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25.01.21
16:06 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich, Corona-Impfungen, Abwicklung der Wirtschaftshilfen, Wahl der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Nr. 7 / 25. Januar 2021



Themen der Plenarsitzung: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich, Corona-Impfungen, Abwicklung der Wirtschaftshilfen, Wahl der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 27. Januar, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten steht der Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Hierzu gehören insbesondere der Bildungsbereich und die Schul- und Unterrichtssituation, die Corona-Schutzimpfungen, die Auszahlung der Wirtschaftshilfen sowie die Leistungsfähigkeit der IT-Systeme des Landes. Auf der Tagesordnung steht auch die Wahl der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig- Holstein. Die zweitägige Plenarsitzung beginnt mit einer Rede des Landtagspräsidenten zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. 2

Mittwoch, 27. Januar, 10 bis 18 Uhr



TOP 3, 17, 23, 28, 35 und 43 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes aufgrund der Coronavirus-Pandemie der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2631), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2706), Anträge zur Schule während der Corona-Pandemie der Fraktion der SPD (Drs. 19/2621), der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2683), der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2704), der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2716) sowie ein Bericht der Landesregierung über die Unterrichtssituation (Drs. 19/2471), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 63 Minuten
Der Landtag schaut auf die Schullandschaft und will in einer geballten Debatte sechs Tagesordnungspunkte abhandeln. Mit Spannung wird ein Bericht von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) erwartet. Sie wird auf Antrag der Koalition dem Plenum ein neues Schulkonzept erläutern, das sie erst kurz vor der Tagung öffentlich vorstellen wird. Ein Schwerpunkt darin wird die Frage sein, wie Schulabschlüsse gewährleistet werden können. Hierzu liegen auch ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und ein Antrag der SPD vor, die beide darauf drängen, dass es Abschlüsse in diesem Jahr geben soll.
Weiter geht es in der Debatte um die Anteile an Präsenzunterricht, die Ausstattung der Schulen und Schüler mit digitalen Endgeräten, die Server-Leistungen sowie damit verbunden um den Digitalpakt, auf dessen Umsetzung der SSW drängt. Zudem soll die Unterrichtssituation im vergangenen Schuljahr zur Sprache kommen.
Laut einem Gesetzentwurf, der in Zweiter Lesung vorliegt und vom Bildungsausschuss zur Annahme empfohlen wird, sollen Schulabschlüsse planmäßig erworben werden können. Zudem haben CDU, Grüne und FDP in die Vorlage zur Änderung des Schulgesetzes einen weiteren Passus eingefügt, der Vorkehrungen für eventuelle Corona-Einschränkungen trifft. Demnach sollen auch Leistungen der Schüler in Heimarbeit in die Zeugnisnoten einfließen. Lehrerkonferenzen sollen auch als Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden können.
In einem mit „Schulchaos beenden!“ überschriebenen Antrag fordern die Fraktionen von SPD und SSW die Bildungsministerin grundsätzlich dazu auf, verlässliche und langfristige Aussagen zur Schulpolitik zu tätigen und diese auch einzuhalten. Unter anderem mit Blick auf die jüngste Diskussion zum Präsenzunterricht werfen die Oppositionsparteien Prien vor, sie habe sich widersprüchlich geäußert und kurzfristig den Kurs gewechselt. Die Sozialdemokraten hatten am 15. Januar sogar den Rücktritt der Ministerin gefordert. „In den ersten vier Schultagen 2021 gab es vier unterschiedliche Aussagen zum Präsenzunterricht der Abschlussklassen“, hieß es.
In Sachen Distanz-Unterricht drängen SPD und SSW unter anderem darauf, die Server- Infrastruktur zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang ruft der SSW in einem weiteren Antrag dazu auf, „das formelle Verfahren zur Antragstellung im Rahmen des Digitalpaktes Schule zu 3

vereinfachen, damit schneller und einfacher Anträge gestellt werden können“. Auch soll das Land den Schulträgern bei der notwendigen Finanzierung der Eigenanteile beiseite springen. Aus dem „Digitalpakt Schule 2019 bis 2024“ mit dem Bund erhält Schleswig-Holstein insgesamt rund 170 Millionen Euro. Davon sind 153 Millionen Euro für Investitionen an Schulen und jeweils 8,5 Millionen Euro für regionale oder landesweite Maßnahmen vorgesehen. Schulträger können noch bis Ende 2022 Mittel beantragen. Bisher sind laut SSW hierzulande allerdings nur knapp drei Prozent der Bundesmittel abgerufen worden – im Gegensatz zu Sachsen mit 100 Prozent oder Hamburg mit 44 Prozent.
Der aktuelle, alljährliche Regierungsbericht zur Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2019/2020 ist mit Vorsicht zu lesen, denn die Daten beziehen sich coronabedingt nur auf den Zeitraum vom Schuljahresbeginn 2019 bis Mitte März 2020. Demnach sind an den allgemein bildenden Schulen rund zehn Prozent des in den Stundenplänen vorgesehenen Unterrichts ausgefallen – rund zwei Prozent ersatzlos, weitere knapp acht Prozent wurden durch Vertretungsunterricht und andere organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch das sogenannte Eigenverantwortliche Arbeiten, ersetzt. An den berufsbildenden Schulen fielen durchschnittlich 2,8 Prozent des Unterrichts aus und weitere 5,5 Prozent wurden in außerplanmäßigen Organisationsformen erteilt. Wenn kein Lehrer erkrankt oder anderweitig verhindert wäre, hätten an den allgemeinbildenden Schulen sämtliche Schulstunden planmäßig stattfinden können. Denn rein rechnerisch, so hebt es die Landesregierung einleitend hervor, sei „das Ziel einer hundertprozentigen Unterrichts- versorgung“ im Schuljahr 2019/20 durch 153 zusätzlich geschaffene Planstellen für Lehrkräfte „erreicht und übertroffen“ worden. Im Durchschnitt war demnach im vergangenen Schuljahr an den allgemeinbildenden Schulen eine Unterrichtsversorgung von 101 Prozent sowie an den berufsbildenden Schularten von rund 97 Prozent zu verzeichnen.
Die Schülerzahl insgesamt ist an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Vergleich zum Vorjahr 2018/2019 um rund 4.200 (-1,1 Prozent) auf knapp 364.000 zurückgegangen. Während es an den Grundschulen inklusive der DaZ-Zentren primär einen leichten Rückgang gab (-0,5 Prozent), stieg die Schülerzahl an den Gemeinschaftsschulen an. Allerdings wählten etwas weniger Schüler die Gemeinschaftsschulen-Laufbahn mit Oberstufe. Die Gymnasien verzeichnen den Angaben zufolge einen starken Rückgang von rund 1.200 Schülern (-1,6 Prozent). Die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist laut dem Bericht weiterhin gestiegen, in diesem Jahr um rund 220 (1,3 Prozent). Während die Förderzentren ein Plus von 120 Schülern (2,4 Prozent) verzeichneten, stieg die Schülerzahl in inklusiven Maßnahmen an den Schulen um rund 100 (knapp ein Prozent mehr). Damit ist der Anteil der Schüler in Inklusionsmaßnahmen bezogen auf alle Schüler mit Förderbedarf mit einem Absinken von 69,5 Prozent im Vorjahr auf 69,2 Prozent annähernd gleichgeblieben. Die Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen ist um knapp 1.500 (-1,6 Prozent) weiter gesunken.


