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25.05.21
14:52 Uhr
Landtag

Keine Abschiebungshaft gegen Minderjährige – Initiative aus Schleswig-Holstein im Bundesrat

Nr. 4 / 25. Mai 2021

Keine Abschiebungshaft gegen Minderjährige – Initiative aus Schleswig- Holstein im Bundesrat

Der Flüchtlingsbeauftragte lobt die schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative, Abschiebungshaft gegen Kinder und Jugendliche abzuschaffen.
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein begrüßt die Initiative des Landes, die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen zur Vorbereitung der Abschiebung bundesweit zu unterbinden. Am 28. Mai 2021 steht ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung.
Unabhängig von der Frage, ob schon jetzt nach der UN-Kinderrechtskonvention eine Inhaftierung Minderjähriger zur Sicherstellung aufenthaltsrechtlicher Zwecke ausgeschlossen sein sollte, hält Stefan Schmidt die Inhaftierung von Familien mit Kindern wie auch von minderjährigen Alleinreisenden für nicht hinnehmbar und hat dies in der Vergangenheit auch immer wieder geäußert. Vor diesem Hintergrund freut es den Zuwanderungsbeauftragten besonders, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht hat, die die Inhaftierung von Minderjährigen ausschließen soll.
„Ich habe die Befürchtung, dass es keine Mehrheit für diese Gesetzesinitiative geben wird. Trotzdem ist dieser Gesetzentwurf Ausdruck einer humanitären Sichtweise auf die Migrationspolitik und kann die öffentliche Diskussion über das Inhaftieren von Minderjährigen und Familien mit Kindern sowie anderen vulnerablen Personen voranbringen. Ich hoffe auch, dass sich aus dieser Initiative eine Aussage über das künftige Verwaltungshandeln ableiten lässt und Schleswig- Holstein keine Minderjährigen in der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt inhaftieren wird“, sagt Stefan Schmidt.
Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht derzeit die Anordnung von Abschiebungshaft auch bei Minderjährigen. Diese dürfen – ob allein reisend oder mit ihren Familien – in Ausnahmefällen und solange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls als angemessen angenommen wird.