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17.05.21
15:28 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Folgen der Corona-Pandemie, koloniale Geschichte, Wildtierimporte, Studie zur NS-Vergangenheit, Schulsozialarbeit, Fehmarnbelt, freies WLAN

Nr. 44 / 17. Mai 2021


Themen der Plenarsitzung: Folgen der Corona-Pandemie, koloniale Geschichte, Wildtierimporte, Studie zur NS-Vergangenheit, Schulsozialarbeit, Fehmarnbelt, freies WLAN

Zu seiner nächsten Tagung kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. Mai, im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum der Debatten stehen erneut die Folgen der Corona-Pandemie, die Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes, die Forderung, Wildtierimporte zu regulieren, die Folgestudie zur NS-Vergangenheit in Schleswig-Holstein, die Verbesserung der Schulsozialarbeit, die Fehmarnbeltquerung sowie die Forderung eines landesweit kostenlosen und freien WLAN.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 19. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 20, 27, 29, 30, 32, 38, 42, 43 und 47 Finanzierung der Folgekosten der Pandemie - Notkredit bedarfsgerecht einsetzen, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2960) und Anträge zur Corona- Pandemie, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 19/2942, 19/2963, 19/2964, 19/2882), Alternativantrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2957), Anträge des 2

Zusammenschlusses der Abgeordneten der AfD (Drs. 19/2966, 19/2989, 19/2990), Antrag des Abgeordneten Dr. Frank Brodehl (fraktionslos) (Drs. 19/2984), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (Drs. 19/2930), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 95 Minuten
Ein unter die 50er Marke gesunkener Inzidenzwert im Land macht es möglich: In Schleswig- Holstein erwacht das öffentliche Leben aus seiner Pandemie-Ruhe. Ab dem heutigen Montag ist für Einheimische und für Besucher aus ganz Deutschland im nördlichsten Bundesland unter Corona-Bedingungen in diversen Bereichen vieles wieder möglich – von der Hotelübernachtung, einem Restaurantbesuch bis hin zu Sportaktivitäten. Vor diesem Hintergrund berät der Landtag in einer großen Generaldebatte insgesamt neun Tagesordnungspunkte zum Thema Corona. Im Mittelpunkt steht der 2020 beschlossene 5,5-Milliarden-Euro-Notkredit. Es sind darin Umschichtungen und ein Vorziehen von Ausgaben vorgesehen.
Thema Notkredit: Das Land soll Gelder aus dem 2020 beschlossenen Corona-Notkredit flexibler und zielgerichteter einsetzen können. Ein überfraktioneller Antrag ruft zu einer bedarfsgerechten Verwendung auf. Mit breiter Mehrheit sprechen Koalition und Opposition sich dafür aus, die Mittel des 5,5-Milliarden-Euro-Notkredits umzuschichten und Ausgaben vorzuziehen. Laut einem gemeinsam von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegten Antrag sollen bis zu 350 Millionen Euro, die bisher zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen für die Jahre 2029 und 2030 vorgesehen waren, schon im Haushaltsvollzug 2021 aus dem „Impuls“-Programm entnommen werden können. Auch sollen nicht in Anspruch genommene Wirtschaftshilfen entsprechend genutzt werden können. Außer Steuermindereinnahmen belasten viele Zusatzausgaben das Land – etwa der Infektions- und Gesundheitsschutz, Betreuungskosten für Kinder oder Einnahme- ausfälle im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hinzu kommen Härtefälle und die Beteiligung an Corona-Programmen des Bundes. „Die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Einschränkungen in der Wirtschaft sowie im öffentlichen und privaten Leben stellen das Land nach wie vor auch vor große finanzielle Herausforderungen“, heißt es in dem interfraktionellen Antrag zur Begründung. Eine neue Verwendung der Mittel aus dem Notkredit soll laut Antrag „weiterhin unter Vorbehalt der Zustimmung des Finanzausschusses stehen“. Und ausdrücklich ist vermerkt, dass Umschichtungen nur für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgelasten möglich sind.
Thema deutsch-dänische Grenze: Mit Blick auf die deutsch-dänische Zusammenarbeit im Grenzbereich ruft die SPD dazu auf, dass alle Maßnahmen zum Pandemie-Schutz immer unter Beachtung der besonderen Situation in der Grenzregion und der Minderheiten getroffen werden. „Bei der Erarbeitung von Öffnungsplänen sollen die Erfahrungen und die Kompetenz der Minderheiten und der Akteure in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit stärker mit einbezogen werden“, heißt es in dem Antrag. In einem Alternativantrag listet der SSW mehrere konkret gefasste Forderungen zum Thema auf und richtet dabei ein besonderes Augenmerk auf die Kulturarbeit. Unterdessen hat Dänemark vergangenen Freitag Einreisebestimmungen erleichtert. Der bislang notwendige triftige Einreisegrund – also etwa der Besuch von nahen Verwandten oder Partnern – fällt für Menschen aus Ländern der EU und des Schengenraums weg, 3

sofern die Corona-Lage in ihren Staaten nicht als allzu schlecht eingestuft wird. Urlauber und andere Einreisende müssen sich nach der Ankunft in Dänemark aber nach wie vor testen lassen und in Quarantäne begeben, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft worden oder von einer Infektion genesen sind. Menschen aus dem deutsch-dänischen Grenzgebiet sowie den Grenzregionen zu Schweden werden von der Quarantäneregelung ausgenommen. Für sie gilt nun einheitlich, dass die Vorlage eines maximal 72 Stunden alten negativen Tests bei der Einreise reicht.
Thema Kindertagesstätten: Kreise und Städte sollen rückwirkend zum 1. Januar des Jahres die Beiträge für Kindertagesstätten mit einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ reduzieren beziehungsweise übernehmen, „wenn die Eltern die Betreuung in der Kita nur tageweise im Monat in Anspruch genommen haben“. Eine komplette Woche ohne Inanspruchnahme soll weiterhin kostenfrei sein. Dies fordern SPD und SSW. Sie rufen Landesregierung und Kommunen dazu auf, eine pauschale Regelung zu erarbeiten. Das „vorbildliche Verhalten“ der Familien, die in Pandemie-Zeiten mit der Zu-Hause-Betreuung geholfen haben, die Dichte in den Kitas zu reduzieren, „sollte nicht bestraft werden“, heißt es zur Begründung in dem gemeinsamen Antrag. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, „mit den Kreisen, kreisfreien Städten und Kita-Trägern in Gesprächen zu erörtern, ob der Schritt des ´eingeschränkten Regelbetriebs´ noch Sinn macht und aufrechterhalten bleiben soll“.
Thema Impfen: Die SPD will impfwillige Menschen in Quartieren und Regionen mit einer vergleichsweise geringeren Arztdichte sowie in sozial benachteiligten Quartieren mit einer höheren Inzidenz besser unterstützen. Eine Impfung dürfe keine soziale Frage sein, heißt es. So sollen Landesregierung und Kassenärztliche Vereinigung einen Plan erarbeiten, wie dort die Haus- und Fachärzte durch mobile Impfteams unterstützt werden können, damit die Impfungen so schnell wie möglich vorankommen. Die Sozialdemokraten verweisen darauf, dass es in Stadtteilen mit vielen sozialschwachen Menschen weniger Ärzte als in anderen Regionen gibt und die Inzidenz dort „aufgrund der Lebens- oder Arbeitsbedingungen wesentlicher höher ist“.
Thema Grundrechte / Inzidenzwerte: „Inzidenzwerte dürfen nicht alleinige Grundlage für Grundrechtseinschränkungen sein.“ Unter diesem Titel kritisiert die AfD erneut die zuletzt bundesweit getroffene Regelung, wonach Inzidenz-Marken Richtwerte für Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind. „Diese Inzidenzwerte sind nicht geeignet, als maßgebliches Kriterium lokale Strukturen in den betroffenen Regionen, Clusterinfektions- geschehen oder betroffene Bevölkerungsgruppen in einer Gefährdungsprognose angemessen darzustellen“, heißt es in einem Antrag. Die Landesregierung wird aufgerufen, die „Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Teilen als unverhältnismäßig“ zu brandmarken.
Thema Präsenzunterricht / Maskenpflicht: Die AfD fordert dazu auf, dass an Schulen bei dem Vorliegen von negativen Corona-Schnelltests auf das Tragen von Masken und Abstandsregeln verzichtet werden kann sowie „eine Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts unabhängig von stagnierenden oder steigenden Inzidenzen verantwortbar“ sei. Zudem, so heißt es weiter in einem vorgelegten Antrag, sei es nicht Aufgabe der Schulen, Schnelltests zu organisieren und zu 4

