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16.06.21
13:34 Uhr
SPD

Kathrin Bockey zu TOP 8+65: Die Bürger und Polizisten vertrauen der Polizeibeauftragten und schätzen ihre Arbeit!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 16. Juni 2021
Kathrin Bockey: Die Bürger und Polizisten vertrauen der Polizeibeauftragten und schätzen ihre Arbeit! TOP 8+65: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig- Holsteinischen Landtages (Drs. 19/3048, 19/3018, 19/2988) „Die Polizeibeauftragte und Ihre Mitarbeiterinnen sind auf verschiedenen Feldern tätig und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Die Bürger:innen und genauso die Polizist:innen vertrauen ihr und schätzen sie. Lob, Anerkennung und Dank an dieser Stelle! Der Bericht der Polizeibeauftragten befasst sich u.a. mit strukturellen Mängeln, die zum Nachteil der Polizeibeamtinnen und –beamten ausgeräumt werden sollten. Hier haben wir als SPD insbesondere zwei Punkte ausgemacht: Das eine betrifft die Lage bei coronabedingt verursachten Dienstunfällen und die Härtefallregelung in Schmerzensgeldprozessen.
Punkt 1 haben Sie, Frau Ministerin, halbherzig mit einem Erlass abgeräumt, der ins Leere läuft. Die Anerkennung von Dienstunfällen aufgrund einer Coronainfektion lässt weiter auf sich warten! Wir schließen uns insofern der GdP an, die feststellt: „Klatschen allein reicht nicht, Erlasse offenbar auch nicht.“
2. In unserem aktuell vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir eine Gesetzeslücke in der Härtefallregelung aus dem Landesbeamtengesetz schließen.
Wir wissen: Polizistinnen und Polizisten haben ein erhöhtes Risiko, im Dienst verletzt zu werden. Bei Zahlungsunfähigkeit von Täter:innen übernimmt deshalb das Land die Schmerzensgeldzahlung. Die Praxis hat gezeigt: Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit macht oft häufig dann Probleme, wenn der Täter oder die Täterin keinen festen Wohnsitz hat. Auch schuldunfähige Täter:innen können nicht zu Schmerzensgeldzahlungen herangezogen werden. Bei Härtefällen dieser Art sollte das Land direkt für seine Beamtinnen einstehen und das Schmerzensgeld zahlen. Unsere beiden Gesetzesinitiativen waren und sind der konkrete Dank an die tausenden Polizist:innen in diesem Land, denen ihr Beruf Berufung ist.


1 Aus vielen Einzelfällen, in denen die Polizeibeauftragte als Vermittlerin aufgetreten ist, habe ich mir einen exemplarisch herausgesucht, der ihre Wichtigkeit unterstreicht, auch wenn er nicht gut gelöst werden konnte. Eine Landesregierung und eine Landespolizei, die sich die Bekämpfung häuslicher Gewalt auf die Fahnen geschrieben hat, die muss zutiefst beunruhigt sein über den Fall 2.1.2 auf Seite 81 ff. Manchmal geht es nicht um die Frage, ob sich Beamt:innen strafbar verhalten haben. Manchmal geht es einfach darum, ob es richtig, verantwortungsbewusst und vor allem problembewusst war. Erschreckend ist dieser Fall für mich, weil ich gehofft hatte, dass die dahinter stehende Geisteshaltung schon lange der Vergangenheit angehört. „Ehestreit ist keine Sache der Polizei“ das ist als zentrale Aussage aus diesem Fall nicht hinnehmbar! Ich ziehe im Übrigen den Hut vor der hilfsbereiten Zeugin, • die eine Fremde bei sich zu Hause hat übernachten lassen, weil die Polizei sie am Telefon mehrfach abwimmelte, • die sich am nächsten Tag anhören musste, sie sei selbst Schuld, dass sie die Geschädigte bei sich habe übernachten lassen und könne die Verantwortung nicht einfach auf die Polizei schieben…
Ich weiß nicht, ob diese Zeugin es irgendwann einmal erfährt: Aber als Polizistin und ausgebildete Beziehungsgewaltsachbearbeiterin danke ich ihr für ihr couragiertes Verhalten und zolle ihr Respekt! Sie meinen, der Fall war vielleicht ganz anders? Vielleicht. Aber es wäre elementar wichtig gewesen, dass die Revierleitung oder auch der Leiter der Direktion direkt und persönlich mit der Petentin den Fall aufarbeitet. Dass das nicht geschehen ist, ist nicht akzeptabel. Und es zeigt eben ganz genau: Die Arbeit der Polizeibeauftragten als Mittlerin „zwischen den Welten“ ist wichtig und richtig!“



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