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25.08.21
16:03 Uhr
B 90/Grüne

Lasse Petersdotter zur Entlastung bei der Grunderwerbssteuer

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 28 – Entlastung bei der Grunderwerbssteuer für Landeshaus Ersterwerber*innen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Lasse Petersdotter: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 261.21 / 25.08.2021

Wenn es finanzierbar ist, dann lieber eine Eigenheimförderung!
Die eigenen vier Wände sind für viele ein wichtiger Rückzugsort und ein Zeichen finanzi- eller Absicherung. Für andere ist Eigentum nur ein ferner Traum.
Um mehr Menschen den Traum von einer Eigentumswohnung oder einem Haus zu er- möglichen, ringen wir in der Koalition seit langem und öffentlich um die beste Lösung. Mit dem heute vorliegenden Antrag ringt auch die SPD mit - Herzlich willkommen!
Mit Erstaunen habe ich allerdings festgestellt, dass Ihr Antrag sehr nah an der Position der FDP ist. Darum habe ich mal in die Wahlprogramme der SPD geschaut: Zur Land- tagswahl 2017 wurde die Grunderwerbsteuer nur mit einem Wort erwähnt, in einem Hin- weis auf die Erhöhung in der letzten Legislaturperiode.
Im Programm zur Bundestagswahl 2021 heißt es dann „Wir werden die Umgehung der Grunderwerbsteuer (Share Deals) beenden“. Bemerkenswert, sollte das doch schon er- ledigt sein. Die Überschrift des Programms lautet übrigens „Zukunftsprogramm“.
Dabei handelt es sich grammatikalisch schon um Futur 3: Wenn man etwas wirklich tun wird, was man angeblich schon getan hat.
Aber immerhin gesteht das ein, dass der verkorkste Versuch, die Share Deals wirksam zu beenden, gescheitert ist.
Aber zu Ihrem Vorschlag, die Grunderwerbsteuer differenziert für einige Teile der Gesell- schaft zu senken, möchte ich folgende Herausforderungen nennen:

Seite 1 von 2 1. Es wird richtig teuer: Die Grunderwerbsteuer ist mit 800 Millionen Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen unseres Landeshaushaltes. Jede Senkung hätte un- mittelbare Auswirkungen. 2. Es ist rechtlich fraglich: Der Artikel 105, Absatz 2a Grundgesetz spricht bei der Steuer im Singular. Ob eine Differenzierung möglich wäre, ist stark umstritten. Mit unserer Bundesratsinitiative setzen wir genau hier an. 3. Was ist die Erstimmobilie: Ersterwerbe werden bislang nicht dokumentiert. Ich denke aber, dass es hier Lösungswege geben kann.
Dass Immobilien für viele nicht bezahlbar sind, liegt allerdings nicht primär an der Steuer. Die Preisentwicklung ist das Problem!
Ein Beispiel: Seit 2004 haben sich die durchschnittlichen Immobilienpreise in Deutsch- land um 65 Prozent erhöht. Das bedeutet, ein Haus für damals 100.000 Euro, kostet heute 165.000 Euro. 2004 zahlte man bei 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer also 3.500 Euro, heute bei 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer also 10.725 Euro.
Mich überzeugen Experimente an der Grunderwerbsteuer nicht. Wenn es die finanziellen Spielräume hergeben, wäre eine Eigenheimförderung besser, so wie ich es bereits 2019 vorgeschlagen habe.
Die Idee ist einfach: Eine direkte Förderung zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie für kleine und mittlere Einkommen. Dazu kommt eine besondere Unterstützung für Fami- lien mit Kindern.
Das hilft wirklich und zwar bei den gesamten Nebenkosten!

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