TOP 14 Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die Grundstruktur des Schulwesens, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2552), geplanter Aufruf 11:03 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 4

Auf Druck der Koalitionsfraktionen soll Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dem Parlament ihre Sichtweise zu den Ergebnissen der Kultusministerkonferenz (KMK), die Mitte Oktober vergangenen Jahres stattfand, darlegen. Die Minister der 16 Länder hatten eine „Ländervereinbarung“, die für mehr Einheitlichkeit und Zusammenarbeit in Deutschland sorgen soll, beschlossen. So wollen die Kultusminister die Schulausbildung und Schulabschlüsse in den kommenden Jahren deutlich vergleichbarer gestalten.
Das Vertragspapier der KMK, das noch von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterzeichnet werden muss, soll das 56 Jahre alte „Hamburger Abkommen“ zur „Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens“ ablösen. Es beschreibt Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit der Länder. Im „Hamburger Abkommen“ waren unter anderem gemeinsame Regeln der Länder zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen, zu Schulferien, den Schularten und der Anerkennung von Lehramtsabschlüssen festgelegt. In der neuen Vereinbarung sichern sich die Länder unter anderem zu, „durch geeignete Maßnahmen“ dafür zu sorgen, dass Schüler bei einem länderübergreifenden Schulwechsel „ihre Bildungslaufbahn bruchlos fortsetzen können“. Ein wesentlicher Punkt sind die Abituraufgaben. Hier wollen sich die Länder dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl der Aufgaben aus einem gemeinsamen, länderübergreifenden Pool zu entnehmen. Eingerichtet werden soll außerdem eine „Ständige wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“. Dieses in früheren Planungen auch „Bildungsrat“ genannte Gremium soll die Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens unter anderem mit Blick auf eine bessere Vergleichbarkeit beraten.
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Prien steht voll hinter den bildungspolitischen Beschlüssen der Kultusminister. Die Konferenz habe „für die Zukunft unseres Bildungssystems wegweisende Beschlüsse gefasst“, sagte die CDU-Politikerin nach der Konferenz. Mit der Verpflichtung der Länder, wesentliche Zukunftsthemen der Bildungspolitik in den kommenden Jahren mit klaren, gemeinsamen Zielen weiterzuentwickeln, werde den berechtigten Erwartungen an einen zeitgemäßen Bildungsföderalismus entsprochen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte dagegen die Inhalte der Ländervereinbarung als „Rolle rückwärts“ und „schwarzen Tag für die Bildung“. Das Papier schreibe den „Status quo einer Bildungspolitik der 1950er-Jahre West fest“, sagte die GEW- Bundesvorsitzende Marlis Tepe. „Prüfungen werden zentralisiert und normiert, Qualität soll über noch mehr Tests und Bildungsstandards gesichert und veraltete Pädagogik jetzt auch digital betrieben werden“. Zudem sei das Thema Inklusion, das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern, zu kurz gekommen.
Die Pläne der Kultusministerkonferenz im Einzelnen:
Grundschule: Für Kinder, die in die Grundschule kommen, sollen einheitliche Standards für sprachliche und mathematische Kompetenzen und entsprechende Förderung gesetzt werden. Dafür soll die KMK gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz eine Empfehlung erarbeiten. Die Länder wollen sich zudem auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der 5

Grundschule verständigen. Die Vermittlung der Schreibschrift wird betont, ebenso ein einheitlicher Rechtschreibrahmen.
Nach der Grundschule: Im sogenannten Sekundarbereich I – also den ersten Jahren nach der Grundschule – soll das Namenschaos in Deutschland geordnet werden. Hier gibt es in jedem Land andere Bezeichnungen: Hauptschule, Realschule, Mittelschule, Regelschule, Oberschule oder Stadtteilschule. „Zur Erhöhung der Transparenz und damit Akzeptanz prüfen die Länder die Möglichkeit einer einheitlicheren Namensgebung für die Schularten“, heißt es im Beschluss der KMK. Zudem sollen einheitliche Regelungen im Sekundarbereich I zur Wochenstundenzahl der Fächer und Lernbereiche im Pflicht- und Wahlpflichtunterricht geschaffen werden.
Abitur: Die Länder verpflichten sich dazu, dass ab 2023 die Hälfte der Aufgaben für die Abi- Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aus gemeinsamen Aufgabenpools kommen soll. Das soll ab 2025 dann auch für Biologie, Chemie und Physik gelten. Solche gemeinsamen Aufgabenpools gibt es jetzt schon für Deutsch, Mathe, Englisch und Französisch. Allerdings gibt es bisher keine Pflicht, daraus auch Aufgaben zu verwenden. Weil die Abitur-Note zu einem großen Teil von den Leistungen vor den eigentlichen Prüfungen abhängt, soll zudem bis 2023 eine genaue Anzahl „verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung“ festgelegt werden. Es gehe nicht darum, dass an einem Tag überall in Deutschland dasselbe Abitur geschrieben wird, sondern um mehr zentrale Elemente, hieß es.


TOP 15 Gemeinsame Beratung a) Bundesländer in die Mittelvergabe im Rahmen des Aufbauinstruments Next Generation EU einbeziehen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2561), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2627) und b) European Green Deal muss auch in der Krise die sozialökologische Wende bringen!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2608), Alternativantrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2651), geplanter Aufruf 11:33 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Mit dem Aufbau-Fonds „Next Generation“ hat die EU im Juli ein Hilfspaket im Umfang von 750 Milliarden Euro geschnürt, um die Corona-Krise zu bewältigen. Die Mittel daraus sollen unterschiedlich verteilt werden. Kernstück ist die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität zur Bewältigung der Corona-Krise, mit der 672,5 Milliarden Euro aus dem Aufbau-Fonds direkt an die Mitgliedstaaten fließen sollen. Die Voraussetzung: Es müssen Entwürfe vorgelegt werden, die im Einklang mit den politischen Zielen der EU wie etwa Klimaschutz, Digitalisierung und die Modernisierung der Wirtschaft stehen. Weitere zehn Milliarden sind für den „Just Transition Fund“ vorgesehen, der als ein Instrument zur Umsetzung des „European Green Deal“ geschaffen wurde.
Die Koalitionsfraktionen setzen sich nun dafür ein, „dass die Länder in die Entscheidung der Beantragung und Verwendung von Mitteln aus dem „Just Transition Fonds“ und aus der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ einbezogen werden. Denn: Notwendige Maßnahmen seien in den Ländern 6

