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22.03.21
16:39 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Corona-Situation, Medienlandschaft in Schleswig-Holstein, psychische Gesundheit in der Pflege, Glücksspielwesen, Schiffbau im Land, Rassismus vorbeugen

Nr. 23 / 22. März 2021


Themen der Plenarsitzung: Corona-Situation, Medienlandschaft in Schleswig-Holstein, psychische Gesundheit in der Pflege, Glücksspielwesen, Schiffbau im Land, Rassismus vorbeugen

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 24. März, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen die Auswirkungen und der Umgang mit der Corona-Pandemie, der Staatsvertrag über den NDR und die Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein, die Stärkung der psychischen Gesundheit in der Pflege, die Neuregulierung des Glücksspielmarktes, Perspektiven für die maritime Wirtschaft, altem und neuem Rassismus vorzubeugen sowie ein Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus und die Verankerung eines Notparlaments in der Landesverfassung.
Hinweis:
Zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch gedenkt der Landtag der Opfer der Corona- Pandemie in Schleswig-Holstein.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden. 2

Mittwoch, 24. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 36A und 22 Mündlicher Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2021 mit dem Antrag digitale Kontaktnachverfolgung organisieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2855), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 90 Minuten
Corona und kein Ende: Erneut ist das Pandemie-Geschehen das Top-Thema dieser Tagung. Steigende Infektionszahlen und Inzidenzwerte bereiten der Politik bei der Abwägung, wie weit muss der Gesundheitsschutz reichen und wie weit dürfen Lockerungen greifen, zunehmend Kopfzerbrechen. Die Grundrichtung wiesen bisher die regelmäßigen Bund-Länder-Konferenzen, und so wird auch die aktuelle Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten, die am heutigen Montag stattfindet, die Basis für eine neuerliche per Dringlichkeit anberaumte Corona- Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag sein.
Bereits vergangenen Mittwoch hatte die Jamaika-Regierung bekanntgegeben, dass sie wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen den Einzelhandel in einigen Regionen ab Montag wieder einschränken will. Und so ist seit dem heutigen Montag in Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg sowie Neumünster und Flensburg nur noch Termin-Shopping erlaubt. In diesen Regionen gibt es mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. In den anderen neun Kreisen und kreisfreien Städten bleibt der Handel vorerst noch offen. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein stieg die letzten Tage stetig leicht an – liegt aber weiter deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen lag am Sonntag bei 59,9. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz gab das Robert Koch-Institut am Sonntagmorgen mit 103,9 an. Die Zahl der gemeldeten Corona- Neuinfektionen lag bei 92. Am Sonntag vergangener Woche waren es 87. Die Zahl der Toten stieg um einen auf 1406. 195 Corona-Patienten wurden im Krankenhaus behandelt (Samstag: 185), 46 von ihnen intensivmedizinisch und 25 von diesen beatmet.
Wie es in den Hotels und Gaststätten weitergehen wird, will die Regierung nach der Ministerpräsidentenkonferenz entscheiden. Der Blick ist dabei auch auf die tourismusfreudige Osterferienzeit gerichtet. Keine Änderungen plant die Regierung vorerst an den Kitas und in den Schulen. Allerdings kann jeder Schüler nunmehr unter Anleitung einen freiwilligen Corona- Selbsttest machen. Mehr als 600.000 Tests hat das Land dafür gekauft. Fällt ein Selbsttest positiv aus, muss ein PCR-Test gemacht werden. Schüler sollen sich in dem Fall nach Hause begeben.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verwies vergangenen Mittwoch auf den bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März verabredeten Stufenplan, der bei entsprechendem Infektionsgeschehen eine Rücknahme von Öffnungsschritten beinhaltet. So soll die „Notbremse“ bei Lockerungen greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 100 liegt. Darunterliegende Werte sehen Lockerungen vor bis hin zu den kürzlich erfolgten Ladenöffnungen in Schleswig-Holstein, wo die landesweite Inzidenz längere Zeit bei unter 50 lag. 3

Ein weiteres Thema der Debatte: Die digitale Kontaktnachverfolgung per App. Die SPD plädiert dabei für die Einführung einer „landesweiten einheitlichen Lösung“ und führt als Beispiel die „Luca- App“ an. Mit dem entsprechenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die erforderlichen Lizenzgebühren zu übernehmen. Die Sozialdemokraten halten die digitale Kontakterfassung und Kontaktnachverfolgung für einen „zentralen Bestandteil der Pandemiebekämpfung“. Dies sei sowohl im privaten Bereich, aber auch in Gastronomie und Einzelhandel sowie bei Veranstaltungen „essentiell“. Erforderlich sei zudem die Verknüpfung mit den Gesundheitsämtern, um diese zu entlasten, heißt es weiter in der Begründung des vorliegenden Antrages. Anfang des Monats hat sich bereits Mecklenburg-Vorpommern dafür entschieden, die „Luca- App“ flächendeckend nutzen. Als erstes Bundesland habe Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der dortigen SPD/CDU-Regierung eine Lizenz für das Luca-System gekauft, um es mit der Kontaktnachverfolgung der acht Gesundheitsämter des Landes zu koppeln. Die Ämter nutzen die Software Sormas. Die Kosten für die Lizenz beliefen sich auf 440.000 Euro. Den Geschäften, Kunden und Kommunen entstünden keine Kosten, hieß es.
Mit der „Luca-App“ können sich Besucher eines Cafés, eines Restaurants, einer Kulturveranstaltung aber auch eines Fußballspiels oder eines ähnlichen Events einchecken und für den Fall einer Corona-Warnung ihre Kontaktdaten hinterlassen. Während manche Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern bereits entschieden haben, das Luca-System zu lizenzieren, haben sich andere Bundesländer noch nicht entschieden. Wettbewerber von Luca und Open-Source- Aktivisten kritisieren die App, unter anderem weil sie nicht quelloffen entwickelt worden sei.
Unterdessen hat sich der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun (CDU), für eine schnelle Entscheidung stark gemacht. Auf einer Veranstaltung des Softwarekonzerns Microsoft am 9. März betonte Braun, der Bund sei bereit, die Infrastruktur (Backend) für eine digitale Vernetzung der Gesundheitsämter in Deutschland zu finanzieren. Bei den diskutierten Kontaktverfolgungs-Apps wollte sich der Kanzleramtschef aber nicht ausdrücklich auf das von vielen Politikern favorisierte Luca-System festlegen. Mit den Ländern sei vereinbart worden, dass die sich auf ein möglichst „einheitliches System“ einigen sollten, so Braun.


TOP 5 und 43 Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk und Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2816), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Drs. 19/1986), Bericht des Ministerpräsidenten (Drs. 19/2650), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Die Länder sehen wachsende Probleme im lokalen und regionalen Medienbereich. Das geht aus dem „Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ hervor, den Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf Antrag der Jamaika-Koalition im Plenum vorstellt und erläutert. Demnach erreichen vor allem Printmedien, aber auch elektronische Medien wie das Fernsehen, immer weniger Leute. Damit drohe „ein Verlust an Vielfalt in der öffentlichen Debatte und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über Ereignisse und Entwicklungen gerade 4

auch in ihrer unmittelbaren Nähe“, heißt es in dem knapp 90-seitigen Papier aus der Staatskanzlei. Medien seien heute verstärkt online, interaktiv, multimedial, konvergent und mobil. Die Onlinemedien machten es sehr leicht, sich kostenlos über die Geschehnisse auf der ganzen Welt zu informieren. Details aus dem direkten Umfeld dagegen hätten es im Internet oft schwer. „Die analogen lokalen und regionalen Presseangebote sind in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Bewährte Geschäftsmodelle funktionieren immer weniger, Reichweiten gehen zurück und speziell jüngere Menschen wenden sich den neuen Medien zu. Gleichzeitig fehlt es oft immer noch an der Bereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer, für digitale Angebote der Presse zu zahlen“, heißt es in dem Bericht.
Um Fördermaßnahmen für lokale und regionale Medien zu prüfen, haben die Länder inzwischen eine Arbeitsgruppe „Regionale Vielfalt“ gegründet. Den Vorsitz hat Sachsen übernommen. Die Arbeitsgruppe will das Thema umfassend betrachten. Deshalb soll auch die Situation der regionalen und lokalen Zeitungen in den Fokus genommen werden. Dabei will man auch die Entwicklung in anderen europäischen Ländern berücksichtigen.
Eine wichtige Aufgabe im Netz der Medienlandschaft im Land hat die im März 2007 ins Leben gerufene gemeinsame Medienanstalt der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH). Sie ist zuständig für die Zulassung von Fernseh- und Radioprogrammen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie Jugendschutz oder Werberichtlinien, informiert über aktuelle Entwicklungen im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien und berät deren Akteure. Sie unterstützt darüber hinaus die Einführung neuer Technologien wie das digitale terrestrische Fernsehen DVB- T2 HD oder das Digitalradio DAB+ und prüft Beschwerden.
Im Mai vergangenen Jahres hatte sich der Landtag überfraktionell zur Bedeutung von Qualitätsjournalismus bekannt und in diesem Zuge auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Rücken gestärkt. „Journalisten leisteten mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag für die demokratische Gesellschaft“, hieß es in dem verabschiedeten Antrag. Heftigen Widerspruch hatte es in der Debatte für einen Redebeitrag des AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch gegeben, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unkritische Berichterstattung in Krisenzeiten vorwarf.
Mitberaten wird zudem in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk. Dieser weist laut dem Entwurf einen dringenden Überarbeitungsbedarf auf. Die letzte Novellierung erfolgte im Jahr 2005. Seither haben sich in vielen Regelungsbereichen erhebliche Änderungen ergeben, welche nunmehr in den NDR- Staatsvertrag implementiert werden müssen. Insgesamt sind in dem 100-seitigen Papier 13 Anpassungen und Überarbeitungen vorgesehen. Unter anderem geht es um den Datenschutz- und den Digitalradio-Staatsvertrag, eine stärkere Bedeutung der Regional- und Minderheitensprachen, die Begrenzung der Amtszeit der Gremienmitglieder und die Wiederwahl der Intendantin oder des Intendanten sowie die Steigerung der Transparenz der Rundfunkratssitzungen. 5

