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25.03.21
18:21 Uhr
CDU

TOP 25: Filtern mit Bedacht

Uploadfilter | 25.03.2021 | Nr. 118/21
und Lukas Kilian: TOP 25: Filtern mit Bedacht Anrede,
wir haben im Letzten Jahr eine viel beachtete Diskussion geführt und waren das erste Landesparlament in Deutschland, das sich zur Urheberrechtsreform in der EU deutlich positioniert hat. Unser einmütiger Beschluss aus diesem Hause zeigt sehr deutlich, dass wir automatische Uploadfilter ablehnen. Zwei Fraktionen, die CDU und die SPD, stellen sich damit gegen die Bundesfraktion, da diese gerade an einer Zustimmung gearbeitet haben.
Ministerin Barley gab eine Zustimmung auf Europäischer Ebene ab. Die Verhandlungen damals sind nicht gescheitert, obwohl die Bundesregierung eine Protokollerklärung zur Urheberrechtsreform abgegeben hat.
Ich zitiere daraus Ziffer acht: „Ziel muss es sein, das Instrument „Uploadfilter“ weitgehend unnötig zu machen. Jeder dauerhafte „stay down“ –Mechanismus („Uploadfilter“) muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Es sind insbesondere verfahrensrechtliche Garantien denkbar, etwa wenn Nutzer beim Upload mitteilen, dass sie Inhalte Dritter erlaubterweise hochladen. Eine Löschung könnte in diesen Fällen also nicht automatisch, sondern erst nach einer von Menschen durchgeführten Überprüfung zulässig sein. Gleichzeitig sollte die Rechtsinhaberschaft an Inhalten, die entfernt werden sollen, hinreichend belegt werden, es sei denn, die Information stammt von einem „trusted flagger“. In jedem Fall müssen die Plattformen einen niederschwelligen Zugang zu einem Beschwerdemechanismus gewährleisten, der eine effektive und möglichst umgehende Klärung streitiger Fälle ermöglicht.“
Das klingt recht kompliziert, heißt aber sehr deutlich: Wir wollen keinen automatischen Filter, der die Lizenzverstöße rausfiltert. Im Zweifel wollen wir eine menschliche Kontrolle, die Urheberrechte überprüft. Das deckt sich im Übrigen auch mit unserer Position. Es geht keineswegs darum, das Urheberrechtsverletzungen, die illegal sind, zu legalisieren, wir wollen auch, dass Kreative durchaus Nutzungsentgelte für ihre kreativen Angebote bekommen, weil es sonst, wenn im Internet alles kostenlos bei YouTube zu Verfügung steht, man gar keinen Intellektuellen Content mehr produzieren kann. Nein, uns ging es immer darum: Es darf keine Zensur geben, wenn etwas hochgeladen wird.
Der Entwurf der Justizministerin Christine Lambrecht hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit denen die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Es geht um einen fairen Interessenausgleich, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer

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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de profitieren. Morgen wird das Ganze im Bundesrat beraten, da das Bundeskabinett diesem Entwurf zugestimmt hat. Es stellt sich daher die Frage: Hat die Regierung ihr Versprechen gehalten? Kreative würden Antworten: „Ja klar, äh nein, ich mein Jein“: Im Endeffekt ist es nämlich nicht ganz klar. Es bleibt festzuhalten, dass einige Regelungen offenbar nicht ohne den Einsatz von automatischen Filtern beim Upload durchgesetzt werden. Daher sieht der Regierungsentwurf vor, dass es Kriterien für eine mutmaßlich erlaubte Nutzung geben soll, die dürfen also nicht automatisch blockiert werden. Das sind urheberrechtlich geschützte Filme und Videos, die bis zu einer Länge von 15 Sekunden genutzt werden. Ab 16 Sekunden soll die Plattform davon ausgehen, dass es hier einen Rechteverstoß gibt und den Upload blockieren. Tonaufnahmen bis zu 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen und Grafiken und Fotos bis zu 125 Kilobyte. Bei einer Unterschreitung oder bei einer Einhaltung der Größe dürfen die Plattformen von einer erlaubten Nutzung ausgehen, bei allem anderen nicht. Genau das ist die Kritik, und darum erinnern wir in dieser Debatte an unseren Beschluss und bitten unsere Landesregierung auch bei Verhandlungen im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass das Problem der Urheberrechtskontrolle aktuell so bleibt, wie wir es genau nicht haben wollen. Es wäre schön, wenn die Bundesregierung sich an ihre Protokollnotiz erinnert und möglicherweise sogar zu dem Weg zurückfindet, eine Garantieerklärung der Nutzer mit aufzunehmen und ausreichend zu lassen. Denn wenn ich als Nutzer angebe, dass der von mir hochgeladene Content nicht gegen geltendes Recht verstöße, dann hafte ich und nicht die Plattform, wir haben keine Automatische Ausfilterung von Inhalten, und das wäre meines Erachtens nach ein deutlich sinnvoller und interessengerechter Weg zur Lösung der Thematik.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Antrag.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de