„durchaus unterschiedlich“. Daher sollten nach Willen von CDU, Grünen und FDP „die regionalspezifischen Unterschiede“ bedacht und „länderspezifisch sinnvolle Investitions- programme“ angemeldet werden. Als Vorschläge für den Einsatz der Hilfsgelder nennen die Antragsteller etwa Wiederaufbau und Krisenbewältigung, Förderung privater Investitionen und die Aufstockung von EU-Programmen „zur Stärkung und Stabilisierung des Binnenmarktes und zur Beschleunigung der Energiewende und des digitalen Wandels“. Aufgelaufene Defizite sollen dagegen nicht damit ausgeglichen werden.
In ihrem Alternativantrag stellt die SPD die Forderung nach mehr Mitsprache der Länder über die Verwendung der von der EU zur Verfügung gestellten Corona-Hilfen ebenfalls auf. Sie betont dabei insbesondere die „soziale Dimension der Krise“. So müssten die Mittel aus den Förderinstrumenten „konsequent dafür verwendet werden, die sozialen Härten, die sich aus der Umstrukturierung des Arbeitsmarktes ergeben, abzufedern und sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen“. Die Sozialdemokraten gehen darüber hinaus auf eine Initiative des Europäischen Parlaments ein, die den „Just Transition Fund“ betrifft. Dieser ist als Instrument gedacht, mit dem gezielt Regionen bei der Umsetzung der Energiewende unterstützt werden sollen, die derzeit besonders von fossilen Brennstoffen oder treibhausgasintensiven industriellen Prozessen abhängig sind. Die SPD regt an, die Ausschüttung des Fonds nicht auf Kohleregionen zu beschränken, „sondern ihn auch auf Regionen mit anderen Energiewirtschaftszweigen auszuweiten, die im Sinne ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit klimaneutral und ressourceneffizient umgestaltet werden müssen“.
Die Landesregierung rechnet in der aktuellen Förderperiode mit weniger Geld für Schleswig- Holstein aus den europäischen Töpfen. Darauf wies Europaminister Claus-Christian Claussen in einer Sitzung des Europaausschusses Mitte Januar hin. Konkret erwartet das Land für die Jahre von 2021 bis 2027 zwar 303 Millionen Euro aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das seien 32 Millionen Euro mehr als in der vorigen Förderperiode. Aber: Dem stünden „deutliche“ und „spürbare“ Kürzungen in anderen Bereichen gegenüber, etwa beim Sozialfonds (ESF) und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (INTERREG). Die Landesregierung wolle deswegen EFRE-Mittel in andere Programme umschichten, so der Minister.
In einem weiteren SPD-Antrag, der in der Debatte mitberaten wird, geht es um den „European Green Deal“. Dieser ist von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 auf den Weg gebracht worden und hat zum Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Die Sozialdemokraten fordern, dass die Ziele des „Green Deal“ trotz der Corona-Pandemie „ambitioniert umgesetzt werden“. Die zu bewältigenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise dürften nicht dazu führen, dass die „Bekämpfung des Klimawandels“ und die „sozialökologische Wende, wie sie der European Green Deal skizziert“, aus dem Blick geraten. Damit der Deal gelingen könne, müssten die „angestrebten Reformen“ vor Ort umgesetzt werden, so die Antragsteller. Als Maßnahmen für Schleswig-Holstein werden etwa „ehrgeizigere Reduktionsziele“, eine Strategie für nachhaltige Lebensmittelproduktion, Meeresschutz und eine europäische Wasserstoffstrategie genannt. 7

Der „Green Deal“ ist ein Kernvorhaben der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen. Die EU soll bis 2050 „klimaneutral“ werden, es sollen also keine neuen Treibhausgase mehr in die Atmosphäre gelangen. Was nicht eingespart werden kann, muss gespeichert werden. Die Landwirtschaft trägt vor allem in der Viehzucht erhebliche Mengen Klimagase bei. Andererseits kann Aufforstung große Mengen Kohlendioxid binden. In ihrer „Vom-Hof-auf-den-Teller“-Strategie nimmt die EU-Kommission nun die gesamte Produktionskette von Lebensmitteln in den Blick. Die EU solle weltweit zum Vorbild für gesunde, umweltschonende und wirtschaftlich verträglich Ernährung werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass der Einsatz gefährlicher oder schädlicher Pflanzenschutzmittel innerhalb von zehn Jahren halbiert wird. Außerdem sollen bis 2030 mindestens 20 Prozent weniger Dünger benutzt und der Verkauf antimikrobieller Mittel wie Antibiotika etwa für Nutztiere um 50 Prozent reduziert werden. Um digitale Innovation in der Landwirtschaft voranzutreiben, soll bis 2025 in allen ländlichen Gebieten schnelles Internet verfügbar sein.
Unmittelbare Auswirkung auf das Verhalten von Verbrauchern soll ein verpflichtendes Nährwertlogo auf der Vorderseite von Lebensmitteln haben. Deutschland will noch in diesem Jahr ein Logo für Fertigprodukte einführen – allerdings auf freiwilliger Basis der Hersteller. Bei dem System handelt es sich um den aus Frankreich stammenden Nutri-Score. Dieser bezieht neben Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe in die Bewertung ein und gibt einen Wert auf einer fünfstufigen Skala an. Damit in der EU künftig weniger Lebensmittel im Müll landen, will die EU-Kommission bis 2023 Gesetzesvorschläge vorlegen. So sollen die Lebensmittelabfälle im Einzelhandel und von Verbrauchern in Einklang mit bestehenden UN-Zielen bis 2030 halbiert werden.
Die Strategie für mehr Artenvielfalt soll Bienen, Vögel und andere Tiere vor dem Aussterben bewahren. Dafür sollen 30 Prozent der Land- und Meeresfläche in Europa bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Derzeit sind es im Rahmen des europäischen Netzwerks Natura 2000 rund 18 Prozent. Solche Flächen dürfen zwar genutzt werden, aber mit Beschränkungen. Ein Drittel der geschützten Fläche soll besonders geschützt und quasi naturbelassen werden.
Weiteres Ziel der Biodiversitätsstrategie 2030 sind verbindliche Regeln zum Erhalt und zur Wiederherstellung geschädigter natürlicher Flächen. Mindestens 25.000 Kilometer Flüsse sollen renaturiert werden. Zudem sollen bis 2030 drei Milliarden Bäume gepflanzt werden. Landwirte sollen künftig auf mindestens 25 Prozent der Ackerfläche in Europa Ökolandbau betreiben. Die nötigen Investitionen zur Umsetzung der Strategie beziffert die Kommission auf jährlich 20 Milliarden Euro.