TOP 31 Psychische Gesundheit in der Pflege stärken, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2868), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW setzt das Thema der psychologischen Unterstützung von Pflegekräften auf die Agenda. Die Landtagsgruppe fordert eine „landeseigene Strategie zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Beschäftigten im Pflegebereich“. Die Arbeit in der Pflege sei nicht nur körperlich anspruchsvoll, sondern führe in vielen Fällen auch zu psychischen Belastungen oder gar Erkrankungen, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Neben niedrigschwelligen Angeboten „zum Erkennen von beginnenden stress-assoziierten Erkrankungen und zum Erhalt der psychischen Gesundheit“ soll im Rahmen der Landesstrategie bei Bedarf psychologische Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Der Umgang mit Covid-19 soll zudem Gegenstand von Schulungen werden.
Denn nicht zuletzt der immense Druck in der Corona-Pandemie zwingt in aller Welt offenbar zahlreiche Pflegekräfte im Gesundheitswesen zur Aufgabe. In fast jedem fünften der befragten Länder werde dieser Trend beobachtet, teilte kürzlich der Weltbund der Krankenschwestern und Krankenpfleger (ICN) in Genf mit. Das Problem herrscht nach Angaben des Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) auch in Deutschland. „Die beruflich Pflegenden fühlen sich seit Beginn der Pandemie oft alleingelassen, in ihrer Professionalität missachtet und in ihrer physischen und psychischen Integrität gefährdet“, sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Dass dies für sehr viele Kolleginnen und Kollegen der Grund sein wird, den Beruf zu verlassen, davor warnen wir seit Beginn der Pandemie“, betonte sie.
Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte den Trend für Deutschland bislang nicht. Es sei ein Aufwuchs an Arbeitskräften im Gesundheitswesen zu verzeichnen. Genaue Zahlen liegen für 2020 noch nicht vor. Aber die aktuell wieder steigenden Fallzahlen haben Folgen für die Klinikteams. Nach den ersten vorsichtigen Lockerungen in der Pandemie ist die Zahl der Corona-Patienten auf Deutschlands Intensivstationen wieder angestiegen. Mit mehr als 3000 belegten Betten liegt die Belastung im Moment erneut so hoch wie zu den Spitzenzeiten in der ersten Welle im Frühjahr 2020. Das geht aus dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hervor. „Wir starten jetzt auf den Intensivstationen in die dritte Welle und das auf einem sehr hohen Niveau. Davor hatten wir bereits Ende Februar gewarnt und das bereitet uns große Sorgen“, sagte Divi-Präsident Gernot Marx. Nach Divi-Daten wurden am Sonntag (Stand 22.03.2021) 3056 Covid-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen behandelt. „Wir erwarten in den nächsten Wochen einen rasanten Anstieg der Patienten, da die Welle der Intensivpatienten immer zwei bis drei Wochen der Infektionswelle nachrollt“, ergänzte er. Es lasse sich daher erst für die Zeit ab Mitte April etwas an den Zahlen ändern. 6

TOP 42 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2282), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Ansage von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther im Spätsommer vergangenen Jahres im Landtag war eindeutig: Bei der Entwicklung und Anwendung der Künstlichen Intelligenz (KI) will Schleswig-Holstein bundesweit eine führende Rolle übernehmen. Zu diesem Zweck wurde zwischenzeitlich eigens ein millionenschweres Sondervermögen eingerichtet. Von dem Ausbau der KI mit dem Einsatz neuer Technologien erhofft sich Jamaika neue Impulse in den Bereichen Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Jetzt soll die Landesregierung eine erste Bilanz ziehen. Konkret soll ein von den Koalitionsfraktionen geforderter mündlicher Bericht über den aktuellen Stand des KI-Handlungsrahmens „Strategische Ziele und Handlungsfelder für Schleswig- Holstein“ Aufschluss geben. Dabei soll insbesondere auch auf die „in Umsetzung befindlichen und in Aussicht genommenen sowie priorisierten Maßnahmen des eingerichteten Sondervermögens zur Förderung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein“ eingegangen werden. Der ressortübergreifende KI-Handlungsrahmen ist unter anderem mit Impulsen aus Konferenzen in den vergangenen beiden Jahren mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft definiert worden.
Künstliche Intelligenz ist schon heute in vielen Bereichen zu finden: Beispiele sind selbst parkende Autos, Sprachassistenten und lernfähige und trainierbare Maschinen – aber auch Kaufvorschläge im Online-Shop oder Playlisten in Streamingdiensten, die auf Basis vorherigen Konsumverhaltens von Maschinen errechnet werden. Ende vergangenen Jahres kündigte die Bundesregierung an, die Investitionen im Bereich der KI bis 2025 von drei auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen.
In Schleswig-Holstein konnte sich jüngst die Uni Lübeck über einen Förderbescheid des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von drei Millionen Euro freuen. Das Geld ist für die Einrichtung einer Außenstelle des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz gedacht. Lübeck habe sich zu einem gesamtdeutschen Kraftzentrum für KI im Bereich des Gesundheitswesens und der Medizin entwickelt, sagte der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, bei Übergabe des Förderbescheids Anfang Februar. In dem zunächst auf drei Jahre befristeten Projekt sollen nach Angaben des Landes drei Arbeitsgruppen die Einsatzmöglichkeiten der KI in den Bereichen Medizin, Medizintechnik und Gesundheitswesen erforschen. Das Land finanziert dabei vor allem das wissenschaftliche Personal, die Universität stellt die Räume und die Arbeitszeit der Professoren zur Verfügung. Nach Ablauf der Zeit werde geprüft, ob der Ansatz erfolgreich gewesen sei und der Standort dauerhaft etabliert werde, teilte die Landesregierung mit.


TOP 21 Sachstand zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2852), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Aufgefordert von den Koalitionsfraktionen soll Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) im Plenum zu der Ausbreitung der Geflügelpest berichten. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe 7

genannt, wütet seit Monaten im Land. Sie ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Mit angeordneten Aufstallungen soll verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände befällt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Ausbrüchen in großen Betrieben. Zuletzt mussten Anfang des Monats rund 140.000 Legehennen in zwei Betrieben im Kreis Plön getötet werden. In Schleswig-Holstein war zuvor in der aktuellen Epidemie in zehn Geflügelbetrieben mit insgesamt rund 134.000 Tieren die Geflügelpest nachgewiesen worden. In Deutschland insgesamt sind es mehr als 100 Haltungen in elf Bundesländern. Der Schwerpunkt der Verbreitung lag anfangs an der Nordseeküste in Schleswig-Holsteins – besonders viele verendete Wildvögel wurden in den vergangenen Monaten an der Westküste in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen gefunden. Inzwischen gibt es Geflügelpestfälle im ganzen Land. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt unabhängig von Art und Größe der Betriebe in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Betriebe dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen füttern. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Die letzte Geflügelpest-Epidemie von November 2016 bis Frühjahr 2017 war die schlimmste Tierseuchenwelle dieser Art in Deutschland seit Jahrzehnten. Mehr als 900.000 Tiere mussten bundesweit gekeult werden, allein in Schleswig-Holstein etwa 65.000. Auch, wenn die derzeit zirkulierenden Erreger Experten zufolge nicht auf den Menschen übertragen werden können, sollten tote Tiere nicht angefasst werden.


