum 14. statt bis zum 12. Lebensjahr zuhause betreuen können – ohne ihren Anspruch auf Krankengeld zu verlieren. Es sei „dringend erforderlich“, die derzeitige Altersgrenze anzuheben. Denn: Auch Kinder, die älter als 12 Jahre seien, könne man nicht allein zuhause lassen, „wenn sie die Grippe, einen Magen-Darm-Virus oder eine andere schwerere Krankheit haben“. Es sei nicht vertretbar, dass Eltern ab dem 12. Geburtstag ihres Kindes Urlaub nehmen müssten, um ihr krankes Kind zu pflegen. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens 10 Arbeitstage, insgesamt jedoch maximal 25 Arbeitstage, auch bei drei oder mehr Kindern. Bei Alleinerziehenden und falls beide Elternteile arbeiten, besteht ein Anspruch auf 20 Tage pro Kind, jedoch maximal 50 Tage. Der Arbeitgeber muss den betreffenden Arbeitnehmer für diese Zeit freistellen.


TOP 21 Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für angehende Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1996), geplanter Aufruf 16:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Das Bundesfamilienministerium fördert deutlich weniger Ausbildungsplätze für Erzieher als zunächst angekündigt. Aus den Reihen der Jamaika-Fraktion im Norden hagelt es deswegen Kritik. „Der Bund wird aufgefordert, sein Förderprogramm wie ursprünglich geplant auch für das Schuljahr 2020/2021 weiterzuführen, um an die auch durch die Fachkräfteoffensive bereits erreichten positiven Entwicklungen unmittelbar anzuknüpfen und insbesondere der hohen 11

Nachfrage nach dem Ausbau praxisintegrierter Ausbildungen gerecht werden zu können“, heißt es in einem dem Plenum vorliegenden Antrag.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte 2018 rund 300 Millionen Euro Fördergeld vom Bund angekündigt – unter anderem für rund 5000 Fachschüler, die sich zum Erzieher ausbilden lassen wollen. Mit dem Geld soll für die dreijährige Ausbildung eine Vergütung gezahlt werden. Die ausgelaufene Förderung des Bundesprogramms habe nur einen minimalen Bedarf des bundesweiten Bedarfs an Nachwuchskräften abgedeckt, beklagen CDU, Grüne und FDP in Kiel. Bundesweit seien insgesamt nur 5000 vergütete Ausbildungsplätze gefördert worden, „obwohl ein Fachkräftemangel von rund 191.000 Erzieherinnen und Erziehern zum Jahr 2025 bekannt ist“. Auch die Länder Hessen und Bayern hatten Ende Januar öffentlich kritisiert, dass der Bund die Förderung für die Erzieher-Ausbildung nach dem ersten Jahrgang auslaufen lässt. Der Bund könne nur Starthilfe geben, „die Länder sind selbst in der Pflicht“, verteidigte Giffey daraufhin die Befristung gegen die Länderkritik. Dank des „starken Impuls´“ durch das Bundesprogramm gebe es nun in jedem Bundesland ein Angebot für die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung ohne Schulgeld. Im Ausbildungsjahrgang 2019/2020 würden für die Zeit von drei Jahren 2500 solcher Plätze gefördert, sagte die SPD-Politikerin.
Die Koalitionsfraktionen im Norden dagegen rufen die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Fortsetzung der Fachkräfteoffensive über das Ausbildungsjahr 2019/2020 hinaus einzusetzen. Dabei sei nicht nur auf die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für angehende Erzieher zu achten, sondern auch „auf die Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschüler und auf einen möglichen Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation“.


