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10.12.20
12:45 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zur Funktionsfähigkeit der Justiz

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 19 – Funktionsfähigkeit der Justiz in Pressesprecherin Schleswig-Holstein während der Corona-Epidemie Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 409.20 / 10.12.2020


Ein Antriebsmotor für die Modernisierung der Justiz
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister Claussen,
herzlichen Dank für diesen ermutigenden Bericht. Mir ging dabei eine Gedichtzeile von Friedrich Hölderlin durch den Kopf: „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“
Das „Rettende“ wird man derzeit natürlich zunächst mit einem wirksamen Impfstoff gegen die Covid-19-Erkrankung verbinden. Aber was kann das „Rettende“ für die Funktionsfä- higkeit der Justiz und des Justizvollzuges sein, solange ein Impfstoff noch nicht für alle zur Verfügung steht? Vor allem angesichts eines akut drohenden weiteren Lockdowns? Da sind sicherlich die Digitalisierung und der Einsatz virtueller Kommunikation im Ge- richtswesen und auch im Bereich des Justizvollzugs zu nennen.
Der Minister hatte darauf hingewiesen, wie weit wir hier im Land bei der Digitalisierung der Justiz schon sind und wie nützlich dies zum Beispiel beim Homeoffice für das Ge- richtspersonal ist. Aber ich muss auch feststellen, dass die Justiz vor dem Ausbruch der Pandemie vor allem in einem bestimmten Bereich lange Jahre in einem tiefen Dornrös- chenschlaf verharrte: nämlich bei der Durchführung der Gerichtsverhandlung per Video- konferenz als Alternative zur Präsenzverhandlung.
Dabei wurde diese Möglichkeit bereits gesetzlich im Jahr 2002 in der Zivilprozessordnung geschaffen (§ 128 a ZPO). Seitdem ist es zulässig, eine mündliche Verhandlung und Beweisaufnahmen mit technischen Hilfsmitteln zur Übertragung von Bild und Ton durch- zuführen. Diese Möglichkeit ist 2013 (durch das „Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videotechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren") gesetzlich noch einmal deutlich ausgeweitet worden, auch auf andere Gerichtszweige, einschließ- lich der Strafjustiz. Ziel dieser Regelungen war es von Anfang an, Verfahrensbeteiligten die Teilnahme von einem anderen Ort als dem Gerichtssaal aus zu ermöglichen und auch Seite 1 von 2 Beweisaufnahmen mit weit entfernten Zeug*innen oder Sachverständigen durchführen zu können.
Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein wäre das für Prozessbeteiligte in vielen Fällen ein großer Segen. Man denke nur daran, dass zum Beispiel unser einziges Verwaltungsgericht in Schleswig liegt. Für Verfahrensbeteiligte aus Geesthacht ist das selbst mit PKW eine Reise von bis zu vier Stunden für Hin- und Rückweg.
Obwohl es diese Möglichkeit also schon seit 2002 rechtlich gibt, habe ich als Rechtsan- walt nicht einen einzigen Fall erlebt, bei dem ein Gericht in Schleswig-Holstein von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Auch wenn man sich in der Kolleg*innenschaft um- hört, wird das bestätigt. Dabei gibt es durchaus viele mündliche Verhandlungen vor Zivil- gerichten, in denen beispielsweise nur ein paar rechtliche Fragen erörtert werden und dann Anträge gestellt werden. Weswegen dafür lange Anreisen für Prozessbeteiligte not- wendig sein sollen, hat sich mir noch nie erschlossen.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eine Videoverhandlung völlig untauglich ist, zum Beispiel bei der Anhörung von Minderjährigen in Kindschaftssachen vor dem Familien- gericht oder auch bei vielen Beweisaufnahmen in Strafsachen. Aber sehr viele andere Fälle können selbst bei einem Lockdown zügig mit Videoverhandlungen abgearbeitet werden und zum Abbau von Rückständen führen. Und da ist es ein Segen, dass wir im Bereich der sogenannten e-justice, bei der elektronischen Akte, aber auch in der Aus- stattung der Gerichte mit visuellen Kommunikationsmitteln im Bundesvergleich in der Spitzenliga spielen.
So haben wir jetzt die Chance, die gegenwärtige Pandemie als Antriebsmotor für die Mo- dernisierung der Justiz zu nutzen und diesen Fortschritt danach zu verstetigen. Das wird dem Rechtsstaat guttun. Und ich sehe dort sehr gute Fortschritte, selbst an einem kleinen Amtsgericht wie Ratzeburg, wo mir ein Strafrichter kürzlich über den sehr erfolgreichen Einsatz der Videotechnik in einer hybriden Strafverhandlung berichtete. Eine wichtige Zeugin aus einem Altersheim hätte nämlich nicht in der Hauptverhandlung persönlich erscheinen können. Aber auch im Strafvollzug stellt sich die Digitalisierung in Pandemie- zeiten als wertvoll heraus. Der Minister nannte als Beispiel die Telemedizin und die Skype-Telefonie als Ersatz für Besuche bei den Gefangenen.
Insgesamt muss man jedoch feststellen, dass die Pandemie gerade den Bereich des Justizvollzugs besonders schmerzhaft getroffen hat, und zwar alle Beteiligte: Mitarbei- ter*innenschaft, Leitung und Gefangene. Stark reduzierte Aufschlusszeiten, Wegfall von Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten, Wegfall des persönlichen Besuchs bei den Gefan- genen. Aufreibender Zweischichtbetrieb beim Vollzugsdienst und große Herausforderun- gen bei der Organisation eines Gefahren- und Risikomanagements bei der Leitung. Als parlamentarisches Mitglied des Anstaltsbeirats in der JVA Lübeck habe ich zusammen mit Kollege Rother regelmäßig vertieften Einblick in diesen Bereich. Und man kann allen Beteiligen in den JVAen nur größten Respekt dafür zollen, dass dort ein Covid-19-Aus- bruch bislang verhindert werden konnte, und dass noch in keiner Anstalt des Landes unter den Gefangenen ein brisanter Lagerkoller ausgebrochen ist.
Wegen der erheblichen Risiken in diesem Bereich wäre es sicherlich sinnvoll, auch den Beschäftigten und den Insassen der Justizvollzugsanstalten möglichst frühzeitig die Ge- legenheit zur Impfung zu geben. Getreu nach dem Gedicht Hölderlins: „Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“
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