TOP 10 und 24 Binnenlandtourismus stärken, Pandemiefolgen abmildern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2766), besonnen wieder starten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2857), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will den Binnenlandtourismus stärken und Landgasthöfe vor dem Ruin bewahren. „Damit der Schleswig-Holstein-Tourismus im gesamten Land nach der Pandemie wieder an Erfolge aus der Zeit vor der Corona-Pandemie anknüpfen kann, kommt dem Binnenlandtourismus eine besondere Rolle zu“, heißt es dazu in dem entsprechenden Antrag. Gefordert wird in diesem Zug ein spezielles Förderprogramm für Landgasthöfe. Landgasthöfe seien ein wichtiger Bestandteil der touristischen Infrastruktur und hätten darüber hinaus im ländlichen Raum eine Bedeutung als „Orte der Begegnung“, so die Sozialdemokraten. Corona-bedingt würden derzeit viele dieser Betriebe um ihre Existenz kämpfen. Daher sollen sie unter anderem „bei Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen“ gefördert werden. Die Förderung will die SPD an ein nachhaltiges Betriebskonzept binden. Konkret fordert die Oppositionsfraktion eine Summe von fünf Millionen Euro, wie aus ihren Haushaltsvorschlägen für das aktuelle Jahr hervorgeht.
Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse der Studie „Entwicklungspotenziale und Handlungsempfehlungen zur Stärkung des 8

Binnenlandtourismus in Schleswig-Holstein“ unter den aktuellen Pandemiebedingungen noch gültig seien und „welche Handlungsfelder prioritär behandelt werden sollen“. Dazu fordert die SPD einen Bericht im Wirtschaftsausschuss im dritten Quartal dieses Jahres.
In einem weiteren Antrag, der in der Debatte mitberaten wird, stellen die Koalitionsfraktionen Forderungen auf, die in eine ähnliche Richtung zielen. So soll die Landesregierung nach dem Willen von CDU, Grünen und FDP ihr „Engagement insbesondere für den Binnenlandtourismus“ weiter intensivieren, um die „vorhandenen Potenziale für zum Beispiel naturnahen und nachhaltigen Urlaub zu stärken“. Auch hier geht es um die Bereitstellung von Fördermitteln und „umfassende Investitionen in die Infrastruktur des Landes“. Außerdem wird die Radstrategie des Landes als möglicher Motor für eine Stärkung des Binnenlandtourismus angeführt. Mit Blick auf die Corona-Pandemie sprechen sich die Antragsteller für eine „klare und verlässliche Öffnungsperspektive“ für die Tourismusbranche aus. Unter Berücksichtigung der „bewährten Hygienekonzepte und der geplanten Schnelltests“ solle eine Öffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe gemäß des von Schleswig-Holstein vorgelegten Perspektivplans ermöglicht werden, schreiben CDU, Grüne und FDP.
Angedacht ist, bei den nächsten Bund-Länder-Beratungen am Montag (22. März) über die Frage einer Öffnung der Beherbergungsbetriebe zu Ostern zu entscheiden. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zeigte sich in der Vorwoche noch zuversichtlich, dass in eingeschränktem Maß Reisen innerhalb Deutschlands möglich sein und Beherbergungsbetriebe öffnen können. Es sei sinnvoller, im eigenen Land reisen zu können als nach Mallorca, so Günther. Weiteren Lockerungsschritten, die zunächst etwa für die Gastronomie angedacht waren, erteilte Günther wegen erneut steigender Infektionszahlen bereits eine Absage.
Die SPD hat sich für die Zeit nach dem Lockdown für einen stufenweisen Neustart des Tourismus ausgesprochen. „Die touristischen Betriebe in Schleswig-Holstein brauchen eine Perspektive“, sagte die SPD-Tourismuspolitikerin Regina Poersch Mitte Februar. „Die Landesregierung wäre daher gut beraten, sich auf die Urlaubssaison in unserem Land vorzubereiten und sich dabei mit unseren norddeutschen Nachbar-Bundesländern abzustimmen.“ Ein inzidenzgestützter Stufenplan könnte nach Ansicht der SPD für die nötige Berechenbarkeit sorgen. Der vergangene Sommer habe gezeigt, dass in Schleswig-Holstein ein stufenweises Wiederanfahren des Tourismus zum Beispiel in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen, aber auch in gastronomischen und Beherbergungsbetrieben möglich sein kann.
Wie aus Zahlen des Statistikamtes Nord von Ende Januar hervorgeht, reisten in den Monaten Januar bis November des Corona-Jahres 2020 rund 27 Prozent weniger Gäste nach Schleswig- Holstein. Die Zahl der Übernachtungen sank in diesem Zeitraum um 16,8 Prozent. Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping. Im November 2020 waren das den Angaben nach 2690 geöffnete Beherbergungsstätten mit 195.000 angebotenen Gästebetten sowie 86 geöffnete Campingplätze. Auch im Januar dieses Jahres ging die Zahl der Gäste in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Januar 2020 um 86,5 Prozent auf 44 000 zurück, wie das Statistikamt Nord am Freitag mitteilte. Bei den Übernachtungen gab es ein Minus von 73,1 Prozent auf 304 000. 9

TOP 28 Nutztierhalter effektiv schützen - Wolfsrichtlinie erweitern, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2863), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Wenn Wölfe in Schafherden eindringen, kann es nicht nur zu Tötungen von Tieren kommen, sondern in der Folge auch zu panikbedingten Fehlgeburten. Vor diesem Hintergrund ruft der Zusammenschluss der AfD im Landtag dazu auf, die Wolfsrichtlinie des Landes dahingehend zu ändern, dass Schafhalter auch in diesen Fällen entschädigt werden. „Nach Schätzungen hat es im Jahr 2020 aufgrund von Wolfsangriffen bei insgesamt 140 trächtigen Schafen Tot- und Fehlgeburten gegeben“, heißt es in dem entsprechenden Antrag.
Im November vergangenen Jahres hatte des Oberlandesgericht Schleswig entschieden, dass bei Fehlgeburten von Schafen infolge eines Wolfangriffs kein Anspruch auf Schadenersatz vom Land besteht. Geklagt hatten Schafhalter und Züchter. Sie verlangten neben den Zuwendungen für die Risse auf Grundlage der sogenannten Wolfsrichtlinie auch Geld wegen Fehlgeburten. Nach Ansicht der Richter fehlt es an einer Gesetzesgrundlage für einen Schadenersatzanspruch. Die AfD hofft mit Blick auf dieses Urteil, mit einer Änderung der Wolfsrichtlinie nunmehr für Rechtssicherheit zu sorgen, damit Entschädigungen bei den sogenannten Verwerfungen (Tot- und Fehlgeburten) nach Wolfangriffen gezahlt werden können.



Donnerstag, 25. März, 10 bis 18 Uhr

TOP 3 Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 19/2593), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2858), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Glücksspiele im Internet wie Online-Poker oder Online-Casinos sollen künftig in ganz Deutschland erlaubt werden. Das sieht der neue Glücksspiel-Staatsvertrag vor, den die Chefs der Bundesländer Ende des vergangenen Jahres unterzeichnet haben. Nun müssen alle 16 Landesparlamente den Staatsvertrag ratifizieren, damit er zum 1. Juli in Kraft treten kann. Damit endet ein zehnjähriger Alleingang Schleswig-Holsteins in diesem Bereich. Der Innen- und Rechtsausschuss wird während der Plenarsitzung abschließend über den Vertrag beraten. Es zeichnet sich eine breite Mehrheit ab, lediglich die SPD lehnt das Papier bisher ab.
Als Ziele nennt der Staatsvertrag, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Zudem soll der „natürliche Spieltrieb“ der Bevölkerung durch ein „begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot“ in geordnete Bahnen gelenkt 10

werden. Zu den Regeln für Online-Angebote zählen ein monatliches Limit von 1.000 Euro, ein Werbeverbot in Rundfunk und Internet zwischen 6:00 und 21:00 Uhr sowie die Erfassung von Zockern mit Selbst- oder Fremdsperre in einer Sperrdatei. Der Betrieb von Spielhallen wird mit hohen Auflagen erschwert. Damit sollen Jugend- und Spielerschutz gewährleistet werden. Eine neue zentrale Glücksspielbehörde, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt hat, soll die Aufsicht über den Markt haben. Auch für Sportwetten gibt es neue Regeln. So dürfen laut Vertrag während eines laufenden Sportereignisses ausschließlich Wetten auf das Endergebnis und auf Ereignisse abgeschlossen werden, die relativ selten vorkommen – etwa das nächste Tor im Fußball oder den Gewinn des nächsten Satzes im Volleyball. Fußballwetten auf den nächsten Einwurf oder das nächste Foul wären dann nicht mehr erlaubt.
Das Anbieten von Online-Glücksspielen war bislang in großen Teilen Deutschlands verboten. Nur Schleswig-Holstein hatte Lizenzen vergeben. Das Gesetz der damaligen schwarz-gelben Koalition aus dem Jahr 2011 wurde nach der Landtagswahl 2012 von der damals neuen SPD-Grünen-SSW- Koalition wieder aufgehoben, aber die bereits vergebenen Lizenzen blieben in Kraft. Auch wegen des Booms von bisher nicht regulierten Glücksspielen im Internet einigten sich die Länder nun auf den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag.


TOP 17 Perspektiven für die maritime Wirtschaft entwickeln, schnellere Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Schiffbau, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2848), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD fordert dazu auf, den im Juni vergangenen Jahres einvernehmlich gefassten Landtagsbeschluss zum Schiffbau zu erneuern und die Auftragsvergabe bei Behörden-, Forschungs- und Marineschiffen zu beschleunigen beziehungsweise geplante öffentliche Aufträge vorzuziehen. Die Landesregierung solle weiter darauf drängen, dass die Bundesregierung ihr Versprechen, „Aufträge im Bereich der Schlüsseltechnologie Marineschiffbau (Über- wie auch Unterwasser) zum Erhalt und zur Sicherung maritimer Fachkompetenzen nur national auszuschreiben“, umsetzt, heißt es in dem Antrag. Die Sozialdemokraten begründen dies mit der anhaltenden Corona-Pandemie, die „die maritime Wirtschaft und ihre Beschäftigten vor große Herausforderungen“ stelle. Mit dem Antrag wird zudem gefordert, die für die Beschaffung und Instandhaltung von staatlichen Schiffen zuständigen Ämter und Behörden organisatorisch und personell so auszustatten, dass sie Aufträge noch kompetenter und zügiger vergeben können. Auch auf die Einbeziehung von mittelständischen Unternehmen sei zu achten.
Hintergrund: Die Corona-Krise trifft auch die großen schleswig-holsteinischen Werften hart. Einige von ihnen haben bereits Jobs gestrichen. Ein Überblick über die aktuelle Situation im Land:
Flensburger Schiffbau-Gesellschaft: Kurz vor dem vollständigen Untergang ist die FSG im September 2020 neu aufgestellt worden und unter Regie der Tennor Holding des Investors Lars Windhorst ohne Altschulden, aber mit zunächst leeren Auftragsbüchern und halbierter Mannschaft an den Start gegangen. Für die alte FSG wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Aktuell gibt es rund 360 Beschäftigte – ein Großteil davon war im Februar dieses Jahres, wie schon seit Neustart, 11