TOP 16 Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2611), geplanter Aufruf 12:07 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen eine Lücke bei der Freistellung von Einsatzkräften der nicht- polizeilichen Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein schließen. Die Landesregierung soll hierfür 8

dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Helfergleichstellung vorlegen. Denn aktuell können Einsatzkräfte ihren Arbeitsplatz nur dann problemlos verlassen, wenn ihre Einheit im Katastrophenschutz verankert ist.
Derzeit ist es so, dass rechtliche Vorgaben zur Arbeitsfreistellung bei Einsätzen oder Fortbildungen nur für Mitglieder von Einheiten oder Einrichtungen gelten, die im Katastrophenschutz anerkannt sind, wie etwa Regieeinheiten, Technisches Hilfswerk oder Schnelle Einsatzgruppe (SEG). Der private Arbeitgeber erhält in dem Fall auf Antrag seine Kosten für die gesamte Ausfallzeit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin erstattet. Für Einheiten anderer Hilfsorganisationen, wie beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe oder Malteser, sowie für Einsätze außerhalb des Katastrophenschutzes gilt diese Freistellungsverpflichtung bislang nicht – zumindest dann nicht, wenn die Einheit nicht den Katastrophenschutzeinheiten zugeordnet ist. Deshalb sei es notwendig, für die anderen Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ebenfalls die soziale Sicherung nach den Vorgaben des Brandschutzgesetzes gesetzlich zu verankern, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Eine Dienstverpflichtung müsse durch eine gesetzliche Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers ermöglicht und abgesichert werden. Die Helfergleichstellung wäre dabei „auch ein wichtiger Schritt zur Förderung des Ehrenamtes“, so die Koalitionäre.
Laut Landesregierung engagieren sich 43 Prozent der Schleswig-Holsteiner ehrenamtlich. Das sind rund eine Million Menschen. Allein in den Freiwilligen Feuerwehren sind laut Landesfeuerwehrverband rund 50.000 Menschen aktiv.


TOP 25, 29, 41 und 42 Corona-Schutzimpfungen, Antrag des Abg. Dr. Frank Brodehl (Drs. 19/2695), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2707), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2670), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2675), Bericht und Beschlussempfeh- lung des Sozialausschusses (Drs. 19/2708), Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 19/2709), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 37 Minuten
Der Landtag nimmt den holprig angelaufenen Start der Corona-Schutzimpfungen in Schleswig- Holstein unter die Lupe. Grundlage der Debatte wird ein von der Koalition geforderter Regierungsbericht sein. Er soll über den Stand der Impfungen und die weitere Impfpraxis informieren. In den letzten zwei Wochen hatte es Probleme mit dem Anmeldeverfahren und bei den Impfstoff-Lieferungen gegeben. Teil der Debatte ist auch eine vom Sozialausschuss vorgelegte Resolution, mit der das Mitte Januar von Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) angekündigte zusätzliche Terminvergabeverfahren für über 80-jährige Schleswig-Holsteiner begrüßt wird. Zudem liegt ein Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Frank Brodehl vor, mit dem eine „Ungleichbehandlungen Geimpfter und Nichtgeimpfter durch die Privatwirtschaft“ ausgeschlossen werden soll.
Und: Auf Grundlage eines Anfang Januar eingebrachten Antrages hat der Sozialausschuss eine vierseitige Empfehlung zum weiteren Impfverfahren vorgelegt, die ebenfalls beraten werden soll. 9

Darin werden alle Beteiligten aufgefordert, für eine effektive Beschaffung von Impfstoffen und für eine reibungslose Verimpfung zu sorgen. Weiter werden die Bürger zum einen um Geduld und Verständnis bei der Umsetzung der weiteren Impfstrategie gebeten. Zum anderen wird an die Schleswig-Holsteiner appelliert, sich impfen zu lassen. Landesweit sind in Schleswig-Holstein 29 Impfzentren eingerichtet worden.


TOP 18 Sportvereine in der Krise nicht allein lassen - Fortführung der Corona-Soforthilfen, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2642), geplanter Aufruf 15:37 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD und SSW fordern weitere Corona-Hilfen für Sportvereine. Insbesondere größere Breitensportvereine mit mehreren tausend Mitgliedern seien von der Pandemie betroffen. Dort gebe es oft eine „etwas weniger ausgeprägte soziale Bindungskraft“ – und deswegen sinkende Mitgliederzahlen. Deswegen müsse die Landesregierung eingreifen. Hintergrund der Forderung: Zahlreiche Vereine im Lande haben ihre Mitgliederzahl in den vergangenen Jahren gesteigert, weil sie neben traditionellen Sportarten wie Fußball oder Handball auch Kurse in Yoga, Jazztanz oder Rückengymnastik anbieten. Viele der Neu-Mitglieder springen nun aber Medienberichten zufolge wieder ab, weil die Kurse wegen Corona ausfallen. Die Rede ist von einem Einbruch um bis zu 15 Prozent. Die Groß-Vereine würden „oft eher als Dienstleister gesehen“, so SPD und SSW in ihrem Antrag. Um gegenzusteuern, schlagen die beiden Oppositionsparteien eine Einmalzahlung vor, basierend auf dem Mitgliederbestand zum 1. Januar 2020. Die Vereine sollen 15 Euro pro Mitglied erhalten. Eine derartige Zahlung konnten die Vereine bereits im Frühjahr 2020 beantragen.
Unterdessen hat die Landesregierung Mitte Dezember 2,5 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt. Vereine, Verbände und Sportschulen können bis zum 26. Februar Hilfsgelder beim Innenministerium beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie aufgrund von Corona in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Die Anträge werden laut Ministerium erst nach dem 26. Februar bearbeitet.


