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05.05.21
13:03 Uhr
SSW

Sprachkompetenz in Behörden: Der SSW hakt nach

Pressemitteilung
Nr. 092/2021 Kiel, 21.04.2021

Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383



Sprachkompetenz in Behörden: Der SSW hakt nach
Seit 2016 dürfen Bürgerinnen und Bürger in ihren Minderheiten- und
Regionalsprachen mit Behörden des Landes kommunizieren. Doch wie viele
Behörden beherrschen eigentlich diese Sprachen um Anfragen entsprechend
beantworten zu können?

Das will der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, jetzt genauer wissen. Der SSW- Politiker hat die Landesregierung deshalb aufgefordert, in der Oktobertagung des Landtags einen schriftlichen Bericht zur Sprachkompetenz in den Landesbehörden vorzulegen. "Wir haben volles Verständnis, dass sich solche Vorschriften nicht von heute auf morgen umsetzen lassen. Die hierfür benötigte Sprachkompetenz muss ja erst einmal gebildet werden, durch Personalschulungen und Berücksichtigung von Sprachkompetenzen bei Neueinstellungen", sagt Lars Harms. "Doch mittlerweile sind sechs Jahre vergangen, und


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da würde uns schon einmal interessieren, wie die Landesbehörden die Zeit genutzt haben,
um entsprechende Kompetenzen aufzubauen, und inwiefern in der aktiv auf diese Möglichkeit hingeweisen wird", so Harms.


Hintergrund: Nach § 82b LVerwG können bei Behörden Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente in niederdeutscher Sprache vorgelegt werden. Im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland gilt dies entsprechend für die friesische Sprache. Und in Nordfriesland, Schleswig- Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Flensburg und Kiel für Dänisch. Behörden können im Gegenzug die gleiche Sprache verwenden. Verfügt eine Behörde nicht über entsprechende Sprachkenntnisse, muss sie auf eigene Kosten eine Übersetzung veranlassen. Für die friesische Sprache ist der Gebrauch gegenüber Behörden zudem im § 1 des Friesischgesetzes geregelt. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland seit 2020 im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen verpflichtet, zuzulassen, dass Verwaltungsbehörden Schriftstücke in einer Minderheitensprache abfassen. Auch diese
Schutzverpflichtung geht auf eine Initiative des SSW zurück.