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20.05.21
10:51 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 16: Die artgerechte Haltung von Wildtieren setzt entsprechendes Wissen voraus

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 20. Mai 2021
Stefan Weber: Die artgerechte Haltung von Wildtieren setzt entsprechendes Wissen voraus TOP 16: Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen (Drs. 19/2856, ÄndA 19/3027) „Es verwundert mich doch sehr, dass Sie uns 30 Monate vertrösten, endlich den Online- Tierhandel rechtlich verbindlich zu regeln, um jetzt mit diesem Wildtierantrag um die Ecke zu kommen. Ja, der Anlass ist mir klar – in Berlin wird das Thema gerade diskutiert, da hängt sich Jamaika gerne dran. Trotzdem: Unser Antrag „Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln“ aus dem November 2018 hat viele wichtige Punkte bereits benannt. Leider konnten Sie sich auf diese Punkte, die Tierschutz im Online-Handel für ALLE Tiere rechtlich regeln, nicht einigen. Schade für all die Tiere, die in den vergangenen 30 Monaten leiden mussten. Schließlich hat das Thema – vor allem auch des Handels mit Haustieren – seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich an Bedeutung gewonnen. Heute kommen Sie nun mit einem Antrag zum Wildtierhandel – nun gut. Da wir Tierschutz für alle Tiere fordern – unabhängig von ihrer Herkunft – haben wir keine grundsätzliche Kritik an Ihrem Antrag. Allerdings fehlen uns wichtige Aspekte, die wir in einem Änderungsantrag einbringen. Dazu später mehr. Der Online-Tierhandel boomt - im Internet, auf Online-Marktplätzen und auch in sozialen Netzwerken. Um sich in Deutschland ein Tier zu kaufen, braucht man heute nur wenige Klicks. Dort gibt es alles: lebende Landschildkröten, Riesenschlangen, exotische Papageien oder aber auch den langersehnten Familienhund - rund um die Uhr und ohne großes Risiko. Eine Studie des BMU zeigte letztes Jahr, dass in Deutschland die Nachfrage nach sogenannten exotischen Arten steigt. Die mit Abstand am häufigsten gehandelten geschützten Tiere sind Reptilien, insbesondere lebende Land- und Wasserschildkröten. Gerade der Umgang mit Wildtieren ist eine verantwortungsvolle Aufgabe mit der man sich auskennen muss. Die Pflege und Haltung von Tieren muss artgerecht sein, um den Tierschutz einhalten zu können. Für die vielfältigen Probleme und Missstände in diesem Bereich werden deshalb strengere gesetzliche Regelungen gefordert, um den bislang Großteils unregulierten Handel zu steuern. SPD- Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte anlässlich der Veröffentlichung der Studie am 30. März 2020: „Das Artensterben betrifft nicht nur ferne Länder. Auch Deutschland und Europa tragen mit dazu bei, dass Arten in ihren Ursprungsländern zunehmend gefährdet sind. Das

1 betrifft ganz direkt die Nachfrage nach exotischen Wildtieren für den deutschen Heimtiermarkt. Diese Nachfrage ist viel zu hoch, das darf nicht so bleiben.“ Beim Handel mit Wildtieren geht es um viel Geld. Tierschutzstandards, tierschutzgerechte Haltung und Transport werden dann mal schnell vergessen oder überhaupt nicht berücksichtigt. Tierheime verzeichnen mittlerweile ein breites Artenspektrum aufgenommener (exotischer) Tiere. Die Abgabegründe weisen darauf hin, dass die Halter sich vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informiert haben oder falsch, beziehungsweise nicht beraten wurden. Jetzt zu unseren Änderungen: die Exopet-Studie von 2018 empfiehlt auch eine durchgehende Überwachung von Tierbörsen durch einen auf die Tierklasse spezialisierten Tierarzt. Tierbörsenleitlinien sollten zudem durch eine rechtsverbindliche, bundesweit einheitliche Verordnung ersetzt werden. Internet-Börsen, die Tiere anbieten, sollten nach Ansicht der Studie ebenso wie Tierbörsen einer Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz unterliegen. Laut § 2 Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält oder es betreut, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Häufig verfügen diejenigen, die mit Tieren handeln über keine artenspezifischen Haltungskenntnisse. Das wollen wir ändern! Wenn VerkäuferInnen und KäuferInnen nicht über die Haltungsvoraussetzungen Bescheid wissen, hat dies oft dramatische Folgen - wie Schmerzen, Leid oder Schäden für das Tier. Wir brauchen deshalb im Tierhandel eine verpflichtende Sachkundeprüfung für alle Verkäuferinnen und Verkäufer, einschließlich aller Verkaufsportale mit einheitlichen Kriterien und standardisierten Überprüfungen. Sie sehen, wir haben kluge Ergänzung, die Ihren Antrag noch besser machen. Also stimmen Sie unserem Antrag zu.“



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