Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.12.20
15:26 Uhr
SPD

Kathrin Bockey zu TOP 32: Über Rassismus zu sprechen ist keine Pauchalverurteilung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 09. Dezember 2020
Kathrin Bockey: Über Rassismus zu sprechen ist keine Pauchalverurteilung TOP 32: Polizei gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken (Drs. 19/2630, 19/2641) „Die allermeisten Polizist:innen wählen diesen Beruf, weil sie die Welt ein Stück besser machen wollen. Wir sollten sie darin unterstützen, dieses Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, wenn sie auf hartgesottene Kolleg:innen und schwierige Einsatzlagen treffen. Polizist:innen haben einen sozialen Beruf. Zur Professionalität von sozialen Berufen gehört die Supervision. Diese Feststellung bedarf keiner Defizitfeststellung sondern muss das Ergebnis von verbesserter Professionalität und Fürsorge sein. Ich fand es interessant, Frau Touré, dass Sie in der gestrigen Diskussion davon sprachen, das Aktionsbündnis gegen Rassismus hätte verschiedene Maßnahmen angedacht und die Justiz bekäme ein Projekt. Was soll man denn dann davon halten, wenn die Polizei eine Untersuchung bekommt? Wir alle wissen, dass es sie in unserer Gesellschaft gibt, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Türken – die Obdachlosen– die Schwulen – die Zecken -. Wenn Menschen aufgrund ihrer zugewiesenen Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe als ‘anders’, als ‘fremd’ oder ‘unnormal’ gebrandmarkt werden, dann wird aus ‘ungleich’ schnell ‚ungleichwertig‘. In einem idealen, demokratischen Rechtsstaat kommt das nicht vor. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, So ist es in unserer Verfassung festgeschrieben. Wir wissen aber auch, dass wir nicht in einer idealen Welt leben. Rassismus und Extremismus sind eine permanente Bedrohung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ganz besonders kritisch wird es, wenn sie sich dort Bahn brechen, wo aufgrund staatlicher Entscheidungsbefugnisse ein Machtgefälle zum Bürger entsteht. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Polizei mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen besondere Aufmerksamkeit erfährt. Aber müssen wir nicht auch dorthin schauen, wo die Machtstrukturen nicht so offensichtlich im Blickpunkt der Öffentlichkeit sind? Lehrer, Justizbedienstete und Finanzbeamte zeigen durch ihre vielfältigen Aufgaben: Unser öffentlicher Dienst in seiner Gesamtheit trägt eine große Verantwortung. Sein Handeln hat Vorbildcharakter. Er schafft die Grundlagen für das Vertrauen der Bürger, dass in unserem Land Recht und Gesetz gelten und dass es GERECHT zugeht. Wir alle wissen, dass es Alltagsrassismus gibt, dass Sexismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nicht ausgerottet sind. Wenn wir dieses Wissen zugrunde legen, dann ist doch auch klar: Es wird derartige Verhaltensmuster auch auf die eine oder andere Weise in allen unseren Verwaltungen geben. Darüber zu sprechen und das zu erforschen, ist keine Zumutung und es ist keine Pauschalverurteilung. Wer das behauptet, verweigert sich der Realität und vor allem der Diskussion, wie wir unsere staatlichen Strukturen möglichst widerstandsfähig und wie wir unsere Mitarbeiter möglichst stark machen können. Zu dieser Stärke gehört nicht nur, in der Außenwirkung formal korrekt aufzutreten. Dazu gehört auch, nach innen offensiv Haltung zu zeigen und gegen Vorurteile und Verächtlichmachung einzutreten. Mittel und Wege zu finden, das zu befördern, ist nicht nur eine Kulturfrage innerhalb der Polizei, sondern in allen Landesbehörden. Als SPD-Fraktion möchten wir die unterschiedlichen Herausforderungen in unserem öffentlichen Dienst untersuchen lassen. Demokratiestärkung mag in unterschiedlichen Verwaltungszweigen unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Sie zu kennen und im Sinne des Best-Practise zu vergleichen, sollte uns allen ein Anliegen



1 sein. Wir appellieren daran, diese Anträge und die Parlamentsdebatte dazu, ernst zu nehmen und sie im Ausschuss zu beraten.“



2