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26.03.21
15:38 Uhr
CDU

Anette Röttger: TOP 15: Studienstarthilfe soll finanzielle Hürde senken

Studienstarthilfe | 26.03.2021 | Nr. 129/21
Anette Röttger: TOP 15: Studienstarthilfe soll finanzielle Hürde senken Rede ist zu Protokoll gegangen!
Anrede,
ich erinnere mich noch genau an die Zeit als ich 1983 mein Abitur in der Tasche hatte. Meine Eltern hatten mir zu einer Ausbildung geraten. In mir gab es aber einen großen Wunsch nach einem Studium.
Ich bewarb mich damals heimlich um einen Studienplatz. Plötzlich hatte ich eine Zusage für einen Studienplatz hier an der CAU in Kiel auf dem Tisch und nun musste ich mein Geheimnis lüften und eine wichtige Entscheidung treffen.
Ich weiß es noch genau, warum ich damals so lange überlegt habe. Dafür gab es wichtige Gründe: In meiner Familie hatte bislang noch niemand studiert und ich konnte nicht einschätzen, ob ich mir ein Studium finanziell würde leisten können.
Schließlich habe ich damals diesen Studienplatz angenommen, weil es dann doch Unterstützung dafür gab. Das habe ich bis heute nicht bereut.
Auch heute gibt es viele junge Menschen, deren finanzielle Möglichkeiten unmittelbar nach dem Abitur begrenzt sind, und es gibt nach wie vor viele junge Menschen mit einer Hochschulreife, die nicht aus einem akademischen Elternhaus kommen.
Ein Studienplatz und eine damit verbundene akademische Ausbildung sind über alle Gesellschaftsschichten hinweg sehr beliebt und begehrt, aber bis heute immer noch keine Selbstverständlichkeit.
Eine sparsame Haltung gepaart mit einer hohen Zielstrebigkeit sind hilfreiche Maßnahmen für ein Studium unter finanziell eher knappen Bedingungen. Daran hat sich im Laufe der Jahre nicht viel verändert.
Schon in den 1980er Jahren wusste man vom ersten Tag an, dass ein Zuverdienst über einen Nebenjob erforderlich sein würde, um Wohnung, Lebenshaltung und Mobilität bezahlen zu können.
Heute sind allerdings sowohl die Mietkosten inklusive Mietkaution als auch die Preisentwicklung der Lebenshaltung deutlich gestiegen und Beiträge für das


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Semesterticket oder für das Studentenwerk kommen als regelmäßige Kosten hinzu.
Auch die Grundausstattung eines Studierenden ist aufwändiger und teurer geworden. Neben einem stabilen Internetzugang braucht jeder Studierende inzwischen eine deutlich komfortablere technische und digitale Ausstattung vom Smartphone bis zum Laptop oder Tablet.
Dieser Antrag setzt genau da an. Er ist ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Durchlässigkeit im Bildungssystem und beinhaltet eine einmalige Studienstarthilfe für eine genau definierte Zielgruppe. Es sind diejenigen, die gern studieren möchten und unter Umständen aus finanziellen Gründen davor zurückschrecken.
Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 800€ und kann von Antragstellern unter 30 Jahren beantragt werden, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder von diejenigen, deren Eltern einen Kinderzuschlag erhalten.
Das Land wendet sich mit dieser einmaligen nicht rückzahlbaren Leistung an eine überschaubare Zielgruppe. Wir geben mit der finanziellen Starhilfe auch denjenigen eine Chance, denen wir zutrauen, dass sie mit einem Studium eine gute Qualifikation erlangen. Sie werden in einigen Jahren dort berufliche Positionen einnehmen, in denen Fachpersonal dringend gebraucht wird.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de