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20.10.20
18:03 Uhr
CDU

Tobias Koch: Kein Aktionismus bei Corona-Regelwerk

Beherbergung | 20.10.2020 | Nr. 363/20
Tobias Koch: Kein Aktionismus bei Corona- Regelwerk Zum heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald zum sogenannten Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
„Die Entscheidung in Mecklenburg-Vorpommern hat keine direkten Auswirkungen auf Schleswig-Holstein. In Kenntnis der Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer hat die Koalition erst am gestrigen Montag entschieden, am bestehenden Testgebot in Schleswig-Holstein festzuhalten. Die touristische Beherbergung ist damit nicht verboten, sondern lediglich an die Bedingung eines negativen Corona- Testergebnisses geknüpft. In der Abwägung der unterschiedlichen Interessen hat aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion der Schutz der Bevölkerung Vorrang. Aktionismus bei Änderungen des Corona-Regelwerkes ist deshalb fehl am Platz.“



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