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16.03.21
16:20 Uhr
Landtag

Beauftragte: Berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen verbessern!

61. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen am 15./16. März 2021 in Berlin Berliner Erklärung

Berufliche Bildung von Menschen mit Behinderungen verbessern!
Zwölf Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten die Beauftrag- ten den Auf- und Ausbau eines Berufsbildungssystems, das in seinen Rahmensetzungen die Vielfalt von Menschen und ihre Potenziale als Chance in der Berufswelt berücksichtigt. Oft genug werden junge Menschen mit Behinderungen in bestimmte Berufe und Maßnahmen ge- drängt, die angeblich für sie besonders geeignet sind. Ein wirkliches Wahlrecht besteht nicht. Jeder Mensch hat Fähigkeiten. Die Ressourcen der Menschen mit Behinderungen sollen bei der beruflichen Bildung im Vordergrund stehen. Inklusive berufliche Bildung umfasst die Ge- staltung der Bedingungen für Zugang, Verlauf und Abschluss beruflicher Bildungsgänge. Dazu braucht es die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungssystemen. Ziel beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung müssen barrierefreie und gleichberechtigte Gestaltungsmöglich- keiten der individuellen Bildungs- und Berufsbiographien sein, die das Wunsch- und Wahlrecht berücksichtigen. Hierzu gehört die Bereitstellung einer Berufsvielfalt ebenso wie die Herstel- lung von Grundlagen für den Zugang zum und Verbleib im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern deshalb:
 Inklusion verwirklichen – berufliche Bildung in Betrieben des allgemeinen Ar- beitsmarkts verwirklichen Ausbildung und berufliche Bildung für junge Menschen mit Behinderungen finden zu einem Großteil noch immer in außerbetrieblichen Bildungsstätten wie Berufsbildungswerken oder au- ßerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes in den Werkstätten für behinderte Menschen statt.
1 Eine inklusive Arbeitswelt braucht Ausbildung und berufliche Bildung in den regulären Betrie- ben. Die Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes müssen besser unterstützt werden, jungen Menschen mit Behinderungen eine berufliche Chance zu geben. Zur Überwindung von Son- derwelten sollten die persönlichen Budgets für Qualifizierung alternativ zum Eingangs- und Bildungsbereich in den Werkstätten für behinderte Menschen, das Budget für Ausbildung und Arbeitsassistenz vorrangig von den Kostenträgern angeboten werden. Wir fordern die deutli- che Erhöhung der Ausgleichsabgabe besonders für die beschäftigungspflichtigen Betriebe, die bisher keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Betriebe, die Ausbildung und Berufseinstieg für junge Menschen mit Behinderungen gut ermöglichen, sollen bei Förderun- gen und der Berechnung der Beschäftigungsquote besser gestellt werden.
 Verbesserung der Barrierefreiheit und Inklusion an den Oberstufenzentren, den Berufsschulen und den Schulen für berufliche Bildung Eine Grundvoraussetzung für Inklusion in der beruflichen Bildung ist die barrierefreie Gestal- tung der Lernumgebung. Die Forderung schließt zum einen bauliche Anpassungen zum Abbau physischer Barrieren als auch die Nachrüstung mit Blindenleitsystemen, Induktionsschleifen, barrierefreien Sanitäranlagen sowie Schaffung reizarmer Räume und weiterer Maßnahmen zum Abbau von Barrieren ein. Die Bereitstellung assistiver Technologien in Form von techni- schen Hilfsmitteln für die Nutzung von Computern, z. B. Braillezeilen und Screenreader ist ebenso zu fördern wie die Entwicklung und Anwendung von Konzepten nach dem Zwei-Sinne- Prinzip, indem Informationen akustisch und visuell oder taktil angeboten werden. Barrierefreie Gestaltung muss sich auch für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit psychi- schen oder kognitiven Beeinträchtigungen öffnen. Das Berufsbildungsgesetz und die Hand- werksordnung bieten bereits inklusionsorientierte Rechtsgrundlagen für die duale Ausbildung von Menschen mit Behinderungen und sie enthalten den Auftrag zur Anwendung von Nach- teilsausgleichen für den Unterricht und bei Prüfungen. Deshalb sollte auch ein zieldifferenzier- ter (das Lernziel wird individuell festgelegt) Unterricht in einigen Berufsbildern an Berufsschu- len möglich werden. Bereits vorhandene zieldifferenzierte Maßnahmen im Bereich der berufli- chen Bildung sollen weiter ausgebaut werden.
 Unterstützung durch Assistenzen und notwendige Hilfsmittel sicherstellen wäh- rend der Praktika-Phasen und der Ausbildungszeit Die Unterstützung durch technische Hilfsmittel und/oder Assistenz in den Phasen der Prak- tika und bei Aufnahme der Ausbildung müssen schnell verfügbar sein. Dazu sind notwendige Hilfsmittel kurzfristig zu genehmigen und/oder aus einem Pool zur Verfügung zu stellen. An fehlenden Genehmigungen für Assistenzleistungen darf kein Praktikumsplatz oder der Aus- bildungs-/Studienerfolg scheitern.



