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11.06.20
16:48 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl: Das Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, würde einer Ideologie dienen - nicht jedoch der Sache

PRESSEMITTEILUNG



Dr. Frank Brodehl zur Forderung nach Streichung des Begriffs „Rasse“ aus Artikel 3 des Grundgesetzes;

„Das Wort ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz zu streichen, würde einer Ideologie dienen – nicht jedoch der Sache“ Kiel, 11. Juni 2020 Die Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Aminata Touré (GRÜNE), und der Bundesvorsitzende der GRÜNEN, Robert Habeck, haben anlässlich der aktuellen Rassenunruhen in den USA erklärt: „Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen. Allesamt.“ Ein „starkes Zeichen“ dafür wäre, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Serpil Midyatli, stellvertretende SPD- Bundesvorsitzende, hat sich dieser Forderung unter dem Hinweis darauf, dass es gar keine Rassen gäbe, nun angeschlossen. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:
„Der Rassenwahn des Dritten Reiches darf sich niemals wiederholen. Genau mit dieser Intention haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes in Artikel 3 Absatz 3 ausdrück- lich festgeschrieben:
Niemand darf wegen ... seiner Rasse ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Dass diese glasklare Formulierung nun von führenden Politikern der GRÜNEN und der SPD dadurch in Zweifel gezogen wird, dass sie den Begriff Rasse selbst als rassistisch einordnen, indem sie allen, die diesen Begriff verwenden, unterstellen, dies mit dem Ziel der Abgrenzung und Herabsetzung anderer zu tun, ist vollkommen absurd.
Dass Serpil Midyatli (SPD) und Aminata Touré dies dennoch tun und an Stelle des Wortes Rasse den Begriff rassistische Diskriminierung in Artikel 3 GG einfügen wollen, hat vor allem zwei Gründe: zum einen wollen sie sich über das Thema Rassismus, das derzeit in allen Medien omnipräsent ist, schlicht profilieren; zum anderen dient der Begriff rassistische Diskriminierung in seiner juristischen Unbestimmtheit dem Zweck, diesen zukünftig mit jeder Bedeutung füllen zu können, die einem gerade politisch opportun erscheint.
Auf diese Weise ließe sich künftig jede Kritik, die etwa an linksgrüner Asylpolitik geäußert wird, als rassitische Diskriminierung bezeichnen – und dann auf Basis eines neugefassten Artikel 3 GG auch unter Strafe stellen.
Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Aus diesem Grund lehnt die AfD-Fraktion die Streichung des Begriffs Rasse aus Artikel 3 Abs. 3 GG ab. Zudem auch deshalb, weil die von den GRÜNEN und der SPD gewünschte Ideologisierung des Grundgesetzes dem offiziell verfolgten Ziel, Rassismus zu bekämpfen, in keiner Weise helfen würde. Denn nicht der Begriff Rasse ist rassistisch, sondern das Herabsetzen anderer aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen.“



Weitere Informationen:

• WELT-Artikel „Grüne wollen ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz streichen, Regierung skeptisch“ vom 11. Juni 2020:
https://www.welt.de/politik/article209370601/Debatte-ueber-Streichung-des-Wortes-Rasse- aus-dem-Grundgesetz.html#Comments



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de