TOP 22 Eine starke Industrie für Schleswig-Holstein, vorhandene Arbeitsplätze sichern und neue Beschäftigung schaffen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1997), geplanter Aufruf 16:45 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Mit einem 16 Punkte umfassenden Forderungskatalog tritt die SPD für „eine starke Industrie“ in Schleswig-Holstein ein. Vor diesem Hintergrund seien vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. Dies erfordere „eine soziale und ökologische industriepolitische Strategie“, heißt es. Als Handlungsfelder werden unter anderem die Bereiche Digitalisierung, Flächenbereitstellung, Fachkräftesicherung, wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung, neue Technologien, ökologische Modernisierung, Künstliche Intelligenz oder gute Arbeitsbedingungen genannt. „Der notwendige ökologische Umbau der Wirtschaft verlangt nach einer Struktur- und Industriepolitik, die Wirtschaftspolitik nicht darauf reduziert, einen Ordnungsrahmen für den freien Markt zur Verfügung zu stellen, sondern die erforderliche Gestaltung des Transformationsprozesses mit einem modernen Mix aus Ordnungsrecht, finanziellen Anreizen und öffentlichen Investitionen ermöglicht“, heißt es zur Begründung. Unter anderem soll die Landesregierung dafür sorgen, dass Forschungsprojekte der Hochschulen eng mit der Industrie verzahnt und der Wissens- und Technologietransfer zwischen Industrie und Hochschulen gefördert werden. 12

Im zivilen Schiffbau müssten Kompetenzfelder für die maritime Wirtschaft entwickelt werden, zum Beispiel im Kontext mit der Energiewende. Die SPD fordert auch einen schnelleren Ausbau der Straßen, damit logistische Knotenpunkte im Norden schneller zu erreichen sind, und einen schnellen Abschluss der Windkraft-Planungen.
Am Dienstag vor Beginn der Plenartagung will Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) ein industriepolitisches Papier vorstellen, auf das sich Regierung, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Kammern geeinigt hätten.



Freitag, 21. Februar, 10 bis 13 Uhr



TOP 17 und 27 Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug und Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1985), Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/1209), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/1980), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Um die angespannte Personalsituation im Justizvollzug zu entlasten, will das Land mehr Beschäftigte in diesem Bereich einstellen. CDU, Grüne und FDP unterstützen dieses Vorhaben der Landesregierung. Die Zahl der Ausbildungsplätze für den Strafvollzug wird nach den Plänen des Justizministeriums auf jährlich 50 verdoppelt. Grund ist auch die Ausbildung von Mitarbeitern für die geplante Abschiebehaft-Einrichtung in Glückstadt. Die Ausbildung soll an zwei zentralen Standorten erfolgen. Die bisher in Neumünster ansässige Justizvollzugsschule wird in die ehemalige Rantzau-Kaserne ins benachbarte Boostedt (Kreis Segeberg) verlagert – zunächst bis Ende November 2024. In dieser Zeit wird geprüft, ob die Schule unbefristet in der bislang bundeseigenen Immobilie bleiben kann. Aktuell befindet sich dort auch die Erstaufnahme- einrichtung für Asylbewerber. Justizfachwirte an Gerichten und Staatsanwaltschaften lernen ihren Beruf künftig statt in Lübeck an der Verwaltungsakademie Bordesholm (Kreis Rendsburg- Eckernförde).
Im vergangenen August hatte die Gewerkschaft der Polizei in einem offenen Brief an Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) die Arbeitsbelastung im Justizvollzug kritisiert. In fast allen Dienststellen und Abteilungen der Gefängnisse komme es „regelmäßig zu einer andauernden erheblichen Arbeitsüberlastung“, heißt es in dem Schreiben. Gründe seien neben Krankheit auch der Abzug von Personal für andere Aufgaben und unbesetzte Dienstposten. Nach Ministeriumsangaben waren in den vergangenen Jahren stets mehr als 97 Prozent der Stellen im 13

Allgemeinen Vollzugsdienst besetzt. Zum Stichtag 1. Mai 2019 seien 99,1 Prozent besetzt gewesen.
In der Debatte geht es auch um die geplante Aufwertung der Rechtspfleger. Sie sollen ab 2021 auch für Handelsregisterangelegenheiten zuständig sein. Weitere neue Aufgaben sollen aber erst dazu kommen, wenn auch hier zusätzliches Personal zur Verfügung steht. Das sieht ein mit großer Mehrheit verabschiedeter Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses vor. Der SSW hatte die Debatte im Februar 2019 angestoßen. Rechtspfleger sind neben Richtern und Staatsanwälten ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Sie dürfen unabhängig von Weisungen eines Vorgesetzten Entscheidungen treffen und übernehmen viele Aufgaben, die früher vornehmlich von Richtern erledigt wurden. Dazu zählen beispielsweise Einträge ins Grundbuch und Erbschaftsangelegen- heiten, aber auch Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen.


