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17.06.20
18:17 Uhr
AfD

Dr. Frank Brodehl zu TOP 9: Das Verschleierungsverbot an Schulen darf nur ein Anfang sein – ein Verbot an Hochschulen muss umgehend folgen

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –


Dr. Frank Brodehl anlässlich der Plenar-Debatte zum Verschleierungsverbot an Schulen (TOP 9):

„Das Verschleierungsverbot an Schulen darf nur ein Anfang sein – ein Verbot an Hochschulen muss umgehend folgen“
Kiel, 17. Juni 2020 Der Landtag hat heute über den Gesetzentwurf der Landes- regierung debattiert, mit dem ein Verschleierungsverbot an Schulen eingeführt werden soll. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, er- klärte dazu in seiner Rede:
„Bei der Debatte um ein Verbot der Verschleierung geht es nicht in erster Linie um Burka oder Niqab oder ein Stück Stoff. Es geht vielmehr um zwei ganz grundlegende Fragen:
• Erstens: Können wir es dulden, dass dem politischen Islam, der unsere Konventio- nen ablehnt und der nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, an öffentlichen Einrichtungen eine Bühne geboten wird?
• Zweitens: Können wir es dulden, dass der politische Islam durch die Burka – dem Symbol der Unterdrückung von Mädchen und Frauen schlechthin – in unserer Ge- sellschaft salonfähig wird?
Als AfD beantworten wir beide Fragen mit einem eindeutigen Nein. Für diejenigen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit einen ‚wahren Islam‘ mitten in Deutschland etablieren wollen, darf es keinen Raum geben. Nicht in Schulen, nicht in Universitäten, nirgendwo in der Öffentlichkeit. Denn durch Burka und Niqab sollen Frauen samt ihrer Persönlichkeit aus dem öffentlichen Blickfeld verschwinden, sie sollen unsichtbar sein – das ist ein absolut unerträglicher Gedanke!
Und ich bin ohne jede Übertreibung erschüttert, dass darüber in diesem Haus kein ein- deutiger Konsens besteht. Am deutlichsten ist das schlicht daran zu erkennen, dass wir heute nur über den Jamaika-Gesetzentwurf vom März dieses Jahres zum Verschleie- rungsverbot an Schulen sprechen. Aber wir sprechen nicht über den AfD-Gesetzentwurf zum Verschleierungsverbot an Hochschulen von 20. Februar 2019, über den Gesetzent-

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



wurf, der nötig wurde, weil sich die Universität Kiel ausdrücklich an die Politik gewandt hatte, um eine rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie für ihren Lehr- und Prü- fungsbetrieb ein entsprechendes Verbot anordnen und durchsetzen kann.
Dafür, dass heute nur ein Verschleierungsverbot an Schulen und nicht auch gleich für eins für Hochschulen beschlossen wird, kommen nur zwei Gründe infrage.
• Es reicht Ihnen, dass die AfD das Verbot beantragt hat, um reflexhaft dagegen zu sein. Damit machen Sie aber unmissverständlich deutlich, dass Ihnen die Sache der Frauen, die unter dem Niqab weggesperrt werden, dann doch nicht so wich- tig ist, zumindest nicht so wichtig, wie Ihr Kampf gegen die AfD.
• Der zweite Grund lautet: Sie sind sich innerhalb Ihrer Koalition nicht einig. Dass die Grünenfraktion sich intern einstimmig gegen ein Verschleierungsverbot an Hochschulen ausgesprochen hat, ist bekannt. Und bekannt ist eben auch, wer in Jamaika längst den Ton angibt.
Um genau dies wenn irgend möglich zu kaschieren, lenkt man mit dem Jamaika-Antrag vom eigentlichen und tatsächlich vorhanden Problem an Hochschulen ab – und zaubert einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf zum Verschleierungsverbot an Schulen aus dem Hut. Während Sie also das Verschleierungsverbot an Schulen innerhalb von drei Monaten beraten und beschließen können, verhindern Sie unseren Gesetzentwurf seit nunmehr 15 Monaten. Im Bildungsausschuss heißt es dazu dann immer: „Jamaika hat noch Beratungsbedarf.“
Wenn es nur darum ginge, dass sich FDP und CDU damit unglaubwürdig machen – sei´s drum. Aber tatsächlich sendet Ihre ‚Aufschieberitis‘ ein fatales Signal aus. Und das heißt: Es wird toleriert, wenn Frauen unter die Burka gezwungen werden. Der deutsche Staat ist sich zumindest unsicher, wie er darauf reagieren soll. Und genau das kann von den islamischen Fundamentalisten nur als Schwäche gedeutet werden. Für sie ist es auch in Zukunft möglich, die Freiheitsrechte von Frauen einzuschränken, sie zu degradieren und sie, je nachdem, ob sie Schleier tragen oder nicht, in sogenannte ‚ehrbare‘ und ‚nicht ehrbare‘ Frauen zu unterteilen.
Meine Damen und Herren, wir tragen das Gesetz zur Vollverschleierung an Schulen aus Überzeugung mit. Eine klare Ansage an die fundamentalistischen islamischen Kräfte, die

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



versuchen, ihre Ideologie hier bei uns voranzutreiben, ist es aber nicht. Die hätte es sein können, wenn wir heute sowohl ein Verschleierungsverbot an Schulen als auch an Hoch- schulen beschlossen hätten. Und diese Möglichkeit haben Sie heute ungenutzt gelassen, alleine um Ihren grünen Jamaikascheinfrieden nicht zu gefährden.
Wir sagen dagegen in aller Deutlichkeit: Wer die Vollverschleierung duldet, der schützt nicht die Religionsfreiheit, sondern der stärkt den Einfluss von Fundamentalisten – auf Kosten der betroffenen Frauen und aller Frauen. Das ist inakzeptabel und deshalb werde ich das Thema beim nächsten Bildungsausschuss wieder auf die Tagesordnung setzen.



Weitere Informationen:
• Pressemitteilung von Dr. Frank Brodehl „Jamaika hätte heute zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können – doch die GRÜNEN zierten sich“ vom 4. Juni 2020:
http://www.ltsh.de/presseticker/2020-06/04/18-43-54-41c3/PI-XtkkykHD-afd.pdf
• Gesetzentwurf von Jamaika zur Änderung des Schulgesetzes vom 28. Januar 2020 (Drucksache 19/1965): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01900/drucksache-19-01965.pdf
• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein“ vom 20. Februar 2019 (Drucksache 19/1290): http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01290.pdf



Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de