TOP 24 Mündlicher Bericht über die Situation der Wohnungs- und Obdachlosen in der Corona-Krise, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2691), geplanter Aufruf 16:07 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Der Abgeordnete des AfD-Zusammenschusses im Landtag, Jörg Nobis, fordert die Landesregierung auf, im Plenum über die Situation der wohnungs- und obdachlosen Menschen zu berichten. Auch infolge der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen bei den Hilfs- und Unterstützungsangeboten sei die Situation der Obdachlosen zunehmend „prekär“ geworden. Die Landesregierung sei in besonderem Maße gefordert, zusammen mit den Kommunen für Abhilfe zu sorgen, unterlegt Nobis seinen Antrag auf Berichterstattung. 10

Im November vergangenen Jahres hatte die Diakonie Schleswig-Holstein ein Winternotprogramm für Obdachlose angekündigt. Tagestreffs, Bahnhofsmissionen und Notunterkünfte hätten angesichts der Corona-Hygieneregeln ihre Kapazitäten angepasst. Gemeinsam mit Kommunen wurden laut Diakonie zusätzliche beheizbare Notunterkünfte geöffnet und warme Kleidung sowie Schlafsäcke verteilt. In Kiel stehen zusätzlich mehrere beheizbare Container mit 18 Plätzen bereit. In Lübeck gibt es 25 Schlafplätze mehr. In Husum kommen wieder mehrere Menschen in einer komplett eingerichteten Wohnung unter. „Seit Ausbruch der Corona-Krise beobachten wir aber, dass sich Betroffene isolieren und Kontakte meiden, weil sie Angst haben, sich anzustecken“, sagte Friedemann Ulrich von der Diakonie. Vielerorts können nicht mehr so viele Wohnungslose mit warmen Mahlzeiten versorgt werden wie vor der Pandemie. Laut Diakonie fördert das Land das Programm mit 20.000 Euro. Weitere 10.000 Euro steuert die Diakonie Stiftung bei. 2019 hatten demnach 7881 Menschen die Angebote genutzt. Das waren knapp 2500 mehr als 2014. Brennpunkte sind Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster. Einen kontinuierlichen Anstieg gebe es aber auch in Husum und Heide.


TOP 32 Mündlicher Bericht über Infrastrukturmaßnahmen im Straßenbau, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2713), geplanter Aufruf 16:41 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU, Grüne und FDP fordern von der Landesregierung einen mündlichen Bericht „über die Investitionen und Maßnahmen für die Straßeninfrastruktur und Radwege in Schleswig-Holstein“, die im Jahr 2020 vorgenommen wurden. Im September hieß es, dass mit Investitionen in Millionenhöhe bessere Grundlagen für den Radverkehr in Schleswig-Holstein geschaffen werden sollen. Ziel sei ein Anstieg des Radverkehr-Anteils am gesamten Verkehrsaufkommen von derzeit 13 auf 30 Prozent im Jahr 2030, sagte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP). Außerdem solle der Norden wieder unter die Top-Ten der Rad-Regionen in Deutschland zurückkehren. Für den Ausbau der Radwege, das Aufstellen von 10.000 Fahrrad-Bügeln an öffentlichen Einrichtungen und Bushaltestellen sowie 100 Selbst-Service-Stationen an viel befahrenen Strecken stehen bis 2022 zehn Millionen Euro bereit. Die Koalition will außerdem bis 2030 die Zahl der Unfälle, in die Fahrradfahrer verwickelt sind, halbieren. Im Jahr 2019 gab es laut Ministerium fast 4600 solcher Unfälle.
Mit Blick auf die großen Verkehrsprojekte im Norden sagte Buchholz der Deutschen Presse- Agentur im Dezember, es könne nach der teilweise jahrelangen Stagnation nun spürbar vorangehen. Ein Überblick:
Fehmarnbelt-Querung: Ab 2029 soll ein 18 Kilometer langer Straßen- und Eisenbahntunnel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Er soll die Fahrzeiten zwischen den Regionen Hamburg und Kopenhagen verkürzen. Zur Freude der Wirtschaft und Enttäuschung von Naturschützern wies das Bundesverwaltungsgericht im November letzte Klagen ab. Nun darf auch in Deutschland gebaut werden. Darauf kündigte Minister Buchholz einen symbolischen ersten Spatenstich in einigen Monaten an. Den Tunnel baut Dänemark. Deutschland muss die Anbindung 11

auf seinem Territorium erledigen, Kosten: 3,5 Milliarden Euro. „Endlich wurde bei diesem absehbar größten Infrastrukturprojekt der nächsten Jahrzehnte der Knoten durchschlagen“, sagte Buchholz dazu.
Fehmarnsund-Querung: Die markante alte Brücke zwischen Festland und Fehmarn wird dem Verkehr nach Eröffnung des Fehmarnbelt-Tunnels nicht gewachsen sein. Auch hier kommt als Ersatz ein Tunnel. Die Kosten beziffert die Bahn auf 714 Millionen Euro. 2021 stehen Probebohrungen an, die bis 2024 angesetzte Instandhaltung der Brücke soll richtig in Gang kommen. Sie bleibt für Fußgänger, Radfahrer und langsame Fahrzeuge erhalten. Die 80 Tragseile aus Stahl müssen ausgetauscht werden. Zudem geht es um Korrosionsschutz.
Autobahn 20: 2021 werden weitere Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Seit langem endet die von Stettin kommende Autobahn östlich von Bad Segeberg. Weitere Planungen wurden aus diversen Gründen gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht bremste 2018 den Weiterbau erneut aus und erklärte den 20 Kilometer langen Abschnitt von der A7 bis Wittenborn für rechtswidrig – wegen wasser- und artenschutzrechtlicher Bedenken und ungenügender Berücksichtigung des Fledermausschutzes in Bad Segeberg. Der Weiterbau soll voraussichtlich mit dem neuen Elbtunnel starten. Das geht erst, wenn auch für die anschließenden Teilstücke auf beiden Seiten der Elbe Baurecht vorliegt. Die Bundes-Projektgesellschaft Deges geht davon aus, dass dies Ende 2024 für alle Abschnitte der fehlenden 80 Kilometer in Schleswig-Holstein der Fall sein wird. Auch hier sind Klagen möglich. Seriöse Angaben zu absehbaren Gesamtkosten sind laut Deges erst nach Abschluss aller Planungen möglich.
Nord-Ostsee-Kanal: Mit der Erneuerung der alten Schleusen in Kiel und Brunsbüttel und dem Ausbau der engen Oststrecke bekommt die weltweit meistbefahrene künstliche Seewasserstraße eine Verjüngungskur. Das ist nötig zum Beispiel für die immer größeren Feederschiffe, die Container ins Baltikum bringen. Havarien in Schleusen und auf der Strecke stören oft den Verkehr. Die Arbeiten laufen auf Hochtouren. 500 Millionen Euro investiert der Bund binnen zehn Jahren in die 20-Kilometer-Engstelle zwischen Großkönigsförde und Kiel, insgesamt 2,6 Milliarden in Ausbau und Erhalt des Kanals. Die neue Schleuse in Brunsbüttel soll nun 1,2 Milliarden Euro kosten. 273 Millionen waren kalkuliert, als der Bau 2009 beschlossen wurde.
Rade Hochbrücke: Die Planungsunterlagen für eine Zwillingsbrücke bei Rendsburg im Zuge der A7 wurden Ende November für einen Monat ausgelegt. Der Zustand der alten Brücke über den Nord-Ostsee-Kanal ist so schlecht, dass sie nur bis 2026 hält. Dann soll die erste Ersatzbrücke freigegeben werden. Der Baustart ist für 2023 geplant. Für die zweite Brücke, die Richtung Hamburg führen wird, ist die Freigabe für 2029 vorgesehen. 62.000 Fahrzeuge täglich nutzen die Querung im Schnitt. Weil der Verkehr wächst, soll die A7 auch zwischen dem Anschluss Rendsburg/Büdelsdorf und dem Kreuz Rendsburg auf sechs Spuren erweitert werden. Gesamt- kosten: 300 Millionen Euro.
Rendsburger Kanaltunnel: Die 2011 gestarteten Bauarbeiten zur Sanierung und Modernisierung des Kanals unter dem Nord-Ostsee-Kanal sollten 2014 fertig sein. Doch es folgten immer wieder Verzögerungen wegen diverser Probleme. Bis zum Spätsommer war die Rückkehr zum 12

