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10.06.21
14:40 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zum Tätigkeitsbericht der Bürger*innenbeauftragten

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 201.21 / 10.06.2021

Die Lücken im sozialen Netz müssen geschlossen werden Zum heute 810. Juni 2021) vorgestellten Tätigkeitsbericht der Bürger*innenbeauftragten sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Die Bürger*innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten hat ihren Tätigkeitsbericht 2020 vorgelegt. Sie spricht Klartext und sie übt Kritik. Sie ist Anwältin für diejenigen, die alleine nicht durch den Dschungel des Sozialrechts finden. Und das werden immer mehr. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Samiah El Samadoni und ihrem Team. Wir Grüne unter- stützen die unverzichtbare Arbeit der Bürger*innenbeauftragten voll und ganz.
Die Probleme auf die sie aufmerksam macht sind allerdings nicht neu. 3.519 Petitionen gingen bei ihr ein. Spitzenreiter der Themen sind nach wie vor das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die Grundsicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die Rentenver- sicherung. Die Anzahl der Petitionen zum Kurzarbeiter*innengeld oder auch zum Kinder- zuschlag und Kindergeld haben ebenfalls zugenommen. Diese Zuwächse sind insbeson- dere auf die Corona-bedingten Änderungen in den Corona-Sozialpaketen zurückzufüh- ren. Hierbei hat der Bund die Länder zum Teil gut unterstützt, zum Teil aber auch viel zu wenig bewegt.
Eine Anregung aus dem umfangreichen Bericht springt mir besonders ins Auge: das di- gitale Existenzminimum. Nicht erst seit Corona ist klar, dass das Internet und die neuen Medien zum Leben dazu gehören. Ohne eine entsprechende Ausstattung sind weder Homeoffice noch Distanzunterricht möglich. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelsätze nach den Sozialgesetzbüchern dies berücksichtigen. Es muss ein entsprechender Betrag für die „Hardware“ und eine Summe für die monatlichen Kosten bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt werden. Das ist wichtig für die soziale Gerechtigkeit, geboten für Bildungsgerechtigkeit und ein Muss in digitalen Zeiten. Wir Grüne unterstützen diese Forderung aus voller Überzeugung.
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