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10.12.20
11:58 Uhr
SPD

Bernd Heinemann zu TOP 3+4: Rechte psychisch erkrankter Menschen stärken und schützen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 10. Dezember 2020
Bernd Heinemann: Rechte psychisch erkrankter Menschen stärken und schützen TOP 3+4: Maßregelvollzugsgesetz und Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (Drs. 19/1757,19/2598,19/1901,19/2599)
„Corona macht das Leben vieler Menschen schwerer, als es ohnehin schon für sie ist. Psychische Störungen, Einsamkeit, Ängste Sucht und Ausraster nehmen jedenfalls im Moment nicht ab. Die Menge und die Qualität des Hilfebedarfes von psychisch massiv belasteten Menschen nehmen immer weiter zu. Von Zeit zu Zeit und gerade jetzt müssen wir unsere Verfassung bemühen, die einen wesentlichen Kern in sich trägt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dies müssen wir in den Mittelpunkt dieser beiden Gesetzesreformen stellen und die demokratischen Parteien im Haus machen sich genau das immer wieder zu Eigen. Dies gilt besonders für Menschen, die krank sind und ohnehin erhebliche Lasten tragen müssen. Ein Rechtsstaat und Zwangsbehandlung, wie geht das vor dem Hintergrund unserer Geschichte und unserer Verfassung also zusammen? Das Verfassungsgericht hat es uns in den Stammbaum geschrieben. Jeder Mensch entscheidet selbst, welche Hilfe er annimmt und nutzt. Kann er das nicht, weil seine Krankheit Selbstbestimmung nicht zulässt, so ist die Entscheidung deutlich stärker und dauerhafter richterlich zu ersetzen und muss immer wieder überprüft werden. Wenn es um gravierend eingreifende Behandlungen gegen den Willen der Patienten mit Psychopharmaka oder mechanischer Fixierung geht, gibt es nur wenig Spielraum. Hier wurden die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in die Gesetze nun umgesetzt. Daraus folgt allerdings auch, dass die Personalausstattung ausreichend ist. Zudem muss eine Kultur entwickelt werden, in der die Fixierung so selten wie möglich angewandt wird. Es darf nur das aller allerletzte Mittel sein und muss möglichst vermieden werden. Der Mensch ist frei und entscheidet gemäß seiner Einsichtsfähigkeit selbst, was für ihn gut und richtig ist. Das gilt sicher nicht auf dem Geländer einer Hochbrücke oder nachweislich auf dem Weg dorthin, danach aber bald wieder. Wir haben uns in den Fachgremien besonders intensiv mit dem Thema befasst, haben mit Betroffenen und Fachleuten gesprochen, im Ausschuss viele Positionen abgewogen und verglichen. Wir wollen die Grundrechte psychisch Kranker stärken und schützen und die Patientinnen und Patienten zeitnah und umfassend über ihre Rechte aufklären. Im Kern geht es um Ankündigen, Überwachen, Dokumentieren und angemessenes Begleiten. Besuchskommissionen mit umfassenden Einsichtsrechten, auch in Diagnosen und nicht zuletzt der Respekt vor Patientenverfügungen tun ein Übriges. Was wir brauchen sind optimal berücksichtigte Rechte für die Patientinnen und Patienten und Rechtssicherheit für die Behandelnden. Wenn die Not groß ist und die Einsichtsfähigkeit gering, muss die fachliche Eignung der Entscheider mehr Gewicht bekommen, das ist auch der Verfassung geschuldet. Auch an die Denunzierung missliebiger Kolleginnen und Kollegen, Familienmitglieder oder Nachbarn sei erinnert, die als verrückt erklärt wurden, um dann womöglich scheinbar freiwillig einer freiheitsbeschränkenden Behandlung unterzogen wurden, der einem „wegschließen“ Unschuldiger bzw. subjektiv Kranker gleichkommt.



1 Niemand von uns möchte im Laufe einer fremdgesteuerten Psychopharmaka-Behandlung zum willenlosen Psycho-Zombi werden, aber niemand kann ernsthaft einer Verelendung, Ausgrenzung und Entfernung vom selbstbestimmten Leben durch psychische Krankheit zusehen, wenn Betroffene hilflos dahintreiben. Bei den Beratungen im Sozialausschuss haben wir darauf geachtet die Anregungen der Expertinnen und Experten aufzunehmen. Erfolgreich waren wir mit unseren Anträgen die qualifizierte Peer-Beratung durch Psychiatrieerfahrene bei der Genesungsbegleitung und die Berücksichtigung der Belange von Kindern psychisch erkrankter Eltern im Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) zu verankern aber leider nur teilweise. Hier werden wir uns enthalten. Die Gestaltung des Maßregelvollzugsgesetzes insgesamt ermöglichen es uns aber dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen.“



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