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17.06.21
15:35 Uhr
B 90/Grüne

Burkhard Peters zum Kommunalwahlrecht

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin TOP 28 – Kommunalwahlrecht für alle einführen Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Burkhard Peters: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 220.21 / 17.06.2021
Alle mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Deutschland sollen das kommunale Wahlrecht erhalten Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Kollege Harms. Bekanntlich rennen Sie mit diesem Antrag bei uns Grünen offene Türen ein. Bereits im Koalitionsvertrag der Küstenkoalition aus dem Jahr 2012 hieß es: „Wir bekennen uns zu der Einführung eines allgemeinen Ausländerwahlrechts auf kom- munaler und Landesebene für alle Menschen in Schleswig-Holstein. Hierfür werden wir uns im Bundesrat stark machen und das Thema auf die Agenda der Integrationsminis- terkonferenz setzen. Ziel ist es, einen rechtssicheren Weg zu finden, der das Wahlrecht für Nicht-Deutsche möglich macht.“
Der Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung machte seinerzeit eine Entscheidung des Staatsgerichtshofes Bremen aus dem Jahr 2014 einen Strich durch die Rechnung. Dort wurde ein entsprechendes Koalitionsvorhaben von SPD und Grünen leider gekippt. Staatsvolk im Sinne der wahlrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes sei nun ein- mal nur das deutsche Volk, und das gelte auch in den Landesverfassungen.
Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1990, nach dem ausschließlich nur Deutsche berechtigt seien, die Vertretungen der kommu- nalen Gebietskörperschaften zu wählen. Dies beruhe darauf, dass auch für Kommunal- vertretungen die Einheitlichkeit der demokratischen Legitimationsgrundlage des Wahl- rechts gelte. Pikanter Weise erging diese Entscheidung auf Antrag der Mitglieder der CDU-Bundestagsfraktion gegen eine Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Schleswig-Holstein im Jahr 1989, durch welche Angehörigen der Staaten Dänemark, Irland, Niederlande, Norwegen, Schweden und Schweiz ein aktives Kommunalwahl- recht bei Vorliegen eines gesicherten Aufenthaltsrechts zugestanden worden war.
Die schon damals bestehenden Fronten in der Frage bestehen bis heute fort, auch in der Jamaikakoalition. CDU ist nach wie vor strikt dagegen. Bei der FDP ist die Lage Seite 1 von 2 nicht ganz klar. In Niedersachsen war die FDP 2016 zusammen mit SPD und Grünen für eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes, in Nord- rhein-Westfalen 2017 dagegen.
Namhafte Stimmen aus der Verfassungsrechtswissenschaft plädieren jedoch seit lan- gem dafür, die festgefahrenen Fronten in dieser Frage endlich aufzulösen. So sagte die Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Frankfurt, Frau Astrid Wallrabenstein 2019 anlässlich einer Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Grünen im sächsischen Landtag: „Die Diskussion über ein Wahlrecht für Ausländer wird schon län- ger geführt. Die Gegner verstecken sich hinter einem dreißig Jahre alten Urteil des Bun- desverfassungsgerichts und verkennen sowohl die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen seither.“ Sie meinte damit unter anderem, dass die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 spätestens seit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger*innen im Vertrag von Maastricht 1992 nicht mehr konsistent ist.
Denn natürlich sind Unionsbürger*innen, die hier in Deutschland leben, Nicht-Deutsche. Ich schlage vor, wir vertiefen das Thema im Innen- und Rechtsausschuss. Bei der au- genblicklichen Konstellation im Bundestag ist das Unterfangen schon wegen des Endes der laufenden Wahlperiode nicht mehr sinnvoll einzubringen. Schauen wir mal, was die Bundestagswahl am 26.09.2021 an neuen Möglichkeiten bringt. In unserem aktuellen grünen Bundestagswahlprogramm ist auf jeden Fall die Forderung erneut aufgenom- men, dass alle, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, ein kom- munales Wahlrecht erhalten sollen.
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