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21.05.21
15:06 Uhr
FDP

Dennys Bornhöft: Wer Änderungswünsche zu einem Gesetz hegt, sollte nicht nur drüber reden, sondern einen Änderungsantrag stellen

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 166/ 2021 Kiel, Freitag, 21. Mai 2021
Gesundheit/ Auflösung Pflege- kammer Dennys Bornhöft: Wer Änderungswünsche zu einem Gesetz hegt, sollte nicht nur drüber reden, sondern einen Änderungsantrag stellen



www.fdp-fraktion-sh.de Anlässlich der Pressemitteilung der SPD-Abgeordneten Birte Pauls zum wei- teren Vorgehen bei der Auflösung der Pflegeberufekammer erklärt der ge- sundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die SPD hat in der vergangenen Legislatur überhaupt erst dafür gesorgt, dass die Pflegeberufekammer gegen den Willen der Pflegekräfte eingerich- tet wurde. Für die in 2020 erhobenen Beiträge ist also die SPD verantwort- lich. Die Jamaika-Koalition hat die eklatanten Fehler der SPD ausgebügelt, indem zum einen endlich der Wille aller Pflegekräfte zu einer Mitgliedschaft mit Zwangsgebühren abgefragt wurde und indem zum anderen geregelt wurde, dass keine Beiträge für 2021 erhoben werden.
Dass sich Frau Pauls jetzt allen Ernstes als weiße Ritterin der Pflegekräfte generiert, lässt uns den Kopf schütteln. Die Jamaika-Fraktionen betreiben Schadensbegrenzung für einen Fehler der SPD. Denn nicht nur den Pflege- kräften sind finanzielle Belastungen entstanden, auch das Land hat insge- samt drei Millionen Euro in die Anschubfinanzierung investieren müssen. Deshalb haben wir in unserem Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer ge- regelt, dass die Pflegekräfte für 2021 keine Kammerbeiträge zahlen müs- sen. Die Einnahmen der Kammer aus 2020 werden zur Reduktion des vom Steuerzahler zu tragenden Defizits verwendet. Denn auch wenn das Dilem- ma bald ein Ende hat, es werden noch weitere Millionen auf uns zukommen, beispielsweise durch die Übernahme von Kreditverbindlichkeiten der Kam- mer.
Wenn die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt hätte, dass mit den Beiträgen 2020 anders verfahren wird, dann hätte sie einen entsprechenden Ände- rungsantrag zum Gesetzentwurf einbringen müssen. Die SPD hat bei der Gesetzesverabschiedung allerdings dem Umgang mit den Beiträgen aus 2020 zugestimmt. Die Prioritäten der SPD lagen dann bei der Änderungsbe- ratung nur bei Klarstellungen, z.B. dass die Presseerklärungen der Pflegebe- rufekammer dauerhaft erhalten bleiben. Hier passen parlamentarisches Verhalten und Pressearbeit überhaupt nicht zusammen.“ Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, Telefax: 0431 / 988 1497, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de