in Kurzarbeit. Seit dem 1. März fährt die Werft den Betrieb wieder hoch. Kiellegung des ersten fest bestellten RoRo-Schiffs war am 30. Dezember. Auftraggeber ist IVP Invest, ein Unternehmen von Windhorst. Es gibt eine Option für ein zweites Schiff. Das Gesamtvolumen beträgt 140 Millionen Euro. Künftig will die FSG auch im internationalen Marineschiffbau wirken.
Nobiskrug: Die Rendsburger Werft hat seit ihrer Gründung 1905 weit über 750 Schiffe gebaut. Nobiskrug gehört zur internationalen Schiffbaugruppe Privinvest. 2020 kündigte die Werft 120 Mitarbeitern betriebsbedingt. Aktuell gibt es 330 Jobs. Die Werft sieht sich „solide aufgestellt“. Sie ist auf den Bau von Luxusjachten ab 60 Metern Länge spezialisiert. Aktuell liegen vier Aufträge für Neubauten und zwei sogenannte Refit-Aufträge beziehungsweise Reparaturen vor. Zu den bekanntesten Neubauten vergangener Jahre gehörte die Mega-Segeljacht „A“. Sie wurde von Nobiskrug aber in Kiel gebaut und ist knapp 143 Meter lang.
Thyssenkrupp Marine Systems: Die Kieler Werft Thyssenkrupp Marine Systems (TKMS, ehemals HDW) ist vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen. Größere wirtschaftliche Probleme hat die Werft nach eigenen Angaben nicht. Durch pandemiebedingte Auftragsverschiebungen sei es in den vergangenen Monaten lediglich in kleinem Umfang zu Kurzarbeit gekommen. Im Februar waren demnach rund 100 Stellen betroffen. In Sichtweite der Kieler Innenstadt entstehen ausschließlich Militärschiffe und U- Boote. Vor allem dank des Exports der mit Brennstoffzellen-Antrieb ausgestatteten U-Boote hat die Werft gut zu tun. Allein am Standort Kiel gibt es aktuell mehr als 3000 Mitarbeiter. Weitere 510 Beschäftigte arbeiten am Standort Hamburg, 193 in Emden. Hinzu kommen 1385 Jobs bei der Tochter Atlas Elektronik in Bremen und andernorts sowie 156 Beschäftigte bei Hagenuk in Kiel.
German Naval Yards: Auf die Kieler Werft German Naval Yards hat die Pandemie bereits durchgeschlagen. Mitte Februar wurde bekannt, dass dort 134 der aktuell 511 Arbeitsplätze wegfallen sollen. Geschäftsführung, Betriebsrat und Gewerkschaft haben sich auf einen Sozialtarifvertrag verständigt. Im Gegenzug will der Besitzer Privinvest Holding in den Standort investieren. Deren Vorstandsvorsitzender ist Iskandar Safa, ein französischer Geschäftsmann libanesischer Herkunft. Die Werft ist hervorgegangen aus dem Überwasser-Schiffbau von HDW. Sie ist auf den Bau von Marineschiffen spezialisiert. Derzeit entstehen in Kiel gemeinsam mit TKMS vier Korvetten für Israels Marine. Gemeinsam mit TKMS und Lürssen wird an Korvetten für die deutsche Marine gearbeitet. 2020 hat die Werft Mittel in niedriger zweistelliger Millionenhöhe vom Wirtschaftsstabilitätsfonds erhalten. Im Gegenzug verpflichtete sich der Eigentümer, mit derselben Summe zur Stabilisierung beizutragen.


TOP 25 Landtag bekräftigt Nein zu Uploadfiltern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2860), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Vor knapp zwei Jahren hat die EU das europäische Urheberrecht reformiert. Ein Streitthema waren schon damals sogenannte Upload-Filter. Die Befürchtung: dass Plattformen per Richtlinie Inhalte vor dem Hochladen herausfischen und Freiheiten im Netz beschneiden. Die Bundesregierung ist 12

nach mehreren Verzögerungen nun dabei, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Jetzt schaltet sich auch der Landtag erneut ein. Nach dem Willen der regierungstragenden Fraktionen sollen Upload-Plattformen „auch weiterhin als freie Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen“. Daher bitten CDU, Grüne und FDP die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass eine Vereinbarung zur Ablehnung von sogenannten Upload-Filtern „strikt“ eingehalten wird. Insbesondere gebe es „erhebliche Bedenken hinsichtlich der Übertragung von Entscheidungen zum Sperren von Inhalten“. Es bleibe das Ziel, „Kreativen sowie Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern eine angemessene Vergütung bei der Nutzung ihrer Werke zu sichern, ohne jedoch automatische Inhaltsfilter einzurichten oder die Meinungsfreiheit einzuschränken“.
Die Bundesregierung hatte ihre Zustimmung zu der EU-Reform 2019 an eine – nicht bindende – Protokollerklärung geknüpft. Darin heißt es: „Ziel muss es sein, das Instrument ‚Uploadfilter‘ weitgehend unnötig zu machen.“ Auch im Koalitionsvertrag steht, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von solchen Filtern werde als „unverhältnismäßig“ abgelehnt. Generell soll die Reform das rechtliche Verhältnis zwischen Urheber, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, wenn es zum Beispiel um das Hochladen von Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten geht. Vor allem bei Verstößen muss geklärt sein, wer verantwortlich ist. Ziel ist auch, Urheber an der Wertschöpfung von Plattformen zu beteiligen.
Upload-Plattformen sollen dem neuen Gesetz zufolge grundsätzlich für hochgeladene Inhalte künftig urheberrechtlich verantwortlich sein. Aus der Haftung können sich Dienste-Anbieter befreien, wenn sie etwa Lizenzen für geschützte Werke abschließen. Lizenzmodelle gibt es bereits in der Praxis. Rechteinhaber sollen künftig einer Plattform anzeigen können, wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke hochgeladen werden. Dann muss der Anbieter diese Inhalte vor dem Hochladen herausfiltern. Der Nutzer wird über die Blockierung informiert. Auch ein „roter Knopf“ ist geplant: Demnach sollen Rechteinhaber einer Plattform anzeigen können, wenn unerlaubte Inhalte bereits hochgeladen worden sind. So sollen sie dann sofort wieder verschwinden können.
Umstritten war im Vorfeld auch eine sogenannte Bagatellregelung, wonach das Hochladen von Ausschnitten geschützter Texte, Videos oder Tonspuren frei erlaubt sein soll, um Nutzergewohnheiten entgegen zu kommen. Nach massiver Kritik aus der Kultur-, Medien- und Kreativbranche wurde der Umfang im Gesetzentwurf gekürzt: bis zu 15 Sekunden eines Filmwerks oder Laufbildes, bis zu 15 Sekunden Tonspur (davor jeweils 20 Sekunden), bis zu 160 Zeichen eines Textes (davor 1000 Zeichen) und bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik (davor 250 Kilobyte). Bei der Umsetzung drängt die Zeit: Bis Juni muss Deutschland die EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben. 13

TOP 30 Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern, Antrag des Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2867), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 34 Minuten
Der Zusammenschluss der AfD fordert die Landesregierung auf, nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf EU-Ebene, „der Einführung einer neuen Abgasnorm Euro 7 entgegenzutreten“ und darauf hinzuwirken, „dass der Verbrennungsmotor auch weiterhin eine bedeutende Stellung im europäischen Flottenmix einnimmt“. Die Oppositionspolitiker meinen, die von der Europäischen Kommission in Vorbereitung stehende Abgasnorm Euro 7 könne bereits 2025 in Kraft treten. Die massive Absenkung der Grenzwerte für Stickoxide würde faktisch ein Verbot der Zulassung für Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotoren innerhalb der EU bedeuten, ist in der Begründung des Antrages zu lesen.
Im November vergangenen Jahres sagte EU-Kommissionsvize Frans Timmermans, der Vorschlag für eine neue Euro-7-Norm soll 2021 vorgelegt werden. Die Autoindustrie meldete sogleich heftige Kritik an den Vorstudien an. Die darin angelegten neuen Grenzwerte etwa für Stickoxid seien so streng, dass dies auf ein Aus von Verbrennungsmotoren ab 2025 hinauslaufe, warnt der Verband der Automobilindustrie. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im Herbst vor zu scharfen Abgasvorgaben für die Autoindustrie in Europa gewarnt. Man dürfe nicht behaupten, dass man den Verbrenner nicht verbiete, ihn dann aber „technisch unmöglich“ machen.