beaufsichtigen. Die Landesregierung solle ein Konzept vorlegen, wie dies außerhalb des Schulgebäudes erfolgen könne.
Zum Thema Maskenpflicht schiebt der oppositionelle Zusammenschluss einen weiteren Antrag hinterher. Darin wird Landesregierung aufgefordert, die Corona-Landesverordnung dahingehend zu ändern, dass an Schulen „die derzeit umfassende Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen aufgehoben wird“.
Thema Baugewerbe: In einem weiteren der Debatte zugrunde liegenden Antrag fordert der Zusammenschluss der AfD-Abgeordneten im Landtag die Landesregierung auf, die „als Folge der Corona- und Lockdown-Krise durch Preiserhöhungen bei Rohstoffen und Materialien unter Druck geratene Baubranche umfassend zu unterstützen“ und hierzu die öffentliche Auftragsvergabe zu intensivieren. Kostensteigerungen im Rahmen bauvertraglicher Kooperation sollten so weit wie möglich ausgeglichen werden. Laut AfD sind die Preise für Holz seit September 2000 um bis zu 20 Prozent gestiegen. Die Steigerungsquoten bei Betonstahl und Mineralölerzeugnissen lägen bei über 30 Prozent beziehungsweise bei 15 Prozent. „Im Bereich der Wärmedämmung und bei Trockenbauprofilen betragen die Preiserhöhungen 50 Prozent“; ist weiter in der Begründung des Antrages zu lesen.
Thema Corona-Hilfe für „Neustart-Prämie“ an Unternehmen: Ein SPD-Antrag, der eine vom Land finanzierte „Neustart-Prämie“ für Unternehmen, die ihren in Schleswig-Holstein von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten eine Sonderzahlung zukommen lassen, fordert, steht vor der Ablehnung. Im Ausschuss stimmten CDU, Grüne und FDP dagegen, nur die SSW sprang den Sozial- demokraten beiseite. Mit der Prämie will die SPD „die zusätzlichen Belastungen durch die Corona- Krise abmildern“. Das Thema war im März im Zuge einer Debatte nach einer Ministerpräsidenten- konferenz mitberaten worden.


TOP 12 und 33 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein -Erste Lesung- und Beiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2987), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2967), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Rund sechs Wochen nachdem die Pflegekräfte zu über 90 Prozent für die Abschaffung der Pflegeberufekammer gestimmt haben, liegt in Erster Lesung bereits ein Entwurf zur Auflösung der Kammer vor. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Einrichtung innerhalb von sechs Monaten ihre Tätigkeit einstellen. „Der Erfüllungsaufwand des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein beträgt für das Land fünf Millionen Euro“, heißt es in dem entsprechenden Gesetzentwurf. An der Abstimmung hatten Ende Mai 17.747 der 23.579 stimmberechtigten Mitglieder teilgenommen. Nur 8,23 Prozent stimmten für eine Fortführung unter Beibehaltung von Pflichtmitgliedschaft und -Beiträgen. Das Kammergesetz hatten im Jahr 2015 die seinerzeit regierenden SPD, Grünen und SSW gegen den Widerstand von CDU und FDP durchgesetzt. Gegründet worden war die Pflegeberufekammer dann im April 2018. 5

Sie hat nach eigenen Angaben gut 26.000 Mitglieder. Nach der Mitgliederabstimmung sagte Kammerpräsidentin Patricia Drube: „Aus meiner Sicht war das Hauptproblem ein Geburtsfehler.“ Wegen fehlender finanzieller Ausstattung sei es nötig gewesen, Pflichtbeiträge zu erheben, bevor überhaupt Erfolge erzielt worden seien, so Drube. Im Haushalt 2020 hatten die Koalitionsfraktionen drei Millionen Euro bereitgestellt – verbunden mit einer verpflichtenden Urabstimmung über den Bestand oder die Abschaffung der Kammer im ersten Quartal 2021. Die Zweite Lesung des Auflösungsgesetzes soll bereits in dieser Tagung stattfinden.
Unterdessen hat die SPD-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, die Mietgliederbeiträge für das Jahr 2020 und für 2021 zu übernehmen. Bereits bezahlte Beiträge für das letzte Jahr sollen zurückgezahlt werden und für 2021 nicht erhoben werden, heißt es in einem entsprechenden Antrag.


TOP 14 Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2783), geplanter Aufruf 12:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen wollen die Luftrettung auf den Inseln und Halligen weiterentwickeln, um die medizinische Versorgung dort sicherzustellen. CDU, Grüne und FDP fordern ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines „Point in Space“- Systems, kurz PinS genannt. Das Konzept, das die Landesregierung anschieben soll, „soll im speziellen die rechtlichen, technischen und baulichen Voraussetzungen definieren und deren Kosten beziffern“, heißt es im Antragstext. CDU, Grüne und FDP begründen ihre Forderung damit, dass bisher die Inseln und Halligen bei Extremwetter wie Nebel oder Schnee keine medizinische Versorgung aus der Luft erhalten könnten. Ein PinS-System würde das ändern. Dabei handelt es sich um eine satellitengestützte Navigationstechnik, die per Instrumentenflug den Rettungshubschrauber auch bei schlechter Sicht sicher und zielgenau fliegen und landen lässt.
Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht) rettet per Hubschrauber Menschen aus Notsituationen, um sie in Krankenhäuser zu fliegen. Sie transportieren aber auch Intensivpatienten zwischen Kliniken. In Deutschland sind die Luftretter mit über 50 Hubschraubern an 32 Standorten Teil des flächendeckenden Luftrettungsnetzes. In Schleswig-Holstein hat die DRF Luftrettung zwei Stationen, in Niebüll und Rendsburg. An beiden Orten sind Hubschrauber vom Typ H145 stationiert. Eigenen Angaben zufolge plant die DRF Luftrettung, das PinS-System in einem Pilotprojekt in Schleswig-Holstein zu testen: „Im Fokus stehen dabei Flüge zu Notfalleinsätzen auf den Inseln und Halligen sowie Notfallverlegungen zwischen verschiedenen Krankenhäusern in Schleswig-Holstein“, heißt es auf der Website der Luftretter. Ziel des Pilotprojektes soll sein, dass das PinS-System in das Luftfahrt-Handbuch aufgenommen wird, damit alle Organisationen der Luftrettung dieses Verfahren nutzen können. 6