Seite 2 von 6  Gewährung von individuellen Nachteilsausgleichen bei Prüfungen Die individuellen Nachteilsaugleiche können sehr vielfältig sein und sind behinderungsange- passt auszulegen. Dies gilt auch, wenn eine Person mehrere Behinderungsformen hat, die zu einem komplexen Bedarf an Nachteilsausgleichen führen können. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Prüfungsordnungen aller Ausbildungsberufe und beruflicher Studiengänge unter Berücksichtigung von Art. 24 (Bildung) und 27 (Arbeit und Beschäftigung) UN-BRK novelliert werden müssen. Hierbei kann das Handbuch „Nachteilsausgleich für behinderte Auszubil- dende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung Orientierung geben.
 Inklusion in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Lehrkräfte in der berufli- chen Bildung verankern Eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Lehr-Arrangements sind die Lehrkräfte. Diese verfügen überwiegend über eine Fachausbildung, ein Fachstudium oder eine Meisterausbil- dung. Eine spezifische Qualifikation im Bereich der Sonderpädagogik wird i. d. R. nicht vo- rausgesetzt. Lediglich Aus- und Weiterbildungen zum Erwerb allgemeiner didaktisch-methodi- scher Handlungskompetenz werden zur Qualifizierung und Professionalisierung angeboten und durchgeführt. Ergänzend müssen verpflichtende, systematische Aus-, Fort- und Weiter- bildungsangebote eingeführt werden. Konzepte für diese Qualifizierung des fachlichen Lehr- personals sollen die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Unterstützung mittels Nachteilsausgleichen und Befähigung von Menschen mit Behinderungen enthalten.
 Berufs- und Studienberatung für Menschen mit Behinderungen verbessern und ausbauen Die Berufs- und Studienberatung soll junge Menschen und Erwachsene entsprechend ihren Fähigkeiten, Interessen und Persönlichkeitseigenschaften professionell unterstützen. Bei Menschen mit Behinderungen erfolgt die Beratung jedoch vielfach eher mit Blick auf die ver- meintlichen Einschränkungen. Erforderlich ist eine interessens- und potenzialorientierte Be- rufs- und Studienberatung für einen qualitativen Ausbau im Übergang Schule-Beruf für Men- schen mit Behinderungen. Dabei ist der Übergang als ein zusammenhängender Bildungspro- zess aufzufassen. Notwendig ist eine konstante personelle Bildungsbegleitung, die den ge- samten Prozess der beruflichen Bildung und Qualifizierung umfasst und bereits frühzeitig vor dem Ende der Schulpflicht einsetzt. Ziel sollte dabei der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Bei Ausbildungen muss zur betrieblichen Ausbildung ermutigt und Wege zur Gestaltung der Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.
 Gute Leistungen zur Teilhabe erfordern eine gute Beratung – gute Beratung er- fordert gute Qualifikation Auch für eine erfolgreiche Rehabilitation ist eine gute Beratung erforderlich.


