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16.02.21
16:01 Uhr
B 90/Grüne

CDU, Grüne und FDP zur Reform des Polizeirechts

PRESSEINFORM ATION

16.02.2021



Wir reformieren das Polizeirecht
Die Koalition hat gestern (Montag, 15.02.2021) ihren finalen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform des Polizeirechts eingereicht. Gemeinsam haben die CDU-Fraktion innen- und polizeipolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU, Pressesprecher Grünen und FDP in mehreren Beratungen noch einige Kai Pörksen Änderungen aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung Tel. 0431 988 1441 geeint. kai.poerksen@cdu.ltsh.de
Tim Brockmann, polizeipolitischer Sprecher der CDU- Landtagsfraktion: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Ich freue mich sehr, dass Schleswig-Holstein endlich ein neues Pressesprecherin modernes Polizeigesetz bekommt. Für uns waren zwei Dinge im Claudia Jacob Diskussionsprozess wichtig: Rechtssicherheit für die Tel. 0431 988 1503 Polizeibeamtinnen und -beamten schaffen und gleichzeitig presse@gruene.ltsh.de moderne Instrumente der Kriminalitätsbekämpfung ermöglichen. Mit unseren Koalitionspartnern haben wir in den vergangenen FDP-Fraktion Monaten hart um diese und andere Themen gerungen und uns Pressesprecherin insbesondere auch nicht vor schwierigen moralischen und Eva Grimminger ethischen Fragen gedrückt. Unsere Polizistinnen und Polizisten können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen auch in Tel. 0431 988 1488 schwierigen Situationen den Rücken freihalten und politische fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de
Verantwortung übernehmen. Dies gilt insbesondere für den Schusswaffengebrauch und den Eigensicherungsmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten.“
Burkhard Peters, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Wir hatten nach den Anhörungen noch einen langen Änderungskatalog vorgelegt. Natürlich konnten wir uns nicht mit allem durchsetzen. Trotzdem freut es mich sehr, dass es an vielen Stellen gelungen ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung noch zu verbessern. Besonders wichtig war uns, dass wir erstmalig auch für das Landespolizeigesetz festgestellt haben, dass Racial Profiling keine Grundlage für gute Polizeiarbeit ist. Da sind wir uns mit der Polizei ganz einig und haben mit der Formulierung im Gesetz ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt. Mir ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit den klaren und restriktiven Leitplanken für den Einsatz von V-Leuten eine konkrete Forderung aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur „Rocker- Affäre“ umsetzen konnten. Die Unkenrufe, der PUA koste nur Zeit und Geld, verhallen also ins Leere. Für die LBGTIQ- Community konnten wir Rechte verankern, genauso wie für Berufsgeheimnisträger*innen. Außerdem haben wir scharfe Grenzen und Hürden für den Body-Cam Einsatz auf privatem Grund und Boden sowie den Einsatz von Distanz-Elektro-Impuls- Geräten gesetzt. Die Wunschliste der Polizeigewerkschaften war noch länger. Quellen-TKÜ und Vorratsdatenspeicherung war mit uns nicht zu machen. Das mag für einige nach zu wenig klingen, aber wenn am Ende nicht alle ein wenig Bauchschmerzen haben, war es kein guter Kompromiss.“
Jörg Hansen, polizeipolitischer Sprecher der FDP- Landtagsfraktion:
„Das Ergebnis kann sich sehen lassen – die Jamaika-Partner haben ein modernes Polizeigesetz auf den Weg gebracht, das eine klare liberale Handschrift trägt. Es schafft Rechtssicherheit für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten als auch für unsere schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger. Die Polizei erhält die Befugnisse, die sie braucht, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Gleichzeitig werden die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger vor unzulässigen Einschränkungen geschützt.
So schaffen wir beispielsweise Klarheit für den Einsatz von sogenannten Tasern und Body Cams, die für das Sicherheitsinteresse unserer Beamtinnen und Beamten essentiell sind. Gleichzeitig darf es kein Schleifen der Bürgerrechte geben, eine Vorratsdatenspeicherung wird es mit uns daher nicht geben. Sicherheitsinteressen der Polizei und Bürgerrechte schließen sich nicht aus, das dokumentiert der vorliegende Entwurf.
Wir wollen eine leistungsfähige, gut ausgestattete Landespolizei, die ihren Auftrag mit diesem rechtlichen Gerüst gut erledigen kann.“
Aminata Touré, Grünes Mitglied im Innenausschuss, ergänzt:
„Als Koalition haben wir uns darauf verständigt, einen ganzheitlichen antirassistischen Politikansatz zu vertreten. Deshalb ist uns Grünen immens wichtig gewesen, dass bei Identitätsfeststellungen kein Racial Profiling stattfinden darf. Ein gutes Polizeigesetz stärkt nämlich auch die Bürger*innenrechte. Das ist mit der Formulierung „Die Auswahl der von der Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Identitätsfeststellung gerechtfertigten Grund ist unzulässig.“ gelungen.
Außerdem haben wir erreicht, dass Gewalttäter*innen bis zu vier Wochen aus der Wohnung verwiesen werden können. Das schafft für die von Gewalt betroffene Person genügend Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten oder einen Frauenhausplatz zu organisieren. Das ist eine wichtige Maßnahme gegen häusliche Gewalt.“

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