TOP 18 Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2880), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Als Konsequenz aus den Ergebnissen einer Großen Anfrage zur „Aufarbeitung der Europäischen und Deutschen Kolonialgeschichte in Schleswig-Holstein“ fordert der SSW einen sogenannten Runden Tisch. An ihm sollten „die Auswirkungen und Folgen imperialistischer Kolonialpolitik Europas und die Berührungspunkte Schleswig-Holsteins diskutiert werden“, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Als wünschenswerte Ziele des Dialogs nennt der SSW unter anderem ein Konzept zur Erinnerungspolitik des Landes, den weiteren Umgang mit belasteten Straßennamen und Handlungsoptionen für umstrittene Denkmäler. Die Anhörung um die Große Anfrage, die der SSW seinerzeit selbst gestellt hatte, habe „einen Mehrbedarf an politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit der kolonialen Geschichte des Landes offenbart“, begründet die Vertretung der dänischen Minderheit im Landtag und fordert von der Landesregierung zudem, bei der weiteren Aufarbeitung auch die deutsch-dänische koloniale Geschichte in den Blick zu nehmen. Insofern ließe sich auch untersuchen, „inwieweit koloniale Akteure aus der Region Sønderjylland-Schleswig als Täter und Profiteure an den Geschehnissen, Auswirkungen und Spätfolgen in den früheren Kolonien beteiligt waren und welcher gesellschaftliche Umgang sich hieran anschließt“.
Ein wesentliches Ergebnis der im Februar vergangenen Jahr veröffentlichten und im Juni 2020 im Landtag debattierten Antwort auf die Große Anfrage (Drucksache 19/2005): Auch Schleswig- Holstein war Ausgangspunkt der Ausbeutung. Viele Expeditionen in die „Schutzgebiete“ des Kaiserreichs starteten im Kieler Marinehafen. Deutschland war zwischen den 1880er-Jahren und dem Ersten Weltkrieg Besatzungsmacht in Kamerun, Togo, in Deutsch-Südwestafrika (dem heutigen Namibia), in Deutsch-Ostafrika (dem heutigen Tansania), im chinesischen Tsingtau sowie auf mehreren Pazifikinseln. Viele Museen im Lande haben Exponate aus dieser Zeit, etwa die Völkerkundesammlung der Kieler Universität. Neben staatlichen Aktivitäten gab es auch private Eingriffe, etwa die „Breklumer Mission“, die von Nordfriesland aus versuchte, Menschen in Afrika und in Britisch-Indien zum christlichen Glauben zu bekehren. Noch heute wird vielerorts in Schleswig-Holstein über Straßennamen diskutiert, die das koloniale Zeitalter verherrlichen. So wurden etwa zahlreiche Straßen nach Carl Peters benannt, der als Gouverneur in Deutsch- Ostafrika (Tansania) agierte, und der wegen seiner Brutalität gegenüber den Einheimischen als „Hänge-Peters“ galt.


TOP 15 Kaffeespenden von der Kaffeesteuer befreien, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2806), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 5 Minuten
Den Koalitionsfraktionen ist es ein Dorn im Auge, dass Kaffee, der vernichtet werden soll, von der Steuer befreit ist, während Kaffee, der beispielsweise für gemeinnützige Zwecke gespendet wird, der Steuerpflicht unterliegt. Vor diesem Hintergrund wollen CDU, Grüne und FDP das Kaffee- 7

Steuergesetz ändern, damit der Fiskus auch Kaffeespenden nicht mehr belangt. In Zeiten, in denen alles getan werden muss, um Lebensmittelvernichtung zu verhindern, sei die Steuererhebung für etwa an „Tafeln“ gespendeten Kaffee „genau der falsche Weg“, begründen die Jamaika-Fraktionen ihren Antrag. Die Landesregierung wird aufgerufen, sich auf Bundesebene für die geforderte Steuerbefreiung stark zu machen. Außerdem wird die Regierung gebeten, im Sommer im Finanzausschuss zu berichten, in welchen Bereichen die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu vergleichbaren Sachverhalten führt.
Deutschland ist laut dem Deutschen Kaffeeverband eines der wenigen Länder, das eine Steuer für Kaffee sowie für kaffeehaltige Waren erhebt. Der Steuersatz beträgt einer Pressemitteilung des Verbandes aus dem vergangenen Herbst zufolge für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und für ein Kilogramm löslichen Kaffee 4,78 Euro. Zusätzlich zur Kaffeesteuer wird die Umsatzsteuer erhoben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes belief sich das Kaffeesteueraufkommen im Jahr 2019 auf über eine Milliarde Euro.


TOP 21 Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfeplans für Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2943), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD hat einen sieben Punkte umfassenden Antrag vorgelegt, mit dem nach der kürzlich beschlossenen Öffnung des Glücksspielmarktes mögliche Spielsucht „minimiert“ werden soll. Die Landesregierung wird aufgefordert, die genannten Schwerpunkte, wie etwa den Ausbau der Prävention, die Förderung von Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen oder Entschuldungs- angebote, in einen „Glücksspiel-Suchthilfeplan“ einzuarbeiten. Online-Poker und Online-Roulette im Internet sind ab Anfang Juli nach bundesweit einheitlichen Regeln erlaubt. Dann tritt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft, auf den sich die Bundesländer verständigt haben. Der Staatsvertrag soll ein Nebeneinander abweichender Regeln der Länder verhindern und ein bundeseinheitliches Niveau beim Spieler- und Jugendschutz ermöglichen. Der Landtag hatte dem geplanten einheitlichen Glücksspielrecht in Deutschland Ende März zugestimmt. Mit dem neuen Staatsvertrag wird ein zehnjähriger Alleingang Schleswig-Holsteins enden. Das Anbieten von Online-Glücksspielen ist bisher in Deutschland weitgehend verboten. Nur Schleswig-Holstein hatte Lizenzen vergeben.
Die SPD fordert, dass der Glücksspiel-Suchthilfeplan zum Ende des Jahres vorliegt. Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen neben dem Sucht-Präventionskonzept für alle Altersgruppen sowie dem Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote künftig alle im Land bekannten legalen Glücksspiel- und Unterhaltungsangebote mit Gewinnmöglichkeit sowie vorhandene Hilfeangebote für Glücksspielsüchtige erfasst werden.


TOP 22 Freiwilligen Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2947), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 8

Die Koalitionsfraktionen sind für die Reformvorschläge des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) und treten für eine Reorganisation der Gemeinsamen Marktorganisation ein. Ein Antrag von CDU, Grünen und FDP fordert die Landesregierung auf, sich einen „freiwilligen Lieferverzicht“ bei Milchprodukten einzusetzen. Das bedeutet: Wenn mehr Milch produziert wird, als auf dem Markt nachgefragt wird, dürfen die Bauern ihre Produktion drosseln, statt die Produkte auf eigene Kosten einlagern zu müssen. „Dies würde es ermöglichen, bei Preisverfall den Milcherzeugern, die für einen bestimmten Zeitraum ihre Milcherzeugung senken, eine Kompensation zu zahlen“, begründen die Antragssteller ihr Anliegen.
Die EU-Agrarpolitik ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt. Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können. Das Geld für die GAP hängt auch vom langfristigen EU-Haushalt ab, der im Dezember für 2021 bis 2027 beschlossen wurde. Die hier angestrebte Reform der Gemeinsamen Marktorganisation liegt in der ersten Säule der GAP und würde damit die Direktzahlungen nach Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes erheblich beeinflussen. Bundesweit werden etwa 50 Prozent der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt, in Schleswig- Holstein sind dies rund 70 Prozent. Zwei Drittel der Betreibe im Land sind auf Milchviehhaltung spezialisiert. Von Reformen der GAP sind die Bauern im Norden unmittelbar betroffen.


