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25.03.21
15:45 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 20+45 „Altem und neuem Rassismus den Nährboden entziehen“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 109/2021 Kiel, Donnerstag, 25. März 2021
Recht/ Aktionsplan gegen Rassis- mus



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 20+45 „Altem und neuem Rassismus den Nährboden entziehen“ In seiner Rede zu TOP 20+45 (Altem und neuem Rassismus den Nährboden entziehen – Diskriminierung vorbeugen mit dem mündlichen Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes gegen Rassismus) erklärt der rechtspoliti- sche Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Es ist längst überfällig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen, wie wir das Eintreten gegen Rassismus in unserer Gesellschaft auch in unserer Ver- fassung dokumentieren. Die Frage, ob der Begriff der Rasse in der Verfas- sung gestrichen werden sollte, wird ja schon länger diskutiert und ich ge- stehe, dass sich mir zunächst der Sinn einer solchen Verfassungsänderung nicht erschloss. Für mich war es notwendig, dass das Diskriminierungs- merkmal ‚Rasse‘ ausdrücklich sowohl in der Verfassung als auch in anderen Gesetzen, in internationalen Übereinkommen oder auch in EU-Richtlinien Voraussetzung dafür war, eine Diskriminierung wegen der Rasse zu verbie- ten und damit auch Rassismus zu verurteilen.
Nun hat die Diskussion um den Rassebegriff in den letzten Monaten eine neue Dynamik bekommen und natürlich sind wir uns einig, dass es nur eine Menschenrasse gibt. Darauf haben Kritiker des Rassebegriffs auch immer wieder hingewiesen und ihre Forderung nach einer Streichung vor allem na- turwissenschaftlich begründet. Nun ist es aber so, dass naturwissenschaft- liche und juristische Begrifflichkeiten nicht immer deckungsgleich sein müs- sen, und deshalb haben mich als Jurist die naturwissenschaftlichen Argu- mente nicht wirklich überzeugen können. Solche öffentlichen Diskurse re- gen aber durchaus zum Nachdenken an und, das wird Sie vielleicht überra- schen, es gibt neben den naturwissenschaftlichen Argumenten auch rechtli- che Argumente, die für eine Verfassungsänderung sprechen: Gibt es nur ei- ne menschliche Rasse, ist eine Differenzierung nach der Rasse tatsächlich und denklogisch nicht möglich. Eine Ungleichbehandlung wegen der Rasse kann schon aus diesem Grund nicht gerechtfertigt sein. Dadurch unter- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de scheidet sich das Merkmal der Rasse übrigens von allen anderen ‚Diskrimi- nierungsmerkmalen‘, die im Grundgesetz genannt sind. Bei allen Merkmalen ist eine Ungleichbehandlung möglich und kann ja unter Umständen gerecht- fertigt sein.
Warum aber wird im Grundgesetz der Begriff Rasse verwendet? Der Begriff ist als Reaktion auf den verabscheuungswürdigen Rassismus des National- sozialismus zu verstehen. Er besagt nicht, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes ein verkehrtes Rasseverständnis hatten. Sie wollten den Rassismus ächten und unterbinden und haben sich daher entschieden, den Begriff der Rasse in unserer Verfassung zu verwenden. Auch wenn der Be- griff wissenschaftlich nicht zu halten ist, waren die Motive des Verfassungs- gebers doch redlich. Das ändert aber nichts daran, dass wir heute trotz ernst zu nehmender Gegenstimmen aus der Wissenschaft den Rassebegriff in unserem Grundgesetz nicht verwenden sollten. Es fragt sich deshalb, ob wir den Begriff der Rasse einfach ersetzen können. Ich habe da meine Zwei- fel. Begriffe wie ‚ethnische Herkunft‘, welchen die FDP vorschlägt, oder auch ‚ethnische, soziale und territoriale Herkunft‘, eine Formulierung der Linken, sind meines Erachtens nicht geeignet, den Begriff der Rasse so zu ersetzen, dass die beabsichtigte Schutzwirkung des Art. 3 Abs. 3 GG nicht beeinträchtigt wird. Auch der Vorschlag der Grünen im Bundestag vermag nicht zu überzeugen, weil auch hier der Bezug zu den anderen Diskriminie- rungsmerkmalen erhalten bleibt.
Fakt ist doch, dass das Merkmal der Rasse sich von den anderen Merkma- len in Art. 3 Abs. 3 GG dadurch unterscheidet, dass es ohne Ausnahme nicht als Differenzierungsmerkmal verwendet werden kann. Es gibt eben nur eine menschliche Rasse. Bereits der Versuch, Menschen in Rassen zu unter- teilen, ist daher streng genommen bereits eine Form des Rassismus. Des- halb muss man meines Erachtens den Rassismus aus dem Zusammenhang mit den anderen Diskriminierungsmerkmalen herauslösen und eine eigen- ständige Regelung schaffen. Wenn man sich diesen Unterschied bewusst macht, fände ich folgende Ergänzung in unserem Grundgesetz viel zielfüh- render in unserem Bestreben, den Rassismus in unserer Gesellschaft zu ächten und zu bekämpfen: ‚Rassismus ist unzulässig. Der Staat ist verpflich- tet, rassistisch motivierten Ungleichbehandlungen aktiv entgegenzuwir- ken.‘“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de