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11.06.21
14:15 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa: Die Bestenauslese gilt auch für die Richterwahl

Presseinformation

Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 181/ 2021 Kiel, Freitag, 11. Juni 2021
Recht/Richterwahlausschuss



Jan Marcus Rossa: Die Bestenauslese gilt auch für die



www.fdp-fraktion-sh.de Richterwahl Zur heutigen Presseerklärung des Schleswig-Holsteinischen Richterverban- des anlässlich der Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt der rechts- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ich habe Verständnis dafür, dass die Richterverbände die geplanten Ände- rungen im Richtergesetz kritisch sehen. Wir haben stets deutlich gemacht, dass wir, die Freien Demokraten, auf das Prinzip der Bestenauslese nicht verzichten werden. Es ist ein tragendes Grundprinzip unserer Verfassung und es dient auch dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Wir Freie Demokraten haben Verständnis, dass die jetzt vorliegende Formulie- rung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll, bei den Richterverbänden auf Bedenken stößt. Aller- dings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurtei- lungswesen beherrscht, bei dem der Richterwahlausschuss nicht überprüfen konnte, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Besten- auswahl sichergestellt war. Allerdings ist es unser Anspruch als Teil der Ge- setzgebung, dass die künftige Regelung keinen Zweifel daran zulässt, dass wir in Schleswig-Holstein für unsere Gerichtsbarkeit nur die Besten haben wollen. Hier könnte sich eine noch stärkere Anlehnung an die Rechtspre- chung des Bundesverfassungsgerichts empfehlen. Danach muss der Rich- terwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung ‚die Bindung des zuständi- gen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten‘. Mit einer solchen Formulie- rung könnte betont werden, dass die Bestenauslese für den Richterwahl- ausschuss nicht nur ein ‚Leitgedanke‘, sondern unmittelbar Teil der Aus- wahlentscheidung ist. Wir werden weiter für eine Reform des Richterwahl- verfahrens werben und hoffen, dass wir auf der Grundlage der durchzufüh- renden Anhörung am Ende eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Formu- lierung finden werden, die auch für die Richterverbände tragbar sein wird.“
Sina Schmalfuß, stellv. Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Telefon: 0431 / 988 1490 E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de