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22.04.21
15:41 Uhr
FDP

Christopher Vogt: Corona-Notbremse ist in Teilen unverhältnismäßig und ungeeignet

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 130/ 2021 Kiel, Donnerstag, 22. April 2021
Gesundheit/Novellierung Infekti- onsschutzgesetz



Christopher Vogt: Corona-Notbremse ist in Teilen



www.fdp-fraktion-sh.de unverhältnismäßig und ungeeignet Zur Beratung des Bundesrates heute über die Änderung des Infektions- schutzgesetzes erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Chris- topher Vogt:
„Trotz einiger Nachbesserungen im Bundestag bleibt das neue Infektions- schutzgesetz in Teilen sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Vor allem die ab einer Inzidenz von 100 in Kraft tretende pauschale Ausgangssperre ist nicht nur unverhältnismäßig, sie ist auch nicht geeignet, um das Virus effektiv einzudämmen, wie eine aktuelle Studie der Universität Gießen zeigt. Die alleinige Orientierung am Inzidenzwert ist zu undifferenziert und auch der Inzidenzwert von 165, ab dem Schulen ge- schlossen werden müssen, ist wissenschaftlich nicht erklärbar. Dieser Wert wurde offenbar ziemlich willkürlich nach dem aktuellen bundesweiten Durchschnittswert festgelegt. Massive Eingriffe in die Grundrechte müssen aber auch in einer Pandemie geeignet, verhältnismäßig und sehr gut be- gründet sein und dürfen nicht aus einem Bauchgefühl heraus getroffen wer- den.
Wäre das Gesetz als zustimmungspflichtig eingestuft worden, hätte sich Schleswig-Holstein deshalb im Bundesrat enthalten. Es ist schon bemer- kenswert, wie viele Ministerpräsidenten sich heute im Bundesrat ähnlich kri- tisch wie wir Freie Demokraten geäußert haben. Wir hätten gern den Ver- mittlungsausschuss angerufen, um das Gesetz erheblich verbessern zu kön- nen. Ich bedaure sehr, dass dies nicht möglich war und dass auch der Ent- schließungsantrag Schleswig-Holsteins trotz der massiven Kritik aus vielen Bundesländern keine Mehrheit gefunden hat. Wir haben unsere erheblichen Bedenken deshalb zu Protokoll gegeben.
Jetzt wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit diesem Ge- setz befassen müssen. Aus unserer Sicht bräuchte es dieses Gesetz nicht, denn den Bundesländern stehen alle erforderlichen rechtlichen Instrumente Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de längst zur Verfügung. Schleswig-Holstein verfügt über ein funktionierendes Regelwerk, das wir weiterhin konsequent anwenden und auch weiterentwi- ckeln werden. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird die Umset- zung unserer Maßnahmen in den Kreisen mit einer höheren Inzidenz leider nicht einfacher machen, sondern teilweise sogar erschweren. Damit werden wir aber auch fertigwerden.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de