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19.05.21
17:00 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 15: Kaffee spenden statt vernichten!

Steuer | 19.05.2021 | Nr. 164/21
Ole-Christopher Plambeck: TOP 15: Kaffee spenden statt vernichten! Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kaffee gehört zu den Grundnahrungsmitteln in Deutschland. Neben der Umsatzsteuer unterliegt Kaffee auch der Kaffeesteuer. Welche eine Verbrauchsteuer darstellt, die dann anfällt, wenn der Kaffee aus dem Steuerlager in den freien Verkehr also z.B. in den Handel gelangt.
Ganz kurz: Was ist Steuerlager? Steuerlager sind Orte, an und von denen Kaffee unter Steueraussetzung hergestellt, bearbeitet oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden. Die Kaffeesteuer ist eine Bundessteuer, die immerhin mit 1 Mrd. Euro zum Steueraufkommen des Staates beiträgt. Ihre Berechtigung hat diese Steuer nicht nur aufgrund ihres Aufkommens, sondern auch, weil sie dem Lebensmittel Kaffee einen Mindestwert gibt, der notwendig ist, um die Qualität zu halten.
Es gibt unterschiedliche Steuerbefreiungstatbestände. Unter anderem sind Proben für die Qualitätskontrolle steuerbefreit, ebenso die Herstellung von Kaffee im Privathaushalt zum Eigenverbrauch. Ebenfalls steuerfrei ist die Vernichtung von Kaffee. Das klingt zunächst merkwürdig, ist aber absolut sinnvoll, sofern es sich um nicht verkehrsfähigen Kaffee handelt, also um Kaffee, der beispielsweise durch Verbrennung in der Rösterei Schaden genommen hat und darum nicht mehr verkauft werden kann.
Spannend wird es allerdings, wenn wir über das Thema Spenden sprechen. Nach aktueller Rechtslage fällt die Verbrauchsteuer von 2,19 Euro pro Kilogramm Bohnen bzw. von 4,78 Euro pro Kilogramm Pulver auch für die Spende von Kaffee an. Das gilt unabhängig davon, ob der noch im Handel verkauft werden kann oder nicht. Für mögliche Spender aus Reihen der Produzenten und des Vertriebs ist es also günstiger, Kaffee der auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch für längere Zeit haltbar ist, aber eben nicht mehr verkauft wird, zu vernichten, als ihn etwa an die Tafeln zu spenden.
Im Klartext führt also einzig und allein die Besteuerung dazu, dass dieser Kaffee nicht gespendet, sondern vernichtet wird.
Das ist meines Erachtens lebensmittelethisch nicht vertretbar und passt nicht mehr in die heutige Zeit.


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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Auch wenn es sich hier um keine großen Mengen von verkehrsfähigem, nicht mehr absetzbaren Kaffee handelt, handelt es sich doch um Kaffee, der vielen Menschen zugutekommen könnte.
Deswegen fordern wir mit unserem Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Steuerbefreiung für die Sachspende von Kaffee einzusetzen.
Darüber hinaus, bitten wir die Landesregierung zu prüfen und zu berichten, ob die aktuelle Rechtslage bei anderen Lebensmitteln zu ähnlichen Sachverhalten führt. Denn verzehrbare Lebensmittel müssen immer einer Spende, statt der Vernichtung vorgezogen werden. Denn Lebensmittel haben einen hohen Wert.
Ich freue mich, dass es dazu in diesem Hause eine einhellige Meinung gibt und bedanke mich bei allen Fraktionen und dem SSW für die Unterstützung.
Vielen Dank.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de