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20.05.21
10:30 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Der Handel mit exotischen Wildtieren muss besser reguliert werden

Presseinformation Kiel, den 20.05. 2021


Es gilt das gesprochene Wort



Christian Dirschauer TOP 16 Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und
Artensterben wirksam bekämpfen
Drs. 19/2856

„Mit der zunehmenden Zerstörung von Lebensräumen und einem verstärkten
Handel mit Wildtieren rücken Mensch und Tier immer dichter zusammen. Und je
dichter der Mensch dem Tier auf die Pelle rückt, je mehr steigt auch die Gefahr
von Krankheitsübertragungen.“


Das Ziel des Antrages ist in seiner Überschrift kurz und prägnant formuliert, so dass dem
unmittelbar zugestimmt werden kann. Auch beim ersten Sichten der formulierten Punkte spricht insoweit nichts gegen den Antrag. Wer sich dann weiter mit dem Thema befasst und recherchiert, stellt fest, dass wir es hier durchaus mit einem Problem zu tun haben und wo es durchaus
umfassenden Regelungsbedarf gibt. Zu nennen ist beispielsweise der Internethandel. Bereits mit dem Antrag zum Online-Handel mit Tieren wurde deutlich, dass es rechtliche Lücken gibt. Das wurde nochmal bestätigt in der mündlichen Anhörung dazu. Sachkundenachweis, Identitätsprüfung oder
Rückverfolgbarkeit wurden beispielsweise als Forderung für den Online-Handel genannt. Was für den Welpen-Handel gelten sollte, sollte dann doch generell für den Online-Handel mit Tieren gelten.



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Seit Corona und dem Lockdown ist der Verkauf allein bei Hunden um rund 25% gestiegen. Nach Angaben von PETA wurden in 2020 rund 350.000 Reptilien aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland eingeführt. Das ist nahezu eine Verdopplung gegenüber 2018 oder 2019. Neben den
Reptilien sind es aber auch Fische, Amphibien, Insekten, Spinnen, Vögel und Säugetiere, die nach Deutschland eingeführt werden. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn diese Tiere aus ihrem natürlichen Lebensraum entnommen werden, obwohl sie in ihrem Herkunftsland unter
Schutz stehen, jedoch keinen internationalen Schutzstatus haben. Eine Studie des Bundesamtes für Naturschutz von 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass rund 75% der in Deutschland angebotenen Arten keinen internationalen Schutzstatus haben. Und somit auch nicht Handelskontrollen
unterliegen. Das sind schon Zahlen, die uns zu denken geben sollten. Denn in dem Zusammenhang ist auch auf eine Studie des Bundesumweltministeriums hinzuweisen, woraus hervorgeht, dass der Handel mit exotischen Wildtieren, wie Reptilien und Amphibien, zum
Artensterben beiträgt. Neben der Zerstörung der Lebensräume, ist nach Aussage des Weltbiodiversitätsrates, die direkte Ausbeutung von Tier- und Pflanzenarten durch den Menschen der zweitgrößte Treiber des Artensterbens.
Das sind Ergebnisse und Aussagen, die uns nicht unberührt lassen sollten. Es ist notwendig, dass Maßnahmen ergriffen werden, die den Handel mit exotischen Tieren wesentlich stärker reglementieren und einschränken. Daher teilen wir auch die Zielsetzung des Antrages.
Aber ähnlich wie mit dem Online-Handel verhält es sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für ein Verkaufsverbot von Wildtieren. Wir reden über globalen Handel, internationale
artenschutzrechtliche Voraussetzungen und unbekannte Tierarten; also alles komplexe Themen, die es unter einen Hut zu bringen gilt. Dafür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist eine Herausforderung. Aber es ist genau richtig dies anzugehen. Neben den Aspekten des Tier- und Artenschutzes greift der Antrag einen weiteren wichtigen Punkt
auf, nämlich die Problematik der Krankheitsübertragung von Tieren auf Menschen – sprich die Zoonose. Das Bundesinstitut für Risikobewertung geht davon aus, dass zwei von drei Krankheitserregern aus dem Tierreich stammen und auf den Menschen übertragbar sind. Zu den
bekanntesten gehören beispielsweise Pest, Tollwut, Borreliose, Creutzfeld-Jakob, SARS und MERS. Mit der zunehmenden Zerstörung von Lebensräumen und einem verstärkten Handel mit Wildtieren rücken Mensch und Tier immer dichter zusammen. Und je dichter der Mensch dem Tier auf die Pelle
rückt, je mehr steigt auch die Gefahr von Krankheitsübertragungen. 3

Wie die Krankheitserreger von Menschen auf Tiere wechseln – oder umgekehrt ist noch unzureichend erforscht. Das gilt auch für das Mutieren von Erregern oder wie sie sich einer neuen Spezies anpassen. Daher müssen wir im Bereich der Forschung und dem internationalen
Wissensaustausch wesentlich mehr tun als bisher. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und mit der Zielsetzung die Situation im Sinne des Tier- und Artenschutzes zu verbessern, ist es wichtig, auch den Tier-Handel in die Diskussion mit einzubinden,
um auch von deren Fachwissen zu profitieren. Der seriöse Handel kann kein Interesse daran haben, mit illegalem Tier-Handel auf eine Stufe gestellt zu werden.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/