Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
08.04.21
10:05 Uhr
SPD

Martin Habersaat und Ernst Dieter Rossmann: Digitalisierung des Bildungswesens muss neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de PRESSEMITTEILUNG #98 – 08. April 2021
Martin Habersaat und Ernst Dieter Rossmann: Digitalisierung des Bildungswesens muss neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden Ein Nationaler Bildungsrat wurde von den Extremföderalisten in der Bildungspolitik – der grün- schwarzen Regierung in Baden-Württemberg und der Kombination von CSU und Freien Wählern in Bayern – verhindert. Mittlerweile soll ein ständiger wissenschaftlicher Beirat bei der Kultusministerkonferenz berufen werden, länderexklusiv ohne Beteiligung von Bund, Kommunen und gesellschaftlichen Organisationen. Es wird aber mehr staatliche Bildungskooperation geben müssen, glauben Ernst Dieter Rossmann und Martin Habersaat. Die beiden Sozialdemokraten fordern, die Digitalisierung des Bildungswesens zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu machen:
Ernst Dieter Rossmann, Bundestagsabgeordneter aus Elmshorn und Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgen-Abschätzung: „Aus dem aktuellen Anlass der Pandemie und dem zwingenden Bedarf an Homeschooling und digitalem Lernen hat der Bund zusammen mit den Ländern über den Digitalpakt hinaus Sonderprogramme im Umfang von 1,5 Milliarden Euro aufgelegt zur Finanzierung nicht nur von Endgeräten für die Schülerschaft, sondern auch für Endgeräte für Lehrkräfte und die Schuladministratoren. Weiterhin sind Bund und Länder in Verhandlungen über länderübergreifende Kompetenzzentren im Kontext der digitalen Ertüchtigung der Schulen. Es ist doch längst allen klar, dass es nur gemeinsam geht. Das Kooperationsverbot im Grundgesetz muss grundsätzlich revidiert werden. Die Digitalisierung als neue Dimension im Bildungswesen sprengt die Grenzen von Schulen, Kommunen und Ländern. Schon vom Wesen des Mediums her wird sie sich in einem nationalen, wenn nicht europäischen und globalen Rahmen bewegen, was die Entwicklung, die Angebotsseite und die Regulation betrifft. Die bisherigen Bestimmungen des Artikel 91 c Grundgesetz zu den Gemeinschaftsaufgaben und zur Verwaltungszusammenarbeit bei den informationstechnischen Systemen sind allerdings so restriktiv gefasst, dass nicht einmal die Finanzierung des fünf Milliarden Euro schweren Digitalpakts Schule hierüber abgesichert werden konnte. Wir müssen aber zu einer gemeinsamen Verantwortung für die Digitalisierung in allen Bereichen des Bildungswesens kommen.“
Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Die Bedarfe in der Bildungsbiographie von Kindern richten sich nicht nach der Differenziertheit von Verfassungsbestimmungen aus. Diese Bedarfe müssen vielmehr eingelöst werden, im ganzen Land, mit gleichen Chancen. Wie geht es mit der Digitalisierung weiter? Wie

1 führen wir die seit PISA auseinanderdriftenden Schulsysteme der Länder wieder aufeinander zu? Wie schaffen wir es, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ein Schulsystem aus Zeiten der Industriegesellschaft fit machen für die Wissensgesellschaft? Bildungsförderung in Deutschland ist schon lange eine Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen geworden und wird es noch viel mehr werden, wenn es um die Modernisierung der Schulen, die Implementation von Digitalisierung in die Schulbildung, den Ausbau von bester Betreuung und Bildung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen bis zu Verbesserungen und Innovationen in der allgemeinen Weiterbildung geht. Bund und Länder müssen sich endlich ehrlich machen, dass die faktische Zusammenarbeit im Bildungswesen weiter reicht als die Verfassung strenggenommen zulässt. Und dass die Verfassung noch längst nicht so viel ermöglicht, wie es die Aufgaben und Probleme verlangen. Weshalb sollen Bund und Länder eigentlich nur zur „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ (§ 91 b (2)) zusammenwirken und nicht bei der Förderung von dessen Leistungsfähigkeit? Der Aufbau von Personalkapazitäten an Schulsozialarbeitern als „Chancenhelfer“ an Schulen sollte doch genauso gut durch das Bundesbildungsministerium förderfähig sein wie die Förderung von Fachkräften in den Sprach- Kitas durch das Bundesministerium für Jugend und Familie. Ein neu definierte Gemeinschaftsaufgabe Bildungsdigitalisierung kann ein wichtiger Schritt sein, dem weitere folgen müssen.“



2