TOP 24 Jedes Kind muss schwimmen können, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2954), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD-Fraktion will Schwimmunterricht für Kinder und Jugendliche sowie das Rettungsschwimmtraining „unverzüglich im ganzen Land ermöglichen“. Den Trägern von Schwimmbädern, sollen die Mehrkosten, die durch die Aufrechterhaltung der Schwimmstätten entstehen, erstattet werden. Es gebe immer mehr Kinder und Jugendliche, die nicht schwimmen könnten – das sei nicht nur auf weniger Engagement von Familien, Schulen und Vereinen zurückzuführen, sondern auch auf die Corona-Pandemie, begründen die Sozialdemokraten ihr Anliegen. Schätzungen zufolge konnten bisher rund 30.000 Kinder im Land wegen der Corona- Einschränkungen nicht schwimmen lernen. Der Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG), Achim Haag, beklagt die „zurückgehende Schwimmfertigkeit“ bei Kindern – die Pandemie habe dies noch verschlimmert. „Das Jahr 2020 war für die Schwimmausbildung ein verlorenes Jahr“, so Haag. Er fordert mehr Schwimmunterricht an Schulen, mehr Bädersanierung und mehr Ausbildungszeit in den Anlagen. Laut einer DLRG-Statistik sind in Schleswig-Holstein im vergangen Jahr 25 Menschen ertrunken.
Aktuell dürfen Freibäder und sonstige Außenbecken wie Hotelpools unter Einhaltung der Abstandsregeln zum Bahnenschwimmen und zur Schwimmausbildung wieder genutzt werden. So sieht es die neue Landesverordnung vor. In den Schwimmhallen gibt es Ausnahmeregelungen. 9

Hier dürfen neben Kader- und Rettungsschwimmen alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres an den Angeboten zur Schwimmausbildung, sowie am Schulschwimmen teilnehmen.



Donnerstag, 20. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 16 Wildtierimporte regulieren - Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2856), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
„Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen.“ So ist ein Antrag der Koalition betitelt, mit dem CDU, Grüne und FDP den illegalen Import, Besitz und Verkauf von exotischen Tieren verhindern wollen. Um Verbote und rechtssichere Grundlagen etwa für Tierbörsen oder den Internethandel durchsetzen zu können, soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. „Den Handel mit exotischen Tieren gibt es auch in Schleswig-Holstein“, begründen die Koalitionsfraktionen ihren Antrag. Besonders problematisch sei der Handel mit Wildtierimporten, die aus Wildfängen stammen. Denn: „Viele der gehandelten Arten unterliegen derzeit keinen internationalen Schutzbestimmungen und damit keinen Handelskontrollen“, heißt es in dem Papier weiter. Grundsätzlich beschleunige der Handel mit Wildtieren das Aussterben von Arten in den Herkunftsländern.
Die Koalitionsfraktionen sehen aber auch die Gefahr, dass es auf Wildtiermärkten zu einer Virenübertragung auf den Menschen kommen kann. Zuletzt hatte die Naturschutzorganisation WWF, rund ein Jahr nach dem Ausbruch des Coronavirus in der zentralchinesischen Stadt Wuhan, vor weiterhin bestehenden Gefahren durch Wildtiermärkte und Wildtierhandel gewarnt. Es gelte als wissenschaftlich gesichert, dass das Coronavirus von einem Wildtier auf den Menschen übergesprungen sei, hieß es in einer Ende letzten Jahres veröffentlichten Analyse des WWF Deutschland zum Wildtierhandel in der südostasiatischen Mekong-Region. Von schätzungsweise 500 Märkten in größeren Städten, auf denen häufig mit Wildtieren gehandelt werde, liegen demnach über die Hälfte in Regionen mit einem potenziell hohen Risiko von einer Übertragung tierischer Erreger auf den Menschen, einer sogenannten Zoonose. Nachdem China im Februar 2020 ein dauerhaftes Verbot der Zucht von Wildtieren für die Fleischproduktion erließ, sieht der WWF in einigen südostasiatischen Staaten dringenden Bedarf, die bestehenden Regelungen für den Handel nachzuschärfen, um die Zoonose-Gefahr einzudämmen.
Bereits im Mai 2020 hatte auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller eine schnelle Schließung von 50 Wildtiermärkten in Asien und Afrika gefordert, um die Übertragung gefährlicher Krankheiten auf den Menschen einzudämmen. „Je mehr die natürlichen Lebensräume schrumpfen, desto 10

größer ist die Gefahr, dass Viren vom Tier auf den Menschen überspringen. Corona ist das jüngste Beispiel“, sagte der CSU-Politiker. Deswegen seien die natürlichen Lebensräume „viel entschlossener“ zu schützen, und es müsse gegen Wildtierhandel und Wildtiermärkte vorgegangen werden.


TOP 23 Pakt für mehr Schulsozialarbeit, Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2948) , geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Als Konsequenz aus der Corona-Pandemie verlangt die SPD-Fraktion mehr Mittel für die Sozialarbeit an den Schulen. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, miteinander über einen Pakt für die Schulsozialarbeit zu sprechen – „mit zusätzlichen Stellen und der Möglichkeit zur Aufstockung von vorhandenen Stellen an den allgemein- und berufsbildenden Schulen“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Gerade in Phasen des Wechselunterrichts kämen Lehrkräfte an die Grenzen des Machbaren, auch was ihre Möglichkeiten der pädagogischen Einflussnahme angeht. Bei der Bewältigung der Krisenfolgen dürfe es nicht nur um fachliche Aspekte gehen, das Soziale dürfe nicht zu kurz kommen sagte SPD-Bildungspolitiker Martin Habersaat bei der öffentlichen Vorstellung des Antrages Anfang April mit Blick auf „die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen“. Sie bräuchten auch Gelegenheit zur Selbstdefinition, kreative Ausdrucksmöglichkeiten, sportliche Aktivität und Bewegung sowie positive Sozialbeziehungen. „Ganze Tage in Audiokonferenzen ohne Freizeitausgleich setzen viele junge Menschen unter Stress, andere verstärken ihren Hang zu Suchtverhalten, ohne dass die üblichen Hilfesysteme im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen“, so Habersaat.
Wichtig seien Rückzugsraum außerhalb der eigenen Wohnung, heißt es auch in dem Antrag. Hier kämen Schulen, Jugendzentren, Bibliotheken und andere Räumlichkeiten in Frage, an denen dann aber auch eine pädagogische Mindestbetreuung sicherzustellen sei.


TOP 25 Erasmus+ ab 2021: Eine zukunftsorientierte Programmausgestaltung während und nach der Pandemie ermöglichen, Antrag der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2958), geplanter Aufruf 11:03 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das europäische Austausch- und Bildungsprogramm Erasmus gehört zu den erfolgreichsten Initiativen der Europäischen Union. Der SSW will nun erreichen, dass sich Schleswig-Holstein auch in der gerade neu angelaufenen Programmgeneration Erasmus+ weiterhin engagiert beteiligt und die Ergebnisse evaluiert. Es solle „möglichst umfangreiche, aber auch flexible Mobilitätsmaßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ geben, fordert die Partei der dänischen Minderheit in ihrem Antrag. Die seit Beginn der Corona-Pandemie teilweise improvisierten Teilnahmemöglichkeiten sollten fortlaufend auf ihre Zweckdienlichkeit hin analysiert, angepasst und weiter ausgebaut werden sowie die unter Pandemiebedingungen neu entwickelten Ansätze und Teilhabemöglichkeiten auch nach Corona in das Gesamtangebot integriert und 11

genutzt werden können. Zudem legt der SSW den Fokus auf einfache und unbürokratische Verfahrensprozesse. Für die Jahre 2021 bis 2027 liegt das Budget von Erasmus bei 26,2 Milliarden Euro ‒ gut elf Milliarden mehr als im vorherigen Zeitraum von 2014 bis 2020. Hinzu kommen noch rund 2,2 Milliarden Euro aus den sogenannten EU-Außenfinanzierungs- instrumenten. Es wird davon ausgegangen, dass rund zehn Millionen Europäer von dem Programm profitieren. Künftig soll auch stärker auf Inklusion sowie einen grünen und digitalen Wandel gesetzt werden. Zu den Neuerungen gehören Medienberichten zufolge unter anderem schulische Einzel- und Klassenaustausche. Kleinere Organisationen wie Schulen sowie Jugend- und Sportvereine sollen einfacher Gelder beantragen können.
In den vergangenen drei Jahrzehnten haben mehr als zehn Millionen Menschen aus 33 Ländern am Programm teilgenommen. Das Studenten-Austauschprogramm gibt es seit 1987. Unter dem Namen Erasmus+ wurden 2014 bisherige EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengeführt. Es gilt als eines der beliebtesten EU-Programme. Es steht Schülern, Studierenden, Auszubildenden, Erwachsenen, Jugendlichen, Jugendarbeitern und Sporttrainern offen.


