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20.11.20
11:31 Uhr
CDU

Tobias Koch: TOP 36: Ein Gesetz zum Schutze des Klimas, das seinem Namen gerecht wird

Klimaschutzgesetz | 20.11.2020 | Nr. 428/20
Tobias Koch: TOP 36: Ein Gesetz zum Schutze des Klimas, das seinem Namen gerecht wird Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz hat unsere Vorgängerregierung im März 2017, wenige Wochen vor der Landtagswahl, richtige Ziele formuliert – allerdings leider versäumt, auch die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen.
Schaut man in das bisherige Gesetz hinein, dann heißt es da in Paragraf 7: „Gemeinden sind berechtig, kommunale Wärmepläne aufzustellen“. Donnerwetter, dafür braucht es kein Gesetz. Das können Gemeinden in eigener Verantwortung sowieso jederzeit tun. Oder in Paragraf 9 zum Erhalt und Aufbau von Humus: „Die Landesregierung soll einmal je Legislaturperiode einen Bericht vorlegen“.
Meine Damen und Herren, das waren schon die beiden konkretesten Maßnahmen im bisherigen EWKG. Deshalb sollten wir uns zu Beginn dieser Debatte einmal ehrlich machen: Da sind mitten im Wahlkampf schöne Ziele formuliert worden, aber die eigentliche Arbeit war damit nicht getan.
Die Folge davon ist, dass Schleswig-Holstein die gesetzten Klimaschutzziele verfehlt. Das kann auch niemanden überraschen, denn solche Ziele erfüllen sich schließlich nicht von selbst. Dafür braucht es konkrete Maßnahmen, und erst dann kann man von wirklicher Klimaschutzpolitik sprechen. Im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP haben wir deshalb vereinbart, das EWKG zur Hälfte der Wahlperiode zu evaluieren, was mit dem vorliegenden Bericht jetzt geschieht. Zur Ehrlichkeit gehört an dieser Stelle dazu, dass die Hälfte der Wahlperiode bereits Ende letzten Jahres erreicht war. Wenn der Bericht erst heute gegeben wird, dann liegt das nicht daran, dass wir in der Koalition jetzt ein Jahr lang darüber diskutiert haben. Das war nur in den letzten zwei Monaten der Fall.
Meine Damen und Herren, dafür haben wir jetzt aber ein ganzes Maßnahmenbündel auf dem Tisch, das wir als Koalition auch umgehend im nächsten Jahr mit Gesetzeskraft versehen wollen. Wir holen damit das nach, was die Vorgängerregierung versäumt hat!
Als erstes Beispiel will ich auch hier wieder die kommunalen Wärmepläne anführen.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Diese sollen zukünftig für alle größeren Kommunen zur Pflicht werden. Das können wir auch gesetzlich so vorschreiben, weil wir bereits 8 Millionen Euro für den Konnexitätsausgleich bereitgestellt haben.
Nächster Punkt: Heizungswärme soll zukünftig zu mind. 15 Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Diese Verpflichtung gilt durch Bundesgesetz bereits bei allen Neubauten.
Wir halten es für vertretbar, das auch dann vorzuschreiben, wenn bei einem bestehenden Gebäude die komplette Heizungsanlage ausgetauscht wird. Wer also seine alte Ölheizung rausschmeißt, der sollte nicht einfach nur zu einer Gastherme wechseln, sondern bei diesem Umbau auch Warmwasserkollektoren installieren oder gleich auf Erdwärme umsteigen.
Für große, neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen soll zukünftig eine Photovoltaik-Pflicht bestehen. Wir kennen bereits heute Supermarktparkplätze, die zum Teil überdacht sind. Mit einem kompletten Dach als Träger von Solarzellen lässt sich Kundenfreundlichkeit und Klimaschutz wunderbar verbinden. Darüber hinaus wollen wir eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubau und Renovierung von Nichtwohngebäuden vorschreiben. Eine Verpflichtung bei Neubau oder Dachsanierung von Wohngebäuden - wie es die SPD-Landesvorsitzende jetzt fordert – sehen unsere Vorschläge dagegen explizit nicht vor.
Wir haben das intensiv in der Koalition diskutiert, und als CDU-Fraktion sind wir an diese Frage auch ergebnisoffen herangegangen. Im Unterschied zu einer vorschnellen Oppositionsforderung ergeben sich bei gründlicher Diskussion aber deutlich mehr Argumente dagegen als dafür.
Wenn sich eine Photovoltaik-Anlage finanziell für jeden Hausbesitzer rechnen würde, wie Serpil Midyatli meint, dann braucht es dafür keines gesetzlichen Zwangs. Dann sind Information und Beratung die probaten Mittel. Zudem wollen wir die Förderung von Energie-speichern in privaten Haushalten weiter ausbauen, um hiermit einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen.
Unabhängig von der Wirtschaftlichkeit würde eine Photovoltaik-Pflicht auf jeden Fall zu höheren Baukosten führen. Bezahlbare Mieten und der Wunsch nach einem Eigenheim rücken damit in immer weitere Ferne. Aber auch klimaschutzpolitisch wird die Gefahr eines falschen Anreizes bestehen. Wenn energetische Dachsanierungen unterlassen werden, um die Photovoltaik-Pflicht nicht auszulösen, ist das nicht im Sinne des Klimaschutzes.
Zu guter Letzt würde eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten aber auch die Technologieoffenheit einer regenerativen Wärmeerzeugung gefährden, was im Zweifelsfall zu Lasten von Biomasse und Erdwärme geht. Auch das kann klimapolitisch niemand wollen. Entscheidend ist aber am Ende, dass es einer Photovoltaik-Pflicht auf Wohnhäusern gar nicht bedarf. Mit den zuvor genannten Maßnahmen schließen wir die seit 2017 eingetretene Lücke bei der Erzeugung erneuerbarer Energien.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Während die SPD in eigener Regierungsverantwortung zu wenig gemacht hat, schießt sie jetzt über das Ziel hinaus. Beides ist nicht sinnvoll! Jamaika findet auch hier den besseren Weg.
Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle deshalb Energiewendeminister Jan Philip Albrecht und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Hauses für den vorliegenden Bericht. Gemeinsam werden wir uns jetzt an die Umsetzung machen und im nächsten Jahr ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschließen, das seinen Namen wirklich verdient!
Herzlichen Dank!



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de