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17.06.20
16:44 Uhr
CDU

Tim Brockmann: TOP 43+54: Kein Missbrauch des Demonstrationsrechts

Grundrechte- oder Hygienedemonstrationen | 17.06.2020 | Nr. 201/20
Tim Brockmann: TOP 43+54: Kein Missbrauch des Demonstrationsrechts Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
zunächst möchte ich der Ministerin sehr herzlich für Ihren Bericht danken. Er zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein sogenannte Grundrechte- oder Hygienedemonstrationen stattfinden. Gegen solche Demonstrationen ist grundsätzlich auch gar nichts einzuwenden, denn dort nehmen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ihr Grundrecht wahr, sich zu versammeln und ihre Meinung zu äußern.
Dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes kann und darf ihnen auch niemand absprechen. Es ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie! Der Staat hat grundsätzlich nicht zu entscheiden, inwiefern das Demonstrieren für oder gegen etwas inhaltlich zulässig ist und welche Meinung diese Versammlung sich zu eigen macht. Es gibt im Rahmen der Versammlungsfreiheit genau wie im Rahmen der Meinungsfreiheit kein „richtig“ oder „falsch“.
Insbesondere Versammlungen gegen staatliche Maßnahmen sind legitim. Dazu gehören grundsätzlich auch Proteste gegen Freiheitsbeschränkungen, wie wir sie jeden Tag durch die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus erleben.
Gleichzeitig möchte ich festhalten: Auch auf Versammlungen gilt zunächst einmal geltendes Recht, aus dem sich Regeln für die Versammlung ableiten lassen. Diese Regeln können je nach Lage unterschiedlich sein, denn die Versammlungsfreiheit kann durch kollidierendes Verfassungsrecht, wie etwa die Staatspflicht zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger, verkürzt werden. Konkret heißt das, dass seitens des Staates Auflagen gemacht werden können, wie etwa das Einhalten von Abständen oder die Pflicht Masken zu tragen.
Problematisch wird es allerdings, wenn sich die Demonstrationsteilnehmer nicht mehr an die geltenden Auflagen halten und damit die Infektionsgefahr steigt, wodurch all unsere Bemühungen der letzten Wochen konterkariert werden können. Daher mein dringender Appell an alle: Das Demonstrationsrecht wird ihnen niemand absprechen, aber halten sie sich an die Abstandsregeln.



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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Aber nicht nur das Verhalten auf den Demonstrationen müssen wir im Blick behalten, sondern auch die Inhalte, denn die machen mir zunehmend Sorgen.
Erste kleinere Proteste gab es in Berlin bereits ab Ende März. Dort versammelten sich zunächst vor der Berliner Volksbühne linke Kulturschaffende und Kapitalismuskritiker und verteilten Zeitungen mit dem absurden Titel „Demokratischer Widerstand“. Doch dieses Bild hat sich gewandelt, denn von Beginn an zogen diese Demonstrationen auch Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker an, die mittlerweile das Demonstrationsgeschehen deutschlandweit prägen. Und auch die AfD hat die Corona- Proteste inzwischen für sich entdeckt und ruft insbesondere in Ostdeutschland offen zu Demonstrationen auf.
Mehr noch: Der Protest findet mittlerweile oft unter Missachtung der Hygieneregeln und des Verbots größerer Versammlungen statt. Die Bundes- und Landesregierungen werden dabei unter anderem als „diktatorisches Hygiene-Regime“, „Quasi-Diktatur“ oder „Notstands-Regime“ bezeichnet und auch Gewalt gegenüber Passanten, Polizisten oder Journalisten tritt offen zu Tage. Demokratische Prozesse und Entscheidungen werden delegitimiert und untergraben. Die Gefährlichkeit des Infektionsgeschehens und des Coronavirus selbst werden angezweifelt und durch Darstellung falscher Tatsachen verharmlost.
Diese Entwicklung halte ich für hoch problematisch und möchte solchen Inhalten scharf widersprechen. Vor dem Hintergrund dieser Gemengelage ist es wichtig, dass wir als Staat mit unseren Sicherheitsorganen beide Augen und beide Ohren offen haben. Und deshalb ist es auch gut und richtig, dass unsere Innenministerin bereits Mitte Mai vor der Unterwanderung so genannter Grundrechte- oder Hygienedemonstrationen durch Rechtsextremisten gewarnt und alle Schleswig- Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zur Wachsamkeit gegenüber Wölfen im Schafspelz aufgerufen hat.
Dennoch, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir auch denjenigen einen Raum bieten, die ohne Nazis, Antisemiten und Aluhüte gegen die Corona- Maßnahmen demonstrieren und auf ihre Anliegen aufmerksam machen wollen. Gegen Kritik an der Sache ist nichts einzuwenden. Aber es gibt einen Unterschied zwischen den berechtigten Sorgen von Gastronomen, Reisebüroinhabern oder Busunternehmern, die bereits hier vor dem Landtag demonstriert haben, und Verachtung für Verantwortungs- und Entscheidungsträger. Und dieser Unterschied wird an vielen Stellen nicht mehr gemacht. Und das, meine Damen und Herren ist keine gute Entwicklung. Vielmehr brauchen wir konstruktive Debatte in diesen schwierigen Zeiten.
Deshalb halte ich es auch für sinnvoll, den Antrag der SPD zunächst in den Ausschuss zu überweisen. Zum einen weil sich viele der geforderten Maßnahmen bereits in unserem gemeinsamen Antrag „Für Demokratie – Gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Terror“, den wir in der letzten Tagung beschlossen habe, wiederfinden und zum anderen weil mich interessiert, wie diese Dinge bereits durch den Landesbeauftragten oder dem Offenen Kanal bearbeitet werden und daraus folgend, an welchen Stellen nachgearbeitet werden muss.


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Verantwortlich: Kai Pörksen | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Seite 3/3
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