TOP 62 Folgestudie: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive (Drs. 19/2953), Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/684), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Schleswig-Holstein ist ein weiteres Kapitel hinzugefügt worden: Nach der 2016 veröffentlichten Untersuchung zur personellen und strukturellen Kontinuität im Land nach 1945 in der Exekutive und Legislative erscheint jetzt eine Folgestudie. Beide Studien wurden vom Landtag in Auftrag gegeben und von Professor Uwe Danker geleitet. Der Historiker an der Universität Flensburg stellt die Ergebnisse der zweiten Aufarbeitung am Donnerstag in der Mittagspause der Plenartagung erstmals öffentlich vor – bereits rund eine Stunde später wollen die 73 Abgeordneten im Plenarsaal die neue Studie diskutieren.
Gegenstand der aktuellen Untersuchung ist unter anderem, ob es neben vorbelasteten Einzelpersonen auch Netzwerke in Politik, Justiz und Verwaltung gab. Außerdem wird beleuchtet, wie sich die Kommunikation im Landtag sowie seinen Ausschüssen und der persönliche Umgang zwischen den in der NS-Zeit unterschiedlich grundorientierten Mitgliedern des Landtages gestaltete. Ein Team um Danker hatte vor Jahren bereits im Auftrag des Landtags die NS- Belastungen von Landespolitikern unter die Lupe genommen. Demnach hatten 36 Prozent aller Landtagsabgeordneten von 1946 bis 1982, die vom Alter dafür infrage kamen, der NSDAP angehört. Bei den Regierungsmitgliedern waren es nach 1950 sogar zwei Drittel, bei den Staatssekretären mehr als 80 Prozent. 12

TOP 26 Die repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen, Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW (Drs. 19/2959), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem interfraktionellen Antrag verurteilen die Koalitionsfraktionen sowie SPD und SSW die jüngsten Korruptionsvorwürfe gegen Abgeordnete aus dem Bundestag und dem Bayerischen Landtag. Solche Vorgänge müssten Anlass sein, „mit klareren Regeln und dem Einsatz für mehr Transparenz verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen“, heißt es dazu. Daher, so die Antragsteller, würden sie das Vorhaben im Bund unterstützen, das Strafrecht zur Abgeordnetenbestechung und - bestechlichkeit zu reformieren. Auch die Diskussion um weitere Regeln für mehr Transparenz im Parteiengesetz wollen CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW laut ihrem Papier „konstruktiv- kritisch“ begleiten. Sie regen an, auch von der Landesregierung erarbeitete Gesetzentwürfe in die Diskussion um mehr Transparenz einzubeziehen.
Außerdem kündigen die Antragsteller an, „die vorhandenen Regeln in Zuständigkeit des Landes weiter präzisieren“ zu wollen und insbesondere das Schleswig-Holsteinische Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für Abgeordnete erneut anzupassen. Zuletzt hatte der Landtag das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für Abgeordnete 2018 verschärft. Seitdem müssen die Parlamentarier etwaige Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte öffentlich preisgeben und auch politische Spenden anzeigen.
Nach mehreren Korruptionsverdachtsfällen in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zeichnet sich auf Bundesebene unterdessen eine breite Mehrheit für schärfere Transparenzregeln ab. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der Ende April erstmals beraten wurde, soll bewirken, dass sich Vorgänge wie die Masken- oder die Aserbaidschan-Affäre nicht wiederholen können. Dazu soll bezahlte Lobbyarbeit von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag sowie die Annahme von Geldspenden künftig verboten sein. Das gilt auch für Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Nebeneinkünfte sind ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr anzugeben. Beteiligungen an Kapital- wie an Personengesellschaften müssen bereits ab 5 Prozent (bisher 25 Prozent) angezeigt und veröffentlicht werden. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.
Mit den schärferen Transparenzregeln sollen Konsequenzen aus mehreren Fällen von Korruptionsverdacht bei Abgeordneten gezogen werden, die die CDU/CSU-Fraktion inzwischen verlassen haben. Es geht um Politiker, die selbst oder über ihre Firmen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken Provisionen erhalten haben oder im Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan stehen.


TOP 31 Gender Budgeting Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein stärker berücksichtigen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2965), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 13

Die SPD verlangt von der Landesregierung, bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme ESF+ und EFRE in Schleswig-Holstein stärker als bisher die Vorgaben der Europäischen Kommission für die Berücksichtigung von „Gender Budgeting“ umzusetzen. Dazu gehöre eine Strategie mit der Einführung von Zielgrößen und Kriterien für deren Umsetzung. Zudem sollten Querschnittsziele im Steuerungsprozess verankert, fachkompetente Akteure einbezogen und Mechanismen geschaffen werden, um die Umsetzung zu kontrollieren, erklärt die Oppositionsfraktion in ihrem Antrag.
„Gender Budgeting“ ist Teil einer gleichstellungspolitischen Strategie. Es stellt die genderbezogene Analyse und die gleichstellungsorientierte Bewertung der Verteilung von Ressourcen in den Mittelpunkt – insbesondere Geld, Zeit, bezahlte beziehungsweise unbezahlte Arbeit. Das übergeordnete Ziel von „Gender Budgeting“ ist die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung. „Gender Budgeting“ sei „ein wichtiges gleichstellungspolitisches Kontrollinstrument“, begründet die SPD ihren Vorstoß. Die Gleichbehandlung und die Chancengleichheit von Frauen und Männern müsse in allen Bereichen gewährleistet und gefördert werden. Die Europäische Kommission hat in der Dach-Verordnung für die EU-Förderprogramme und in den Verordnungen zum ESF+ und zum EFRE Vorgaben für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung und ein entsprechendes Monitoring gemacht. Dies werde in Schleswig-Holstein aber bisher nicht ausreichend umgesetzt, kritisieren die Sozialdemokraten.
So ist beispielsweise Berlin das erste Bundesland gewesen, das 2002 mit der Einführung von „Gender Budgeting“ in Senats- und Bezirksverwaltungen begonnen hat. Bei dem Verfahren zur systematischen Analyse und Gestaltung der öffentlichen Haushaltspolitik werden seitdem alle haushaltspolitischen Entscheidungen, Maßnahmen, Programme und Gesetze sowie die Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft. Auf Grundlage dieser Analyseergebnisse wird das gesamte Haushaltsverfahren mit dem Ziel der Realisierung der gleichstellungsorientierten Ressourcenverwendung umgestaltet. Die SPD fordert nun, dieses Verfahren in Schleswig-Holstein stärker als bisher bei den EU-Förderprogrammen anzuwenden.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist unter der Bezeichnung „ESF Plus“ wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Hauptziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen. In der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2020 konnte der ESF europaweit rund 20 Millionen Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund 10 Millionen Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll durch Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken. Der EFRE konzentriert seine Investitionen dabei auf mehrere Schwerpunktbereiche, etwa Forschung und Innovation, Digitale Agenda, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen oder die CO2-arme Wirtschaft. Wie der EFRE seine Mittel auf diese Prioritäten verteilt, hängt davon ab, welcher Kategorie die betreffende Region angehört. 14

