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25.03.21
10:37 Uhr
SSW

Lars Harms: Jedes Spiel braucht Regeln

Presseinformation Kiel, den 25. März 2021


Es gilt das gesprochene Wort.



Lars Harms
TOP 3 Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des
Glücksspielwesens in Deutschland
Drs. 19/2593, 19/2858

„Insgesamt kann man feststellen, dass der vorliegende Staatsvertrag nicht nur
umfassend im Bereich der einzelnen Sachgebiete ist, sondern eben auch
umfassend in Punkto Spielerschutz.“

Jedes Spiel braucht Regeln. Darum geht es hier im vorliegenden Staatsvertrag. Der Staatsvertrag sieht eine Einigung aller Bundesländer vor. Damit möchte man das Glücksspiel ein neues, bundesweites Rahmenkonzept geben. Für das Glücksspiel sollen daher bundesweit die gleichen Regeln gelten. Das ist aus unserer Sicht ein begrüßenswerter Schritt. Alleingänge der Länder gehören somit der Vergangenheit an. Schlupflöcher sind ausgeschlossen. Deutschland beschreitet
daher einen gemeinsamen Weg in Punkto Glücksspiel. Wohin soll dieser Weg also führen? Es geht weder darum das Glücksspiel zu verbieten, noch geht es darum das Glücksspiel zu bewerben und zu forcieren. Vielmehr geht es um einen geregelten Umgang beim Spielen, insbesondere liegt hier
der Schwerpunkt auf die Prävention. Wir alle hier im Raum wissen, dass Glücksspiel süchtig machen kann. Es ist eine Sucht, die krank macht und dazu noch ganze Familien in den finanziellen und emotionalen Ruin treiben kann. Es braucht also eine nachhaltige Prävention, aber eben auch
ein klar begrenztes spielen. Genau dies, findet sich im Staatsvertrag wieder.



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Dabei gilt es sämtliche Arten des Glücksspiels vergleichbare, strenge Regeln walten zu lassen. Die Regeln gelten dabei für sämtliche Modelle des Glücksspiels, wie etwa der Spielhallen, Spielbanken, online Casino-, Poker- und Automatenspiele, Pferdewetten und andere Sportwetten.
Für all diese Bereiche wurden entsprechende Rahmenbedingungen festgelegt. Ich will hier nur einige Beispiele nennen, damit man einmal ein Gefühl dafür bekommt, was die Rahmenbedingungen eines künftigen Staatsvertrags beinhalten. Zu den Regeln für Online-
Angebote zählen beispielsweise ein monatliches Limit von 1.000 Euro und ein ausgedehntes Werbeverbot in Rundfunk und im Internet zwischen 6:00 und 21:00 Uhr. Für ein weiteres sehr wichtiges Instrument halte ich die Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern. Die
Unternehmen sollen hierfür ein auf eigene Kosten erarbeitetes Frühwarnsystem einführen, dass auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Eine solche Maßnahme könnte meiner Ansicht nach den Aspekt der Prävention ein ganzes Stück nach vorne bringen. Darüber hinaus wird der Betrieb
von Spielhallen mit hohen Auflagen erschwert. Und auch eine neu etablierte zentrale Glücksspielbehörde, mit Sitz in Sachsen-Anhalt, soll für mehr Kontrolle des Geschehens sorgen. All diese Maßnahmen helfen, um den Spielerschutz tatsächlich weiterzuentwickeln. Man hat also in
allen Bereichen des Glücksspielwesens präventive Maßnahmen etabliert. Ein weiterer Baustein der Prävention kommt in den vorliegenden Unterlagen nicht zur Geltung, da er vielleicht auch gar nicht in einen Staatsvertrag gehört, sondern einen anderen Platz hat. Ich denke dabei an die
Aufklärung über Glücksspiel und Spielsucht von der jungen Generation. Ich weiß, dass an vielen Schulen in unserem Land über dieses und ähnliche Themen gesprochen wird. Und natürlich weiß
ich auch, dass ein solches Thema im Unterricht, derzeit wohl kaum einen Platz finden wird. Die Bildungseinrichtungen im Land sind auf Grund der derzeitigen Situation im Ausnahmezustand. Das ist auch gut nachvollziehbar. Was mir wichtig ist zu betonen ist, dass diese Ebene der Prävention eben auch mitgedacht wird. Sobald die Schulen bei uns im Land wieder in einen
gefestigten und unaufgeregten Alltag zurückgefunden haben, wäre es natürlich eine schöne Sache, sich diesem Thema auch wieder ganz konkret im Unterricht zu widmen. Und hier ist die Landesstelle für Suchtfragen ja auch aktiv und ein geeigneter Ansprechpartner.
Insgesamt kann man also durchaus feststellen, dass der vorliegende Staatsvertrag nicht nur umfassend im Bereich der einzelnen Sachgebiete ist, sondern eben auch umfassend in Punkto Spielerschutz. Für uns als SSW kann ich sagen, dass es ein durchaus ausgeglichener Weg ist, der
auch zukunftsfähig ist. Wie ich bereits am Anfang sagte, jedes Spiel braucht Regeln. Diese Regeln sind hiermit klar definiert. Wir werden dem Staatsvertrag daher zustimmen. 3



Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/


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