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10.12.20
11:46 Uhr
CDU

Hans Hinrich Neve: TOP 3+4: Rechte der Betroffenen werden gestärkt

Maßregelvollzugsgesetz | 10.12.2020 | Nr. 466/20
Hans Hinrich Neve: TOP 3+4: Rechte der Betroffenen werden gestärkt Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
der Schutz von Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung ist eine sehr wichtige Aufgabe in einem großen Spannungsfeld, denn dieser Schutz bedeutet sehr häufig einen enormen Eingriff in die Rechte der Betroffenen.
Wenn wir auf die Historie der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zurückblicken, so können wir voller Erleichterung sagen, dass wir uns im Laufe der Jahre schon sehr stark entwickelt haben und das ist auch gut so. Wenn wir uns Geschichten von älteren Mitarbeitern in Psychiatrien anhören, welche Situationen sie in ihrer Auszubildendenzeit erlebt haben, so sind diese in der heutigen Zeit glücklicherweise undenkbar.
Und dennoch: Wir sind noch nicht am Ziel. Diese beiden Gesetze sind aber ein weiterer Schritt auf dem Weg dorthin.
Mit der Veränderung dieser Gesetze wollen wir die Rechte der Betroffenen stärken, diesen beispielsweise mehr Besuchszeit und Beschäftigungsmöglichkeiten einräumen, aber auch einen Schwerpunkt auf das Entlassmanagement setzen: Es soll frühzeitig damit begonnen werden, die Vorbereitungen für die Zeit nach der Entlassung zu treffen, damit kein Mensch im Anschluss an eine stationäre Behandlung allein gelassen wird.
Der Kernpunkt der beiden Gesetze ist zudem die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das über die Umstände von Fixierungsmaßnahmen zu entscheiden hatte. Dort die richtige gesetzliche Formulierung zu finden, war ein äußerst schwieriger Prozess, das möchte ich nicht verschweigen. Hier galt es neben dem uns sehr wichtigen Schutz der Betroffenen auch die Mitarbeitenden und deren Erlebnisse und Schwierigkeiten im Alltag nicht aus dem Blick zu lassen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass uns eine Formulierung gelungen ist, die in der Praxis gut umsetzbar ist und die die Rechte der betroffenen Menschen – der psychisch Erkrankten als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der stationären Einrichtungen – beachtet.
Während der Anhörungen im Sozialausschuss kristallisierte sich dabei heraus, dass


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de es manchmal nicht genug Alternativen zu den besonderen Maßnahmen gäbe. Daher finden wir besonders erfreulich, dass das Gesetz nunmehr eine Erstellung von Konzepten vorsieht, die alle Beteiligten gemeinsam erarbeiten sollen, um ausreichend Alternativen zu den ganz besonderen Sicherungsmaßnahmen zu schaffen. Denn darauf – meine Damen und Herren – sollten wir einen ganz besonderen Blick richten: Es muss ausreichend Möglichkeiten in der Praxis geben, um die besonders einschneidenden Maßnahmen der Fixierung vermeiden zu können.
Wir haben also nunmehr nach durchgeführten schriftlichen und mündlichen Anhörungen zu den zwei bedeutenden Gesetzen Überarbeitungen vorgenommen, die wir mit dem Änderungsantrag einbringen.
Meine Damen und Herren eine psychische Erkrankung ist etwas, was jedem von uns, unseren Angehörigen zustoßen kann. Manchmal häufen sich völlig unerwartet so einschneidende Erlebnisse, dass selbst der stärkste Charakter dem nicht Stand halten kann. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir während einer notwendig werdenden Behandlung stets den Artikel 1 unseres Grundgesetzes mit Leben füllen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Ich bitte um Entscheidung in der Sache.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de