TOP 20 Bürgerbeteiligung an der Windkraft sicherstellen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/1989), geplanter Aufruf 10:35 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die Bundes-SPD hatte in den vergangenen Wochen Zuschüsse für Bürger ins Spiel gebracht, die in Gebieten mit Windkraft-Potenzial leben. Denkbar sei eine Beteiligung der Kommunen am Umsatz von Windparks, aber auch ein „Windbürgergeld“ – direkte Geldflüsse für alle betroffenen Anwohner. Die Kieler SPD-Landtagsfraktion unterstützt diese Vorschläge aus Berlin, um die Akzeptanz von Windparks bei Anwohnern und betroffenen Gemeinden zu steigern. Direkte Zuschüsse an die Betroffenen „tragen dazu bei, dass die Energiewende mit größtmöglicher Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden kann“, heißt es in einem Antrag. „Sie tragen zudem zu einer Dezentralisierung und Beschleunigung der Energiewende und zur Wertschöpfung in den ländlichen Räumen bei.“
Neu ist die Idee der Bürgerbeteiligung nicht: Mecklenburg-Vorpommern etwa hatte 2016 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten müssen. Bei Nutzung partizipieren sie auch an den Erträgen. Alternativ sind Ausgleichsabgaben an die Kommunen möglich. Die schleswig-holsteinische SPD verweist auf das Beispiel des Nachbarlandes. Aus anderen Parteien kommen ähnliche Ideen. Die Berliner Grünen sprechen sich für regelmäßige Zahlungen von Windkraftbetreibern an die jeweiligen Kommunen aus. Die Abgabe für neue Windräder solle bei rund 10.000 Euro pro Anlage und Jahr liegen, heißt es Medienberichten zufolge in einem Konzept aus der Bundestagsfraktion. Auch die FDP im Kieler Landtag unterstützt die finanziellen Anreize für Anwohner und Standortgemeinden. Aktuell berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über das Thema. Bis Ende März sollen Vorschläge vorliegen.


TOP 23 Einträge früher messen – Verursacherprinzip beim Nitrateintrag durchsetzen, Antrag der Fraktion der AfD (Drs. 19/1998), geplanter Aufruf 11:10 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten 14

Die AfD fordert die Landesregierung auf, bei der Reform der Düngeverordnung darauf zu achten, dass „bei der Ausweisung von Risikogebieten (´Rote Gebiete´) das Verursacherprinzip angewendet wird“. Damit soll ein Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung auf Bundesebene unterstützt werden. Statt sich auf Nitrat-Konzentrationen an den Grundwasser- Messstellen zu konzentrieren, könnten nach dem vorgeschlagenen Vorgehen bei Ausweisung der „Roten Gebiete“ die Verursacher stärker in die Pflicht genommen werden. Dies ermögliche zugleich schnellere Handlungsoptionen gegenüber Nitrat-Einträgen im Sickerwasser, „wogegen auf zu hohe Nitrat-Konzentrationen im Grundwasser erst zu einem späteren Zeitpunkt reagiert werden kann“, heißt es in dem Antrag. Beim Verursacherprinzip würden im Rahmen eines Emissionsmodells diejenigen Gebiete identifiziert, „bei denen die landwirtschaftliche Düngung zu erhöhten Nitrat-Gehalten im Sickerwasser führt“. Das soll Nitrat-Einträge bereits frühzeitig stoppen.
Die Nitrat-Belastung muss zum Schutz des Grundwassers deutlich verringert werden. Weil die Werte schon seit Jahren zu hoch sind, hatte die EU-Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und 2018 Recht bekommen. Daher müssen Bund und Länder weitere Düngebeschränkungen umsetzen. Gegen weitere Verschärfungen gibt es aber seit Wochen Proteste von Landwirten – sie fordern dabei auch Überprüfungen der Messstellen, aus der Union kommen ebenfalls Rufe danach.
Anfang vergangener Woche hatte die Bundesregierung verkündet, sie habe einen neuen Vorschlag zu schärferen Düngeregeln an die EU-Kommission geschickt und warte nun auf eine Reaktion. Mit den bisherigen Plänen, das Düngen zum Schutz des Grundwassers vor zu viel Nitrat einzuschränken, war die Kommission nicht zufrieden. Deutschland drohen hohe Strafzahlungen. Umstritten ist zwischen Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), inwiefern die Ausgestaltung der Messstellen zum Problem beiträgt.