Seite 3 von 6 An die Beraterinnen und Berater bei den Reha-Trägern wie auch bei den EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) werden hohe Anforderungen gestellt: Neben Fachwissen z.B. über das Leistungsrecht, über die Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes oder die Be- sonderheiten von Behinderungen, benötigen sie ebenso Kommunikations-, Sozial- sowie Or- ganisationskompetenz. Fort- und Weiterbildungen der Fachkräfte spielen deshalb eine wich- tige Rolle. Entsprechend werden Qualifizierungsangebote zu trägerübergreifenden Themen- stellungen für Beraterinnen und Berater bei den Reha-Trägern gefordert.
 Durchlässigkeit zwischen Qualifizierungs- und Ausbildungsketten verbessern Übergänge sind deutlich stärker als bisher individuell interessens- und fähigkeitsorientiert am einzelnen Jugendlichen zu gestalten. Ein Bestandteil erfolgreicher Berufsbildung ist die Kon- zeptionierung theoretischer und praktischer Module, die neben den fachpraktischen Kenntnis- sen bildungsübergreifende Kompetenzzuschreibungen abbilden, in ihrer Wertigkeit vergleich- bar sind und möglichst aufeinander aufbauen. Dies gilt auch für die Berufsbildungsbereiche der Werkstätten für behinderte Menschen. Die Beauftragten fordern die Entwicklung und An- erkennung von Modulen, um Zu- und Übergänge zwischen den Werkstätten (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt endlich zu ermöglichen. Weiterhin sollten die allgemeinen Berufs- schulen als Kann-Leistung geöffnet werden für Beschäftigte aus dem Berufsbildungsbereich der WfbM. Das am 01.01.2020 eingeführte Budget für Ausbildung ist hier bereits ein wichtiger Schritt, allerdings nicht für jeden Rehabilitanden im Berufsbildungsbereich das richtige Instru- ment. Deshalb muss es weitere Inklusionsbausteine im Berufsbildungsbereich der Werkstät- ten geben. Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung sind im Konzept zu be- rücksichtigen und anzubieten.
 Verbesserungen der Fachpraktiker-Ausbildungen Das Berufsbildungsgesetz (§ 66 BBiG) bzw. die Handwerksordnung (§ 42m HwO) sehen be- sondere Ausbildungsregelungen im Bereich der beruflichen Bildung vor. Ziel der Regelung ist die Fokussierung auf fachpraktische Inhalte bei gleichzeitiger Reduzierung der fachtheoreti- schen Ausbildung in Abhängigkeit der individuellen Art der Behinderung. Problematisch kön- nen die Regelungen aufgrund ihrer unübersichtlichen Variationen an Einzelregelungen sein, da die Fachpraktiker-Abschlüsse hinsichtlich ihrer fehlenden Standardisierung vielfach beruf- lich weniger anerkannt sind. Erforderlich ist eine weitergehende Standardisierung der fach- praktischen Berufsausbildungen über duale Ausbildungsformate. Hier wäre eine Beschleuni- gung wünschenswert sowie eine erhöhte Durchlässigkeit in Form von Anerkennung von Aus- bildungsleistungen im Übergang in eine Vollausbildung.



