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26.02.21
10:33 Uhr
FDP

Jörg Hansen zu TOP 6 „Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 077/2021 Kiel, Freitag, 26. Februar 2021
Polizei/ Änderung Polizeigesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Jörg Hansen zu TOP 6 „Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften“ In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtli- cher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz) erklärt der polizeipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Hansen:
„Die Haushaltsdebatte hat gezeigt: Jamaika tut etwas für seine Polizei! Wir haben nicht bloß die notwendige technische Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten weiter verbessert, wir stärken die Polizei auch personell. Ich hatte noch keine Gelegenheit, deswegen an dieser Stelle noch einmal herz- lichen Dank für Ihre Zustimmung. Die strategische Linie wird damit deutlich: Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die gut ausgestattet ist. Damit werden wir unserer Verantwortung gerecht.
Um die so erfolgreich gestartete Sitzungswoche abzurunden, möchten wir noch einen Schritt weiter gehen und das Gesamtpaket fertig schnüren: Auch eine vorbildlich ausgestattete Polizei braucht Rechtssicherheit. Die Jamaika-Koalition hat daher im Koalitionsvertrag festgeschrieben, das Poli- zeirecht zu überarbeiten und der Rechtsprechung, sowie neuen Sicherheits- und Bedrohungslagen anzupassen. Mit dem vorliegenden Antrag schaffen wir zum einen Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizistinnen und Po- lizisten und schützen in gleichem Maße die Bürgerinnen und Bürger vor un- gerechtfertigter Beeinträchtigung ihrer persönlichen Freiheitsrechte. Denn, es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit, so wie es keine Sicherheit ohne Frei- heit gibt.
Bereits in der ersten Lesung wurde deutlich, dass drei Koalitionspartner auch drei unterschiedliche Sichtweisen mitgebracht haben. Die Erarbeitung dieses Gesetzes hat mir aber eines ganz deutlich gemacht: Unterschiede müssen in der Erarbeitung eines Projektes nicht schädlich sein. Nein – sie weiten den Blick! Mit dem daraus entstandenen Gesetzentwurf sind wir in die sehr ausführliche Anhörung gegangen. Wir haben konstruktive Kritik ge- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de erntet, die uns auch gezeigt hat, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Es ging uns von vornherein nicht um die Überwachung unbescholtener Bürger – wir wollen eine effektive Bekämpfung von Straftaten und eine Gefahren- abwehr. Um das zu erreichen, war es nicht nur notwendig, der Polizei die dafür erforderlichen Instrumente, wie beispielsweise die Body-Cam, das Dis- tanzelektroimpulsgerät oder die elektronische Fußfessel, an die Hand zu geben. Im Sinne aller Beteiligten war es darüber hinaus notwendig, durch entsprechende Rechtsgrundlagen, Rechtssicherheit und –klarheit zu schaf- fen. Denn wir wollen für die Landespolizei nicht bloß Eingriffsbefugnisse schaffen, sondern mit diesen Schritten eine breite öffentliche Akzeptanz von modernen und digitalen Technologien schaffen. Dabei wägen wir sehr sorg- fältig ab, wo die Grenzen der polizeilichen Eingriffsbefugnisse liegen müs- sen. Der Gesetzentwurf trägt in dieser Hinsicht eine klare liberale Hand- schrift, auf die ich stolz bin.
Gestatten Sie mir abschließend ein kleines Gedankenspiel: Wenn eine Poli- zeibeamtin oder ein Polizeibeamter bei der Polizeirechtsreform eine Abwä- gungsentscheidung treffen muss, dann kann man vermuten, wohin die Waa- ge ausschlägt. Wenn ein liberaler Politiker eine gleiche Abwägungsentschei- dung treffen muss, dann mag man denken, dass die Waagschale ganz an- ders ausschlägt. Ich bin beides. Und ich will nicht verheimlichen, dass ich die Befürchtung hatte, in den einen oder anderen Gewissenskonflikt zu ge- raten. Aber ich betone an dieser Stelle gern: Es war gut, dass wir immer wieder abgewogen und stets für die beste Lösung gestritten haben. Auch die Vorschläge der Opposition will ich hiervon nicht ausnehmen. Ich möchte mich daher neben meiner Fraktion auch bei meinen Koalitionspartnern und dem Innenministerium für diesen gewiss nicht immer einfachen Prozess be- danken – hier insbesondere bei Torsten Geerdts für seine Moderation und natürlich den Expertinnen und Experten der Landespolizei.
Wir haben hier ein Gesetz mit Maß und Mitte, das weit über das Mittelmaß hinausgeht. Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Polizeirechts der großen Verantwortung sowohl gegenüber unserer Polizei als auch den Bür- gerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins gerecht wird. Dafür bitte ich heu- te um Zustimmung.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de