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09.12.20
16:01 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 21 - Finanztransaktionssteuer im Alleingang ist der falsche Weg

Finanztransaktionssteuer | 09.12.2020 | Nr. 461/20
Ole-Christopher Plambeck: TOP 21 - Finanztransaktionssteuer im Alleingang ist der falsche Weg Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
als ich den Antrag des SSW zur Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTT) gelesen habe, war mein erster Gedanke: „Ohje, eine neue Steuer und das in einer der schlimmsten Wirtschaftskrisen in der Geschichte der Bundesrepublik.“
Was jetzt gebraucht wird, sind keine neuen Steuern, sondern Anreize für Investitionen und Wachstum! Nur so können wir die Schulden, die wir wegen der Corona-Krise aufgenommen haben, bewältigen. Wirtschaftswachstum ist der Schlüssel, um die Krise zu meistern und es liegt in unserer Verantwortung, alles dafür zu tun, kommendes Wachstum nicht zu gefährden. Forderungen, wie die Erhöhung vorhandener Steuern oder sogar die Einführung neuer Steuern führen zur Verunsicherung und bremsen das Wachstum. Darum sind solche Forderungen in dieser Zeit schädlich und müssen aus unserer Sicht dringend vermieden werden.
Jetzt aber zum Antrag des SSW:
Sie fordern in Ihrem Antrag folgendes: 1. Die Finanztransaktionssteuer wird für sämtliche Umsätze am Wertpapiermarkt erhoben.
2. Für Kleinsparer muss eine steuerfreie Bagatellgrenze von mindestens 3.000 Euro Umsatz jährlich gelten.
3. Sollte die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer nicht möglich sein, wird die Einführung der Finanztransaktionssteuer auf nationaler Ebene befürwortet.
Diese Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer halte ich für nicht zielführend und ich sage Ihnen auch warum:
Wenn Sie auf sämtliche Umsätze am Wertpapiermarkt eine Steuer erheben, dann treffen Sie, auch mit einer Bagatellgrenze von 3.000 Euro jährlich, die Kleinsparer. Sie treffen die Mitte unserer Gesellschaft. Diejenigen, die mühsam versuchen, ihre Rente

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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de mit privater Vorsorge aufzustocken. Und zwar immer dann, wenn jemand sein Geld im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen in einen Fonds investiert, einen Riester- Vertrag bedient, Mitarbeiter-Aktien erwirbt oder bei seiner örtlichen Sparkasse, Genossenschaftsbank oder seiner Privatbank mit einem Aktien- oder Fondssparplan monatliche Altersvorsorge betreibt. Bei jedem Kauf würde die FTT ein kleines Stück Rendite verzehren, die sich auf lange Sicht zu erheblichen Beträgen aufsummieren. Damit wird sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge erschwert.
Das Verrückte dabei ist, dass wir über die Einkommensteuer genau solche Produkte fördern. Das bedeutet, wir würden auf der einen Seite steuerliche Anreize für solche Altersvorsorgeprodukte setzen und sie auf der anderen Seite zeitgleich in der Ansparphase besteuern. Es tut mir Leid, lieber SSW, aber das ist kompletter Irrsinn.
Und da nützt auch Ihre Bagatellgrenze nichts. Kaum ein Sparer kauft die entsprechenden Wertpapiere direkt. In den allermeisten Fällen ist ein Dienstleister zwischengeschaltet. Damit greift auch die Bagatellgrenze nicht. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es ohnehin schwierig geworden, für das Alter vorzusorgen. Da sollten wir den Sparern nicht noch die letzte Renditemöglichkeit nehmen.
Und jetzt zu Ihrer Forderung eine nationale Finanztransaktionssteuer einzuführen, also einen nationalen Alleingang zu machen. Haben Sie einmal nach Frankreich geschaut? Die französische Finanztransaktionsteuer in Höhe von 0,3 % des Transaktionswerts wird bei einem Eigentümerwechsel von Eigenkapitalinstrumenten französischer Firmen, also Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren, fällig. Frankreich hat mit einem jährlichen Steueraufkommen von ca. 1,6 Mrd. Euro gerechnet. Was ist es tatsächlich geworden: Nicht einmal die Hälfte (756 Mio. Euro). Und was ist der Grund? Die Finanztransaktionssteuer hat zur Abwanderung ins Ausland geführt und genau an diesem Beispiel sieht man, dass es nur eine internationale, eine gemeinsame Lösung in der Europäischen Union geben kann.
Mit uns als CDU wird es keine Finanztransaktionssteuer geben, die Kleinsparer und Altersvorsorge belastet und es wird mit uns als CDU auf gar keinen Fall einen nationalen Alleingang geben. Darum ist dieser Antrag in der hier vorliegenden Fassung für uns nicht zustimmungsfähig.
Zur Güte, lieber SSW, kann ich immerhin sagen, dass wir bei der Besteuerung des Hochrisikohandels bzw. des Hochfrequenzhandels im internationalen Rahmen mitgehen. Diese Art des Handels hat u.a. auch die Finanzkrise 2008 ausgelöst. Aber hier darf nicht so getan werden, als wenn in Deutschland seitdem nichts passiert ist. Hochfrequenzhändler unterliegen mittlerweile der BaFin-Aufsicht, es wurden Gebühren für die Nutzung entsprechender Handelssysteme eingeführt und es wurden Mindestpreisänderungsgrößen für Algorithmen im Hochfrequenzhandel festgelegt. Das sind alles sinnvolle Maßnahmen, die in der jüngeren Vergangenheit mit großem Konsens umgesetzt wurden.
Über die Finanztransaktionssteuer wird hingegen seit Mitte der 1950er Jahre ohne Ergebnis diskutiert. Das zeigt, wie komplex und schwierig dieses Thema ist.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Deswegen halte ich es für sinnvoll, dass wir uns damit ausgiebig im Finanzausschuss auseinandersetzen.
Vielen Dank.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de