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17.06.20
17:59 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 3 + 7 "Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes"

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 202/2020 Kiel, Mittwoch, 17. Juni 2020
Finanzen/ Änderung des Abgeord- netengesetzes



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky zu TOP 3 + 7 „Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes“ In seiner Rede zu TOP 3 + 7 (Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfah- rens sowie zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengeset- zes) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Bevor ich auf die wesentlichen Punkte aus dem Gesetzentwurf eingehe, will ich der eingesetzten, unabhängigen Sachverständigenkommission für ihre Ausarbeitung danken. Der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW folgt den Vorschlägen der Kommission. Es soll, wie vorgeschlagen, ei- nen Wechsel zu einem modifizierten Pensionsmodell geben.
In dem vorgeschlagenen Modell wird die Altersentschädigung der Abgeord- neten auf der Basis der jeweils aktuellen Grundentschädigung berechnet und ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Abgeordnete gezahlt. Die Alters- entschädigung steigt mit jedem Jahr der Mandatszeit um 1,5 Prozent an. Auf diese Weise kann die jährlich aktuelle Entschädigungshöhe von jeder- mann nachvollzogen werden und es wird bei der Ermittlung der Altersent- schädigung ein Maximum an Transparenz und Nachvollziehbarkeit erreicht. Abgeordnete erwerben nach fünfjähriger Mandatszeit im Landtag einen An- spruch von 7,5 Prozent und nach zehnjähriger Mandatszeit einen Anspruch auf 15 Prozent der Grundentschädigung als Altersentschädigung. Um eine Überversorgung zu vermeiden, wird die Altersentschädigung auf 60 Prozent der Grundentschädigung begrenzt. Wichtig ist dabei auch der Hinweis, dass laufende Einkünfte und Versorgungsbezüge der ehemaligen Abgeordneten aus öffentlichen Kassen auf die Altersentschädigung anteilig angerechnet werden.
Neu ist auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Alters- entschädigung mit Abschlägen vor Erreichen der jeweiligen Regelaltersgren- ze. Die Vorschrift vollzieht hier die für die gesetzlich Rentenversicherten und Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de die Landesbeamtinnen und -beamten geltenden Regelungen nach.
Die transparente Finanzierung erfolgt über eine von der Kommission vorge- schlagene Fondslösung. So werden in der aktiven Mandatszeit jährlich Mit- tel einer Versorgungsrücklage zugeführt. Die Höhe des monatlichen Zufüh- rungsbetrages von 2.150 Euro je Abgeordnete an den Fonds orientiert sich an der Empfehlung der Sachverständigenkommission und entspricht dem arithmetischen Mittel der für weibliche und männliche Abgeordnete errech- neten Beträge.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Reform mit Augenmaß vorge- nommen und dass sie angemessen ausgestaltet wurde. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern liegen wir mit der neuen Regelung übrigens am unteren Ende. Eine angemessene, zukunftsfähige Alterssicherung und Hin- terbliebenenversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil einer die Unabhän- gigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung.
Nun zur Diätenentwicklung: Die Diäten sind in Schleswig-Holstein an die all- gemeine Einkommensentwicklung der Bürgerinnen und Bürger im vergan- genen Jahr gekoppelt. Die Übernahme dieser Entwicklung erfolgt also im- mer mit Verzögerung und es bedarf dafür keines extra Parlamentsbeschlus- ses. Die jetzt anstehende Anpassung bezieht sich also noch auf den Index 2019. Das ist ein sinnvolles und transparentes System. Und das wollen wir nicht ändern, auch nicht bei negativen Index-Entwicklungen. Man muss ja davon ausgehen, dass die allgemeine Einkommensentwicklung in diesem Jahr deutlich negativer ausfallen wird als 2019, so dass sich auch die Wirt- schaftskrise in der weiteren Diätenentwicklung widerspiegeln wird. Wir blei- ben dabei: Das bestehende Modell orientiert sich an der Lohnentwicklung der Menschen in Schleswig-Holstein. Und es ist fair, dass die Diäten natür- lich auch sinken, wenn sich die allgemeine Einkommensentwicklung ver- schlechtert.
Was möchte die AfD also mit ihrem Antrag erreichen? Die AfD möchte eine Symboldebatte führen und die demokratischen Parteien in die Ecke derjeni- gen drücken, die sich vermeintlich selbst bereichern. Die AfD-Initiative und das AfD-Gerede retten aber keinen Erkrankten, keinen Unternehmer in Exis- tenznot und keinen Angestellten in Kurzarbeit. Die Zukunft dieser Menschen hängt von Entscheidungen von fähigen Politikern ab, die gerade rund um die Uhr damit beschäftigt sind, die Pandemie einzudämmen und die Folgen ab- zufedern. Hier hält sich die AfD bequem zurück. Das ist der eigentliche Un- terschied zwischen Ihnen und den demokratischem, engagierten, verant- wortungsvollen Fraktionen des hohen Hauses!“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de