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19.11.20
15:31 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Düngemittelverordnung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 19 – Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Hol- stein Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 Bernd Voß: 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 378.20 / 19.11.2020



Gewässerschutz im ganzen Land umsetzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke dem Minister für den Bericht und den Mitarbeiter*innen im MELUND, die mit Hochdruck an der Umsetzung der Düngeverordnung arbeiten. Keine leichte Aufgabe. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der viel diskutierten roten Gebiete hat im September den Bundesrat durchlaufen und wurde Anfang Oktober von der Bundesre- gierung verabschiedet. Trotzdem muss die Umsetzung bis Ende des Jahres stehen. Im Jamaika-Antrag, der hier im Februar beschlossen wurde, haben wir ein einheitliches Ver- fahren zur Ermittlung der roten Gebiete gefordert. Das war erforderlich, weil diese unsäg- liche Diskussion um Messstellen – als seien die Messstellen das eigentliche Problem und nicht der Nährstoffüberschuss – anders zu keinem Ende gekommen wären. Der einheit- liche Rahmen liegt jetzt vor. Mit dem Ergebnis einer erheblich verkleinerten Gebietsku- lisse.
Daraus aber einen Rückschritt für den Gewässerschutz abzuleiten, wäre falsch. Denn: Erstens: Die Düngeverordnung gilt flächendeckend. Alle Landwirte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sie bedarfsgerecht düngen und keine Nährstoffüberschüsse pro- duzieren.
Zweitens: Bilanzüberschüsse treten im Land verteilt flächendeckend auf, insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung und/oder hoher Biogaserzeugung. Das sagt die Wissenschaft, darauf haben auch Prof. Taube und Prof. Henning, in ihrem Vortrag zum Nährstoffbericht bei uns im Agrarausschuss Ende April hingewiesen. Dabei haben sie auch die Bedeutung betriebsbezogener Stoffstrombilanzen herausgestellt.
Drittens: Wir haben in Schleswig-Holstein, aufgrund der geologischen Gegebenheiten, eine hohe Filterwirkung der Böden für Nitrat. Aber diese ist endlich. Seite 1 von 2 Viertens: Es bleibt die Vorgabe aus der Wasserrahmenrichtlinie – die selbstverständlich weiterhin gilt – für den Grundwasserkörper mit mehr als 50 mg Nitrat in einen guten Zu- stand zurückzuversetzen. Und nicht allein das Grundwasser, auch Fließgewässer und die Meere, sind vor Nährstoffeintrag zu schützen. Denn die Fokussierung der Debatte auf die roten Gebiete ist auch deshalb falsch, weil wir nicht allein die Nitratrichtlinie zu beach- ten haben. Da gibt es eben auch noch die Wasserrahmenrichtlinie, die Biodiversitätsstra- tegie und auch die EU-NERC Richtlinie zur Begrenzung von Stickstoffoxyden und Am- moniak. Auch diese Vorgaben sind bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu berück- sichtigen. Das findet sich ebenfalls in unserem Beschluss vom Februar wieder.
Sehr geehrte Damen und Herren, richtig ist, es gibt sehr viele Landwirte*innen, die nicht erst jetzt, sondern schon immer gewässerschonend wirtschaften. Sie wehren sich dagegen, pauschal an den Pranger gestellt zu werden. Nach der bestehenden, an den Grundwasserkörpern orientierten Ku- lisse, wären Landwirte durch Auflagen mit in Haftung genommen worden, die selbst alles richtig machen, aber das Pech haben, in einem Gebiet mit einem belasteten Grundwas- serkörper zu wirtschaften.
Es gibt aber – diese Wahrheit müssen wir anerkennen – auch immer noch diejenigen, die nach dem Prinzip ‚viel hilft viel‘ vorgehen, oder die schlichtweg ein Entsorgungsproblem mit ihrer Gülle haben, weil sie viele Tiere haben, aber wenig Fläche.
Die Erfolge bei der Beratung zeigen, einiges geschieht auch aus Nichtwissen. Beratung ist daher weiter ein wichtiges Instrument im Gewässerschutz. Aber wir müssen auch die Kontrollen einerseits verstärken und andererseits auch effizienter machen. Es kommt jetzt darauf an, wie gut es gelingt, die tatsächlich produzierten Bilanzüberschüsse verur- sachergerecht dort zu identifizieren, wo sie anfallen. Die Voraussetzung schaffen wir, indem wir eine Meldepflicht für alle landwirtschaftlichen Betriebe bezüglich der Düngebe- darfsermittlung und der tatsächlichen Düngungsmaßnahmen einführen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte meine Redezeit auch darauf verwenden können, aufzuzählen, was ich an den Vorgaben der Bundesdüngeverordnung und der AVV zur Abgrenzung der Belastungsge- biete alles auszusetzen hätte. Da gibt es einiges. Aber ich denke, nach dem jahrelangen Gezerre und Abwehrkämpfen ist es jetzt dringend geboten, den Blick nach vorne zu rich- ten und sich auf die Umsetzung zu konzentrieren. Auf die Einhaltung der geltenden Vor- gaben und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Dies wird zusätzliche Personal- und Sach- kosten erfordern. Aber so schützen wir unsere Gewässer am besten. Die verfahrene Si- tuation musste zu den erfolgreichen Klagen der EU führen. Sie ist das Ergebnis einer inzwischen über Jahrzehnte andauernden Verweigerung der Umsetzung von Gemein- schaftsrecht und verschleppter Vorgaben. Das muss endlich ein Ende haben. ***



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