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21.05.21
14:20 Uhr
B 90/Grüne

Ines Strehlau zur Gewalt an Schulen

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 45 – Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und Pressesprecherin vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Ines Strehlau: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 182.21 / 21.05.2021
Schule muss ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein
Sehr geehrte Damen und Herren,
während meiner Zeit als Lehrerin hatten meine Teamkollegin und ich eine Schülerin, die noch in der Gemeinschaftsschule manchmal einnässte. Sie versuchte es zu verbergen, aber die Mitschüler*innen bekamen es natürlich mit. Das machte es ihr schwer in der Klasse. Bei uns läuteten die Alarmglocken.
Wir haben natürlich überlegt, was dahintersteckt. Auch sexueller Missbrauch war in un- seren Köpfen. Wir haben die Schulsozialarbeit dazu geholt und mit den Eltern gespro- chen. Aber so richtig kamen wir nicht weiter. Wir haben dann mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen. Aber es dauerte lange, bis es einen Termin gab. Es gab dann weitere Gespräche. Unserer Meinung nach dauerte alles aber viel zu lange.
Da ich dann in den Landtag gekommen bin, habe ich die Schülerin nicht weiter begleitet. Auf Facebook habe ich aber immer mal wieder von ihr gelesen und es scheint ihr gut zu gehen.
Dieser ist ein Fall von vielen, die täglich an den Schulen passieren. Und es ist wichtig, zu wissen, was zu tun ist. Wen man ansprechen kann, wie wir Lehrkräfte uns verhalten und wie die Schüler*innen unterstützt werden können. Schüler*innen wollen angstfrei zur Schule gehen und müssen sich Personen anvertrauen können, wenn sie zu Hause Ge- walt erleben.
Lehrkräfte müssen geschult sein, psychische, körperliche oder sexualisierte Bedrohun- gen zu erkennen und Unterstützung zu organisieren. Mit der Digitalisierung ist bei den Bedrohungen über das Internet und die soziale Medien eine neue Dimension hinzu ge- kommen, vor denen die Kinder und Jugendlichen geschützt werden müssen.
Seite 1 von 2 Um dies leisten zu können, braucht es verbindliche Schutzkonzepte an den Schulen. Das hat auch die Anhörung zu unserem Antrag im Bildungsausschuss gezeigt. Die überwälti- gende Mehrheit der Anzuhörenden unterstützt diesen Ansatz. Deshalb werden wir eine Ergänzung zum Schulgesetz einbringen, der die Schutzkonzepte verpflichtend macht.
Der Absatz lautet: „Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schü- lerinnen und Schüler verfügt die Schule über ein Präventions- und Interventionskonzept insbesondere zu Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt, zur allgemeinen Stärkung und Unterstützung der Persönlichkeitsent- wicklung der Schülerinnen und Schüler sowie zu strukturellen Maßnahmen zum Umgang mit drohender und bestehender Gefährdung des Kindeswohls.“
Die Konzepte sollen sowohl Prävention als auch Intervention, also Maßnahmen zur Vor- beugung von Gewalt, sowie Maßnahmen bei akuten Gewalterfahrungen beinhalten. Es ist wichtig, dass die Schutzkonzepte alle Arten von Gewalt umfassen. In der Anhörung wurde klar, dass durch die Digitalisierung die sexualisierte Gewalt leider verstärkt wird, beispielsweise durch Cyber-Mobbing oder Cyber-Grooming. Schulen wissen oft nicht, wie sie damit umgehen sollen. Deshalb ist auch eine medienpädagogische Begleitung über die gesamte Schulzeit wichtig.
In den Schutzkonzepten ist die Kooperation der Schulen mit externen Partner*innen enorm wichtig. Das Jugendamt als Unterstützung bei akuten Fällen. Damit die Kinder und Jugendlichen gestärkt werden und sich gegen Übergriffe wehren können, sind externe Angebote zum Beispiel zur Prävention unbedingt notwendig. PETZE mit ihrer langen Er- fahrung in diesem Bereich ist da eine tolle Partnerin und es ist richtig, sie mit Landesmit- teln zu fördern.
Aber es gibt auch andere Einrichtungen, die sehr gute Präventionsarbeit machen. Im Kreis Pinneberg ist es zum Beispiel der „Wendepunkt“, die Schulen mit vielen Angeboten in Klassen unterstützt. Er hat ein breites Spektrum und bietet auch Beratung von Schulen und Familien an. Schule muss ein sicherer Ort sein, ein Schutzraum für Kinder und Ju- gendliche. Die Schutzkonzepte leisten dazu einen Beitrag.
Vielen Dank! ***



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