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25.02.21
17:33 Uhr
CDU

Tobias von der Heide: TOP 17: Wir müssen die nukleare Abrüstung weiter vorantreiben, aber ohne diesen Vertrag

UN-Atomwaffenverbotsvertrag | 25.02.2021 | Nr. 081/21
Tobias von der Heide: TOP 17: Wir müssen die nukleare Abrüstung weiter vorantreiben, aber nicht mit diesem Vertrag Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
grundsätzlich sei zu diesem Thema am Anfang festgehalten: Unser gemeinsames Ziel ist eine atomwaffenfreie Welt. Und ja, jeder Gebrauch von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre Auswirkungen. Ich bin mir sicher, es wird hier niemanden geben, der sich nicht für eine atomwaffenfreie Welt einsetzen möchte. Und das ist auch richtig so.
Das ist aber auch nicht der Kern des Antrages, den wir heute diskutieren. Bei diesem Antrag geht es nicht um die Frage, ob man für oder gegen eine atomwaffenfreie Welt ist. Sondern es geht allein um die Frage, ob Deutschland dem UN- Atomwaffenverbotsvertrag beitreten soll oder nicht. Das ist keine einfache Frage.
Ich will meine Sicht an zwei Punkten deutlich machen:
Erstens: Wenn wir den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen bedeutet das in letzter Konsequenz, dass wir als Deutschland auf die nukleare Teilhabe verzichten sollen oder noch weiter, dass die NATO-Staaten insgesamt auf ihre Nuklearstrategie verzichten sollen.
Ich stelle die Frage: Glauben Sie wirklich, dass dadurch die Welt sicherer wird? Verhindern wir dadurch besser den Einsatz von Atomwaffen? Ich glaube nicht. Russland und China verteidigen aggressiv ihre Interessen, auch mit militärischen Mitteln. Nordkorea und der Iran rüsten auf. So bitter es auch sein mag, solange von Nuklearwaffen eine Bedrohung ausgeht, besteht die Notwendigkeit glaubhafter präventiver Abschreckung. Die strategischen Kräfte der NATO-Staaten, insbesondere die der Vereinigten Staaten, sind der oberste Garant für die Sicherheit der Verbündeten und damit auch von Deutschland. Um es mit den Worten der SPD- Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich aus der Bundestagsdebatte vor vier Wochen zu sagen: „Wir können den Vertrag aktuell nicht unterschreiben, denn das

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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de wäre nicht mit unseren bündnispolitischen Verpflichtungen in der NATO vereinbar. Wenn man also die NATO nicht grundsätzlich infrage stellt, dann geht das einfach nicht zusammen.“
Zweitens: Eine wesentliche Frage zur Bewertung des Atomwaffenverbotsvertrages ist, ob dieser Vertrag überhaupt geeignet ist, die Anzahl von Atomwaffen auf der Welt zu reduzieren. Und besser noch die Anzahl der Atommächte auf der Welt zu verkleinern. Ein solcher Vertrag wird nur Wirkung entfalten, wenn Atommächte ihm beitreten. Damit ist beim Atomwaffenverbotsvertrag nicht zu rechnen und das macht ihn damit faktisch wertlos, so ehrenhaft das Ziel auch sein mag. Anders ist das mit einem anderen Vertrag: dem Nichtverbreitungsvertrag oder Atomwaffensperrvertrag.
191 Staaten haben diesen Vertrag unterzeichnet und vor allem auch die fünf Atommächte USA, Frankreich, die Volksrepublik China, Großbritannien und Russland. Mit diesem Vertrag konnten die nuklearen Arsenale in den vergangenen Jahrzehnten stetig reduziert werden. Es steht außer Frage, dass dieser Vertrag Schwächen hat. Aber dieser Vertrag hat die Welt atomwaffenfreier gemacht. Darauf sollten wir setzen und diesen Vertrag weiterentwickeln.
Jetzt könnte man sagen, das ist doch gar kein Problem, unterzeichnen wir einfach beide Verträge: Leider ergänzen sich der Nichtverbreitungsvertrag und der Atomwaffenverbotsvertrag nicht, sie schließen sich sogar stellenweise aus. Und das kann im Ergebnis sogar zu einer Schwächung der nuklearen Abrüstung führen. Der Atomwaffenverbotsvertrag drohe laut dem Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas (SPD) zudem, „den Nichtverbreitungsvertrag als das zentrale Element nuklearer Ordnung zu schwächen und hinter die heute herrschenden Verifikationsstandards des Nichtverbreitungsvertrages zurückzufallen.“
Deswegen hilft es nicht, emotional auf Nuklearwaffen verzichten zu wollen. Um in dieser Sache erfolgreich zu sein, muss unser Ziel sein, zum einen die nukleare Abrüstung weiter voranzutreiben und zum anderen den Einsatz von Atomwaffen zu verhindern. Dafür scheint der UN-Atomwaffenverbotsvertrag ungeeignet.
Wir werden diesen Antrag an den Europaausschuss überweisen. Um es klarzustellen: Dieser Ausschuss ist kein Auswärtiger Ausschuss und erst Recht kein Verteidigungsausschuss. Im Artikel 72 unseres Grundgesetzes ist klar geregelt, dass der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat. Das ist nicht die Aufgabe des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Allein dieser letzte Punkt reicht für mich, um diesen Antrag abzulehnen.
Danke, dass Sie mir zugehört haben.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de