vierspurigen Regelbetrieb für Ende 2020 geplant. Daraus wurde nichts, weil laut Kanalverwaltung die installierte neue Leittechnik nicht startklar ist. Es fehlten wichtige Unterlagen; zudem habe ein Subunternehmen einen Programmierungsspezialisten kurzerhand woanders eingesetzt. Einen neuen konkreten Termin nannte die Kanalverwaltung nicht. Ende Dezember stellte das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau dafür das zweite Quartal 2021 in Aussicht. Normalerweise passieren täglich 50.000 Fahrzeuge den Tunnel.
Autobahn 21: Qualitätsprobleme mit der Fahrbahndecke kamen beim Ausbau der B404 zur A21 zwischen Kiel und Elbe hinzu. Von 111 Kilometern sind 56 fertig und 8 im Bau. Zwischen Bargteheide und Stolpe rollt der Verkehr auf 50 Kilometern A21. Der Abschnitt zwischen Nettelsee und Stolpe soll 2024 geschafft sein, der zwischen Nettelsee und Klein Barkau 2025. Wann die gesamte A21 fertig wird, ist unklar: Zum Teil hat die Planung noch nicht begonnen. Weil andere Projekte höhere Priorität haben, fließen die Bundesmittel nur zögerlich. Zwischen Kiel und Stolpe fehlen 14,5 Kilometer.



Donnerstag, 28. Januar, 10 bis 16 Uhr

TOP 30, 31 und 33 Abwicklung Wirtschaftshilfen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2711), Dispositionszinsen begrenzen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs., 19/2712) und Verbesserung Hilfen des Bundes für Soloselbständige, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2714), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Auf Antrag der Koalition berichtet Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) über die Auszahlung der Wirtschaftshilfen im Lande. Der Bund hat mit den November- und Dezemberhilfen sowie den Überbrückungshilfen mehrere Programme aufgelegt. Das Geld kommt Berichten zufolge jedoch nur schleppend an. Grund ist ein Software-Fehler. Dadurch wurden nach Angaben des Ministeriums bei der Schlusszahlung zuvor geleistete Abschlagszahlungen zum Teil nicht berücksichtigt. Teil der Debatte ist zudem ein Antrag der SPD, der auf faire Dispositionszinsen von Krediten abzielt. Bis der Fehler an der Software des Bundes Mitte Januar bemerkt wurde, seien einschließlich Abschlagszahlungen rund 10.000 Anträge bearbeitet worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Das entspreche einer Auszahlung von rund 13 Millionen Euro. Beantragt worden seien fast 160 Millionen Euro. Der Fehler habe bisher nicht behoben werden können, hieß es in der Woche vor der Plenarsitzung. Mit den Hilfsprogrammen unterstützt die Bundesregierung Betriebe, Soloselbstständige, Vereine und andere Einrichtungen, die von den Einschränkungen besonders betroffen sind. Im Grundsatz gibt es Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes bezogen auf den gleichen Vorjahresmonat. 13

CDU, Grüne und FDP rufen den Bund zudem auf, Soloselbständigen besser unter die Arme zu greifen. Einzelunternehmer oder Freiberufler würden derzeit nur wenig von den Hilfsprogrammen profitieren. Grund: Die Programme sollen Fixkosten erstatten, etwa Miete oder den Lohn der Angestellten. Solche Kosten fallen aber bei vielen Soloselbständigen nicht an. Andererseits sei die gesetzliche Grundsicherung, die die Einzelunternehmer beantragen können, vielfach nicht ausreichend, weil beispielsweise die Krankenversicherung nur teilweise übernommen werde.
Die SPD fordert zudem einen gesetzlichen Deckel für Dispo-Zinsen. Die Zinsen auf Überziehungskredite sollen nach Vorstellung der Sozialdemokraten nur noch sechs Punkte über dem Basiszinssatz liegen, der zurzeit bei nahe null Prozent liegt. Aktuell fallen Berichten zufolge jedoch im Durchschnitt knapp zehn Prozent Dispo-Zinsen an, bei einigen Banken sogar deutlich mehr. Die Dispositionskredite könnten für viele Haushalte „dauerhaft zur Schuldenfalle werden“, befürchtet die SPD-Fraktion. Deswegen sollen die Banken ihre Kunden auch besser informieren und ihnen die Möglichkeit bieten, im Notfall einen regulären Kredit mit niedrigeren Zinsen abzuschließen. Laut Medienberichten haben etwa 15 Prozent der Haushalte in Deutschland rote Zahlen auf dem Konto.


TOP 26 Leistungsfähigkeit der IT-Systeme des Landes im Lichte der Corona-Pandemie, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2699), geplanter Aufruf 10:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schulen sind geschlossen, Home-Office soll von Arbeitgebern überall dort angeboten werden, wo es möglich ist. Die Menschen im Land sind derzeit mehr denn je auf eine gute IT-Ausstattung und stabiles Internet angewiesen. Die Koalitionsfraktionen wollen nun von der Landesregierung wissen, wie es um die „Leistungsfähigkeit der IT-Systeme des Landes“ bestellt ist. Dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Entwicklungen es im Laufe der Corona-Krise gegeben hat.
Beim Thema schnelles Internet steht Schleswig-Holstein inzwischen gut da. Der Ausbau des Glasfasernetzes geht weiter voran, das Land nimmt einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Die Zahl der anschlussfähigen Haushalte sei in den vergangenen zwölf Monaten auf 53 Prozent gestiegen, teilte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) Mitte Januar nach einem Online-Treffen des Bündnisses für den Glasfaserausbau mit. 38 Prozent aller Haushalte im Land haben nach Angaben des Ministers einen Glasfaseranschluss gebucht. Das mache ihn sicher, das Ziel von 62 Prozent bis Ende 2022 zu erreichen. Der bundesweite Schnitt liege bei rund elf Prozent. „Gerade die Covid-Pandemie führt uns bitter vor Augen, wie lebenswichtig ein stabiles und schnelles Internet für alle gesellschaftlichen Bereiche ist – von der Schule über die Wirtschaft bis zur Medizin“, unterstrich Buchholz.
In Norden sind den Angaben zufolge bislang 18.100 Kilometer Glasfaser in Betrieb und weitere 16.200 Kilometer konkret geplant. In 724 Gemeinden sei die Anbindung an ein Glasfasernetz erfolgt. In 124 Gemeinden werde das Glasfasernetz errichtet und in weiteren 214 Orten laufe die Ausbauplanung. Damit profitieren nach Worten des Ministers 96 Prozent aller Gemeinden in Schleswig-Holstein vom Glasfaserausbau. 14

