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19.05.21
18:26 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 152 /2021 Kiel, Mittwoch, 19. Mai 2021
Landwirtschaft/ Freiwilliger Lie- ferverzicht



www.fdp-fraktion-sh.de Oliver Kumbartzky zu TOP 22 „Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern“ In seiner Rede zu TOP 22 (Freiwilliger Lieferverzicht als Kriseninstrument in der EU verankern) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und agrar- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Nie zuvor in der bundesdeutschen Geschichte gab es Lebensmittel in einer so hohen Qualität und Vielfalt zu erwerben wie heute. Aber gleichzeitig sind die Ausgaben für Lebensmittel historisch niedrig. Gerade einmal rund zehn Prozent des durchschnittlichen Einkommens geben die Deutschen für Nah- rungsmittel aus. Parallel zu dieser Entwicklung hat sich die Anzahl der land- wirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe drastisch reduziert. Und obwohl rein rechnerisch jeder Landwirt mittlerweile 140 Menschen in Deutschland er- nährt, ist das durchschnittliche Einkommen in der Landwirtschaft nicht sig- nifikant gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Landwirte durch die steigenden Erwartungen einer saturierten Gesellschaft immer stärker unter Druck ge- setzt werden.
Immer häufiger ist dabei zu beobachten, dass die Politik – aktuell die Bun- desregierung – diese Stimmungslage gerne aufnimmt, um zusätzliche Aufla- gen und Verbote umzusetzen. Beispiele sind hier das Insektenschutzpaket oder die Düngeverordnung. Zur Beschwichtigung eines zurecht aufgebrach- ten Berufsstandes sah man sich in Berlin dann gezwungen, kurzerhand Hilfsgelder wie die sogenannte Bauernmilliarde in Aussicht zu stellen. Im vermeintlich ruhiggestellten Berufsstand folgt spätestens die Ernüchterung, wenn die Auflagen für die Inanspruchnahme der Hilfsgelder bekannt wer- den.
Den Landwirtinnen und Landwirten im Land geht es um etwas anderes, nämlich um faire Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus benötigen sie die richtigen Instrumente, um sich gegen schwankende Preise eigenständig abzusichern. So würde es zum Beispiel helfen, wenn die Ansparung einer li- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de quiditätswirksamen Risikoausgleichsrücklage in der Land- und Forstwirt- schaft steuerfrei ermöglicht werden würde, um die Eigenvorsorge der Be- triebe hinsichtlich volatiler Preise anzuregen. Aber das ist nur ein Baustein. Wenn wir langfristig denken und handeln, ist klar, dass unsere Landwirte nur von verbesserten Einkommen profitieren, wenn die Politik für ein Level- Playing-Field in sämtlichen Rechtsbereichen der Lebensmittelerzeugung sorgt. Im Idealfall gar mit einheitlichen Regelungen auf europäischer Ebene. Konkret zum Milchmarkt: Hier ist vor einigen Jahren zwar eine Mengensteu- erung, sprich die Milchquote, aufgegeben worden. Aber es wurde daraufhin eben auch nur ein sehr unvollkommener Wettbewerbsmechanismus einge- führt.
Und da sind wir bei der Andienungs- und Abnahmepflicht. Ein Landwirt ist in der Regel daran gehalten, seine gesamte Milchmenge vollständig und unab- hängig von der Marktsituation einer Molkerei anzubieten. Und diese Molke- rei muss alles annehmen. Anschließend verhandelt diese mit dem Lebens- mitteleinzelhandel (LEH) über den Preis nach der Weiterverarbeitung. Der Landwirt weiß also zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Milch an die Molkerei abgibt, gar nicht, wie hoch sein Milchgeld ist. Nachdem LEH und Molkerei dann ihre jeweiligen Kosten abgezogen haben, bekommt der Landwirt das, was übrig bleibt. Hier sieht man doch auf den ersten Blick, dass der Erzeu- ger eine sehr schwache Position hat und quasi das erhält, was übrig bleibt. Deswegen könnte die Anwendung des Artikels 148 der Gemeinsamen EU- Marktorganisation Sinn machen. Der Artikel ermöglicht seit 2018, verbindli- che, schriftliche Lieferverträge – also ein Recht auf einen Vertrag, der unter anderem Preis und Menge regelt – festzuschreiben. Genossenschaften wä- ren übrigens davon befreit, sofern deren Statuten diese Punkte bereits re- geln. Mit einer Anwendung des Artikels 148 würde den milcherzeugenden Betrieben Verlässlichkeit hinsichtlich der Milchvermarktung geboten und die Milchpreisabsicherung seitens der verarbeitenden Unternehmen angereizt werden. Des Weiteren könnte mit der vertraglichen Erzeugung eine Produk- tion am Markt vorbei weitgehend ausgeschlossen werden.
Ein weiterer Ansatz ist der in unserem Antrag genannte freiwillige Lieferver- zicht, wobei wir uns hier klar für eine absolute Freiwilligkeit und gegen eine Quote light und gegen ein Bonus-Malus-System aussprechen. Was ist dar- über hinaus noch zu tun? Das Bundeskartellamt ist personell und kompe- tenzseitig zu stärken, um der Entstehung marktbeherrschender Stellungen frühzeitig entgegen zu wirken. Ich erinnere an dieser Stelle an Sigmar Gab- riel, der sich 2016 als Wirtschaftsminister über die Empfehlung des Bun- deskartellamts hinweggesetzt hat und die Fusion von Kaisers-Tengelmann und Edeka durchgewinkt hat. So etwas darf sich nicht wiederholen.
Entscheidend ist eben auch die tatsächliche Verhandlungsmacht der Erzeu- ger und ihrer Vermarktungsorganisationen gegenüber ihren Abnehmern. Auch diese gilt es zu stärken. Die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bün- delung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermark- tungs- und Verarbeitungsorganisationen sollten daher erweitert werden. Und auch auf Europaebene besteht Handlungsbedarf. Die Harmonisierung der Nutztierhaltungsstandards ist endlich mal zum Abschluss zu bringen. Außerdem bedarf es unverzüglich auf europäischer Ebene eines Konzeptes für die Einführung eines bindenden, mehrstufigen Tierwohl- und Herkunfts-
Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de kennzeichens für alle tierischen Erzeugnisse über die gesamte Wertschöp- fungskette hinweg.
Zusammenfassend gesagt: Die Tatsache, dass ein Milchbauer zum Zeit- punkt, an dem seine Milch abgeholt wird, nicht weiß, welchen Preis er für einen Liter bekommt, sondern das erst einige Tage später per Bescheid er- fährt, ließe sich ändern. Außerdem brauchen wir für schwere Krisen freiwil- lige Instrumente. Und: Das Ungleichgewicht der Marktkräfte zwischen Er- zeugern auf der einen Seite und dem LEH auf der anderen Seite muss be- hoben werden.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de