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04.06.20
17:07 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Lehrkräfte und Eltern nicht im Regen stehen lassen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #173 – 04. Juni 2020

Martin Habersaat: Lehrkräfte und Eltern nicht im Regen stehen lassen An vielen Schulen herrscht Unsicherheit über den Umgang mit Klassenreisen und Stornokosten, nachdem diese auf Erlass des Bildungsministeriums abgesagt werden mussten. Die Diskussion aus dem Bildungsausschuss fasst Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zusammen:
„Der Landtag hat 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Eltern von Stornokosten freizuhalten. Das gilt für Klassenreisen, die im Schuljahr 2019/20 stattfinden sollten. Soweit, so klar. Danach geht es nicht ganz so klar weiter: Die Bildungsministerin legte im Ausschuss Wert auf die Feststellung, dass kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Stornokosten bestehe. Auch vertraue man darauf, dass nur Eltern die Erstattung beantragen, für die sich andererseits eine besondere Härte ergäbe. Bisher jedoch, so die Ministerin, habe man noch keinen Antrag abgelehnt. In der Praxis stehen momentan vielfach aber Lehrkräfte mit Verträgen da, die sie abgeschlossen haben und für die sie geradestehen müssen. Wir verlassen uns auf die Aussage der Ministerin, dass keine Lehrkraft im Regen stehen gelassen wird. Alle für eine Lehrkraft anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Eintrittsgelder) muss das Land ohnehin übernehmen. Wir hoffen, dass die Landesregierung jetzt nicht Lehrkräfte bei Eltern Geld einsammeln lässt, um dann hinterher zu prüfen, welche Eltern es zurück erhalten. Auch wünschen wir uns eine kulante Lösung für Fahrten im zweiten Halbjahr 2020, die unter dem Eindruck der Corona-Krise abgesagt wurde. Eine uneingeschränkt gute Nachricht: Für Eltern, die andernfalls die Kosten der Reise vom Sozialamt erstattet bekommen hätten, stellt eine Nicht-Übernahme der Stornogebühren durch das Sozialamt in jedem Fall eine Härte dar. In diesen Fällen erstattet das Bildungsministerium die Kosten und wird sich ggf. im Nachgang mit den Sozialämtern auseinandersetzen.“



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