TOP 34 Kliniken und Intensivstationen nachhaltig stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 18/4073), geplanter Aufruf 11:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Jamaika-Koalition will Kliniken und Intensivstationen nachhaltig stärken. Die Finanzierungs- strukturen müssten in Zeiten der andauernden Corona-Pandemie stetig untersucht und bei Bedarf angepasst werden, um so ein funktionsfähiges Gesundheitssystem in der Fläche sicherzustellen, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Die drei Fraktionen fordern unter anderem ein Sofortprogramm Intensivpflege zur Vergrößerung der Fachkräftebasis, eine Sicherstellung von Arbeits- und Gesundheitsschutz auf den Intensivstationen durch Vermeidung von zu langen Arbeitszeiten und einen vollständigen Ausgleich der durch die Corona-Pandemie entstehenden finanziellen Auswirkungen auf die Krankenhäuser. Zudem soll eine Koppelung der Zahl der Intensivbetten an die ärztliche und fachpflegerische Mindestpersonalausstattung geprüft und die Entwicklung von wissenschaftlich basierten Standards für die Personalbemessung auf Intensivstationen berücksichtigt werden.
Laut Landesregierung waren landesweit am Sonntag 81 Personen mit einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion auf einer Intensivstation, 49 von ihnen mussten beatmet werden. In Deutschland gibt es rund 28.000 Intensivbetten – und inzwischen 11.000 weitere auf Reserve. In Schleswig-Holstein sind es knapp 750, davon waren zuletzt noch rund 170 frei.


TOP 36 und 40 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hochschulen und die Studierenden abmildern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2717) , BAföG schnell und grundsätzlich überarbeiten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2489), Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2529), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2705), geplanter Aufruf 11:34 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Angesichts der weiter anhaltenden Corona-Pandemie will der Landtag Studierenden weiter unter die Arme greifen. CDU, Grüne und FDP fordern, dass begonnene Programme und Maßnahmen des Bundes weiterlaufen. Dazu zählt zum Beispiel die Überbrückungshilfe des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie hilft Studierenden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden. Dafür soll sich die Landesregierung einsetzen. Zudem fordert die Jamaika-Koalition, die Förderungshöchstdauer des Bundesausbildungsförderungs- gesetzes (BAföG) analog an die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit anzupassen. Das war bereits im Sommersemester 2020 der Fall. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat bereits gegenüber den Bundesländern klargestellt, dass das BAföG pandemiebedingt weiterzuzahlen ist. Studierende und Schüler, die auf Leistungen nach dem BAföG angewiesen sind, sollten keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Unterrichts- und Lehrangebote an ihrer Ausbildungsstätte wegen der Pandemie verschoben werden, erklärte sie.
Die SPD hatte gefordert, das BAföG schnell und grundsätzlich zu überarbeiten und die Altersgrenze für einen Rechtsanspruch zu erhöhen. Dafür gab es im Bildungsausschuss aber 15

keine Mehrheit. Wie die Jamaika-Koalition auch wollen die Sozialdemokraten bei der nächsten Reform eine Umstellung der Förderung, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern ist.
Die Landesregierung soll auf Antrag der Regierungskoalition zudem in dieser Tagung mündlich über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hochschulen und die Studierenden berichten. Angesichts der weiter geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften finden Lehrveranstaltungen im laufenden Wintersemester 2020/21 nur eingeschränkt statt. Länder und Hochschulen haben sich auf eine Mischung aus Digital- und Präsenzlehre eingestellt. Mensen und Bibliotheken sind geschlossen, Präsenzlehre und -prüfungen sind auf das absolut zwingende Mindestmaß reduziert oder werden digital abgehalten, Prüfungen können auch verschoben werden.
Mitte des Monats wurde zudem bekannt, dass wegen der Corona-Einschränkungen auch das laufende Wintersemester 2020/21 den Studierenden in Schleswig-Holstein nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden soll. Dies bedeute auch, dass Studenten ein zusätzliches Semester Bafög erhalten könnten, sagte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Das Wintersemester soll demnach als Freisemester und nicht als Fachsemester gezählt werden.


TOP 44 Bericht der Landesregierung zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug (Drs. 19/2541), geplanter Aufruf 12:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Arbeitsfeld des Justizvollzuges steht in Zeiten von flexiblen Arbeitsbedingungen und einem gesellschaftlichen Wandel vielen Herausforderungen gegenüber. Darauf weist ein von den Koalitionsfraktionen geforderter Regierungsbericht zur Personalstrategie im Justizvollzug hin. Demnach wurden in jüngster Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Attraktivität des Jobs zu steigern. Es gehe darum, das Klischee des „Schließers“ abzuschaffen. Und: Bis 2027 soll deutlich mehr Personal eingestellt werden. Hierzu zählen etwa Personalentwicklungsstrukturen für Führungskräfte, eine sukzessive Umsetzung der Ergebnisse der Personalbedarfsanalyse, Stundenreduzierungen für Bedienstete im Wechselschichtdienst und eine bessere Aufklärung über Arbeitsabläufe. Die Justizvollzugsanstalt als Arbeitsort werde in der Gesellschaft nämlich noch oft klischeehaft wahrgenommen, heißt es in dem 29-seitigen Papier. Daher müsse eine positivere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Wichtig sei, dass freie und zusätzliche Stellen zügig besetzt werden und ausreichend Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Mit einer Stellenbesetzungsquote von über 95 Prozent und der Erweiterung der Kapazitäten in der Justizvollzugsschule Boostedt könne dieses aber sichergestellt werden. Dort können nun jährlich 50 statt 25 Anwärter ausgebildet werden. Der Justizvollzug ist – wie alle ausbildenden Dienststellen des Landes – eingebunden in die zentrale Nachwuchswerbekampagne der Staatskanzlei. Laut Stellenaufbaupfad sollen bis 2027 über 180 weitere Stellen entstehen.
Zurzeit hat der Justizvollzug des Landes rund 800 Beschäftigte. Zum Stichtag 19. August 2020 zählten die Anstalten in Schleswig-Holstein inklusive Jugendhaft 1116 Inhaftierte, bei 16

1454 Plätzen. Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) hatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass an verschiedenen Stellen, etwa in den Haftanstalten, mehr Personal gebraucht werde. Bereits ab diesem Jahr sollen im Leitungsbereich drei und im Bereich des Psychologischen Dienstes zwei zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen. Für den Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes könnten zudem vorübergehend Stellen genutzt werden, die für den Ausgleich der Stundenreduzierung im Wechselschichtdienst ab 2021 zur Verfügung stehen.