TOP 33 Eine Social Entrepreneurship und Social Innovation-Strategie für Schleswig- Holstein entwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2871), geplanter Aufruf 12:04 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen, dass die Landesregierung bis Anfang 2022 eine Strategie zur Förderung von „Social Entrepreneurship“ (Sozial-Unternehmertum) entwickelt. Bei der Erstellung des Papiers soll unter anderem eine „vergleichende Analyse von Förder- und Unterstützungsstrukturen im europäischen Ausland erfolgen“. Geht es nach den Antragstellenden wird Schleswig-Holstein als erstes Bundesland deutschlandweit Strukturen zur Unterstützung von „Social Entrepreneurship“ schaffen. So soll etwa eine Verbindung zu den skandinavischen Nachbarn aufgebaut werden, bei denen diese Wirtschaftsform schon weiterentwickelt ist.
Viele Start-Ups und junge Firmen mit meist geringem Startkapital handeln nach dem Prinzip des „Social Entrepreneurship“. Der Begriff bezeichnet eine unternehmerische Tätigkeit, die mit einer Innovation, einer einzigartigen Idee, gesellschaftliche und ökologische Probleme nachhaltig lösen will. Soziale Unternehmen sind meist gemeinnützig organisiert, sie wollen keinen Gewinn erwirtschaften. Wenn doch, wird dieser meist direkt in das Unternehmen re-investiert. „Social Entrepreneure“ sind beispielsweise die Suchmaschine „Ecosia“, die für je 50 Suchanafragen einen Baum pflanzt, der Mineralwasserhersteller „Viva con Aqua“, der sich für eine bessere Trinkwasserversorgung und sanitäre Anlagen in Entwicklungsländern einsetzt oder das Kieler Start-Up „ResteRitter“, das aus unverkäuflichem Obst und Gemüse Brotaufstriche aller Art herstellt. 14

TOP 20 und 45 Altem und neuem Rassismus den Nährboden entziehen – Diskriminierung vorbeugen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2851), mit dem mündlichen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2666), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Die SPD setzt sich für ein klares Bekenntnis gegen Rassismus ein und will die Aufklärung über Diskriminierungen verstärken. „Rassismus und andere Formen der gruppenbezogenen Diskriminierung müssen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in ihren alltäglichen wie institutionellen Formen früher erkannt, bekämpft und geahndet werden“, heißt es in einem Antrag der Sozialdemokraten. Die SPD ruft darin die Landesregierung auf, alle Formen des alten und neuen Rassismus konsequent zu bekämpfen. Dazu gehörten alle Diskriminierungen und Abwertungen, die Menschen aufgrund ihres Äußeren, ihres Namens, ihrer Kultur, Herkunft oder Religion betreffen. Das Thema müsse auch früher in den Schulen verankert werden. Die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte seien entsprechend zu erweitern. „Viele Menschen in unserer Gesellschaft nehmen die Gefahr und den Schaden, die von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Diskriminierung ausgehen, nicht wahr oder nicht ernst, da sie sich selbst nicht als potenzielle Opfer sehen“, heißt es zur Begründung des SPD-Antrages. Rassismus führe oft zu schwerer körperlicher Gewalt bis hin zu Mord.
Ebenfalls Thema in der Debatte ist ein mündlicher Bericht der Landesregierung über den Umsetzungsstand des Aktionsplanes gegen Rassismus, den die Koalitionsfraktionen im Januar- Plenum beantragt hatten. Der geforderte Landesaktionsplan ist Teil des Jamaika- Koalitionsvertrages. Er soll bildungs-, gesellschafts-, sozial-, sowie innen- und rechtspolitische Aspekte verbinden und basiert auf dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Der Landesaktionsplan gegen Rassismus wird ressortübergreifend unter Beteiligung auch zivilgesellschaftlicher Akteure entwickelt. Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung. Der Landespräventionsrat und das Landesdemokratiezentrum wirken maßgeblich an der Umsetzung mit. Der gesamte Prozess von der Aufstellung bis zur Umsetzung des Plans wird wissenschaftlich begleitet.


TOP 11 Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – Sterbenotruf unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2782), geplanter Aufruf 15:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen sehen eine Versorgungslücke bei der Unterstützung von Sterbenden und ihren Angehörigen, die „sowohl die notfallhilfeorientierte Begleitung von sterbenden Menschen, als auch die kurzfristige, konkrete und direkte Unterstützung von begleitenden und trauernden Angehörigen“ betreffe. Daher setzen sich CDU, Grüne und FDP für einen „Sterbenotruf“ ein, der zunächst „modellhaft“ erprobt werden soll. Die Begleitung von hilfesuchenden Menschen soll „per Telefon, Online und persönlich vor Ort erfolgen und über eine zentrale Stelle koordiniert werden“, 15

heißt es in dem Antrag. Die Erprobung solle in Kooperation mit dem Hospiz- und Palliativverband Schleswig-Holstein, der Telefonseelsorge sowie den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Gesundheitsversorgung erfolgen.


TOP 13 Berichtsantrag zu den Planungen der Landesregierung anlässlich 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2786), geplanter Aufruf 16:12, Uhr geplante Redezeit 30 Minuten
Jüdische Kultur hat die deutsche Gesellschaft geprägt. Das soll im Festjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ vermittelt werden. Im ganzen Bundesgebiet finden daher in diesem Jahr Lesungen, Konzerte, und viele andere Veranstaltungen und Projekte statt. Mehrere hundert allein in Norddeutschland. Die Jamaika-Koalition will nun von der Landesregierung wissen, was genau in Schleswig-Holstein stattfinden soll.
Zum Jubiläumsjahr hat das Kultusministerium dafür eine eigene Website erstellt. Unter dem Motto „Shalom und Moin" sind für dieses Jahr mehr als 130 Veranstaltungen geplant, um jüdisches Leben näher kennenzulernen. Dazu gehören Ausstellungen, Vorträge und Diskussionsrunden. Der Höhepunkt soll die Wiedereröffnung der sanierten Carlebach-Synagoge in Lübeck Mitte August werden. Das jüdische Gotteshaus wurde sechs Jahre lang saniert. Wegen der Corona-Pandemie musste die Eröffnung im vergangenen Jahr verschoben werden. Welche Veranstaltungen aber tatsächlich vor Ort stattfinden können und welche wegen der Pandemie online abgehalten werden, ist im Moment noch nicht klar.
Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein wurde im Jahr 2002 gegründet und ist somit der erste neu gegründete Landesverband der Nachkriegszeit im Land. Landesweit gibt es insgesamt sechs jüdische Gemeinden, nämlich in Kiel, Pinneberg, Ahrensburg- Stormarn, Bad Segeberg, Elmshorn und Lübeck. 2013 hatte die Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein nach Angaben der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland 1260 Mitglieder. Landesrabbiner der Jüdischen Gemeinschaft Schleswig-Holstein ist seit 2008 Dov- Levy Barsilay, als Geschäftsführerin fungiert Viktoria Ladyshenski.
Ein 2018 neu aufgelegter Staatsvertrag mit den jüdischen Landesverbänden definiert die Zusammenarbeit des Landes Schleswig-Holstein mit den jüdischen Gemeinden und bekennt sich nachdrücklich zu einer gemeinsamen, toleranten, demokratischen und friedlichen Zukunft des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein. Zum Festjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ hat der Landtag auch bereits in der vergangenen Sitzung debattiert. 16

TOP 14 Mündlicher Bericht zur Neuauflage der Kulturhilfe SH und zu weiteren Corona- bedingten Hilfsprogrammen für Kulturschaffende in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2787), geplanter Aufruf 16:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Für den Kulturbereich in Schleswig-Holstein hat das Land im Jahr 2020 diverse Corona-bedingte Hilfsprogramme aufgelegt. Neben einem Soforthilfeprogramm gab es für freischaffende Künstler die KulturhilfeSH. Die Koalitionsfraktionen wollen nun den aktuellen Stand zu „den bisherigen landesseitigen Corona-bedingten Hilfsprogrammen, zur Gesamtarchitektur der Bundes- und Länderförderungen sowie über weitere geplante Landeshilfen“ erfahren. Sie fordern die Landesregierung auf, in der Plenartagung mündlich darüber zu berichten.
Ab sofort können freischaffende und hauptberuflich tätige Künstler aller Sparten in Schleswig- Holstein als Corona-Hilfe einmalige Stipendien beantragen. Der Landtag habe weitere drei Millionen Euro für eine „zeitnahe Neuauflage der KulturhilfeSH als Projektstipendium in Höhe von 2000 Euro pro Antragstellerin und Antragsteller zur Verfügung gestellt“, heißt es dazu im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Das sei ein wichtiges Signal für die Kulturschaffenden in Schleswig- Holstein. Laut Kulturministerium dient das Stipendium der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten in der jetzigen schwierigen Situation. Ob die Künstler mit Hilfe des Stipendiums Arbeitsmaterialien anschaffen, neue kreative Ansätze entwickeln oder begonnene Vorhaben fortsetzen, bleibe ihnen überlassen. „Mit den Stipendien ergänzt das Land bewusst die wirtschaftlichen Bundeshilfen für Soloselbstständige im künstlerischen Bereich“, sagt Ministerin Karin Prien (CDU). Partner in der Abwicklung ist der Landeskulturverband. Über dessen Internetseite können Stipendien beantragt werden. „Bereits im letzten Jahr haben wir Anträge von fast 1000 Künstlerinnen und Künstlern entgegengenommen und schnell geprüft und ausgezahlt“, so Prien.
Auch der Bund will der Kulturszene mit neuen Hilfen mehr Sicherheit bei der Vorbereitung von Veranstaltungen nach der Corona-Krise verschaffen. Nach der Pandemie sollten möglichst schnell wieder kulturelle Aktivitäten möglich sei, „deshalb braucht es mehr Planungssicherheit für die Branche“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Ende Januar in „Politik & Kultur“ des Deutschen Kulturrates. Scholz kündigte dafür einen Fonds an. „Wir wollen kleinere Kulturveranstaltungen finanziell fördern, die aufgrund von Hygienevorgaben mit deutlich weniger Publikum stattfinden müssen und sich sonst nicht rechnen würden“, sagte der SPD-Politiker. Zudem solle der Fonds als Absicherung für größere Kulturveranstaltungen dienen. Wenn etwa ein Event ausfalle, könnten die entstandenen Kosten übernommen werden. Abschreibungen würden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) forderte zuletzt für die Kulturszene 1,5 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Bundeshaushalt. Der Bund hatte noch vor dem zweiten Lockdown für die Kultur ein eigenes Programm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt. Das will Grütters nun um weitere 1,5 Milliarden aufstocken, auch weil der zweite Lockdown nicht in der ersten Hilfe eingepreist gewesen sei. 17

