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18.05.21
14:48 Uhr
CDU

Gemeinsame Presse Jamaika: Wir machen Schulen noch sicherer vor Gewalt

G E M E I N S A M E M E D I E N I N F O R M AT I O N

Kiel, 18. Mai 2021
Jamaika: Wir machen Schulen noch sicherer vor Gewalt
Schutzkonzepte vor Gewalt in Schule sollen im Schulgesetz verpflichtend werden
Im Zuge der Anhörung im Bildungsausschuss zur Schulgesetz- Novelle schlägt die Jamaika-Koalition vor, Schulen als Ort für Kinder und Jugendliche noch sicherer zu machen. In das Schulgesetz, das sich momentan im parlamentarischen Verfahren befindet, soll eine neue rechtliche Regelung aufgenommen werden, die Schutzkonzepte für Schülerinnen und Schüler vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt an den Schulen künftig verpflichtend macht. Kern der Regelung soll ein neuer Absatz 10 in § 4 SchulG werden. Folgende Formulierung schlägt die Jamaika-Koalition vor:
„Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler verfügt die Schule über ein Präventions- und Interventionskonzept insbesondere zu Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt, zur allgemeinen Stärkung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie zu strukturellen Maßnahmen zum Umgang mit drohender und bestehender Gefährdung des Kindeswohls.“
Dazu erklärt Tobias von der Heide, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Schulen haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag deswegen müssen sie sichere Ort sein. Keine Schülerin und kein Schüler soll dort unter körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt leiden müssen. Deswegen nehmen wir in das Schulgesetz einen neuen Passus auf, der die Erstellung von entsprechenden Schutzkonzepten künftig verpflichtend macht. In den Kindertagesstätten gibt es bereits eine Verpflichtung für Schutzkonzepte. Das übertragen wir jetzt auch auf die Schulen. Ein solches Konzept schützt die Schüler, gibt an Schule Beschäftigten Handlungssicherheit und stärkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen.“ Ines Strehlau, schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt:
„Die Anhörung zu unserem Antrag im Bildungsausschuss hat gezeigt, dass verbindliche Schutzkonzepte als notwendig gesehen werden. Schüler*innen wollen angstfrei zur Schule gehen. Lehrkräfte müssen geschult sein psychische, körperliche oder sexualisierte Bedrohungen zu erkennen und Unterstützung zu organisieren. Mit der Digitalisierung ist bei den Bedrohungen über das Internet und soziale Medien eine neue Dimension hinzu gekommen, vor denen die Kinder und Jugendlichen geschützt werden müssen. Zu den Schutzkonzepten gehören auch Präventionsangebote und die Arbeit mit externen Fachleuten.“
Anita Klahn, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion sagt abschließend:
„Wir wollen mit der gesetzlichen Verankerung klarstellen, dass wir uns jeglicher Gewalt an Schulen entschieden entgegenstellen. Daher haben wir unseren Koalitionspartnern vorgeschlagen, eine Verpflichtung für Schutzkonzepte ins Schulgesetz aufzunehmen, um nicht nur die Auswirkungen von Gewalt zu bekämpfen, sondern auch das Entstehen von Gewalt und Gewalterfahrungen zu unterbinden. Ich freue mich sehr, dass wir bei diesem so wichtigen Thema eine Einigung erzielen konnten. Durch die Verpflichtung zu einem Schutzkonzept wollen wir den Schulen zeigen, dass wir die gemeinsame Verantwortung haben, das gesamte schulische Umfeld so sicher wie möglich zu machen.“