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17.06.21
15:41 Uhr
CDU

Hans Hinrich Neve: TOP 28: „Sie lernen nichts aus Ihren Fehlern, liebe SPD und lieber SSW“

Kommunalrecht | 17.06.2021 | Nr. 208/21
Hans Hinrich Neve: TOP 28: „Sie lernen nichts aus Ihren Fehlern, liebe SPD und lieber SSW“ Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Am 14. Februar 1989 verabschiedete der Schleswig-Holsteinische Landtag ein Gesetz, das Menschen mit ausgewählter Staatsangehörigkeit gestatten sollte, an Gemeinde- und Kreiswahlen teilzunehmen.
Die verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU wurden damals ignoriert und in der Debatte teilweise verhöhnt. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der Experten in der Anhörung blieben ungehört.
Dem Gesetzentwurf des SSW wurde mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU zugestimmt.
Das Gesetz ist dann anschließend im Oktober 1990 vor dem Bundesverfassungsgericht krachend gescheitert. Eine Blamage für Schleswig- Holstein.
Hierzu berief sich das Bundesverfassungsgericht auf Art. 28 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Dort wird die Gewährung eines Kommunalwahlrechts an Ausländer ausgeschlossen.
Selbst der damalige Gesetzentwurf des SSW, der sich nur auf dänische, irische, niederländische, norwegische, schwedische und schweizerische Staatsangehörige bezog, war also nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das zeigt auch: Es ist egal, ob noch eine Ähnlichkeit zur europäischen Wertegemeinschaft erkennbar ist oder nicht. Es kommt auf den Wortlaut unserer Verfassung an.
Mittlerweile ist das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger eingeführt! Eine Regelung auf Gegenseitigkeit.
Aber hier wird nun ein globaler Ansatz verfolgt. Das ist nun wirklich zu viel des Guten.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Hinzutreten rein praktische Erwägungen, die gegen die Vorschläge sprechen. Damals gab es immerhin noch die 5%-Klausel. Die ist nun weggefallen und somit wird kleinen Gruppierungen ermöglicht, in kommunale Vertretungen zu kommen.
Ob nun Putin oder Erdogan ihre Leute bei uns in die kommunalen Vertretungen schicken, wie es 2017 in Nordrhein-Westfalen befürchtet wurde, sei mal dahingestellt. Aber durch den Wegfall der 5%-Klausel haben wir heute schon Windkraftgegner in Kreistagen sitzen, denen die Sacharbeit fremd ist.
Und wir haben in Deutschland eine Situation
– das müssen Sie doch auch wahrnehmen! –
in der Diskussionen zwischen denjenigen laufen, die Weltoffenheit wollen, und denen, die für mehr Abschottung plädieren.
Diese Anträge haben mit Weltoffenheit gar nichts zu tun, sondern ist eher Wasser auf den Mühlen derer, die für Abschottung sind.
Er polarisiert.
Aus Sicht der CDU der völlig falsche Weg.
Deswegen nochmal gerne der Blick nach Nordrhein-Westfalen:
Dort hat ein Gesetzentwurf zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für dauerhaft ansässige Ausländer aus Nicht-EU-Staaten im Düsseldorfer Landtag nicht einmal die Zustimmung aller Antragssteller erhalten.
Von der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit war man weit entfernt.
Abschließend möchte ich deshalb nochmal klarstellen:
Rechte gehen auch Pflichten einher. Deshalb und vor dem Hintergrund des Grundgesetzes halten wir eine Ausweitung des Kommunalwahlrechts quasi auf „alle“ für falsch.
Das ist unsere Position.
Zwar tragen die Anträge den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung und es wird über eine Bundesratsinitiative eine Verfassungsänderung vorgeschlagen.
Aber mir ist schleierhaft wo im Bundesrat dafür eine Mehrheit zu finden sein soll.
Ich bin gespannt auf die Ausschussberatung.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.



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Kai Pörksen (Pressesprecher) | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de