TOP 45 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen, Bericht der Landesregierung, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2282), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Ansage von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther im Spätsommer vergangenen Jahres im Landtag war eindeutig: Bei der Entwicklung und Anwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) will Schleswig-Holstein bundesweit eine führende Rolle übernehmen. Zu diesem Zweck wurde zwischenzeitlich eigens ein millionenschweres Sondervermögen eingerichtet. Von dem Ausbau der KI mit dem Einsatz neuer Technologien erhofft sich Jamaika neue Impulse in den Bereichen Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Jetzt soll die Landesregierung eine erste Bilanz ziehen. Konkret soll ein von den Koalitionsfraktionen geforderter mündlicher Bericht über den aktuellen Stand des KI-Handlungsrahmens „Strategische Ziele und Handlungsfelder für Schleswig- Holstein“ Aufschluss geben. Dabei soll insbesondere auch auf die „in Umsetzung befindlichen und in Aussicht genommenen sowie priorisierten Maßnahmen des eingerichteten Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein“ eingegangen werden. Der ressortübergreifende KI-Handlungsrahmen ist unter anderem mit Impulsen aus Konferenzen in den vergangenen beiden Jahren mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft definiert worden.
Künstliche Intelligenz ist schon heute in vielen Bereichen zu finden: Beispiele sind selbst parkende Autos, Sprachassistenten und lernfähige und trainierbare Maschinen – aber auch Kaufvorschläge im Online-Shop oder Playlisten in Streamingdiensten, die auf Basis vorherigen Konsumverhaltens von Maschinen errechnet werden. Ende vergangenen Jahres kündigte die Bundesregierung an, die Investitionen im Bereich der KI bis 2025 von drei auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen.


Dringlichkeitsantrag zur Bereitstellung von kostenlosen FFP-2-Masken, Aufruf noch offen, benötigt zu Beginn der Tagung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum
Von der Fraktion der SPD liegt ein Dringlichkeitsantrag zur Bereitstellung von kostenlosen FFP2- Masken vor. Damit er debattiert werden kann, benötigt er zu Beginn der Tagung zunächst eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Schleswig-Holsteiner sollen beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gut geschützt sein – unabhängig von der Größe ihres Geldbeutels. Deshalb will die SPD kostenlose FFP-2- Masken für alle Bürger im Norden. In Reaktion auf den Beschluss der jüngsten Bund-Länder- 17

Konferenz, dass nunmehr in Bussen und Bahnen sowie in Läden medizinische Masken getragen werden müssen, fordert die SPD-Fraktion im Kieler Landtag die kostenfreie Verteilung von FFP2- Masken an alle Bürger in Schleswig-Holstein. „Besonders einkommensschwache Personen würden damit von erheblichen Kosten entlastet werden“, heißt es in einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag, der vergangenen Donnerstag vorgelegt wurde.
In Sachen Gesundheitsschutz werde den Bürgern viel abverlangt, erklärte die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli: „Deshalb kann der Staat auch nicht kneifen, wenn es darum geht, seine Bürger mit dem bestmöglichen Schutz zu versorgen.“ Wenn die Ministerpräsidenten-Konferenz Einzelhandel und öffentliche Verkehrsmittel als Infektionsquelle erkannt habe, müsse es unabhängig vom Geldbeutel auch allen ermöglicht werden, andere und sich selbst gegen die Infektion bestmöglich zu schützen, so Midyatli.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 18
Reihenfolge der Beratung der 42. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 27. Januar 2021 3+17+ Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes aufgrund der 63 10:00 23+28 Coronavirus-Pandemie, Anträge zur Schule während der Corona- +35+ Pandemie und ein Bericht über die Unterrichtssituation 43 13 Wahl der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung des Landes 0 11:03 Schleswig-Holstein 14 Mündlicher Bericht über die Ländervereinbarung über die 30 11:03 Grundstruktur des Schulwesens 15 Gemeinsame Beratung 34 11:33 a) Bundesländer in die Mittelvergabe im Rahmen des Aufbauinstruments Next Generation EU einbeziehen b) European Green Deal muss auch in der Krise die sozialökologische Wende bringen! 16 Schleswig-Holsteinische Helfergleichstellung 30 12:07
25+29 Corona-Schutzimpfungen 37 15:00 +41+ 42 21 Neubestimmung der Zahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontroll- 0 15:37 gremiums gemäß § 26 Abs. 2 LVerfSchG 11+12 Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums 0 15:37 18 Sportvereine in der Krise nicht allein lassen - Fortführung der Corona-So- 30 15:37 forthilfen 24 Mündlicher Bericht über die Situation der Wohnungs- und Obdachlosen in 34 16:07 der Corona-Krise 32 Mündlicher Bericht über Infrastrukturmaßnahmen im Straßenbau 30 16:41 38 Tätigkeit des Petitionsausschusses 5 17:11 Donnerstag, 28. Januar 2021 30+31 Abwicklung Wirtschaftshilfen und Dispositionszinsen 34 10:00 +33 begrenzen 26 Leistungsfähigkeit der IT-Systeme des Landes im Lichte der Corona- 30 10:34 Pandemie 34 Kliniken und Intensivstationen nachhaltig stärken 30 11:04 36+40 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hochschulen und die Studie- 30 11:34 renden abmildern, BAföG schnell und grundsätzlich überarbeiten 44 Bericht zur langfristigen Personalstrategie für den Justizvollzug 30 12:04
45 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen 30 15:00 19


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 4 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ 5 Gesetzentwurf zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein 6 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein 7 Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes 8 Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein 9 Gesetzentwurf zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein 10 Gesetzentwurf zur Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages beim Erlass von Rechtsverord- nungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz 19 Durchführung der Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts 20 Mündlicher Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus 22 Bericht zur Beschulung von Heimkindern 27 Durchführung der Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertretungen für die Wahl der ehrenamtlichen Rich- terinnen und Richter bei dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht 37 Verschwörungserzählungen stoppen 39 Verfassungsbeschwerde der Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts (Az. BvR 2756/20)



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
46 Evaluierung 2020 des Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein 47 Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein 48 Bericht der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2021 49 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2020 des Landes Schleswig-Holstein (Berichtsjahr 2019) 50 Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung 51 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche