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26.08.21
16:58 Uhr
SPD

Özlem Ünsal zu TOP 29: Mieter*innenschutz darf nicht bloß ein leeres Wahlkampfversprechen sein

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 26. August 2021
Özlem Ünsal Mieter*innenschutz darf nicht bloß ein leeres Wahlkampfversprechen sein TOP 29 Soziale Bodenpolitik für Schleswig-Holstein: Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes voranbringen! „Wir haben als SPD gleich zu Beginn der Legislaturen in Land und Bund damit gestartet, Verbesserungen im Wohnungsbau zu erarbeiten. Mehrere Jahre harter Verhandlungen liegen hinter uns. In Schleswig-Holstein sind wir weit und breit die einzige Fraktion, die sich für diese Belange mit vielfältigen Parlamentsinitiativen zu Wort meldet. Nach viel Kontroverse der Regierungskoalitionen hat der Bundestag endlich das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (BLMG) beschlossen, das seit 22. Juni 2021 in Kraft ist. Damit liegt jetzt ein Kompromiss mit der Union vor, in dem wir als SPD - trotz aller Widerstände- viele Punkte für den Mieterschutz und für die Kommunen rausholen konnten. Dabei sind die Inhalte nicht vom Himmel gefallen, sondern zuvor in einem breiten Diskussionsprozess mit vielen Experten in der Baulandkommission erarbeitet worden. Wir schützen damit nicht nur Mieter*innen vor rasant steigenden Mieten und Verdrängung, sondern geben auch dem Gemeinwohl Vorrang bei Grund und Boden vor spekulativer Gewinnmaximierung. Und wir stärken Städte und Gemeinden, um unsere Innenstädte und Ortszentren lebendiger zu gestalten.Die öffentliche Hand hat damit deutlich mehr Handlungsspielräume, Grundstücke zu kaufen und die Nutzung z.B. für bezahlbaren Wohnraum zu steuern. Hierbei begrüße ich besonders das Vorkaufsrecht der Kommunen, damit sie zum Verkehrswert statt zu Höchstpreisen erwerben können. Bisher mussten sich Kommunen explodierenden Preisvorstellungen beugen. In der Praxis lief das kommunale Vorkaufsrecht damit oft ins Leere. Mit der Preislimitierung kann jetzt hoffentlich auch die Preisspirale weiter gebremst werden. Mit dem Gesetz wird zudem ermöglicht, dass die Kommune das Grundstück auch zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft übernehmen kann. Auch gegen verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände wie Schrottimmobilien kann zukünftig mit dem Vorkaufsrecht vorgegangen werden. Doch nicht alle neuen Instrumente gelten unmittelbar. Einige bedürfen einer Landesverordnung, um Wirkung zu entfalten.



1 Fest steht: Wir wissen im Land um unsere Verantwortung bei dem drängenden sozialen Thema Wohnen. Deshalb handeln wir seit Langem. Jetzt ist das Land am Zug. Es ist beim Wohnungsbau ein zentraler Akteur. Wir fordern die Landesregierung deshalb dringend auf, unserem Vorschlag zu folgen und entsprechende Verordnungen zu erlassen, damit da endlich Bewegung reinkommt. Diese ist zentral: für Wohnungsbau, für Städtebau, für wirtschaftliche Entwicklungen in unseren Innenstädten und für den sozialen Frieden. Zuletzt hatte die Landesregierung die Verordnung über die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse abgeschafft mit der Begründung, es gäbe keine angespannten Wohnungsmärkte in Schleswig-Holstein. Das sehen wir komplett anders – und auch schon die vorherige Landesregierung. Denn diese hatte ja zahlreiche Kommunen in SH als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesen. Grund der Abschaffung war einzig und allein der Druck der Lobby auf CDU und FDP, die immer noch auf den Markt verweisen, der nicht alles alleine regeln kann. Das dies nicht funktioniert, ist offensichtlich.
Warum die Grünen, denen Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene nicht weit genug gehen, das in SH mitmachen, weiß wohl nur Robert Habeck. Dabei verschärft sich die Lage immer weiter. Die Mieten steigen in SH, insbesondere in den Ballungsgebieten. Deutlich stärker als die Inflation oder die Löhne und Gehälter. Das trifft die Einkommensschwachen ganz besonders. (Quellen Immobilienatlas, Mietenmonitoring etc.)
Fazit: Jamaika muss zügig die Instrumente freigeben, damit die Kommunen in der Entwicklung ihrer Vorhaben nicht ausgebremst werden. Es liegt in der Hand des Landes, ihre Kommunen in angespannten Lagen mit der vollen Kraft der Instrumente auszustatten: dem Umwandlungsstopp, dem Vorkaufsrecht, den Befreiungen von Bauleitplänen und die leichtere Anwendung des Baugebots. Damit das Baulandmobilisierungsgesetz kein „zahnloser Tiger“ bleibt, fordere ich Jamaika auf, sofort zu handeln und nicht bis zum Sanktnimmerleinstag auszusitzen. Sorgen Sie dafür, dass Mieterinnen und Mieter effektiver vor Verdrängung geschützt werden. Mieterschutz darf nicht bloß ein leeres Wahlkampfversprechen darstellen. Denn die Devise „Bauen, Bauen, Bauen“, die Jamaika ja selbst vertritt, ist eine hohle Phrase, wenn kein Bauland zur Verfügung steht. Daran werden Sie sich zukünftig bei ihrer Bilanz für den bezahlbaren Wohnungsbau und der Innenstadtentwicklung messen lassen müssen!“



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