Die Kulturspitzen von Bund, Ländern und Kommunen wollen unterdessen „alle gesundheitspolitisch vertretbaren Spielräume“ für den Kulturbetrieb in der Corona-Pandemie nutzen. Dem hohen gesellschaftlichen Rang der Kultur müsse sowohl bei Beschlüssen über Öffnungen, als auch bei erneuten Schließungen, „angemessen Rechnung getragen werden“, hieß es am vergangenen Freitag in einer Mitteilung nach dem Treffen der Kulturministerkonferenz mit Kulturstaatsministerin Grütters und kommunalen Spitzenverbänden. „Kultureinrichtungen sollten sogar bei Öffnungen vorangehen, um zu zeigen, wie öffentliches Leben unter Pandemiebedingungen wieder möglich ist.“ Hintergrund seien sehr gute Hygienemaßnahmen, Lüftungsanlagen und „ein besonders diszipliniertes Publikum“.
Im Vorfeld der Konferenz hatte Schleswig-Holsteins Kulturministerin Prien die Hoffnung auf eine baldige Wiederaufnahme des Kulturbetriebs unter den Bedingungen der Corona-Pandemie geäußert. „Ich erwarte einen offenen Austausch darüber, wie wir Kultur schnellstmöglich wieder ermöglichen können angesichts schwankender Inzidenzwerte“, sagte die Ministerin. „Uns geht es gleichermaßen um die sachgerechte Unterstützung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland wie um eine möglichst unbürokratische Hilfe für Künstlerinnen und Künstler“, erläuterte Prien. Die sogenannte Kultur-Milliarde der Bundesregierung sei ein wichtiges und positives Signal. „Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder gemeinsam die Hilfe dahin bringen, wo sie am meisten benötigt wird und wo sie nachhaltig Wirkung zeigt.“ Aus Sicht Schleswig-Holsteins wäre es auch wünschenswert, Programme für außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen oder Volkshochschulen aufzulegen.
Prien habe keine Antwort auf die Frage, wie jenseits der großen landeseigenen Einrichtungen die Kulturangebote in der Fläche am Leben gehalten werden können, kritisierte der SPD-Kulturpolitiker Martin Habersaat. „Die vielen Solo-Selbstständigen im Kulturbereich können von den Förderprogrammen des Bundes nicht leben und nicht sterben.“ Gerade in Schleswig-Holstein sei die Kulturwirtschaft sehr kleinteilig. „Die Jamaika-Koalition hat sich offenbar damit abgefunden, dass nach Corona die Kultur im Land weit ärmer sein wird als zuvor.“



Freitag, 26. März, 10 bis 15 Uhr

TOP 2 und 4 Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2558), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 19/2777) und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2790), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und 18

Rechtsausschusses (Drs. 19/2859), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 45 Minuten
Für extreme Ausnahmesituationen will der Landtag ein Notparlament in der Landesverfassung verankern. Ein Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW sieht vor, dass ein Notausschuss gebildet werden kann, falls der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig sein sollte. Der Ausschuss soll aus „mindestens 11 Mitgliedern“ bestehen, die Stärke der Fraktionen soll erhalten bleiben. Auch Abgeordnete, die dem Ausschuss nicht angehören, haben das Recht auf Teilnahme. Sie dürfen Fragen und Anträge stellen. Nach intensiver Beratung im Innen- und Rechtsausschuss soll die endgültige Formulierung in einer Ausschusssitzung am Rande des Plenums beschlossen werden.
Jamaika, SPD und SSW haben bereits ein Papier vorgelegt, das den Ursprungsentwurf aus dem vergangenen November ändert und ergänzt. „Während einer Notlage hat der Notausschuss als Notparlament die Stellung des Landtages und nimmt dessen Rechte wahr“, heißt es in dem Änderungsentwurf. Und weiter: „Der Notausschuss darf nur die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Handlungsfähigkeit des Landes während der Notlage zu sichern.“ Die Befugnis, dem Ministerpräsidenten das Misstrauen auszusprechen, Wahlen vorzunehmen oder die Verfassung zu ändern, soll ihm nicht zustehen. Wenn der Landtag wieder in voller Stärke zusammenkommt, sollen die Not-Beschlüsse außer Kraft treten – außer, der Landtag bestätigt sie.
Allerdings zeichnet sich ab, dass der Notausschuss nur dann zusammenkommen soll, wenn auch eine hybride Sitzung (präsenz/online) des gesamten Landtages nicht möglich ist. Ansonsten hat eine gemischte Sitzung aus anwesenden und zugeschalteten Abgeordneten Vorrang. Hierauf hatten während einer Anhörung im Januar zahlreiche Experten gedrungen. Der Änderungsentwurf legt Kriterien für die Hybridsitzung fest: „Es hat eine Bild-und Tonübertragung der gesamten Sitzung zu erfolgen. (…) Beschlüsse des Landtages in hybrider Sitzung erfolgen ausschließlich in namentlicher Abstimmung. Die Stimmrechtsausübung der Abgeordneten über elektronische Kommunikation muss ebenso wie die Rede-, Frage- und Antrags-befugnisse der Abgeordneten im Wege der sicheren elektronischen Kommunikation gewährleistet sein.“ Dieser Punkt gilt als das größte Hindernis auf dem Weg zu hybriden Sitzungen. „Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die technischen Möglichkeiten einer rein virtuellen Parlamentssitzung nicht vorliegen“, heißt es in dem Änderungsentwurf. „Vor diesem Hintergrund ist für den virtuellen Teil der hybriden Sitzung ein System zu entwickeln, dass die authentifizierte, sichere Teilnahme und Stimmenabgabe der Abgeordneten sicherstellt.“
Eine weitere Neuerung gegenüber dem Entwurf aus dem November deutet sich an: Ursprünglich war geplant, dass das Landesverfassungsgericht innerhalb eines Tages entscheiden sollte, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, der die Einberufung des Notausschusses nötig macht. Diesen Passus hatten mehrere Juristen kritisiert. Nun heißt es: „Auf Antrag eines Abgeordneten kann eine einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichts erwirkt werden, wenn die Voraussetzungen der Notlage (…) oder die Unmöglichkeit einer hybriden Sitzung (…) von der Landtagspräsidentin oder von dem Landtagspräsidenten nicht glaubhaft gemacht werden.“ 19

Auch das schleswig-holsteinische Wahlgesetz soll mit Blick auf die Corona-Pandemie ergänzt werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Jamaika, SPD und SSW vor, der ebenfalls erst während der Plenarsitzung abschließend im Ausschuss behandelt wird. Das Ziel: Die Wahl von Kandidaten und die Aufstellung von Landeslisten sollen auch ohne die bisher notwendige körperliche Anwesenheit der Delegierten und Parteimitglieder möglich sein. Vorgesehen ist, dass der Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine „epidemiologische Notlage“ feststellt. Ist dies geschehen, dann können Kandidatenvorschläge sowie die Vorstellungsreden der Kandidaten per Videokonferenz erfolgen. Die endgültige Abstimmung über die Bewerber soll dann „im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Urnen- und Briefwahl“ stattfinden. Dies soll sowohl für Landtagswahlen als auch für Kommunalwahlen gelten. Das Ende der „epidemiologischen Notlage“ stellt der Landtag dann wiederum mit Zwei-Drittel-Mehrheit fest. Die nächste Landtagswahl ist turnusmäßig für Frühjahr 2022, die nächste Kommunalwahl für Frühjahr 2023 geplant.
Außerdem ist vorgesehen, dass Volksinitiativen während einer „epidemiologischen Notlage“ eine Fristverlängerung von drei Monaten beantragen können, um auch unter erschwerten Bedingungen ausreichend Unterstützer zu finden. Die Frist kann demnach mehrmals verlängert werden, solange die Notlage besteht. Die Entscheidung trifft der Landtagspräsident.
Ein weiterer Punkt: Es soll im Wahlgesetz festgeschrieben werden, dass das Aufhängen von Wahlplakaten nur noch unter sehr strengen Bedingungen untersagt werden darf. Lediglich aus „herausragenden“ Gründen des Denkmal- oder Naturschutzes dürfen Gemeinden die Wahlwerbung sechs Wochen vor dem Wahltermin und zwei Wochen danach verbieten. Ansonsten gehe die „überragende Bedeutung“ der Wahl für die Demokratie vor.