TOP 31 Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/832 neu), Landtagsbeschluss vom 05. Juli 2018, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1852), geplanter Aufruf 11:50 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Die über Jahrtausende gewachsene genetische Vielfalt der von Menschen gezüchteten Nutztiere und Kulturpflanzen, die sogenannte Agrobiodiversität, ist in den letzten Jahrzehnten weltweit immer geringer geworden. Vor diesem Hintergrund ruft die Landesregierung in ihrem Bericht zur „Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen“ dazu auf, dieses kulturelle Erbe für zukünftige Generationen zu schützen und zu erhalten. Die Vielfalt der Nutztiere und Kulturpflanzen habe vorherige Generationen in verschiedenen Klimaten und Ökosystemen begleitet und sich als ungemein anpassungsfähig erwiesen, heißt es in dem Bericht. „In Anbetracht einer wachsenden Weltbevölkerung, der veränderten Nachfrage der Verbraucher und der enormen Herausforderung durch Klimawandel und neu auftretende Krankheiten müssen diese Anpassungsfähigkeit und das Potenzial erneut in Anspruch genommen werden, um der Zukunft entgegentreten zu können.“ Dies sei eine dauerhafte Verpflichtung. 15

Als Strategie zur Bewahrung der Agrobiodiversität durch den Erhalt von alten Nutztierrassen und Pflanzensorten setzt die Landesregierung auf die Unterstützung der regionalen Akteure, etwa im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Hobbygartenbau. Ein weiterer Eckpunkt der Landesstrategie sei die Stärkung von Initiativen und Stiftungen. Hier werden unter anderem die Stiftung Naturschutz und der „Arche Warder“-Tierpark genannt.
Sowohl im Hinblick auf die tiergenetischen als auch im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen gilt die Strategie der Landesregierung zum einen der „In-situ-Erhaltung“, der Sicherung des natürlichen Vorkommens. Als Beispiele werden pflanzliche Wildarten auf dem Dauergrünland und Kultur-Getreidearten auf dem Acker genannt. Im tierischen Bereich wird auf die Unterstützung von „Zuchtprogrammen“ alter Rassen hingewiesen, wie beispielsweise der Zucht des Schleswiger Kaltbluts, des Angler Sattelschweins oder des Rotbunten Husumer Schweins. Zum anderen sieht die Strategie die „Ex-situ-Erhaltung“ vor: die Aufbewahrung von Saat- oder Pflanzgutmustern beziehungsweise von männlichen Tiersamen in Genbanken oder in anderen Sammlungen.


TOP 32 Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich, Bericht der Landesregierung (Drs. 19/1913), geplanter Aufruf 12:25 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Bundesweit hat Schleswig-Holstein mit rund 70 Prozent eine der höchsten Inklusionsquoten. Dies geht aus dem aktuellen Regierungsbericht hervor, den Bildungsministerin Karin Prien im Januar der Öffentlichkeit präsentierte und der nun im Plenum beraten werden soll. Die CDU-Ministerin kündigte bereits an, dass die zahlenmäßige Steigerung der Inklusionsquote nicht um jeden Preis das Nahziel sei. Stattdessen will sie bis zum Ende dieser Wahlperiode, also bis 2022, vor allem auch einheitliche Qualitätsstandards im Land schaffen. Bisher sei dieser Prozess in den Kreisen sehr unterschiedlich. Der Bericht stellt die „rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit unter Berücksichtigung von Schulischer Assistenz und Schulbegleitung“ dar. Hierzu gebe es im Land unterschiedliche Modelle, und einzelne Ansätze zu einer engeren Zusammenarbeit hätten derzeit noch Pilotcharakter. „Sie zeichnen sich durch große Unterschiede in der Reichweite und Laufzeit, bei den Kooperationspartnern und in der Akzeptanz aus“, heißt es.
Insgesamt gab es laut dem Bericht in Schleswig-Holstein im vergangenen Schuljahr 243.137 Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10. Davon hatten 6,79 Prozent einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Maßnahmen lag im Schuljahr 2018/19 bei genau 69,53 Prozent. Seit dem Schuljahr 2015/16 ist eine relativ konstante Quote zu verzeichnen. Prien sprach sich dafür aus, den Förderbedarf von Schülern früher festzustellen. „Ich möchte Lehrer und Eltern ermutigen, schon vor dem dritten oder vierten Schuljahr die Möglichkeiten intensiver Diagnostik in Anspruch zu nehmen“, sagte sie. Auch das Lernen in Kleingruppen soll helfen die Inklusion voranzubringen. Ein weiterer Baustein ihrer Qualitätsoffensive seien insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagogen in den Jahren 2018 bis 2024. Laut dem Bericht gibt es derzeit rund 16