TOP 36 Berichtsantrag Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – Landeskonzept Entrepreneurship Education, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2982), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Jeder Schüler in Schleswig-Holstein soll nach Ansicht von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) eine Schülerfirma gründen oder in einer mitarbeiten. Das nannte sie als einen zentralen Punkt in dem vor über einem Jahr von der Jamaika-Koalition auf den Weg gebrachten Landeskonzept „Entrepreneurship Education“. Nun wollen CDU, Grüne und FDP wissen, wie der Sachstand ist. Die Bildungsministerin soll hierüber im Plenum berichten. An vielen Schulen werden Themen der ökonomischen Bildung und speziell der Gründerausbildung – der sogenannten Entrepreneurship Education – bereits behandelt. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Schüler auf eine spätere berufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. Ziel der „Entrepreneurship Education“ ist vielmehr, Eigenschaften und Fertigkeiten zu entwickeln, die sie zu „Unternehmern ihrer selbst“ machen, um so auch ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz zu erhöhen. SPD und SSW hatten sich bisher skeptisch über das Landeskonzept geäußert. Es gebe wichtigere Aufgaben in den Schulen, hieß es zur Begründung. Wichtiger als Zusatzaufgaben für die Lehrer sei es, dass die Schüler verlässlichen und guten Unterricht bekämen.
Die deutsche Wirtschaft verlangt laufend neue Geschäftsmodelle und Denkansätze, um die mittelständisch geprägte Ökonomie umzustrukturieren und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Wirtschaftsverbände sind sich einig: Gründer sind dabei ein wichtiger Motor der deutschen Wirtschaft. Nicht selten seien Lehrer allerdings unsicher, welche „Entrepreneurship Education“- Inhalte für ihren Unterricht in Frage kommen beziehungsweise relevant sind und wie sie diese Inhalte vermitteln können.



Freitag, 21. Mai, 10 bis 13 Uhr

TOP 39 Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung für Schleswig-Holstein entwickeln und nutzen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2985), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2020 ist klar: Die feste Fehmarnbelt-Querung zwischen Deutschland und Dänemark kommt. Nun soll sich das Landesparlament zu dem geplanten Ostseetunnel bekennen, auch um den bestmöglichen Nutzen für Schleswig-Holstein herauszuholen. „Der Landtag betont, dass es bei allen unterschiedlichen Auffassungen zur Vergangenheit und Entstehung des Projektes im Moment der höchstrichterlichen Entscheidung gilt, das Gesamtvorhaben dergestalt zu realisieren, die negativen Auswirkungen des 15

Projektes so gering wie möglich zu halten und zugleich die positiven Effekte im Sinne des Landes und der Region bestmöglich zu heben“, heißt es in einem Antrag von CDU, Grünen und FDP. Die Koalitionsfraktionen wollen, dass Schleswig-Holstein aufgrund seiner geographischen Lage die Potenziale dieses Projekts nutzt. Die Landesregierung wird aufgefordert, die „für Schleswig- Holstein entstehenden wirtschaftlichen Chancen“ in zehn Teilgebieten zu benennen. Dazu zähle, bei der Planung des Ostseetunnels etwa das Verkehrsnetz und die Infrastruktur des Landes miteinzubeziehen, das Glasfasernetz für die Bevölkerung vor Ort auszubauen, grenzübergreifende Arbeitsverhältnisse zu schaffen sowie die deutsch-dänische Zusammenarbeit in den Bereichen Tourismus und Politik zu intensivieren.
Am 3. November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht alle Klagen gegen die umstrittene Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark abgewiesen. Naturschützer hadern allerdings mit dem Urteil. Sie halten die Pläne aus Gründen des Klimaschutzes für anachronistisch und erwägen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Der Bau der Beltquerung beschäftigte auch das Schleswig-Holsteinische Landesparlament in den letzten Jahren immer wieder. Themen waren etwa Einwendungen von Inselbewohnern gegen das Jahrhundertprojekt, Verzögerungen wegen Änderungen bei der Planfeststellung, Streit um die Straßenverkehrsanbindung des Fährhafens in Puttgarden oder Fragen zum Lärmschutz bei der Hinterland-Anbindung. Die Querung der Ostsee soll ein 20 Kilometer langer Bahn- und Autotunnel gewährleisten, der ab 2029 Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbindet. Im Sommer 2021 soll der Baustart auf deutscher Seite sein, auf dänischer Seite haben die Arbeiten bereits begonnen. Dänemark wird den 7,1 Milliarden Euro teuren Tunnel bauen und betreiben. Deutschland muss sich mit 3,5 Milliarden Euro für die Straßen- und Schienenanbindung beteiligen. Zu der Anbindung ans Festland gehört auch ein neuer Tunnel zwischen Fehmarn und dem ostholsteinischen Festland, der die Fehmarnsund- Brücke – das Wahrzeichen der Insel – entlasten soll.
Das wirtschaftliche Interesse am Fehmarnbelt-Tunnel ist groß. Rund 150 Unternehmen aus Schleswig-Holstein wollen als Zulieferer bei den Bauarbeiten mitwirken, das hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Lübeck Mitte April bekannt gegeben.


TOP 57 Landesweit kostenloses freies WLAN, Bericht Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (Drs. 19/2854), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Kostenlos in ganz Schleswig-Holstein freies WLAN nutzen, das braucht noch viel Zeit. „Obgleich im Bereich Digitalisierung und Telekommunikation aktuell große Fortschritte beim flächendeckenden Glasfaserausbau zu verzeichnen sind, scheint öffentliches WLAN aktuell kein strategisches Investment zu sein und wird daher auch nur zögerlich umgesetzt“, heißt es in einem Regierungsbericht zum Thema. Trotz „einer Reihe von Initiativen und Aktivitäten“, ein frei verfügbares WLAN anzubieten, „ist der weitere Aufbau ins Stocken geraten“, heißt es weiter in dem WLAN-Bericht, der vom SSW und dem Wirtschaftsausschuss gefordert worden war. 16

Zwar gebe es seitens des Landes, der Behörden, Kommunen und der Netzbetreiber regionale Angebote, doch diese zu einem landesweiten WLAN zu vernetzen, erweise sich als schwierig. Die Digitalisierungsexperten im Agrar-und Umweltministerium empfehlen, mit den verschiedenen Netzakteuren ein Kooperationsmodell auf technologischer Basis „Hotspot 2.0 (Passpoint)“ aufzusetzen. Diese Plattform biete allen Markteilnehmern einen gegenseitigen Netzzugang für das WLAN unter Nutzung des sogenannten Roamings, also den Wechsel eines mobilen Endgeräts vom Netz des eigenen Anbieters (home network) in ein Netzwerk eines anderen Anbieters (visited network). Zusammenfassend heißt es im Bericht dazu: „Das vorliegende Konzept basiert auf dem Grundansatz, ein kooperatives, gemeinschaftlich betriebenes, serviceunabhängiges ´Basisnetz´ zu errichten.“ Aus Sicht des Ministeriums stelle eine solche Roaming-Kooperation „das Schlüsselelement“ dar, um mit vertretbarem Aufwand ein flächendeckendes WLAN-Netz in Schleswig-Holstein realisieren zu können. Daher sollten Investitionen auf diese Art der Netzzusammenschaltung abzielen.
Den Angaben zufolge hätten am Markt existierende WLAN-Anbieter bereits ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Netzkooperation auf Basis von Hotspot 2.0 und Roaming erklärt. Die Mittelbedarfe für die Beteiligung an Investitions- und Betriebskosten sollen als Bestandteil der Corona-Nothilfe bis 2024 finanziert werden. „Hierfür werden zunächst fünf Millionen Euro bereitgestellt“ heißt es in dem Bericht. Die konkrete Verwendung der Finanzmittel werde auf Basis eines hierfür zu erstellenden Kostenplans und Finanzierungsmodells erfolgen. Ab sofort sollen WLAN-Ausschreibungen in Schleswig-Holstein die Vorgabe enthalten, „dass die WLAN-Systeme offene Schnittstellen für eine mögliche Roaming-Anbindung vorweisen und dass sie eine technologische Kompatibilität zum WLAN-Standard Hotspot 2.0 gewährleisten“.


