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25.02.21
11:37 Uhr
SPD

Beate Raudies zu Top 11: Beamtinnen und Beamte haben ein Recht darauf, dass ihr Dienstherr treu zu ihnen steht, wenn sie an einer lebensgefährlichen Krankheit leiden!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. Februar 2021
Beate Raudies: Beamtinnen und Beamte haben ein Recht darauf, dass ihr Dienstherr treu zu ihnen steht, wenn sie an einer lebensgefährlichen Krankheit leiden! TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung (Drs. 19/2788) „In Schleswig-Holstein sind im vergangenen Jahr 498 Landesbeschäftigte an Covid-19 erkrankt. Allein 321 Fälle davon entfielen auf Schulen. Die am zweistärksten betroffene Gruppe waren PolizistInnen. Hier erkrankten 82 Personen. An dritter Stelle standen die Justizbehörden mit 36 Erkrankungen, die Mehrheit davon bei Gerichten und Staatsanwaltschaften . Diese Zahlen machen deutlich: Es wird Zeit, dass das Land SH als Dienstherr klare Regelungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls schafft. Denn anders als gesetzlich Unfallversicherte sind BeamtInnen über die Dienstunfallfürsorge ihres Dienstherrn abgesichert. Nur bei einem Dienstunfall kommen die Leistungen der Dienstunfallfürsorge zum Tragen. Aber steht das Thema bei der Landesregierung auf der Agenda – Fehlanzeige! Dabei hat unsere Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni bereits im Juni 2020 in einem Schreiben an den Innen- und Rechtsausschuss darauf hingewiesen: „Hier droht also eine Versorgungslücke, die mit Blick auf das gesteigerte Risiko, dem unsere PolizistInnen ausgesetzt sind, und auch mit Blick auf mögliche heute noch gar nicht absehbare Spätschäden einer COVID-19-Erkrankung aus Fürsorgegründen, aber auch aus Gründen der Fairness den BeamtInnen gegenüber nicht hingenommen werden sollte.“ Anträge auf eine Anerkennung als Dienstunfall werden nach Aussagen von DGB und GdP bundesweit bislang „reihenweise abgelehnt“. Denn nach herrschender Rechtslage tragen die Antragstellenden die Beweislast für das Erfülltsein aller gesetzlichen Tatbestandsmerkmale. Das heißt: Die BeamtInnen müssen nachweisen, dass sie sich wirklich im Dienst infiziert haben und nicht privat. Im Zusammenhang mit einer Infektionskrankheit und in einer Pandemielage ist das nicht so einfach. BeamtInnen, die aufgrund ihrer Aufgabe Kontakte zu anderen Mensch nicht reduzieren und keinen ausreichenden Abstand zu diesen halten können, dürfen von ihrem Dienstherrn mit dem Risiko einer Infektion und den daraus resultierenden Folgen nicht allein gelassen werden. Wer sich im Dienst oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus infiziert, sollte dies grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt bekommen! Je höher das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine BeamtInnen sein, die sich in Ausübung

1 ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben. Darum ist eine Anpassung im Versorgungsrecht von Nöten, und wir haben den Vorschlag der GdP dazu sehr gerne aufgenommen. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass der Landesregierung die Gesundheit der BeamtInnen und die Fürsorge für sie am Herzen liegen. Aber wenn die Innenministerin sich mit der Aussage zitieren lässt, die im Rahmen der derzeit geltenden Gesetze bestehenden Möglichkeiten seien ausgeschöpft, kommen mir da doch gewisse Zweifel. Ist in der Landesregierung schon mal jemand auf die Idee gekommen ist, mit dem Gesetzgeber in Kontakt zu treten… Aber zum Glück ist da ja noch Finanzministerin Monika Heinold! Nachdem die Presse über die Initiative der GdP und unseren Gesetzentwurf positiv berichtet hatte, wurden die Vertreter der Gewerkschaften flugs ins Ministerium bestellt. Das Ergebnis: Mit einem Erlass möchte die Landesregierung das Verfahren zur Anerkennung eines Dienstunfalls in Folge einer Covid-19-Erkrankung durch eine erleichterte Nachweisführung für die antragsstellenden BeamtInnen verbessern. Das ist erstmal gut! Für alle Beschäftigten sollen damit zukünftig gleiche Kriterien für die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall gelten. Auch gut! Ob das reicht, sei dahingestellt! Die neue Regelung soll ausdrücklich einen Bezug zur Arbeit in einer Justizvollzugsanstalt, einer Schule oder in einem Streifenwagen der Polizei herstellen. Und was ist mit Veterinären im Schlachthof, mit Betreuungsrichtern oder Rettungskräften? Unser Gesetzentwurf geht da weiter, und deswegen sollte sich der Landtag ausführlich mit dem Thema beschäftigen – und sich nicht zuviel Zeit dabei lassen. Ich bedanke mich bei allen Landesbeschäftigten für ihren täglichen Einsatz, ob vor Ort oder im Homeoffice.“



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