TOP 34 Digitalpakt auch für die Hochschulen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2872), geplanter Aufruf 10:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landtagsfraktionen von CDU, Grünen und FDP wollen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für mehr Investitionen in die Digitalisierung der Hochschulen einsetzt. Mit einem „Digitalpakt Hochschule“ sollen unter anderem die Videoplattformen ausgebaut, ein flächendeckendes Campus-WLAN eingerichtet und technisch-didaktische Schulungsangebote für die Lehrenden erarbeitet werden. Nicht nur an den Schulen, wo es einen entsprechenden Digitalpakt schon länger gibt, haben Modernisierungsprozesse bereits an Bedeutung gewonnen.
Eine ähnliche Forderung stellte bereits die Präsidentin der Kieler Christian-Albrechts-Universität, Simone Fulda, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur Ende Januar 2021. Die digitale Transformation der Hochschulen sei mit immensen Kosten verbunden, die aus den Haushalten der Institutionen nicht gedeckt werden könnten, sagte sie. CDU, Grüne und FDP schlagen vor, dass für den Digitalpakt Hochschule der Bund zu 90 Prozent die Finanzierung übernimmt. Der Rest sei durch die Länder beizusteuern. 20

TOP 9, 36, 39 und 46 Europabericht und europapolitische Anträge, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2729), Alternativantrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2793), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2875), Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2561), Bericht der Landesregierung (Drs. 19/2843), geplanter Aufruf 11:15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In der Europäischen Union leben etwa 50 Millionen Menschen, die einer nationalen Minderheit oder Sprachminderheit angehören. Es gibt neben den 24 Amtssprachen über 60 Regional- oder Minderheitensprachen. Zum Erhalt ihrer Identität benötigen die Minderheiten Schutz und Unterstützung. Dies soll die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) erreichen. Zwei jetzt vorliegende Landtagsanträge unterstützen diese Richtung und missbilligen den Umsetzungswillen der EU- Kommission. Von einem Team von Experten erarbeitet enthält das Minority-Safepack ein Bündel an Maßnahmen und konkreten Rechtsakten zur Förderung und zum Schutz der europäischen Minderheiten sowie der Regional- und Minderheitensprachen. Diese umfassen politische Maßnahmen in den Bereichen Regional- und Minderheitensprachen, Bildung und Kultur, Regionalpolitik, Partizipation, Gleichheit, audiovisuelle Mediendienste und andere mediale Inhalte sowie regionale und staatliche Förderungen. Die EU-Kommission hatte es Mitte Januar allerdings abgelehnt, Forderungen der Volksinitiative „Minority Safepack“ nach mehr Rechten für nationale und sprachliche Minderheiten nachzukommen. Das soll die Landesregierung nach dem Willen der SPD nun missbilligen und einen erneuten Vorstoß bei der Bundesregierung und der EU vornehmen. Die Landesregierung müsse sich jetzt auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Forderungen der Initiative auch in den europäischen Institutionen und Verfahren umgesetzt werden und die Rechte der Minderheiten sowie der Minderheitenschutz innerhalb der EU deutlich gestärkt werden, heißt es im Antrag der Sozialdemokraten.
Der SSW fordert darüber hinaus in einem Änderungsantrag einen EU-Kommissar für Minderheiten und den Minderheitenschutz im Grundgesetz zu verankern. Auch die Jamaika-Koalition bekräftigt die Forderung, die in der MSPI gelisteten Anliegen mindestens schrittweise auf EU-Ebene umzusetzen und die Bedeutung der Minderheitenpolitik durch die Verankerung der Zuständigkeit bei einem EU-Kommissar zu stärken.
CDU, Grüne und FDP bitten die Landesregierung zudem, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Länder in die Entscheidung der Beantragung und Verwendung von Mitteln aus dem „Just Transition Fonds“ und aus der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ des temporären Aufbauinstruments „Next Generation EU“ einbezogen werden. Regionen, die von der Energiewende besonders betroffen sind, erhalten von der EU zusätzliche Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund). Die Aufbau- und Resilienzfazilität schreibt vor, dass ein maßgeschneiderter Kontrollrahmen eingerichtet werden muss, der der Einzigartigkeit der Fazilität angemessen ist. Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union werden vor allem die nationalen Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten dienen. Der Recovery-Fonds „Next Generation EU“ schließlich solle in Investitionsprogramme fließen, die die langfristigen wirtschaftspolitischen Kernziele der EU im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigen, so die Antragsteller. Denn: Notwendige Maßnahmen seien in den Ländern unterschiedlich. Daher 21

sollten die regionalspezifischen Unterschiede in die über die Bundesregierung vermittelte Mittelbeantragung und -vergabe einbezogen werden und länderspezifisch sinnvolle Investitionsprogramme angemeldet werden können. Die Mittel sollten keinesfalls kompensatorisch für aufgelaufene Defizite eingesetzt werden. Im Ausschuss wurde der Koalitionsantrag einstimmig unterstützt.
Schließlich geht es in der Debatte auch noch um den aktuellen Europabericht. Neben den gesamteuropäischen Themen steht für Schleswig-Holstein immer auch die eigene regionale Europapolitik im Vordergrund. Die bislang geltenden Grundsätze und Strategien in der Zusammenarbeit mit Dänemark sowie die tradierte Ostseekooperation des Landes weiterzuentwickeln, ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Die europapolitische Agenda stand ab März 2020 ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Zuvor gesetzte Prioritäten, wie sie Mitte 2019 vom Europäischen Rat und der EU- Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen festgelegt worden waren, mussten angepasst werden. Neben Maßnahmen zur Abfederung der gesundheitlichen Folgen der Pandemie, die ergänzend zu den Anstrengungen auf nationaler Ebene ergriffen wurden, stand die Eindämmung der sozioökonomischen Schäden im Fokus des Handelns auf EU-Ebene.


TOP 15 Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des Studienstarts, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2796), geplanter Aufruf 11:45 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen Studienanfängern aus sozial benachteiligten Familien unter die Arme greifen und eine Studienstarthilfe einrichten. Das Stipendium sollen „Studienanfängerinnen und -anfänger zur Finanzierung des Semesterbeitrages sowie für materielle und technische Ausstattung zur Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Schleswig-Holstein beantragen können“, heißt es dazu im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Denn: Durch den Semesterbeitrag, Mietkosten und andere erste Anschaffungen zum Start des Studiums entstehe eine „besonders schwierige finanzielle Situation“ für alle, die aus einem einkommensschwachen Umfeld kommen. Die Studienstarthilfe soll Uni-Neulingen unter 30 Jahren zustehen und bis zu 800 Euro betragen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Laut einer Sozialerhebung zu den Lebenshaltungskosten von Studierenden beliefen sich die Kosten zum Studienbeginn auf 1300 bis 1800 Euro, geben die Koalitionsfraktionen an. Zur Finanzierung des Stipendiums sind im aktuellen Landeshaushalt bereits 120.000 Euro veranschlagt.


TOP 18, 19 und 37 Landeselternvertretungen und Landesschülervertretungen stärken Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2849) und weitere Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2850), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2737), 22

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2827), geplanter Aufruf 12:15 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
SPD und SSW zeigen sich weiterhin nicht einverstanden mit einigen schulpolitischen Maßnahmen der Landesregierung in der Corona-Krise. Jetzt fordern sie zum einen dazu auf, personelle Unterstützung in die Schulen zu holen, und zum anderen soll die Regierung die Landeselternbeiräte und die Landesschülervertretungen institutionell stärken und künftig in Beschlussfassungen stärker einbinden.
Vor der Ablehnung steht nach den Ausschussberatungen ein weiterer Schulantrag der SPD, der unter der Überschrift „Niemanden zurücklassen“ mehr Hilfen für Schüler beim pandemiegerechten Lernen einfordert und neue schulorganisatorische Maßnahmen in diesem Schulhalbjahr verlangt. Lehramtsstudenten, Dozenten von Volkshochschulen und andere geeignete Personen könnten helfen, die Belastung der Lehrer in der Corona-Pandemie abzumildern. Dies ist die Grundthese eines neu von SPD und SSW eingebrachten Antrages. Besonders wichtig wäre nach Ansicht der Oppositionspolitiker die Unterstützung in Förderzentren und in Klassen mit Deutsch als Zweitsprache. Die externen Kräfte könnten zur Hilfe bei Gruppenteilungen oder bei der individuellen Förderung eingesetzt werden. Auch Lehrer im Ruhestand könnten um Unterstützung gebeten werden. Außerdem, so SPD und SSW, solle das Land für den Rest des Jahres einen Verfügungsfonds für die Schulen bereitstellen, aus dem zum Beispiel Betreuung, Nachhilfe oder Hygienemaßnahmen finanziert werden können, beantragten die Abgeordneten. Pro Schüler sollten 30 Euro in den Fonds gegeben werden. SPD und SSW hatten den Antrag in ähnlicher Form bereits einmal vergeblich in den Landtag eingebracht. Neu ist die Unterstützung für die Forderung der Landesregierung nach einer Lernmilliarde des Bundes für die Länder.
In einem weiteren Antrag fordern die SPD-Fraktion und die SSW-Abgeordneten, die Landeselternbeiräte und Landesschülervertretungen zu stärken. So solle eine Geschäftsstelle für die Landeselternbeiräte eingerichtet und mit mindestens einer Teilzeitkraft besetzt werden. „Sie sind gesetzliche Vertretungsorgane für die Anliegen der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler und Beratungsorgane für das Ministerium“, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Auch die Landeselternvertretung der Kindertagesstätten solle gestärkt werden.


