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19.11.20
15:40 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu TOP 19: Jamaikas Vorhaben wird der EU-Nitratrichtlinie wieder nicht gerecht

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 19. November 2020
Kirsten Eickhoff-Weber: Jamaikas Vorhaben wird der EU-Nitratrichtlinie wieder nicht gerecht TOP 19: Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein (Drs. 19/2545)
„Und wieder debattieren wir über die Düngeverordnung im Landtag. Das ist eine never ending story, die 1991 mit dem Inkrafttreten der EU-Nitratrichtlinie begann und bis heute ist die Umsetzung nicht gelungen. Dem Minister danke ich für den Bericht. Und den Jamaikanern danke ich für den Antrag, denn das was uns hier heute als Erfolg verkauft werden soll, wird und das ist meine feste Überzeugung, der EU-Nitratrichtlinie wieder nicht gerecht. Die Landesdüngeverordnungen der Länder müssen auf der Grundlage der im Mai im Bund novellierten Düngeverordnung neu gefasst werden. Anlass ist das EU-Urteil zur nicht richtlinienkonformen Umsetzung der EU Nitratrichtlinie in Deutschland. Und verlassen Sie sich darauf, sowohl die EU als auch die Mitgliedsländer, die in zum Teil sehr entschiedenen Verfahren die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Nitratrichtline umgesetzt haben, werden sehr kritisch auf die Ergebnisse schauen. Und das sollten wir auch tun! In der Ausschusssitzung am 21.10. hat die Staatssekretärin die DüngeVO für Schleswig-Holstein vorgestellt und das Ministerium hat in diesem Zusammenhang dem Ausschuss zugesichert, über die Anhörungsergebnisse zu berichten. Hier sei festgehalten: Wir haben vom Ministerium bis heute keinen Bericht über die Verbändeanhörung bekommen. Allerdings sind die zum Teil veröffentlichten Stellungnahmen von Verbänden zu der jetzt hier gefeierten Landesdüngeverordnung sehr ernüchternd und geben durchaus Anlass zur Sorge. Die erste Nitratkulisse von 2018 stuft rund die Hälfte des Landes als nitratbelastet ein und die Phosphatkulisse umfasst rund 20%. Der 2. Nährstoffbericht Schleswig-Holstein wurde im März vom Minister vorgestellt: (25.3.KN) „Die Nährstoff-Überschüsse sind in den vergangenen Jahren nicht gesunken und belasten Grundwasser, Oberflächen - und Küstengewässer weiter stark“ und Professor Taube wird zitiert mit „die Stickstoff-Bilanzen haben sich im Zeitraum 2013 – 2017 gegenüber dem Zeitraum 2007 – 2012 nicht verbessert, in einigen Regionen sogar leicht verschlechtert.
Meine Damen und Herren, das sind alarmierende Ergebnisse. Die Antwort der Landesregierung ist diese LandesdüngeVO: Nitratkulisse nur noch 10% der Landesfläche. Eine Phosphatkulisse hat SH gar nicht mehr. Nach der jetzt vorliegenden Kulisse, werden die gesamten Grundwasserkörper, die nach Wasserrahmenrichtlinie in schlechtem Zustand sind, nicht mehr berücksichtigt! Dargestellt werden nur die Bereiche, in denen eine Überschreitung des Schwellwerts für Nitrat festgestellt wird. Das ist keine Schönfärberei sondern eine Schönrechnerei! Wir waren uns doch immer einig, dass es durch die Umsetzung der Düngeverordnung nicht zu Ungerechtigkeiten kommen darf. Nicht zu Ungleichbehandlungen der Länder durch unterschiedlich streng gefasste Landesdüngeverordnungen. Nicht zu Ungerechtigkeiten, die gut wirtschaftenden Betriebe durch weniger verantwortungsbewusst wirtschaftende Betriebe benachteiligen. Um das zu gewährleisten, haben Bund und Länder eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung beschlossen. Diese Verwaltungsvorschrift führt in Schleswig-Holstein dazu, dass es bei uns – so liest man – im Vergleich zu den anderen Bundesländern, zu der deutlichsten Reduzierung der roten Gebiete gekommen ist.


1 Ganz ehrlich Herr Minister, es ist mir unverständlich, wie Sie dieser AVV zustimmen konnten. Wenn ich bedenke, wie die G-Länder, die grünen Umwelt- und Landwirtschaftsminister bei der Sauenhaltung im Kastenstand Stärke demonstrieren wollten – warum dann nicht auch beim Schutz unseres Grundwassers? Unseres Trinkwassers? Zusätzlich zu den Anforderungen der Bundesdüngeverordnung sind drei zusätzliche Anforderungen zu regeln: Die bestehende Untersuchungspflicht von Wirtschaftsdünger soll beibehalten werden. Das Einarbeitungsgebot innerhalb einer Stunde wird fortgesetzt. Neu ist nur die verpflichtende Schulung von Betriebsinhabern zur Erhöhung der Nährstoffeffizienz. Die Umweltverbände äußern vehemente Kritik, die Trinkwasserversorger schlagen Alarm und Hand aufs Herz – der Landwirtschaft erweisen Sie damit einen Bärendienst! Steht doch zu befürchten, dass die von der Landwirtschaft eingeforderte Rechtssicherheit mit dieser Landesdüngeverordnung nicht erreicht wird. Es gibt keine Regelungen für nachweislich gewässerschonend arbeitende Betriebe, keine Lösung für die Gülleverteilung im Land, keine Optimierung des Messstellennetzes. Keine Antworten aber viele Fragen. Die Ergebnisse des Nährstoffberichts, die Forschungsergebnisse der CAU, die Forderung nach flächengebundener Nutztierhaltung müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft angegangen werden! Dafür brauchen wir mehr Unterstützung für Gewässerschutzberatung, für Managementberatung – bisher Fehlanzeige!“



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