TOP 37 Leseförderung weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2983), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Lesekompetenz ist entscheidend für den Bildungserfolg und sollte frühestmöglich bei allen Kindern gefördert werden. So sehen es die Koalitionsfraktionen. Der Landtag solle sich deshalb für die „Förderung der Lesekompetenz durch Unterstützung der vielfältigen Leseförder-Angebote im schulischen und außerschulischen Kontext“ einsetzen, so heißt es im Antrag von CDU, Grünen und FDP. Die Landesregierung soll in diesem Zuge 100.000 Euro aus dem Haushalt 2021 in die Leseförderung des außerschulischen Bildungsbereichs investieren und die Einführung einer Datenbank prüfen, um Förderprojekte miteinander stärker zu vernetzen.
Anfang Mai veröffentlichte die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eine Sonderauswertung der aktuellen Pisa-Studie von 2018: Demnach haben viele deutsche Schüler beim Lesen von Texten Probleme, zwischen Meinung und Fakt zu unterscheiden. Rund jeder fünfte 15-Jährige in Deutschland erreiche im Bereich Lesen Grundschulniveau. Die Hälfte der Befragten gab an, nur zu lesen, wenn es sein muss. Zudem habe Pisa gezeigt, dass die Lesekompetenz sehr von der sozialen Herkunft abhängt. Die OECD- 17

Experten weisen darauf hin, dass Schüler besser mit Texten umgehen können, wenn sie gedruckte Bücher lesen.
Auch Landtagspräsident Klaus Schlie setzt sich seit Jahren für die Leseförderung ein und liest höchstpersönlich immer wieder an Schulen vor. So besuchte er etwa im Februar 2020 die Christliche Schule in Kiel. Dort las der Parlamentschef rund 70 Dritt- und Viertklässlern aus dem ersten Kinderkrimi des Landtages, dem „Förde-Detektive“-Buch „Gift im Nord-Ostsee-Kanal“ vor.


TOP 45 Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 19/2508), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 19/2866), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 33 Minuten
Die Landesregierung soll sich verstärkt gegen sexuelle Übergriffe an Schulen einsetzen: Das ist das Ergebnis von Beratungen im Bildungsausschuss zum Thema. Prävention und Beratung sollen demnach intensiviert werden. Angeregt werden weiter regelmäßige Fachtage und ein Handlungsleitfaden. Außerdem sollen Lehrkräfte in Fortbildungen für das Thema sexuelle Gewalt sensibilisiert werden. Für das Schuljahr 2018/19 hatte die Landesregierung Zahlen zur Gewalt an den Schulen in Schleswig-Holstein erhoben. Im sogenannten Gewaltmonitoring wurden 585 Fälle gewalttätiger Übergriffe erfasst. Insgesamt 37 davon waren sexuelle Delikte unterschiedlicher Qualität. Zwar erscheine der prozentuale Anteil an den gesamten Gewaltvorfällen gering, „aber diese Form der Verletzung wiegt besonders schwer“, heißt es in dem zugrundeliegenden Antrag von CDU, Grünen und FDP.
Zur Abstimmung steht zudem ein Änderungsantrag der SPD, in dem die Sozialdemokraten den Koalitionsantrag um einige Aspekte ergänzen. So sei etwa zu bedenken, dass „sexualisierte Gewalt in digitaler Form“ durch die Corona-Pandemie verstärkt worden sei. Und auch die Dunkelziffer von derartigen Gewalttaten sei nicht zu unterschätzen. Der Bildungsausschuss wird erst während der Tagung in einer Sitzung eine Beschlussempfehlung zu den SPD-Vorschlägen abgeben.
Nach einem Bericht der Deutschen Kinderhilfe sind im Jahr 2019 in Schleswig-Holstein 450 Kinder sexuell missbraucht worden. Im Vorjahr waren es 413 Fälle, wie der Verein im Mai vergangenen Jahres mitteilte. Die Angaben beruhen auf einer Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik. In 456 Fällen ermittelte die Polizei demnach 2019 in Schleswig-Holstein wegen Kinderpornografie. Die gestiegene Zahl bedeutet nach Angaben des Bundeskriminalamts nicht zwangsläufig einen Zuwachs an Vergehen. Vielmehr gebe es inzwischen deutlich mehr Hinweise auf derartige Straftaten, etwa von einer Organisation in den USA, die vermisste Kinder auffinden und Missbrauch aufdecken will. Minderjährige sind in diesem Bereich allerdings nicht nur Opfer, sondern manchmal auch Täter. Immer häufiger würden Fälle bekannt, bei denen Jugendliche kinderpornografische Videos über Messenger-Dienste wie WhatsApp tauschten. 18

TOP 58 Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffenen Frauen in Schleswig-Holstein (Drs. 19/2936), Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 19/2768), geplanter Aufruf 12:03 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Aus einem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass Schleswig-Holstein Hilfsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, künftig ausbauen will. Dafür sollen zunächst befristet geplante Mittelerhöhungen verstetigt werden, sodass Frauenhäuser und Beratungsstellen ab diesem Jahr 7,5 Millionen Euro jährlich vom Land bekommen sollen. Ab 2022 soll diese Summe jedes Jahr um 2,5 Prozent steigen. Eine Bedarfsanalyse ergab laut dem Regierungsbericht auch, dass das Hilfs- und Unterstützungssystem in Schleswig-Holstein grundsätzlich und im Vergleich mit den anderen Bundesländern vorbildlich aufgestellt sei. Die Analyse zeige aber auch Handlungsbedarf. Ebenso werde eine dauerhafte Erhöhung der Frauenhausplätze von 319 auf 349 diskutiert. Die für 2019/2020 übergangsweise geschaffenen 30 Sofortplätze sollen verstetigt werden. Eine weitere Erhöhung sei vorgesehen. Um mit Prävention und Beratung Frauenhäuser zu entlasten, soll auch die Zahl der geförderten Frauenberatungsstellen von 26 auf 27,5 angehoben werden. Außerdem plant die Landesregierung die Einrichtung einer rund um die Uhr erreichbaren landesweiten Hotline im Sinne einer Rufbereitschaft für die Frauenhäuser und den Ausbau von digitaler Beratung. Der Landtag hatte die Landesregierung im Februar aufgefordert, zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein und die geplante Umsetzung der Empfehlungen einen Bericht vorzulegen.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden im Jahr 2019 landesweit rund 4.900 Menschen im Land Opfer von Gewalt in Partnerschaften, 3.900 von ihnen waren Frauen. Deutschlandweit kamen im selben Zeitraum 117 Frauen durch Gewalt ihres Partners ums Leben. Aktuelle Berichte aus Gewaltambulanzen über schwere Gewalt gegen Frauen legen laut dem Regierungsbericht nahe, dass sich die Situation für viele Frauen durch die Corona-Krise verschärft hat.


