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17.06.21
15:36 Uhr
FDP

Stephan Holowaty zu TOP 28 „Kommunalwahlrecht für alle einführen“

Presseinformation Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort Christopher Vogt, MdL Vorsitzender Anita Klahn, MdL Stellvertretende Vorsitzende Oliver Kumbartzky, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 197/2021 Kiel, Donnerstag, 17. Juni 2021
Kommunales/ Wahlrecht für alle



www.fdp-fraktion-sh.de Stephan Holowaty zu TOP 28 „Kommunalwahlrecht für alle einführen“ In seiner Rede zu TOP 28 (Kommunalwahlrecht für alle einführen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephan Holo- waty:
„Vielleicht sollten wir mal gleich am Anfang ein Missverständnis ausräumen: Das Wahlrecht in unserem Land ist kein Give-Away-Artikel und darf das auch nicht werden. Ich denke, wir dürfen in unserem Land schon sehr klar sagen, dass aktive politische Partizipation und Mitbestimmung drei wichtige Komponenten erfordert: das klare Bekenntnis zu den Werten und zum Recht unseres Landes, eine erfolgreiche Integration und einen langfristigen Bleibewillen.
Das aktive und passive Wahlrecht sind nach dem Grundgesetz dem Volk und damit dem deutschen Staatsvolk, also den Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, vorbehalten. Mit einer Ausnahme, nämlich dem Kom- munalwahlrecht für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Und das geschieht, weil die Europäische Union eben nicht lediglich eine Wirtschaftsunion ist, sondern vor allem eine Wertegemeinschaft. De- mokratie, persönliche Freiheit, Rechtsstaatlichkeit – diese gemeinsamen Werte machen Europa aus und deshalb – und nur deshalb – gewähren sich die Staaten der EU gegenseitig das Kommunalwahlrecht. Dies ist auch Aus- druck der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.
Wer jedoch politische Partizipation zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, darf nicht mehr von unserem Land, unserem Europa als Wertege- meinschaft sprechen. Wir Freie Demokraten wollen gelungene Integration. Wir wollen ein Land, das offen ist für Menschen, die sich zu unseren ge- meinsamen Werten bekennen. Aber wir werden nicht die Verhältnisse um- drehen und Partizipation vor Integration stellen. Wir werden nicht Partizipa- tion vor das Bekenntnis zu unseren Werten stellen. Das sieht übrigens auch Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de das Bundesverfassungsgericht so und hat bereits im Jahr 1991 geurteilt: ‚Dem demokratischen Postulat, allen dauerhaft im Gebiet einer Gebietskör- perschaft ansässigen, ihrer Hoheitsgewalt unterworfenen Personen auch demokratische Teilhabe zu gewähren, kann nicht durch Erstreckung des Wahlrechts auf Ausländer, sondern nur durch ein auf Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft reagierendes Staatsangehörigkeits- recht Rechnung getragen werden.‘ Und deshalb fordern wir Freie Demokra- ten seit unzähligen Jahren immer und immer wieder: Es muss ein modernes Einwanderungs- und Einbürgerungsrecht geben, das Chancen eröffnet, aber auch gleichzeitig deutlich macht, dass gleiche Werte die Basis für ein friedli- ches und demokratisches Zusammenleben sind. Und dazu kann man sich bekennen – eben zum Beispiel durch einen Antrag auf Einbürgerung.
Wer Wahlrecht zum undifferenzierten Mitnahmeartikel macht, höhlt die Grundsätze unserer Staatsbürgerschaft aus. Und wenn die Sozialdemokra- ten in ihrer Begründung ausführen, dass genau deshalb eine Bundesratsini- tiative notwendig sei, um ‚die bestehende Diskrepanz zwischen dem Wahl- recht deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Drittstaatsangehörigen aufzuheben‘, dann sage ich ihnen: Genau wegen des Urteils des Bundeverfassungsgerichts, genau we- gen unseres Staatbürgerrechts, ist diese Diskrepanz gewollt. Das kommu- nale Wahlrecht für EU-Bürger ist eben deshalb möglich, weil wir innerhalb der EU gewissermaßen davon ausgehen können, dass wir gleiche Grundwer- te teilen und darüber hinaus die EU nicht mehr in Teilen betrachtet werden kann, da wir Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Warenverkehrs- freiheit und Personenverkehrsfreiheit haben.
Wenn wir nämlich auf der einen Seite durch eben diese Freiheiten EU- Bürgern die dauerhafte Wohnsitznahme ohne weiteres ermöglichen, soll damit auch die politische Partizipation und Mitbestimmung einhergehen können. Die Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige sind bekannterma- ßen ganz andere. Wir stehen in der humanitären Verpflichtung, Verfolgten und Geflüchteten Schutz zu gewähren. Wir Freie Demokraten stehen zu ei- nem modernen Einwanderungsrecht beispielsweise nach kanadischem Vor- bild. Genau das liefert die SPD als Teil der Bundesregierung seit Jahrzehnten nicht. Aber wir Freie Demokraten stehen auch genauso zum Wert unserer Staatsbürgerschaft, einer wertebasierten Europäischen Union und zum Grundsatz: Erst Integration, dann Partizipation.“



Eva Grimminger, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431 / 988 1488, E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de