2.350 Lehrkräfte, die in den 82 Förderzentren und 20 Verbundsysteme im Land „für die Qualität von Inklusion“ zuständig sind.
Aus Sicht von Kritikern konnte die Qualität des inklusiven Lernens mit der schnellen Umsetzung nicht Schritt halten, besonders wegen Personalmangels. Der Landesrechnungshof sprach in einem Bericht vor gut zwei Jahren von gravierenden Mängeln. Allein bei den Grundschulen fehlten viele Lehrer und etwa 1500 Sonderpädagogen. Während das Bildungsministerium dem Rechnungshof Fehler bei der Datenerhebung unterstellte und auf die 490 geplanten Stellen beharrte, legte die SPD nach: Es hapere an der notwendigen räumlichen und sachlichen Ausstattung der Schulen und es fehle ein Bekenntnis der Regierung zur Schulassistenz, beklagte SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat Anfang Februar.


Hinweis zu TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens:
Es ist geplant, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache mit der Sammeldrucksache am Freitag zu behandeln. Das Gesetz für ein landesweites Rauchverbot auf allen Spielplätzen wird voraussichtlich in Zweiter Lesung verabschiedet.



Hinweis: Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de. 17

Reihenfolge der Beratung der 29. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. Februar 2020 1 Aktuelle Stunde zum Thema "Eklat in Thüringen – Keine Chance für 70 10:00 Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein" 11 Modellregion Schlei 35 11:10 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 35 11:45
14 Solidarität mit den kurdischen Minderheiten 35 15:00 33 Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 der Antidiskriminierungsstelle des Landes 30 15:35 Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 35 16:05 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes 35 16:40 Donnerstag, 20. Februar 2020 13 Mit verstärkter Tarifbindung gute Löhne und Arbeitsstandards 35 10:00 sichern! 16 Neuregulierung des Glücksspiels 35 10:35 9 Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes 35 11:10 15 Kommunalen Klimaschutz stärken 35 11:45
24 Für effektiven Brandschutz in Garagen und Parkhäusern - 35 15:00 Brandrisiken von elektrisch oder durch Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in der Neufassung der Garagenverordnung berücksichtigen 19 Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes 35 15:35 anheben 21 Förderung der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für angehende 35 16:10 Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen 22 Eine starke Industrie für Schleswig-Holstein, vorhandene Arbeitsplätze 35 16:45 sichern und neue Beschäftigung schaffen Freitag, 21. Februar 2020 17+27 Langfristige Personalstrategie für den Justizvollzug und 35 10:00 Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln 20 Bürgerbeteiligung an der Windkraft sicherstellen 35 10:35 23 Einträge früher messen - Verursacherprinzip beim Nitrateintrag 35 11:10 durchsetzen 25 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2019 bis 5 11:45 31.12.2019 31 Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen 35 11:50 32 Bericht zum Stand der Inklusion im schulischen Bildungsbereich 35 12:25 18

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 3 Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesrechtlicher Vorschriften zur Anpassung an die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau und Pflegefachmann“ aufgrund des Pflegeberufereformgesetzes 8 Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 10 Bericht zum Umsetzungsstand des Demenzplans für Schleswig-Holstein 12 Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein 18 Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein 26 Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 28 Wasserstoffkompetenzzentrum in Schleswig-Holstein einrichten 29 7. Tätigkeitsbericht 2015 – 2017 des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages 30 Beschäftigungssituation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen verbessern