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16.06.21
11:59 Uhr
FDP

Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Gesetz zur Integration und Teilhabe“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 187/2021 Kiel, Mittwoch, 16. Juni 2021
Innen und Recht/ Integrations- und Teilhabegesetz



www.fdp-fraktion-sh.de Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Gesetz zur Integration und Teilhabe“ In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilha- be) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Was lange währt, wird endlich gut – das könnte das Motto sein, unter dem auch dieses Gesetzesvorhaben steht. Aber ist es wirklich gut geworden? Diese Frage muss nach den intensiven Debatten und Diskussionen hier im Parlament aber auch mit den angehörten Fachkreisen durchaus gestellt werden. Zu Beginn standen interne Diskussionen und es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein Artikel-Gesetz gewünscht hätten mit ganz konkreten Maß- nahmen, mit denen wir zielgenau die Integrationsbemühungen hätten ver- bessern können. Allerdings wurde schnell deutlich, dass es bereits eine kaum zu überschauende Vielzahl an Maßnahmen und Programmen gab, die alle auf Integration ausgerichtet waren. Deshalb entschieden wir uns, zu- nächst in einem allgemeinen Gesetz die Ziele und Grundsätze für Integration und Teilhabe zu bestimmen.
Überrascht hat mich dann die durchaus heftige Kritik an der Regelung in § 7 Abs. 1 des Gesetzentwurfs. Geregelt war die allgemeine Erwartung, dass von allen Menschen Gesetze einzuhalten und die verfassungsrechtlich ge- schützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen sind. Von einigen Exper- ten wurde diese Regelung dahingehend missverstanden, dass Menschen mit Migrationshintergrund daran erinnert werden müssten, gesetzestreu zu handeln und unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu akzeptieren. Das war und ist nicht unsere Intention gewesen! Unserer Rechtsordnung ist ein solches Bekenntnis auch keineswegs fremd. In § 10 Abs. 1 Staatsangehö- rigkeitsgesetz heißt es, dass eine Einbürgerung unter anderem voraussetzt, dass sich der oder die Einzubürgernde ‚zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland be- kennt […]‘. Was also war neu an unserem Gesetz, dass es diese Kritik her- Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de vorrief? Bedenken wir, dass am Ende einer erfolgreichen Integration die Ein- bürgerung stehen kann und vielleicht auch sollte. Es ist schon verwunder- lich, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zwar für eine Einbürgerung unerlässlich sein soll, nicht aber für eine erfolg- reiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Ge- sellschaft.
Nur der Vollständigkeit halber: Wir erwarten von allen Menschen, die in Deutschland leben wollen, dass sie die rechtsstaatlichen und demokrati- schen Errungenschaften und Grundprinzipien nicht nur anerkennen, son- dern ihr Leben und Handeln danach ausrichten. Das Bekenntnis zu den ver- fassungsmäßigen Grundwerten verlangen wir also von allen Menschen und wir differenzieren bewusst nicht danach, ob ein Mensch einen Migrations- hintergrund hat oder nicht. Diese Grundwerte sind die Basis unserer Gesell- schaft, unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Wer in diesem Land leben will, hat das zu akzeptieren, nicht nur, aber auch wenn er aus einem anderen Kulturkreis kommt, in dem andere Regeln gelten. Das ist auch für eine erfolgreiche Integration notwendig. Sie bedeutet nichts anderes als die Einbeziehung, die Einbindung eines Einzelnen in ein größeres Ganzes. Das größere Ganze ist unsere bundesdeutsche Gesellschaft, wie sie sich in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Und in diese Gesell- schaft möchten wir Menschen, die zu uns kommen, also einen Migrations- hintergrund haben, einbeziehen bzw. einbinden. Integration setzt deshalb auch die Anerkennung unserer Grundwerte voraus. Ich bin froh, dass dieser Aspekt trotz aller Kritik in unserem Integrations- und Teilhabegesetz klar zum Ausdruck kommt.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de