Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.06.20
12:10 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 12 "Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 197/2020 Kiel, Mittwoch, 17. Juni 2020
Polizei/ Landespolizeigesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Christopher Vogt zu TOP 12 „Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften“ In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Wenn Liberale, Konservative und Grüne sich gemeinsam auf den Weg ma- chen, um eine Polizeirechtsreform anzustoßen, darf man mit Recht ge- spannt sein, was dabei herauskommt. Übrigens nicht nur als Beobachter, sondern auch als Beteiligter. Es war ja nie ein Geheimnis, dass die Ansich- ten der drei Koalitionspartner da ziemlich unterschiedlich gelagert sind. Für meine Partei gilt bei der Inneren Sicherheit seit jeher das Credo: Freiheit braucht auch Sicherheit, aber nicht in der fortwährenden Verschärfung von Gesetzen liegt der entscheidende Schlüssel zu mehr Sicherheit, sondern in der effektiven Durchsetzung des geltenden Rechts. Dieser Prämisse folgend hat sich die Jamaika-Koalition in der ersten Hälfte dieser Wahlperiode zu- nächst umfangreich um die Polizei selbst und nicht sofort um das Polizei- recht gekümmert. Die drei wichtigsten Punkte dabei waren:  Die Schaffung von mehr Stellen für die Polizei und die Besetzung mit geeigneten Persönlichkeiten,  eine bessere Ausstattung für unsere Polizei und  das Verbleiben der Polizei mit Stationen im ländlichen Raum. Es ist eben mehr als nur ein Signal, wenn der ‚Sheriff‘ vor Ort weiterhin be- kannt ist und sich dort auskennt, und wenn der Rechtsstaat sich ausdrück- lich nicht aus der Fläche zurückzieht, auch wenn die Hotspots der Kriminali- tätsstatistik in der Regel woanders liegen. Zudem hat die Landespolizei viele Großeinsätze zu bewältigen, wofür man ebenfalls mehr Personal und eine bessere Ausrüstung benötigt. Dies war deshalb der richtige Weg!
Es gibt ja viele Ideen, wie man unsere Sicherheitsgesetze immer weiter ver- schärfen könnte. Uns geht es aber nicht um die Überwachung unbescholte- ner Bürger – wir wollen eine effektive Bekämpfung der Kriminalität. Über- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de triebene Polizeigesetze wie z.B. in Bayern oder in Niedersachsen waren und sind für uns nicht vorstellbar. Wir haben uns strikt daran orientiert, was un- sere Polizei tatsächlich braucht, um ihren Auftrag optimal erledigen zu kön- nen, ohne dabei die Bürgerrechte zu schleifen. Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizeibeamtinnen und -beamten, aber deshalb müssen wir ihnen nicht alle denkbaren Instrumente an die Hand geben, die sie in Wirklichkeit gar nicht brauchen. Unsere Polizei ist gut ausgebildet und organisiert, aber sie kann natürlich immer noch besser werden. Es gibt auch neue Herausfor- derungen für unsere Polizei, wie z.B. neue Formen des Terrorismus, die zu- nehmende Cyberkriminalität oder leider auch eine zum Teil erschütternde Gewalttätigkeit gegen unsere Beamten, auf die wir mit geeigneten Maß- nahmen reagieren müssen, da uns nicht nur unser Rechtsstaat, sondern auch der Schutz seiner Repräsentanten sehr wichtig ist. All dies ist uns mit diesem Entwurf – bei aller Bescheidenheit – auch sehr gut gelungen.
Zu nennen ist da etwa die neue Rechtsgrundlage zur Aufzeichnung von Not- rufen. Menschen, die sich an die Notrufzentrale bzw. an die Polizei wenden, sind oft mit Ausnahmesituationen konfrontiert. Ihre Anrufe sind daher nicht selten missverständlich oder eben schwer zu verstehen. Diese Anrufe noch einmal nachhören zu können, ist schlichtweg vernünftig und die Rechts- grundlage dafür fehlte leider bislang. Dies wollen wir nun korrigieren. Zu den sinnvollen Neuerungen gehört auch die Einführung von sogenannten ‚prä- ventiven Blutproben‘. Dahinter steckt das Szenario, dass eine Person, zu- meist eine Polizistin oder ein Polizist, angegriffen wurde und befürchten muss, sich dabei mit einer Krankheit angesteckt zu haben – etwa durch ei- nen Biss oder durch Spucken. Das sind leider Szenarien, die für viele Poli- zeibeamte auch in Schleswig-Holstein traurige Realität sind. Durch eine Un- tersuchung bei den Tätern können Risiken ausgeschlossen oder identifiziert werden. So wird eine schnelle medizinische Reaktion beim Angegriffenen ermöglicht und dieser nicht unnötig in quälender Ungewissheit gelassen. Wer für unsere Gesellschaft den Kopf hinhält, muss von uns unterstützt werden.
Dann gibt es Maßnahmen, die sich die eine oder der andere gewünscht ha- ben mag, aber von deren Notwendigkeit wir einfach nicht überzeugt sind. Hierzu gehören vor allem die Online-Durchsuchung und die Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Beides sind Maßnahmen, bei denen Endgeräte mit staatlicher Schadsoftware infiltriert und ausge- späht werden. Beide Instrumente halten wir für den Bereich der Gefahren- abwehr für nicht erforderlich und lehnen sie daher ab. Gleiches gilt auch für den Zugriff auf Vorratsdaten. Hier wirkt der Entwurf sogar rechtsbereini- gend, indem die Verweisung auf eine vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärte Norm gestrichen wird.
Zudem gibt es die Maßnahmen, über die die Meinungsbildung – auch inner- halb der Polizei – noch nicht abgeschlossen ist. Hierzu zählt der sogenannte ‚Taser‘. Ich denke, die Ermöglichung eines Modellversuchs ist sinnvoll und zwar mit der uns eigenen norddeutschen Besonnenheit und Zurückhaltung. Deshalb wollen wir diese Rechtsgrundlage mit einer Evaluierungs- und Ver- fallklausel versehen. Bei den sogenannten Bodycams konnte ich mir bei ei- nem Besuch des Zweiten Polizeireviers in Lübeck persönlich ein Bild davon machen, dass diese in bestimmten Situationen zur Deeskalation beitragen können und vor allem die Beamten und andere Beteiligte schützen können. Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de Ihr Einsatz muss aber klaren und sinnvollen Regeln unterliegen. Dann macht dieses Instrument absolut Sinn. Ich bin aber strikt dagegen, dass wie in an- deren Ländern quasi permanent eine Kamera läuft. Dies würde die Distanz zwischen Polizei und Bürgern unnötig vergrößern.
Wir wollen ein Gesetz mit Maß und Mitte. Dieser Entwurf ist dafür eine sehr gute Diskussionsgrundlage. Er trägt eine klare liberale Handschrift. Ich dan- ke den Fachleuten von CDU, Grünen und meiner Fraktion sowie dem In- nenministerium und dort insbesondere Staatssekretär Geerdts für die bis- herige Arbeit und ich hoffe auf eine ergiebige Ausschussberatung.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de