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08.06.21
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Eka von Kalben zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 198.21 / 08.06.2021 Kinderrechte ins Grundgesetz: Eine vertane Chance für Kinder und ihre Familien
Zum Scheitern der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sagt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Wir Grüne bedauern die aktuelle Entwicklung sehr. Kinderrechte müssen im Grundgesetz festgeschrieben werden und konkrete Verbesserungen für Kinder bringen.
Die Große Koalition hat nicht geliefert. Ihr Gesetzentwurf hätte bedeutet, hinter die Vor- gaben der UN-Kinderrechtskonvention, hinter die Europäische Grundrechtecharta und hinter die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückzufallen. Das war und ist keine Option. Genau deshalb konnte die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundes- tag nicht erreicht werden. Eine große Chance für Kinder und ihre Familien wurde vertan.
Kinder haben ganz eigene Bedürfnisse und eigene Rechte, denn sie sind keine kleinen Erwachsenen. Bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Recht- sprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend be- rücksichtigt. Die Covid-19-Pandemie hat uns das deutlich gezeigt. Kinderrechte im Grundgesetz dürfen keine bloßen Floskeln oder Symbolpolitik sein. Sie brauchen eine starke Formulierung. Nur so können sie auch wirken, wenn es darauf ankommt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Juni 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Kindern im Grundgesetz ernst nimmt und sie wirklich hätte stärken können. Leider war er nicht mehrheitsfähig.
Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Ergänzung des Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte)
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