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04.09.20
11:44 Uhr
Landtag

Korrektur: Leben retten seit 1920 - Landtagspräsident Schlie gratuliert Lübecker DLRG zum 100-jährigen Jubiläum

Nr. 84 / 4. September 2020


Leben retten seit 1920 – Landtagspräsident Schlie gratuliert Lübecker DLRG zum 100-jährigen Jubiläum

Die Badesaison an Schleswig-Holsteins Küsten neigt sich dem Ende entgegen – auch für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Lübeck e.V. Im Rahmen ihres Saisonfinales heute (Freitag) in Travemünde hat Parlamentspräsident Klaus Schlie der DLRG Lübeck für ihr ein Jahrhundert währendes Engagement gedankt und Glückwünsche im Namen aller Abgeordneten zum 100-jährigen Bestehen überbracht.
„Dieses besondere Jubiläum hätte in 2020 eigentlich gefeiert werden müssen“, sagte der Landtagspräsident. „Wegen der Coronavirus-Pandemie mussten aber nicht nur die Festivitäten ausfallen – die derzeitigen Gegebenheiten haben auch die Arbeit der Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer in diesen Sommermonaten enorm erschwert.“
Den Mitgliedern der DLRG gebühre daher ein besonderer Dank, betonte Schlie. „Neben ihrem ohnehin schon uneigennützigen und hervorragenden Einsatz haben sich die vielen Frauen und Männer der DLRG in diesem Jahr mit Blick auf das grassierende Coronavirus einer zusätzlichen Herausforderung gestellt und das Risiko einer möglichen Ansteckung nicht gescheut.“ Das sei keine Selbstverständlichkeit, unterstrich der Parlamentspräsident. „Dieses Engagement müssen wir als Gesellschaft den Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern hoch anrechnen.“
Die Arbeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft für die Sicherheit der Menschen am und im Wasser sei heute genauso wichtig wie vor einem Jahrhundert, erklärte Schlie. „Die DLRG ist wegen ihres qualitativ guten Ausbildungsstandards, ihrer hohen Präsenz im ganzen Land und ihrer technischen Möglichkeiten ein unverzichtbarer Partner in der Wasserrettung.“ Deswegen dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass die DLRG von Bund, Ländern und Gemeinden für ihr Engagement jede mögliche Unterstützung erhalten müsse.