Seite 4 von 6  Wirkungen der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation für Ausbilde- rinnen und Ausbilder überprüfen Erfolgt eine Fachpraktiker-Ausbildung (theoriereduziert) im Rahmen der Regelungen nach dem BBiG oder der HwO, ist für die Durchführung grundsätzlich eine rehabilitationspädagogi- sche Zusatzqualifikation (ReZA) der Ausbilderinnen und Ausbilder im Umfang von 320 Stun- den erforderlich. Die mit dieser Weiterbildung verbundene und grundsätzlich zu begrüßende Professionalisie- rung soll die Qualität der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen sichern. In der Praxis stellt diese sehr zeitintensive Zusatzausbildung jedoch eine sehr hohe Hürde für die Unterneh- men dar und wird somit zu oft als Hindernis für die Ausbildung von Menschen mit Behinderun- gen in betrieblichen Ausbildungsstätten. Die Beauftragten fordern eine niedrigschwellige Un- terstützung und keine Erschwernisse der Betriebe, um junge Menschen mit Behinderungen auszubilden. Notwendig ist daher eine umfassende Evaluation der derzeitigen Regelungen. Zielführend wäre es zudem, grundsätzliche Ausbildungsinhalte der ReZA im Rahmen eines inklusiv gestalteteten Berufsbildungssystems in den Rahmenplan für die allgemeine Qualifika- tion zur Ausbilderin oder zum Ausbilder zu übernehmen.
 Unternehmen und Betriebe für Auszubildende mit Behinderungen gewinnen Barrieren für einen Ausbildungsbeginn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind neben Un- kenntnis auch Unsicherheiten und Vorurteile in Betrieben und Unternehmen. Der immer noch anzutreffenden Gleichsetzung einer Behinderung mit einer Leistungseinschränkung sollte ak- tiv durch verstärkte Beratungsangebote entgegengewirkt werden. Politik und Verwaltung soll- ten Strategien und Konzepte entwickeln, die zum einen Unternehmen und Betriebe für die Kompetenzen von Menschen mit Behinderungen gewinnen. Zum anderen gilt es, bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Unternehmen und Betriebe bekannter zu ma- chen, praxisnah weiterzuentwickeln und bürokratische Hürden abzubauen. Hierbei ist die Zu- sammenarbeit der Schwerbehindertenvertreter (§ 178 SGB IX) oder der Interessenvertreter (§ 176 SGB IX) gemeinsam mit dem Arbeitgeber, Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Reha- Träger und der EUTB von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte es eine ein- heitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber geben, die Beratung und Unterstützung aus einer Hand bietet.
 Chancen und Risiken von Arbeit 4.0 für die berufliche Bildung systematisch mitdenken Die Digitalisierung der Arbeitswelt kann durch die Vernetzung von Mensch und Maschine und die Barrierefreiheit aller Softwareprodukte die Chance bieten, Arbeitsplätze auf die Bedürf- nisse von Menschen mit Behinderungen adäquat auszurichten und mit Hilfe technischer Infra- struktur barrierefrei einzurichten. Der Strukturwandel 4.0 muss systematisch genutzt werden,

Seite 5 von 6 um die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere für berufliche Bildung für Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Gegebenfalls sind Förderpro- gramme zur Entwicklung entsprechender Softwareprodukte aufzulegen. Dabei sind die Men- schen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen einzubeziehen.
 Auswirkungen und Folgen der Corona Pandemie passgenau abfedern - Teil- habe am Arbeitsleben sichern Die Covid 19 Pandemie stellt den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen, besonders im Hinblick auf die Gewinnung von Ausbildungsplätzen. Dies erschwert insbesondere auch den Übergang von Menschen mit Behinderungen in die berufliche Bildung. Angebote der Berufs- und Studienorientierung und praktische Erprobungen finden nicht oder nur sehr einge- schränkt statt. Sie sind in vielen Fällen aber notwendig, um eine individuell passende berufli- che Tätigkeit und Arbeitsumgebung zu finden. Auch die teils erheblichen wirtschaftlichen Ein- brüche der Inklusionsfirmen haben Folgen für den Beschäftigungseinstieg der jungen Men- schen. Es bedarf tragfähiger und nachhaltiger Werkzeuge und Maßnahmen, um die stei- gende Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. abzubauen, be- rufliche Bildung zu sichern sowie der Entwicklung von Konzepten für den Einstieg in den all- gemeinen Arbeitsmarkt.



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