TOP 29 Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2864), geplanter Aufruf 12:38 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Die letzte Expertenanhörung des Landtages zur Corona-Pandemie hat die Koalitionsfraktionen dazu bewegt, die Situation von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu thematisieren. „Es ist immer erforderlich, das Kindeswohl in der Abwägung zwischen epidemiologischen und sozialen Auswirkungen zu gewichten und diese Abwägung wiederkehrend zu überprüfen“, heißt es in einem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei allen Lockdown- und Öffnungsentscheidungen das Wohl und die Bedürfnisse der Heranwachsenden besonders in den Blick zu nehmen. Es sei richtig, die Öffnung von Kitas und Schulen zu priorisieren, heißt es in 23

dem Antrag, „aber es braucht auch jenseits von schulischer Bildung Treffpunkte für Jugendliche, die sich besonders an ihren Gleichaltrigen orientieren“. In der weiteren Begründung wird auf eine jüngste Online-Befragung im Rahmen der sogenannten Copsy-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) hingewiesen. An der Befragung hatten von Mitte Dezember bis Mitte Januar mehr als 1000 Kinder und Jugendliche sowie mehr als 1600 Eltern teilgenommen.
Der Studie zufolge zeigt fast jedes dritte Kind ein knappes Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland psychische Auffälligkeiten. Sorgen und Ängste hätten gegenüber einer früheren Befragung noch einmal zugenommen, auch depressive Symptome und psychosomatische Beschwerden wie Kopf- oder Bauchschmerzen seien verstärkt zu beobachten. Vor der Corona- Krise gab es laut Untersuchung lediglich bei zwei von zehn Kindern ein Risiko für psychische Auffälligkeiten. Weitere Kernergebnisse der Studie, die am 10. März öffentlich vorgestellt wurden: Die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen habe sich weiter verschlechtert. Besonders betroffen seien Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund. Auch sei die Ernährung ungesünder, der Konsum von Süßigkeiten habe zugenommen. Und: Viele Kinder würden weniger Sport treiben und dafür mehr Medien konsumieren.


TOP 32 Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2870), geplanter Aufruf 13:21 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Krankenhäuser im Land erleiden in der Corona-Pandemie hohe Millionenverluste. Allein im Januar betrugen die Erlösausfälle im Vergleich zum Vorjahr laut Krankenhausgesellschaft 60 Millionen Euro. Vom Bund flossen demgegenüber nur Ausgleichszahlungen von 20 Millionen. Ein Kernproblem: In Kreisen mit weniger als 70 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bekommen die Kliniken gar keine Ausgleichszahlungen vom Bund. Dies hat die Landespolitik wiederholt massiv kritisiert, zumal Kliniken in solchen Kreisen auch Covid-19- Patienten aus Kreisen mit höheren Infektionswerten behandeln. Vor diesem Hintergrund rufen die Koalitionsfraktionen dazu auf, schnellstmöglich zu einer Änderung bei der Krankenhausfinanzierung zu kommen. Auf dem Tisch liegt derzeit ein Vorschlag, zu einer coronabedingten Erlösverlustrechnung zu kommen. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen das Bundesgesundheitsministerium bereits beauftragt haben, mittels Rechtsverordnung eine Regelung analog zum Jahr 2020 festzulegen, dass Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen angemessenen Beitrag zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 erhalten werden.
Dies hat kürzlich auch Schleswig-Holsteins Gesundheits-Staatssekretär Matthias Badenhop in einer Sitzung des Finanzausschusses bekräftigt. Badenhop nannte die Abkehr von der inzidenzbezogenen Berechnung der Ausgleichszahlungen den „besten Weg“, um den Kliniken im Norden helfen zu können. Unter Berufung auf Angaben der Krankenhausgesellschaft Schleswig- Holstein (KGSH) bezifferte der Staatssekretär den durchschnittlichen Erlösrückgang der Krankenhäuser im Land im vergangenen Jahr auf 23 Prozent im Vergleich zu 2019. 24

Hintergrund der Finanzmisere der Krankenhäuser: Sie haben aufgrund des Pandemiegeschehens einen starken Rückgang an planbaren Behandlungen und Operationen, und sie halten Betten frei für Corona-Notfallpatienten. Um die Gefahr von versorgungsrelevanten Klinikschließungen abzuwenden, ist eine Änderung der Finanzierungssystematik der Ausgleichszahlungen daher zwingend erforderlich, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen.


TOP 35 Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP (Drs. 19/2874), geplanter Aufruf 13:51 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga kommen wegen der Vermarktung ihrer Fernsehrechte glimpflich durch die Corona-Krise, aber andere Profisportvereine leiden massiv unter den weggebrochenen Zuschauereinnahmen und sinkenden Sponsorengeldern. Der Bund hat deswegen das Programm „Coronahilfen Profisport“ aufgelegt. Es enthält 200 Millionen Euro, die Bundesligisten im Handball, Basketball und Eishockey sowie Clubs der 3. Fußballiga beantragen können. Schleswig-Holsteinische Aushängeschilder wie Handballmeister THW Kiel und Ligakonkurrent SG Flensburg-Handewitt haben hiervon bereits profitiert. Die Jamaika-Fraktionen im Landtag begrüßen das Programm, sehen aber „erheblichen Nachsteuerungsbedarf“.
Ein Härtefall im Lande ist der Fußball-Drittligist VfB Lübeck, der nicht nur gegen den sportlichen Abstieg, sondern auch gegen erhebliche wirtschaftliche Probleme kämpft. Medienberichten zufolge sollen die Lübecker nicht von den Coronahilfen des Bundes profitieren. Hintergrund: Der VfB hatte im Vergleich zum Jahr 2019, als er noch in der Regionalliga spielte, keine Mindereinnahmen. Allerdings haben die Marzipanstädter in der bundesweiten 3. Liga auch erhebliche Mehrkosten. Vereinsvertreter aus mehreren Sportarten kritisieren zudem die Deckelung des Höchstbetrages für einen Verein auf 800.000 Euro. Der Höchstbetrag wird durch die EU- Beihilfeverordnung eingeschränkt. CDU, Grüne und FDP im Landtag betonen daher „die Notwendigkeit weiterer Nachbesserungen und Kompensationen“ und rufen die Landesregierung auf, in Berlin aktiv zu werden. Das Land hat zudem aus eigenen Mitteln die Handballbundesligisten des Landes unterstützt. Der THW Kiel und die SG Flensburg-Handewitt erhalten je 200 000 Euro. An den Männer-Zweitligisten VfL Lübeck-Schwartau gehen 100 000 Euro und an die Zweitliga- Frauen des TSV Nord Harrislee 27.710,55 Euro. 25

Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/.



Reihenfolge der Beratung der 46. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 24. März 2021 36A+ Mündlicher Bericht zur Ministerpräsidentenkonferenz am 90 10:00 22 22. März 2021 mit dem Antrag digitale Kontaktnachverfolgung organisieren 5+43 Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk und Bericht 42 11:30 zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein
31 Psychische Gesundheit in der Pflege stärken 30 15:00 42 Mündlicher Bericht zum KI-Handlungsrahmen 30 15:30 21 Sachstand zur Geflügelpest in Schleswig-Holstein 30 16:00 10+24 Binnenlandtourismus stärken, Pandemiefolgen abmildern, besonnen 30 16:30 wieder starten 28 Nutztierhalter effektiv schützen - Wolfsrichtlinie erweitern 34 17:00 Donnerstag, 25. März 2021 3 Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des 30 10:00 Glücksspielwesens in Deutschland 17 Perspektiven für die maritime Wirtschaft entwickeln, schnellere 30 10:30 Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Schiffbau 25 Landtag bekräftigt Nein zu Uploadfiltern 30 11:00 30 Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die 34 11:30 EU verhindern 33 Eine Social Entrepreneurship und Social Innovation-Strategie für 30 12:04 Schleswig-Holstein entwickeln
20+45 Altem und neuem Rassismus den Nährboden entziehen – 42 15:00 Diskriminierung vorbeugen mit dem mündlichen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus 11 Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – Sterbenotruf 30 15:42 unterstützen 13 Berichtsantrag zu den Planungen der Landesregierung anlässlich 1700 30 16:12 Jahre jüdisches Leben in Deutschland 14 Mündlicher Bericht zur Neuauflage der Kulturhilfe SH und zu weiteren 30 16:42 Coronabedingten Hilfsprogrammen für Kulturschaffende in Schleswig- Holstein 26
Freitag, 26. März 2021 2+4 Gesetze zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- 45 10:00 Holstein und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften 34 Digitalpakt auch für die Hochschulen 30 10:45 9+36+ Europabericht und europapolitische Anträge 30 11:15 39+46 15 Studienstarthilfe – Mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung des 30 11:45 Studienstarts 18+19 Landeselternvertretungen und Landesschülervertretungen stärken und 33 12:15 +37 weitere Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler 29 Kinder und Jugendliche in der Pandemie besser unterstützen 33 12:48 32 Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten 30 13:21 35 Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport 30 13:51 38 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.10.2020 bis 5 14:21 31.12.2020



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:
TOP Redezeit 40 Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :
TOP 6 Gesetz über die „Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf“ 7 Gesetz zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Abschnittskontrollen 8 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ 26 Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
12 Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln 16 Kaffeespenden von der Kaffeesteuer befreien 23 Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen 27 Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten 41 Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus 44 Jugendberufsagenturen 47 Landesweit kostenloses freies WLAN