TOP 59 Verfassungsschutzbericht 2020, Bericht Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (Drs. 19/2937), geplanter Aufruf 12:33 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Behörden in Schleswig-Holstein haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsextremisten oder Reichsbürger Proteste gegen Corona-Maßnahmen der Regierung steuern oder maßgeblich beeinflussen. Dies sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack Anfang Mai bei der öffentlichen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2020, der jetzt im Plenum beraten werden soll. „Gleichwohl“, so die CDU-Ministerin, „werden wir das Protestgeschehen weiter sehr genau im Blick behalten, um frühzeitig zu erkennen, ob es über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht und in eine demokratiefeindliche oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates mündet.“ Öffentlich geäußerte Kritik sei das Wesen der Demokratie, betonte Sütterlin-Waack. „Die Verächtlich- machung unserer freiheitlichen Grundordnung mit dem Ziel der Zersetzung dulden wir nicht.“ Der Verfassungsschutz zählt im Norden 130 Mitarbeiter, fünf weitere Stellen wurden bewilligt. 19

Rechtsextremismus: Diesem Spektrum ordnet der Verfassungsschutz für das vergangene Jahr 1180 Personen zu, elf Prozent mehr als in 2019. Zum einen habe die NPD ihre Mitgliederzahl von 100 auf 120 erhöht. Zudem wurde der ehemalige „Flügel“ in der AfD als Beobachtungsobjekt eingestuft, Potenzial: 130 Personen. Die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten sei von 360 auf 340 gesunken.
Islamismus und islamistischer Terror: Bei Islamisten gab es mit einem Plus von 18 Prozent auf 845 Personen den größten Anstieg. 750 und damit 100 mehr als 2019 werden dem Salafismus zugerechnet. „Die Sicherheitslage ist immer noch von einem hohen Risiko bestimmt“, sagte Sütterlin-Waack. „Wir müssen jederzeit mit einem islamistisch motivierten Anschlag rechnen.“ Diese hohe abstrakte Gefahr könne sich jederzeit verwirklichen, unterstrich Verfassungsschutzchef Joachim Albrecht.
Linksextremismus: Hier verzeichnen die Behörden einen Anstieg von 700 auf 730 Personen, in der gewaltorientierten Szene von 335 auf 340. Als weiterer Schwerpunkt kristallisierte sich der Kampf gegen eine Verteuerung des Wohnens heraus, mit Immobilienunternehmen als Ziel von Aktionen. Gegen eines gab es in Kiel auch einen Brandanschlag und eine Bürobesetzung.
Reichsbürger und „Selbstverwalter“: Hierzu zählen die Behörden 380 Personen. Den Anstieg um 14 Prozent begründen sie unter anderem mit einer anhaltend hohen Sensibilität der Verwaltungen im Umgang mit der Szene. Neun Personen sind aus rechtsextremistischen Bestrebungen bekannt. 17 haben Waffenscheine mit zusammen 58 eingetragenen Waffen.
Spionageabwehr: Ein Fokus richtet sich auf die mögliche Ausspähung von Firmen und Forschungsstätten, die an der Entwicklung von Tests, Medikamenten und Impfstoffen gegen das Coronavirus beteiligt sind. „Es gibt durchaus reale Versuche“, sagte Albrecht.
Politisch motovierte Kriminalität: Hier erfasste die Polizei einen Rückgang um gut 18 Prozent auf 1033 Taten, darunter 77 Gewaltdelikte. Im Jahr zuvor hatte es relativ viele Straftaten im Zusammenhang mit dem Europawahlkampf gegeben. Die Zahl der Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger stieg von 39 auf 57. Davon liefen 31 über das Internet, etwa mit Hass-Mails. In diesem Bereich sei mit Blick auf die Bundestagswahl mit einer Zunahme zu rechnen, sagte Sütterlin-Waack. Antisemitische Straftaten sanken um 30 Prozent auf 45. Bei diesen ging es in 32 Fällen um Volksverhetzung.


Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 20
Reihenfolge der Beratung der 48. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. Mai 2021 20+27 Finanzierung der Folgekosten der Pandemie - Notkredit 95 10:00 +29+ bedarfsgerecht einsetzen und Anträge zur Corona-Pandemie 30+32 +38+ 42+43 +47
12+33 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der 30 11:35 Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein -Erste Lesung- und Beiträge für die Pflegeberufekammer übernehmen 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher 0 12:05 Vorschriften und des Kommunalabgabengesetzes -Erste Lesung- 14 Luftrettung auf Inseln und Halligen innovativ weiterentwickeln 30 12:05
18 Konzept zur Aufarbeitung der kolonialen Geschichte des Landes 30 15:00 15 Kaffeespenden von der Kaffeesteuer befreien 5 15:30 21 Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfeplans für Schleswig-Holstein 30 15:35 22 Freiwilligen Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU 30 16:05 verankern 24 Jedes Kind muss schwimmen können 30 16:35 Donnerstag, 20. Mai 2021 16 Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben 30 10:00 wirksam bekämpfen 23 Pakt für mehr Schulsozialarbeit 33 10:30 25 Erasmus+ ab 2021: Eine zukunftsorientierte 30 11:03 Programmausgestaltung während und nach der Pandemie ermöglichen
62 Folgestudie: Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der 35 15:00 personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive 26 Die repräsentative Demokratie lebt vom Vertrauen 30 15:35 31 Gender Budgeting Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme 30 16:05 in Schleswig-Holstein stärker berücksichtigen 36 Berichtsantrag Mehr Unternehmergeist in Schleswig-Holsteins Schulen – 30 16:35 Landeskonzept Entrepreneurship Education Freitag, 21. Mai 2021 39 Chancen der Festen Fehmarnbeltquerung für Schleswig-Holstein 30 10:00 entwickeln und nutzen 57 Landesweit kostenloses freies WLAN 30 10:30 37 Leseförderung weiterentwickeln 30 11:00 45 Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – 33 11:30 sexualisierte Gewalt im Fokus 58 Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfeangebotes für 30 12:03 gewaltbetroffenen Frauen in Schleswig-Holstein 59 Verfassungsschutzbericht 2020 30 12:33 21

Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung Schloss Eutin“ 0 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und 0 des Kommunalabgabengesetzes -Zweite Lesung- 12 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer 0 Schleswig-Holstein -Zweite Lesung- 13 Sterbende und ihre Angehörigen nicht im Stich lassen – Sterbenotruf unterstützen 0 -Reden zu Protokoll-


Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 19/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Übertragung von Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Leitungsstruktur in Leibniz-Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein 8 Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes 10 Entwurf eines Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen sowie zur Änderung des Heilberufekammergesetzes 19 Einwilligung in den Erwerb von Grundstücken für die Deichverstärkung „Husumer Dockkoog“ 28 Bericht zur Sprachkompetenz in den Minderheiten- und Regional-sprachen im Landesdienst 34 Aktionsplan Echte Vielfalt 35 Klarstellende Feststellung der Unzumutbarkeit von Versammlungen zur Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern zur Landtagswahl 40 Schriftlicher Bericht zur Rohstoff- und Baumaterialversorgung in der Bauindustrie und dem Bauhandwerk und Auswirkungen auf die schleswig-holsteinische Wirtschaft 44 Öffentliches Zeigen von Reichskriegsflaggen unterbinden 46 Europäische Gesundheitspolitik stärken - EU-Bürgerinnen und Bürger besser vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren schützen 48 Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2018 49 Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2018 50 Einen armutsfesten Mindestlohn schaffen 51 Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht einer ehemaligen Abgeordneten gegen den Schleswig-Holsteinischen Landtag betreffend SH AbgG - Az. LVerfG 3/21 - 52 Faire Verteilung der Corona-Hilfen auch für den Profisport 53 Rechtsextreme Bedrohungen bekämpfen 54 Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2020 des Landes Schleswig-Holstein 22
Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
5 Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe 17 Kinderwunschbehandlung bundesweit einheitlich gestalten 41 Gedenken an die Opfer der Corona-Pandemie 55 Europäische Jugendpolitik weiter unterstützen 56 Jugendberufsagenturen 60 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 61 Tätigkeitsbericht 2019 und 2020 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages